S3: Zulässigkeit der Kombi aus HJS-Downpipe und Grail-Abgasanlage
Servus Leute,
ich brauche mal euren Rat.
Ich fahre seit Sommer 2022 eine Grail 3,5" ECE-AGA unter meinem S3 8V, Baujahr 2014. Da ich das Auto damals als reines Spaßauto geplant hatte und noch die Software anpassen wollte, hatte ich geplant, im November 2023 eine HJS 3"-200-Zellen-Metallkat mit ECE zu verbauen. Grail selbst hatte die HJS ECE-Downpipe auch in ihrem Shop und bewirbt die Downpipe bis heute mit folgendem Satz:
Zitat
"Kombiniere eine Grail Klappenabgasanlage mit den hochwertigen HJS Downpipes, um die Leistung und den Sound deines Fahrzeugs auf das nächste Level zu heben. Entdecke noch heute die Welt der Grail Klappenabgasanlagen und erlebe die Synthese von Leistung und Sound, die dein Fahrzeug in ein echtes Meisterwerk verwandelt. Unsere Klappenabgasanlagen sowie die HJS Downpipes verfügen über eine ECE-Typgenehmigung, wodurch sie in der EU und in der Schweiz eintragungsfrei fahrbar sind."
Ich habe daraufhin noch einmal Grail direkt kontaktiert. Die meinten, dass die Kombi aufgrund der ECE problemlos sei. Auch HJS sagte auf meine Anfrage, solange ich unter 88 dB bleibe, sei alles gut. In der ECE-Typgenehmigung der AGA stand zur Kombination folgendes drin:
Zitat
"Die Kombination mit anderen ECE-Typgenehmigten Bauteilen mit Verwendungsbereich (Hersteller, Typ, Motocode, kW) ist ohne Abnahme/Eintrag in die Fahrzeugpapiere möglich. Das Standgeräusch darf in Kombination aller verwendeten Bauteile (ECE, Teilegutachten) nicht mehr >5 dB(A) über dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert (U1) liegen."
Mit gutem Gewissen habe ich die Downpipe bestellt, die dann im November 2023 montiert wurde. Wir haben davor mit einem geeichten Messgerät die Lautstärke gemessen (Original-Downpipe + Grail AGA) und 87,6 dB ermittelt. Grenzwertig, da 88 dB die obere Grenze war. Mit der HJS-Downpipe haben wir genau 2 dB weniger gemessen, und zwar 85,7 dB. Das passt ja, laut den Papieren der AGA darf ich in der Kombi nicht lauter als 5 dB über Standgeräusch U1 (83 dB) liegen.
Wie das Schicksal so will, hat das mit dem Spaßfahrzeug nicht geklappt, weswegen ich das Auto bis heute im Alltag bewege und deswegen auch keine Software angepasst wurde. Klar, blöd, dass ich eine teure Downpipe habe einbauen lassen, um mit gutem Gewissen eine gemachte Software fahren zu können. Allerdings hat es sich trotzdem gelohnt: Das Ansprechverhalten war schon etwas besser. Der geringere Abgasgegendruck ist gut für den Turbo, und das Beste: Das verdammte Wastegate-Rasseln war endlich weg. Allein dafür hat es sich schon gelohnt.
Ich fahre jetzt also gut 1,5 Jahre mit dieser Kombi durch die Gegend – mit dem Gefühl, völlig legal unterwegs zu sein. Bis heute. Da nächsten Monat bei mir HU/AU ansteht, habe ich plötzlich Bedenken bezüglich der Kombi bekommen. Ich habe mir mal die ECE-Typgenehmigung der Downpipe zur Hand genommen. Ich habe es damals nur kurz durchgelesen, aber zugegeben: Ich habe dem Dokument nie wirklich Beachtung geschenkt, da ich die Papiere erst bekommen habe, als die Downpipe bereits verbaut war. Jedenfalls habe ich es mir diesmal richtig durchgelesen. Im ersten Absatz steht folgendes:
Zitat
„Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit einer UN ECE R59 bzw. nach VO (EU) 540/2014 genehmigten Schalldämpferanlage kombiniert, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. In diesem Fall handelt es sich sowohl beim Katalysator als auch bei der Schalldämpferanlage um genehmigte Austauschkomponenten, die sich, bezogen auf den Serienzustand des Fahrzeugs, weder im Geräusch- noch im Abgasverhalten verschlechtern. Eine Änderungsabnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.“
Hört sich ja so an, als wäre eine Kombi aus ECE R103 Kat und R59 AGA (was die Grail ja ist) eintragungsfrei. Im zweiten Absatz liest es sich aber etwas anders:
Zitat
„Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit weiteren abgas- und geräuschrelevanten Bauteilen kombiniert (z. B. Motortuning, Ansauganlage etc.), entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem ursprünglich genehmigten Typ und die Betriebserlaubnis erlischt nach §19(2), Nr. 3 StVZO. Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO sprechen Sie mit Ihrem Sachverständigen (aaSmT, aaS oder USB-G). Dieser legt den Umfang der nötigen Prüfungen fest und erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis wieder erteilen kann.“
Jetzt bin ich komplett verwirrt. Im ersten Absatz steht doch, die Kombi sei eintragungsfrei, und im zweiten Absatz steht, es wäre eine Einzelabnahme nötig?!?
Ich habe Grail und HJS mal angeschrieben. Von HJS gab es noch keine Rückmeldung, dafür aber von Grail, die wie folgt lautet:
Zitat
„Die Kombination aus unserer Abgasanlage und der HJS Downpipe ist eintragungsfrei, da beide über eine ECE-Typgenehmigung verfügen. Damit kannst du die Komponenten innerhalb der EU und der Schweiz legal und ohne zusätzliche Eintragung fahren.
Die Passage in den Dokumenten bezieht sich auf Bauteile ohne eigene ECE-Typgenehmigung oder bei individuellen Sonderlösungen – das ist bei unserer Anlage und der HJS Downpipe jedoch nicht der Fall. Beide sind abgedeckt.“
Ich habe auch mal meinen TÜV’ler des Vertrauens angeschrieben, mit folgendem Ergebnis:
Zitat
„Die Aussage von Grail, dass die beiden Komponenten eintragungsfrei miteinander kombiniert werden können, ist leider falsch!
Wie Sie selber schon richtig erwähnt haben, müssten beide Gutachten/ECE-Genehmigungen die jeweilige andere Änderung explizit zulassen.
Sobald in einem der beiden Gutachten drinsteht, dass evtl. eine Abnahme/Geräuschmessung/Eintragung oder Ähnliches erforderlich sein könnte, ist die Kombination nicht mit abgedeckt und eine Einzelbegutachtung nach §19(2)/21 StVZO erforderlich!
Diese Begutachtung erfordert allerdings eine Fahr- und Standgeräuschmessung! Diese in Kombination mit der Eintragung ist nicht ganz billig und auch keine Garantie, dass die Messung bestanden wird und dann eingetragen werden kann!“
Ich habe damals die beiden Dokumente zur Downpipe und Abgasanlage so interpretiert: " Wenn ich mit ECE Downpipe und ECE Abgasanlage innerhalb der Toleranz bin, darf ich die Kombi Eintragunsgfrei fahren. Wenn ich außerhalb der Toleranz bin, brauche ich eine Einzelabnahme". Wir haben ja damals mit einem geichten Messgerät nachgemessen und haben nach der Umrüstung auf HJS Downpipe 86db gemessen. Die Grail alleine mit original Downpipe hatte 88db (Standgeräusch im Schein 83db), dachte ich mir ich wäre sicher. Was ja scheinbar nicht richtig ist.
Jetzt bin ich auf der Homepage vom TÜV auf folgendes Gestoßen: (https://www.tuvsud.com/de-de/b…erungsabnahmen/tuning-faq)
"Alle drei genannten Teile beeinflussen das Geräuschverhalten. Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG/ECE-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig. Überprüft wird dies primär mit einer Standgeräuschmessung. Wird der in Feld U.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Standgeräuschwert mit einer Toleranz von 5dB(A) eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, dass auch das Fahrgeräusch im erlaubten Bereich liegt.
Liegt das Standgeräusch über dem erlaubten Wert, so muss mit einer Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden, ob auch das Fahrgeräusch über dem erlaubten Wert liegt. Diese kann im Einzelfall kompliziert und teuer werden. Eine Fahrgeräuschmessung ist bei der Kombination von EG/ECE Abgaskomponenten mit geänderten Ansaugsystemen grundsätzlich notwendig. Weiterhin kann es durch die Kombination der Teile zu einer Leistungssteigerung kommen. Ist dies der Fall, müssen alle hierfür erforderlichen Punkte nach VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt werden. Setzen Sie sich daher am besten vor dem Kauf der Teile mit Ihrem TÜV SÜD-Sachverständigen in Verbindung."
Also im Grunde so wie es Grail auch in den Papieren behauptet: Solange das Standgeräusch in der Toleranz ist und es keine signifikante Leistungssteigerung gibt, keine Einzelabnahme oder Eintragung notwendig. Aber der Herr vom Tüv Süd hat ja was anderes behauptet ?!?
Ich komme da nicht mehr ganz mit.
Egal, wie ich mich entscheide – ich werde es als Lehrgeld verbuchen. Ich weiß jetzt, dass man den Herstellern kein Wort glauben darf, und werde es in Zukunft immer zuerst mit dem TÜV abklären. Oder ich kaufe mir von Anfang an ein Auto, bei dem alles passt.
Was meint ihr zu all dem?
20 Antworten
Zitat:
@Quattronics schrieb am 14. Juli 2025 um 20:47:36 Uhr:
Nun ja, also praktisch so wie ich bereits sagte.
Da ist nix defekt, die Kombi ist einfach zu laut, auch das habe ich befürchtet. Grail geht bis aufs max heran, daher klingen die ja auch so gut, in einigen Fällen leider auch leicht darüber hinaus. Beim RS3 gab es da vereinzelt Fälle, die bei einer Kontrolle durchgefallen sind.
So wie dein Bauchgefühlt dir sagt, würde auch ich nur die Downpipe drin lassen und die Grail rausnehmen. Warum? Die Downpipe bringt auch etwas Sound zurück, sogar originaler/frecher. Zuden ist der Gegendruck geringer und damit besser für den Turbo und bringt so auch etwas mehr Leistung und ein besseres Ansprechverhalten. On top wird man bei einer Kontrolle nie Probleme bekommen, da die gar nicht nach Nachrüstung aussieht, im Gegensatz zur Grail AGA.
Habe auch schon von einem Mustang mit einer Grail gehört (rest Serie) der bei geschlossener Klappe viel zu laut war.
Bevor ich die Serienabgasanlage montiere: Ich mein da war doch was mit rasselnden Klappen und einer steiferen Kupplungsfeder für die Stellmotoren ?!?
Zitat:
@Balub83 schrieb am 14. Juli 2025 um 21:06:00 Uhr:
Bevor ich die Serienabgasanlage montiere: Ich mein da war doch was mit rasselnden Klappen und einer steiferen Kupplungsfeder für die Stellmotoren ?!?
Falls die wirklich rasseln sollten:
Zitat:
@Quattronics schrieb am 15. Juli 2025 um 08:09:34 Uhr:
Falls die wirklich rasseln sollten:
https://asr-component.de/de/451-kupplungsfedern
Ob sie rasseln weiß ich nicht mehr. Jetzt wo der Endtopf noch unten ist, sind die Federn halt leicht getauscht. Falls die klappen rasseln muss ich später zum Tausch der Kupplungsfedern den Endtopf wieder runternehmen.
Zitat:
@Balub83 schrieb am 15. Juli 2025 um 11:48:01 Uhr:
Ob sie rasseln weiß ich nicht mehr. Jetzt wo der Endtopf noch unten ist, sind die Federn halt leicht getauscht.
Wenn du nicht mehr weißt, ob sie rasseln, würde ich keine neuen Federn kaufen, sondern nur die bisherigen etwas aufbiegen und fertig, sollte reichen.
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Zitat:
@Quattronics schrieb am 15. Juli 2025 um 21:13:42 Uhr:
Wenn du nicht mehr weißt, ob sie rasseln, würde ich keine neuen Federn kaufen, sondern nur die bisherigen etwas aufbiegen und fertig, sollte reichen.
Ok, dann lass ich die Serien Kupplungsfedern drin. Die Haltegummis der Abgasanlage sind jetzt auch schon gut 11 Jahre alt. Sollte ich die gleich vorsorglich mit austauschen ?.
Daran sollte es nach 11 Jahren wohl nicht scheitern diese auszutaschen.........
Gruß, Thomas