Rückzahlung BAFA Prämie bei vorzeitiger Rückgabe

CUPRA

Hallo zusammen,

die Haltedauer beim Leasing ist auf 12 bzw. 24 Monate festgelegt im Gegensatz zum Kauf (6 Monate).

Offiziell müsste man ein früheres Leasing Ende der BAFA melden und den Betrag (anteilig) zurück bezahlen.

Hat jemand schon seinen Wagen früher abgegeben und es nicht gemeldet?

Kam automatisch von der BAFA eine Forderung?

22 Antworten

Zitat:

@Amok83 schrieb am 10. Februar 2023 um 09:04:32 Uhr:


Wenn die Versicherung den Neuwert oder Zeitwert (je nach Konditionen) erstattet, dann ist die Prämie doch zumindest anteilig mit drin. Daher auch ok, dass man die wieder abgeben muss. Es ist ja nicht das Ziel, dass man an dem Schaden was verdient, sondern eben nur der Ausgleich des Schadens.

Nein, die Prämie ist nicht mit drin, weil diese nicht zum Kaufpreis zählt.

Das Thema gab es hier bei MT schon mal, weil einem User genauso das passiert ist: Totalschaden und Versicherung bezahlt die Prämie nicht UND der Neuwagen ist teurer geworden. Da hat man dann quasi gleich 2x Pech und muss ggfls. auf ein kleineres Modell umsteigen.

Sry, Doppelpost

Mit der Prämie hat die Versicherung natürlich nichts am Hut, aber die ist auch kein Vertragsbestandteil.

Da ist nur eine Anzahlung teil des Vertrages und um die kann man sich dann streiten.

Aber wie immer bei so komplexen Sachverhalten: Anwalt einschalten, sowas auf eigene Faust machen vs. gegnerische Versicherung ist quasi schon ne Niederlage.

Zitat:

@Thilo T. schrieb am 10. Februar 2023 um 12:54:27 Uhr:


Nein, die Prämie ist nicht mit drin, weil diese nicht zum Kaufpreis zählt.
Das Thema gab es hier bei MT schon mal, weil einem User genauso das passiert ist: Totalschaden und Versicherung bezahlt die Prämie nicht UND der Neuwagen ist teurer geworden. Da hat man dann quasi gleich 2x Pech und muss ggfls. auf ein kleineres Modell umsteigen.

Beim Herstelleranteil könnte ich das sogar halbwegs verstehen, da ja Rabatt.

Aber beim BAFA Anteil auch? Den hat der Käufer doch gezahlt und war somit auch Umfang vom "Kaufpreis".

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Natürlich kannst du ihn angemeldet lassen und die Leasing-Raten weiter zahlen. Es kommt darauf an, ob die Versicherung das mitmacht. Bei ein oder zwei Monaten könnte man das überlegen.

Wir haben den Fall jetzt nach drei Monaten, die Bafa war zum Unfallzeitpunkt noch nicht ausbezahlt, aber jetzt. Und nun müssen wir eine Kopie des abgemeldeten Fahrzeugscheins hinschicken und die Prämie zurückzahlen.
Bei der Versicherung die Neupreisrechnung eingereicht, danach wird abgerechnet.

Übrigens, für die THG reicht, dass das Fahrzeug einen Tag im Jahr angemeldet ist.

Verstehe aber nach wie vor nicht, wo und wem hier jetzt welcher Schaden dadurch entsteht?

Mich würde auch interessieren ob es da inzwischen Erfahrungswerte gibt.
Ich habe einen Leasingvertrag mit 4 Jahren abgeschlossen der im letzten Oktober gestartet ist und dabei noch die Umweltprämie bekommen. Kurz danach hat sich überraschend beruflich eine Chance ergeben und nun bekomme ich wohl im Oktober Geschäftsfahrzeug. Dann ist das Leasingfahrzeug über.
Bei einer Ummeldung müsste ich da noch die Hälfte zurückzahlen. Und weil die Leasingfirma mir dazu ein megaattraktives Stornierungsangebot vorgelegt hat sieht das so aus: Stornierungsgebühren + 50% Umweltprämie ist mehr Geld als die Leasingraten für die restlichen 3 Jahre. Also kann ich die Karre besser 1 Jahr rumstehen lassen und dann nochmal nachfragen. Derweil kann ich noch hoffen, dass sie abbrennt, geklaut wird oder ein Baum drauf fällt. 😁

Dieses Szenario habe ich einfach mal der BAFA mitgteilt und gefragt ob die grundsätzlich das Geld zurückfordern. Nachdem es inzwischen keine Prämie (für Gebrauchtfahrzeuge) mehr gibt verstehe ich den Sinn der Rückforderung halt auch nicht.
Als Antwort kam eine ausführliche Beschreibung der bekannten Regeln. Der letzte Absatz war allerdings der Hinweis, dass ich die Ab- / Ummeldung aktiv melden muss. Und die Formulierung könnte man durchaus als dezenten Hinweis deuten....
Ich werde mich wohl nicht trauen es drauf ankommen zu lassen... aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass nix passiert wenn man es dem BAFA nicht unter die Nase hält. Datenaustausch zwischen deutschen Behörden gibt es aufgrund von viel Datenschutz und wenig Digitalisierung ja nicht so häufig...

Würde mich aus gegebenem Anlass auch über Erfahrungen freuen, meinen könnte ich mit 23 Monaten zurückgeben, würde mir eine ganze Rate sparen… aber da alles so unklar ist, lass ich den wohl einfach rumstehen…

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