S3: Zulässigkeit der Kombi aus HJS-Downpipe und Grail-Abgasanlage
Servus Leute,
ich brauche mal euren Rat.
Ich fahre seit Sommer 2022 eine Grail 3,5" ECE-AGA unter meinem S3 8V, Baujahr 2014. Da ich das Auto damals als reines Spaßauto geplant hatte und noch die Software anpassen wollte, hatte ich geplant, im November 2023 eine HJS 3"-200-Zellen-Metallkat mit ECE zu verbauen. Grail selbst hatte die HJS ECE-Downpipe auch in ihrem Shop und bewirbt die Downpipe bis heute mit folgendem Satz:
Zitat
"Kombiniere eine Grail Klappenabgasanlage mit den hochwertigen HJS Downpipes, um die Leistung und den Sound deines Fahrzeugs auf das nächste Level zu heben. Entdecke noch heute die Welt der Grail Klappenabgasanlagen und erlebe die Synthese von Leistung und Sound, die dein Fahrzeug in ein echtes Meisterwerk verwandelt. Unsere Klappenabgasanlagen sowie die HJS Downpipes verfügen über eine ECE-Typgenehmigung, wodurch sie in der EU und in der Schweiz eintragungsfrei fahrbar sind."
Ich habe daraufhin noch einmal Grail direkt kontaktiert. Die meinten, dass die Kombi aufgrund der ECE problemlos sei. Auch HJS sagte auf meine Anfrage, solange ich unter 88 dB bleibe, sei alles gut. In der ECE-Typgenehmigung der AGA stand zur Kombination folgendes drin:
Zitat
"Die Kombination mit anderen ECE-Typgenehmigten Bauteilen mit Verwendungsbereich (Hersteller, Typ, Motocode, kW) ist ohne Abnahme/Eintrag in die Fahrzeugpapiere möglich. Das Standgeräusch darf in Kombination aller verwendeten Bauteile (ECE, Teilegutachten) nicht mehr >5 dB(A) über dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert (U1) liegen."
Mit gutem Gewissen habe ich die Downpipe bestellt, die dann im November 2023 montiert wurde. Wir haben davor mit einem geeichten Messgerät die Lautstärke gemessen (Original-Downpipe + Grail AGA) und 87,6 dB ermittelt. Grenzwertig, da 88 dB die obere Grenze war. Mit der HJS-Downpipe haben wir genau 2 dB weniger gemessen, und zwar 85,7 dB. Das passt ja, laut den Papieren der AGA darf ich in der Kombi nicht lauter als 5 dB über Standgeräusch U1 (83 dB) liegen.
Wie das Schicksal so will, hat das mit dem Spaßfahrzeug nicht geklappt, weswegen ich das Auto bis heute im Alltag bewege und deswegen auch keine Software angepasst wurde. Klar, blöd, dass ich eine teure Downpipe habe einbauen lassen, um mit gutem Gewissen eine gemachte Software fahren zu können. Allerdings hat es sich trotzdem gelohnt: Das Ansprechverhalten war schon etwas besser. Der geringere Abgasgegendruck ist gut für den Turbo, und das Beste: Das verdammte Wastegate-Rasseln war endlich weg. Allein dafür hat es sich schon gelohnt.
Ich fahre jetzt also gut 1,5 Jahre mit dieser Kombi durch die Gegend – mit dem Gefühl, völlig legal unterwegs zu sein. Bis heute. Da nächsten Monat bei mir HU/AU ansteht, habe ich plötzlich Bedenken bezüglich der Kombi bekommen. Ich habe mir mal die ECE-Typgenehmigung der Downpipe zur Hand genommen. Ich habe es damals nur kurz durchgelesen, aber zugegeben: Ich habe dem Dokument nie wirklich Beachtung geschenkt, da ich die Papiere erst bekommen habe, als die Downpipe bereits verbaut war. Jedenfalls habe ich es mir diesmal richtig durchgelesen. Im ersten Absatz steht folgendes:
Zitat
„Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit einer UN ECE R59 bzw. nach VO (EU) 540/2014 genehmigten Schalldämpferanlage kombiniert, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. In diesem Fall handelt es sich sowohl beim Katalysator als auch bei der Schalldämpferanlage um genehmigte Austauschkomponenten, die sich, bezogen auf den Serienzustand des Fahrzeugs, weder im Geräusch- noch im Abgasverhalten verschlechtern. Eine Änderungsabnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.“
Hört sich ja so an, als wäre eine Kombi aus ECE R103 Kat und R59 AGA (was die Grail ja ist) eintragungsfrei. Im zweiten Absatz liest es sich aber etwas anders:
Zitat
„Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit weiteren abgas- und geräuschrelevanten Bauteilen kombiniert (z. B. Motortuning, Ansauganlage etc.), entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem ursprünglich genehmigten Typ und die Betriebserlaubnis erlischt nach §19(2), Nr. 3 StVZO. Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO sprechen Sie mit Ihrem Sachverständigen (aaSmT, aaS oder USB-G). Dieser legt den Umfang der nötigen Prüfungen fest und erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis wieder erteilen kann.“
Jetzt bin ich komplett verwirrt. Im ersten Absatz steht doch, die Kombi sei eintragungsfrei, und im zweiten Absatz steht, es wäre eine Einzelabnahme nötig?!?
Ich habe Grail und HJS mal angeschrieben. Von HJS gab es noch keine Rückmeldung, dafür aber von Grail, die wie folgt lautet:
Zitat
„Die Kombination aus unserer Abgasanlage und der HJS Downpipe ist eintragungsfrei, da beide über eine ECE-Typgenehmigung verfügen. Damit kannst du die Komponenten innerhalb der EU und der Schweiz legal und ohne zusätzliche Eintragung fahren.
Die Passage in den Dokumenten bezieht sich auf Bauteile ohne eigene ECE-Typgenehmigung oder bei individuellen Sonderlösungen – das ist bei unserer Anlage und der HJS Downpipe jedoch nicht der Fall. Beide sind abgedeckt.“
Ich habe auch mal meinen TÜV’ler des Vertrauens angeschrieben, mit folgendem Ergebnis:
Zitat
„Die Aussage von Grail, dass die beiden Komponenten eintragungsfrei miteinander kombiniert werden können, ist leider falsch!
Wie Sie selber schon richtig erwähnt haben, müssten beide Gutachten/ECE-Genehmigungen die jeweilige andere Änderung explizit zulassen.
Sobald in einem der beiden Gutachten drinsteht, dass evtl. eine Abnahme/Geräuschmessung/Eintragung oder Ähnliches erforderlich sein könnte, ist die Kombination nicht mit abgedeckt und eine Einzelbegutachtung nach §19(2)/21 StVZO erforderlich!
Diese Begutachtung erfordert allerdings eine Fahr- und Standgeräuschmessung! Diese in Kombination mit der Eintragung ist nicht ganz billig und auch keine Garantie, dass die Messung bestanden wird und dann eingetragen werden kann!“
Ich habe damals die beiden Dokumente zur Downpipe und Abgasanlage so interpretiert: " Wenn ich mit ECE Downpipe und ECE Abgasanlage innerhalb der Toleranz bin, darf ich die Kombi Eintragunsgfrei fahren. Wenn ich außerhalb der Toleranz bin, brauche ich eine Einzelabnahme". Wir haben ja damals mit einem geichten Messgerät nachgemessen und haben nach der Umrüstung auf HJS Downpipe 86db gemessen. Die Grail alleine mit original Downpipe hatte 88db (Standgeräusch im Schein 83db), dachte ich mir ich wäre sicher. Was ja scheinbar nicht richtig ist.
Jetzt bin ich auf der Homepage vom TÜV auf folgendes Gestoßen: (https://www.tuvsud.com/de-de/b…erungsabnahmen/tuning-faq)
"Alle drei genannten Teile beeinflussen das Geräuschverhalten. Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG/ECE-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig. Überprüft wird dies primär mit einer Standgeräuschmessung. Wird der in Feld U.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Standgeräuschwert mit einer Toleranz von 5dB(A) eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, dass auch das Fahrgeräusch im erlaubten Bereich liegt.
Liegt das Standgeräusch über dem erlaubten Wert, so muss mit einer Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden, ob auch das Fahrgeräusch über dem erlaubten Wert liegt. Diese kann im Einzelfall kompliziert und teuer werden. Eine Fahrgeräuschmessung ist bei der Kombination von EG/ECE Abgaskomponenten mit geänderten Ansaugsystemen grundsätzlich notwendig. Weiterhin kann es durch die Kombination der Teile zu einer Leistungssteigerung kommen. Ist dies der Fall, müssen alle hierfür erforderlichen Punkte nach VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt werden. Setzen Sie sich daher am besten vor dem Kauf der Teile mit Ihrem TÜV SÜD-Sachverständigen in Verbindung."
Also im Grunde so wie es Grail auch in den Papieren behauptet: Solange das Standgeräusch in der Toleranz ist und es keine signifikante Leistungssteigerung gibt, keine Einzelabnahme oder Eintragung notwendig. Aber der Herr vom Tüv Süd hat ja was anderes behauptet ?!?
Ich komme da nicht mehr ganz mit.
Egal, wie ich mich entscheide – ich werde es als Lehrgeld verbuchen. Ich weiß jetzt, dass man den Herstellern kein Wort glauben darf, und werde es in Zukunft immer zuerst mit dem TÜV abklären. Oder ich kaufe mir von Anfang an ein Auto, bei dem alles passt.
Was meint ihr zu all dem?
20 Antworten
Ich kenns jetzt auch nur so wies der TÜV-Prüfer dargelegt hat. Alles mit ABE, egal ob Felgen, Fahrwerk, Spurverbreiterung, Auspuffanlage, Ansaugung etc. gehen immer vo einem Serienfahrzeug ohne weitere Änderungen aus.
Anbei mal ein Auszug vo einer Remus ABE. Hier wird auch der Serien Kat vorausgesetzt.
ich würde einfach zur HU fahren und dann weitersehen. Probier es doch
Eigentlich ist es deine Schuld - nicht böse gemeint. Das ist schon allgemein bekannt, dass mehrere Umbauten unterschiedlicher Anbieter zu Problemen führen können. Im grail Gutachten der Downpipe ist doch sicherlich ein Quervergleich im Gutachten aufgeführt bzw. explizit erwähnt das beide miteinander kombiniert werden können? Warum hast du die nicht genommen? Ich würde es mal auf die blöde probieren beim TÜV.
Zitat:
@Bueller57 schrieb am 10. Juli 2025 um 20:09:21 Uhr:
ich würde einfach zur HU fahren und dann weitersehen. Probier es doch
Eine HU ist keine Änderungsabnahme. Bei jeder Kontrolle heißt es dann: "ich hab so TÜV bekommen und keiner hat was gesagt". Sobald zwei verschiedene Komponenten verbaut werden, die sich beeinflussen, muss diese von einem amtl. anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.
Eine ABE gilt nur, wenn sich der Rest im Serienzustand befindet. Die ECE-Zulassung hat die Downpipe auch nur für den Serienzustand bekommen.
Eine Downpipe mit einer anderen AGA (in Kombination) muss somit abgenommen werden. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis auf Grund der Umweltvariante (135€ Bußgeld), da sich das Geräuschverhalten ändert.
Lass es einfach vor der HU abnehmen. Am besten vorher einen Termin für die Abnahme vereinbaren.
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Versteht mich nicht falsch, ich weiß dass ich dumm und naiv war dem Hersteller und dem was in den Papieren zur Abgasanlage steht blind zu vertrauen.
Ich werde das alles als Lehrgeld abschreiben und in Zukunft mir die Papiere schon vor dem Kauf zukommen lassen und es mit einer Prüfstelle abklären.
Mich kotzt es einfach an das man vom Hersteller schlicht mit falschen Werbeversprechen gelockt und verascht wird und das scheinbar auch auf der Homepage vom Tüv Süd die Aussage nicht stimmt.
Ich habe jetzt am Montag beim GTÜ ein Termin zur Standgeräuschmessung. Er sagte wenn ich da gut in der Toleranz liege, braucht es für die Einzelabnahme nicht zwingend eine Fahrgeräuschmessung. Wenn ich Grenzwertig oder drüber bin muss eine Fahrgeräuschmessung gemacht werden und dann lass ich es und bau die Abgasanlage auf Serie um.
Der einzige der das anders sieht ist ja wohl der eine Prüfer obwohl es im Gutachten anders steht. Fahr zu zwei anderen Prüfern und Du hast drei Aussagen. Wer soll das bei einer Kontrolle feststellen? Aber eintragen ist immer eine gute Idee, hilft bei einer Kontrolle aber auch nicht immer. Wenn der Polizist meint zu laut, hast Du erstmal ein Problem
Also im Grunde habe ich vom TÜV Süd die Aussage, dass Grail keine Ahnung hat und eine Einzelabnahme mit Stand+Fahrgeräuschmessung nötig ist. Auch wenn sie sich damit irgendwie selber Widersprechen, denn auf der Homepage steht im Grunde das was Grail behauptet.
GTÜ hat sich dazu nicht explizit geäußert, sie sagten nur wenn da Standgeräusch innerhalb der Toleranz wäre, würde die Standgeräuschmessung für die Einzelabnahme ausreichen.
Vom Tüv Nord habe ich noch keine Rückmeldung.
Wer leider oft auch keine Ahhung hat, sind einzelne Prüforganisationen.
Sobald ein Zubehörteil eine E Kennung hat, darfst du das auch verbauen, auch aneinandergereiht. Du darfst aber bei der AGA nicht zu laut werden, da gilt der Eintrag im Fahrzeugschein, ein Toleranzbereich von max. 5db wir zugestanden.
Selbst wenn du eine komplett originale AGA verbaust und da rüber kommst (hat es schon gegeben), erlischt die Betriebserlaubnis. In einem solchen Fall muss dann im Nachgang mit Dämmwolle etc. gearbeitet werden.
Du musst halt in deinem Fall unter 88 db bleiben, das zählt. Wenn du mit einer Grail also an die Grenze herankommst, ist halt die Frage, ob eine Downpipe dies noch negativ beeinflusst. In der Regel sollte das so sein, somit du praktisch zu laut wirst und keine Zulassung mehr hast. Sollte die DP wider Erwarten die AGA nicht lauter machen, kannst du diese aber verbauen.
Wie sieht das in der Praxis aus: Der TÜV Prüfer sieht sofort die Grail, fragt nach Papieren oder sieht ein E-Kennzeichen. Eine geänderte DP sieht der vermutlich nicht, da die HJS optisch original aussieht. Auto erhält vermutlich die Plakette. Wenn du in eine Kontrolle kommst und unter 88db bleibst, ist auch alles gut, kommst du darüber, ziehen die das Auto ein. Da spielt es gar keine Rolle, ob ECE oder ABE oder Gutachten oder sonst was.
Selbst wenn bei Abnahme/Vorstellung alles im Toleranzbereich liegt und erst im Nachgang das Auto lauter wird als erlaubt (kommt manchmal vor), hat das Auto ab da keine Betriebserlaubnis mehr.
Erog: Wenn du (auf dauer) unter 88db bleibst, ist alles safe, kommst du darüber, erlischt die Zulassung, vollkommen egal ob ECE oder ABE oder Original oder nicht, spielt alles keine Rolle.
Ich sehe das auch so wie du, allerdings meint der Herr vom TÜV Süd was anderes. Wer weiß, vielleicht möchte er einfach nur Geld machen, schließlich kostet so ne Einzelabnahme ne Stange geld.
Zitat:
@Balub83 schrieb am 11. Juli 2025 um 23:09:31 Uhr:
Ich sehe das auch so wie du, allerdings meint der Herr vom TÜV Süd was anderes. Wer weiß, vielleicht möchte er einfach nur Geld machen, schließlich kostet so ne Einzelabnahme ne Stange geld.
Wenn beide zusammenhängende Bauteile "nur" eine ABE (oder sogar Gutachten) haben, dann muss das zusätzlich abgenommen werden, sind beide Bauteile aber ECE, dann nicht. Aber zu laut werden darfst du trotzdem nicht. Und ich befürchte, du würdest zu laut werden, auch wenn beide Teile eine ECE Zulassung haben. Und in einem solchen Fall bringt dir ggf. auch eine Abnahme leider nix, wenn zu laut, dann zu laut und dann Zulassung erloschen.
Streng genommen hat der Prüfer aber nicht unrecht, da letzten Endes nur der Inhalt der ECE Genehmigungen Aufschluß darüber geben kann, ob ggf. eine Einschränkung gegeben ist. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Bei ECE bekommt man oft die ECE-Abnahme gar nicht schriftlich mit dabei, man muss diese ja auch nicht mitführen, da allein die E-Kennung ausreicht. Bei einer Polizei-Kontrolle bliebe also nur eine Geräuschmessung im Stand über, falls man "etwas" finden möchte. Und bist du da in der Toleranz, ist doch alles gut.
Wenn du dir diese Kombination extra abnehmen und eintragen lassen möchtest, dann nur zu, bringt dich aber auch nicht weiter als ohne. Ich an deiner Stelle würde nur eine Standgeräuschmessung machen lassen und gut ist. Bist du da in der Toleranz, passt es doch.
Ich werd am Montag zur GTÜ fahren und dort mal eine Messung machen lassen. Bin ich in der Toleranz werde ich mich direkt an die TÜV Süd Zentrale in München wenden und um Klarheit bitten.
Also ich war jetzt beim GTÜ und habe Zeitgleich eine Rückmeldung von der TÜV Süd Zentrale aus München.
Beide sagen genau das selbe: Die Kombi aus ECE Downpipe und ECE AGA ist solange zulässig, solange ich innerhalb des Standgeräusch(+5db) bleibe und es zur keiner signifikanten Leistungssteigerung kommt. Ausnahme: Es steht in der Typengenehmigung der AGA drin, dass die Kombi nicht zulässig ist wie z.b.: "Die ECE Typengenehmigung der Abgasanlage bezieht sich auf die Serien-Downpipe".
Hilft mit jetzt leider nichts, da meiner zu laut ist. Obere Grenzwert wäre 88db. Gemessen wurde links (wo die Klappen sind) 91db und rechts (wo dauer offen ist) sogar bis zu 95db. Das problem ist nicht der Grundton, der wäre in der Toleranz sondern dieses brabbeln beim abtouren.
Ich hätte noch die möglichkeit eine Fahrgeräuschmessung zu machen und wenn ich da durchkomme, kann mir der Prüfer das Standgeräusch um 5db erhöhen ABER der sagte ganz klar, dass er kaum chanchen sieht das ich da durchkomme.
Was ich halt Kurios finde: Die Abgasanlage ist links, wo die Klappen sind (die während der Messnung auch geschlossen waren) leiser als rechts, wo die Abgase durch den Endschalldämpfer gehen.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Ist da was defekt oder ist es einfach die Kombi. Und die nächste Frage: Soll ich die Downpipe oder die Abgasanlage zurückrüsten. Mein Gefühl sagt mir aus diversen Gründen die Abgasanlage. Unteranderem weil ich nicht glaube, dass die Downpipe die AGA einfach mal um 7db lauter macht.
Was ich super vom GTÜ Prüfer fand, ist das er mir nichts berechnet hat. Habe Ihm aber trotzdem gut Trinkgeld ich die Kaffekasse geworfen.
Zitat:
@Balub83 schrieb am 14. Juli 2025 um 17:27:13 Uhr:
Also ich war jetzt beim GTÜ und habe Zeitgleich eine Rückmeldung von der TÜV Süd Zentrale aus München.
Beide sagen genau das selbe: Die Kombi aus ECE Downpipe und ECE AGA ist solange zulässig, solange ich innerhalb des Standgeräusch(+5db) bleibe und es zur keiner signifikanten Leistungssteigerung kommt. Ausnahme: Es steht in der Typengenehmigung der AGA drin, dass die Kombi nicht zulässig ist wie z.b.: "Die ECE Typengenehmigung der Abgasanlage bezieht sich auf die Serien-Downpipe".
Nun ja, also praktisch so wie ich bereits sagte.
Hilft mit jetzt leider nichts, da meiner zu laut ist.
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Jetzt stellt sich mir die Frage: Ist da was defekt oder ist es einfach die Kombi. Und die nächste Frage: Soll ich die Downpipe oder die Abgasanlage zurückrüsten. Mein Gefühl sagt mir aus diversen Gründen die Abgasanlage. Unteranderem weil ich nicht glaube, dass die Downpipe die AGA einfach mal um 7db lauter macht.
Da ist nix defekt, die Kombi ist einfach zu laut, auch das habe ich befürchtet. Grail geht bis aufs max heran, daher klingen die ja auch so gut, in einigen Fällen leider auch leicht darüber hinaus. Beim RS3 gab es da vereinzelt Fälle, die bei einer Kontrolle durchgefallen sind.
So wie dein Bauchgefühlt dir sagt, würde auch ich nur die Downpipe drin lassen und die Grail rausnehmen. Warum? Die Downpipe bringt auch etwas Sound zurück, sogar originaler/frecher. Zuden ist der Gegendruck geringer und damit besser für den Turbo und bringt so auch etwas mehr Leistung und ein besseres Ansprechverhalten. On top wird man bei einer Kontrolle nie Probleme bekommen, da die gar nicht nach Nachrüstung aussieht, im Gegensatz zur Grail AGA.
Wäre auch für DP drinlassen. Außerdem geht Auspufftausch schneller