S4 B6 vor 5 Monten gekauft nun Kupplung kaputt!!

Audi A4 B7/8E

Hallo,

wie bereits oben geschrieben habe ich vor 5 Monaten einen S4 B6 Avant gekauft mit 113000 km auf der Uhr von einem Audi Händler nähe Hamburg. Nun ist meine Kupplung defekt, es beläuft sich auf so ca. 3000 €. Wer zahlt den ganzen Spaß? Habe ja ne Gebrauchtwagengarantie aber die schließt ja ne Kupplung aus! Normalerweise sollte es die Gewähröeitsung übernehmen oder? Da der Waen schon als ich ihn Probegefahren habe komisch geschaltet hat, lt. Verkäufer ganz normal ein paar Tage später war er deswegen auch in der Werkstatt diese meinte alles i.O. Und nun 2 Monate später sowas! Was meint ihr wie ich mih jetzt verhalten soll? Der wagen ist am Donnerstag fertig!?

Danke

20 Antworten

sorry, dann hab ich mich wohl geirrt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von 252003


Eine Kupplung ist 100% Verschleißteil - auch wenn sie [normalerweise] vergleichsweise lange hält.

Damit grundsätzlich keine Chance auf Sachmängelhaftung. Ich würde als Händler einen Vergleich anstreben in der Hoffnung, dass der Kunde bleibt.
Joker

Jein!

Prinzipiell sind Verschleißteile aus der Sachmängelhaftung ausgeschlossen, allerdings gibt es auch dafür Maßstäbe. Die Erscheinungen müssen quasi "altersgerecht" sein. Eine Kupplung, die bei einem Serienfahrzeug nach dieser Laufleistung defekt ist, halte ich nicht fürs altersgerecht, zusätzlich bleiben Zeugen, die bereits eine Vermutung auf Defekt bei Kauf bescheinigen können.
Dritter Punkt bleibt die Beweislast des Händlers. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich möchte stark vermuten, dass hier garantiert die Chance auf eine gute Kostenteilung besteht. In den meisten Fällen endet es ja darin, dass irgendein Vergleich getroffen wird.
100% der Kosten wird man vermutlich nicht erstattet bekommen.

Gruß Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von 252003


Eine Kupplung ist 100% Verschleißteil - auch wenn sie [normalerweise] vergleichsweise lange hält.

Damit grundsätzlich keine Chance auf Sachmängelhaftung. Ich würde als Händler einen Vergleich anstreben in der Hoffnung, dass der Kunde bleibt.
Joker

http://www.internetratgeber-recht.de/.../frameset.htm?...

da steht nix von verschleißteilen, nur immer von mangel oder sachmangel, ich gehe mal davon aus das die sachmägelhaftung da noch greift

gruß

Wie Jürgen bestätigte, Verschleißteile sind ausgenommen. - Wär ja noch schöner, kaputte Glühbirnen nach 1 Jahr noch ersetzt zu bekommen vom Händler - das würde beim Standlicht des 8E/H so manchen Händler fast in den Ruin treiben 😁
Joker

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Zitat:

Original geschrieben von 252003


Wie Jürgen bestätigte, Verschleißteile sind ausgenommen. - Wär ja noch schöner, kaputte Glühbirnen nach 1 Jahr noch ersetzt zu bekommen vom Händler - das würde beim Standlicht des 8E/H so manchen Händler fast in den Ruin treiben 😁
Joker

mal angenommen du kaufst dir heute nen S4 und  dir verreckt die kupplung nach ein paar wochen, was dann?wer zahlt?

Klarer Fall - ist Verschleißteil, genau wie Glühbirnen! Wie Jürgen sagt, wenns schon bei 10 tkm passiert, könnte die Sache fraglich werden, aber bei über 100 tkm kann eine Kupplung eines 350 PS Autos sehr leicht schon hinüber sein...

Aber wie gesagt, ein schlauer Händler wird den armen gebeutelten neuen Besitzer nicht brüskieren wollen und ne Beteiligung in welcher Form auch immer anbieten, um den Kunden nicht zu verlieren.
Joker

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