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S5 nach kauf nur probleme!!
Hallo! ich finde leider kein passendes thema hier auf dem forum deswegen erstell ich ein neues sorry!
ich habe vor knapp 2 monaten einen gebrauchten audi s5 bj 2010 98t km bei einem audi händler gekauft ( 550km weit weg ) der wagen soll unfallfrei sein es wurde nur die heckklappe und die stoßstange hinten lackiert ich dachte damit kann man ja eigentlcih nix falsch machen jetzt vor kurzem hab ich 2x festgestellt das es in die heckklappe reintropft und diese undicht ist! und man sieht auch das sie nicht gerade gut lackiert wurde. 2 . problem mein lenkrad flattert bei 95 -105 kmh dank diesem forum hab ich rausgefunden das es der querlenker ist und es nicht an den felgen / reifen liegen kann ich habe auch schon 3 verschiedene felgen und reifen getestet die ab werk auf dem auto waren (19zoll)fast runtergefahren hatten auch bordsteinschäden dachte ich erst es liegt daran habe diese verkauft und übergangsweise die winterreifen (18zoll) draufgezogen auch bei denen war es das problem dann habe ich mir 20 zoll flegen gekauft natürhlich alle original audi felgen und bei denen war es auch! ich habe das auto mit ( 1 hand ) gekauft aber im brief stehen 2 halter aber mit gleicher adresse nur der name ist anders das straßenverkehrsamt hat es als 2 vorbsitzer angesehen also 2 hand und nicht erste hand ! jetzt meine frage wer bezahlt den ganzen scheiss jetzt ? ich sehe nicht ein die kosten zu tragen es kann nicht sein das sowas bei einem auto der preisklasse passiert und niemand dafür gerade stehen möchte mein audi partner meinte ich soll dem händler die pistole auf die brust setzten und das auto wieder darüber fahren und alles auf denen ihre kosten reparieren lassen und ein leihwagen bekommen oder ganz vom kaufzurück treten ! ist das soeinfach möglich? bitte um hilfe weiss wirkich nicht mehr weiter .. das ist der dank dafür das ich bis jetzt nur audi gefahren bin ( a3 , a4 ,s5 )
:(
Beste Antwort im Thema
Da gibt es nichts früher zu melden. Der Händler hat nach §474 BGB bei einem Verbrauchsgüterkauf eine minimale Sachmängelhaftung, je nach Vertrag, von einem Jahr. Die ersten 6 Monate nach dem Kauf hat er sogar die Beweislast. Sprich er muss beweisen das dieser Mangel zum Verkaufszeitpunkt nicht vorhanden war, bzw. du von diesem Mangel gewusst hast. Nach diesem Zeitpunkt von 6 Monaten dreht sich die Beweislast, er haftet jedoch immer noch für Sachmängel. Das gilt übrigens auch beim Kauf von Gebrauchtwagen. Alles andere ist Rechtswidrig.
Sollte er dir, wie so viele, mit dem Gewährleistungsausschluss kommen, droh mit dem Anwalt. Dieser Ausschluss stellt eine unzulässige Umgehung der Gewährleistungsvorschrift dar, sofern es sich dabei um keinen Privatverkauf gehandelt hat.
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32 Antworten
Sehr ärgerlich, die ganze Sache.
Du könntest bei deinem Audi Partner die Werkstatthistorie auslesen lassen.
Das geht mit der Fahrgestellnummer, bzw. mit dem Schlüssel.
So findest Du heraus, was vorher bemängelt, bzw. repariert wurde.
Der zweite Eintrag im Schein sollte mMn zu einem Preisnachlass führen.
Über den Austauschmotor würde ich mir keine Gedanken machen.
Immerhin hat er danach 0 km gelaufen.
Ob Du, auf Grund der ganzen Mängel und Unstimmigkeiten,
vom Kauf zurücktreten kannst, wird dir wohl nur ein Anwalt verbindlich erklären können.
Eine Erstberatung kann sicherlich nicht schaden.
Gruß Cokefreak
aber ein Austauschmotor hat doch meisten schon eine Laufleistung? ausgelesen wurde er bereits stand nix von reparierten Schäden drinnen. Das heisst ich muss dem Händler reparieren lassen ? ich glaub mit dem zurückgeben ohne anwalt wird wohl nicht so einfach.. wie viel Preisnachlass wegen der Fahrzeughalter ist realistisch?
Zitat:
Original geschrieben von k1xlowy
aber ein Austauschmotor hat doch meisten schon eine Laufleistung? ausgelesen wurde er bereits stand nix von reparierten Schäden drinnen. Das heisst ich muss dem Händler reparieren lassen ? ich glaub mit dem zurückgeben ohne anwalt wird wohl nicht so einfach.. wie viel Preisnachlass wegen der Fahrzeughalter ist realistisch?
Ein Austauschmotor ist quasi ein "neuer" (penibel überarbeiteter gebrauchter oder Rumpfmotor) mit 0 Km. Im Gegensatz zu einem Austausch durch einen gebrauchten Motor. Vielleicht liegt hier das Verständnisproblem?
Der Service Mitarbeiter sagte mir bei dem neuen Motor bleibt trotzdem die alte laufleistung Stehen
Achso.. du bist also der Meinung, das man dir deinen Tacho auf 0 Kilometer dreht ?
Ideen haben manche.....
Das war die Aussage vom Mitarbeiter in Werkstatt 1. ;)
Zitat:
Original geschrieben von k1xlowy
Richtig. zieh bei den 3000 noch die 1500 km ab 500 pro tour zum händler. einmal zurück fahren beim kauf und die Strecken für die erste Reparatur sehr Kurios!
ich glaube die ersten Worte waren direkt ich ruf sie in einer Stunde zurück kümmer mich um ein Ersatzwagen und hol das Fahrzeug ab" als ob sie davon schon wüssten die hatten das fahrzeug ja mit der beschwerde der motor läuft unruhig in der Werkstatt gehabt also als ob sie das damals schon festgestellt haben .. sehr merkwürdig... nun abwarten das Auto steht seit Samstag beim Händler mal sehen wer sich morgen meldet..
warte mal die Meldung ab, irgendwas werden die schon machen, fragt sich nur was ? ;)
Rumpfmotor rein soll Ende oder Anfang nächster Woche fertig sein.. Mal sehen ob ich den Kaufpreis drücken kann weil er nicht 1.sibdern 2 . Hand ist
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Sehr ärgerlich, die ganze Sache.
Du könntest bei deinem Audi Partner die Werkstatthistorie auslesen lassen.
Das geht mit der Fahrgestellnummer, bzw. mit dem Schlüssel.
So findest Du heraus, was vorher bemängelt, bzw. repariert wurde.
Der zweite Eintrag im Schein sollte mMn zu einem Preisnachlass führen.
Über den Austauschmotor würde ich mir keine Gedanken machen.
Immerhin hat er danach 0 km gelaufen.
Ob Du, auf Grund der ganzen Mängel und Unstimmigkeiten,
vom Kauf zurücktreten kannst, wird dir wohl nur ein Anwalt verbindlich erklären können.
Eine Erstberatung kann sicherlich nicht schaden.
Gruß Cokefreak
Meinst du ich habe das Recht auf Preisnachlass ? Weil er 2.hand ist.? Oder werfe ich keine Chance haben? Wenn ja in welcher Höhe könnte ich mich zufrieden geben?
Wie hoch der Wertverlust durch einen weiteren "Haltereintrag" ist,
kann ich dir leider nicht sagen.
Ansprechen würde ich es auf jeden Fall.
Was steht denn im Kaufvertrag?
im kaufvertrag steht 1.Hand! aber im Brief steht 2.Hand! im Brief stehen auch 2 Personen allerdings die gleiche nur die anschrift wurde geändert aber das zählt doch als wechsel so sah es jedenfalls das straßenverkehrsamt .. und ich sehe es genau so
Was denn nun?
2 Personen, oder "die Gleiche"?
Wenn der Erstbesitzer umgezogen ist,
bleibt er Erstbesitzer.
Dann ist der Kaufvertrag richtig.
auf dem brief steht ein firmen name der ist umgezogen oder was auch immer die anschrift hatte sich verändert das auto wurde mir mit 1.hand verkauft wo ich das auto angemeldet habe stand auf dem brief " Anzahl der Fahrzeughalter oder vorhalter 2 "
Wenn das die selbe Person oder Firma ist dann macht das doch keinen Unterschied oder?