Rückgabe mit Ganzjahresreifen statt Sommerreifen (Leasing)

CUPRA

Hallo zusammen,

der Sommer neigt sich dem Ende, bald beginnt der Herbst und für den ein oder anderen sicher auch das Thema Winterbereifung.

Das wieso weshalb warum will ich hier nicht weiter thematisieren, aber wir werden gute Ganzjahresreifen (GJR) auf die Werksfelgen montieren. Die ab Werk montierten Sommerreifen bleiben also übrig.

Jetzt habe ich mal den Leasingvertrag studiert und kann dort keine Infos finden, ob eine Rückgabe grundsätzlich auf Sommerreifen erfolgen muss. Eine Definition für einen "Sommerreifen" gibt es nicht, dies gilt nur für Winterreifen (Schneeflocke). Also müsste meiner Meinung nach dies kein Problem/Mangel sein.

Auch der VWFS Schadenskatalog gibt nichts dazu her: https://schadenkatalog.vwfs.de/bereifung.html

Wie seht/macht ihr es?

28 Antworten

Das wollte ich auch schonmal machen, mir wurde das abgelehnt :-(

@MINI-CAR-PC Beim Gutachten bei der Rückgabe? Abgelehnt vom Prüfer, Händler oder der Leasing?

Ne, dass hat mir nur vorab der Verkäufer gesagt weil ich gefragt habe.
Ich habs nicht drauf ankommen lassen und hab das dann so hingenommen.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 5. September 2022 um 16:22:42 Uhr:


Hallo zusammen,

der Sommer neigt sich dem Ende, bald beginnt der Herbst und für den ein oder anderen sicher auch das Thema Winterbereifung.

Das wieso weshalb warum will ich hier nicht weiter thematisieren, aber wir werden gute Ganzjahresreifen (GJR) auf die Werksfelgen montieren. Die ab Werk montierten Sommerreifen bleiben also übrig.

Jetzt habe ich mal den Leasingvertrag studiert und kann dort keine Infos finden, ob eine Rückgabe grundsätzlich auf Sommerreifen erfolgen muss. Eine Definition für einen "Sommerreifen" gibt es nicht, dies gilt nur für Winterreifen (Schneeflocke). Also müsste meiner Meinung nach dies kein Problem/Mangel sein.

Auch der VWFS Schadenskatalog gibt nichts dazu her: https://schadenkatalog.vwfs.de/bereifung.html

Wie seht/macht ihr es?

Ich denke da wirst du bei deinem Händler nachfragen müssen.
Mir wurde das auch einmal abgelehnt, allerdings bei einem Mazda.

Einen VW hab ich mal mit Winterreifen abgegeben und einen Seat mit GJR, die mussten dann aber getauscht werden aufgrund der Profiltiefe. Letzterer war aber ein Abomodell.

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Naja das ist ja der springende Punkt: Der Händler hat das nicht zu entscheiden, der geht den einfachsten Weg "so wie ausgeliefert". Aber am Ende war er/ist er nur Vermittler.

Profiltiefe verstehe ich, das sollte aber bei ca. 15.000 km und 1,5 Jahren kein Problem sein.

Ich habe das schon vor dem „Kauf“ mit dem Händler besprochen. Er sagte kein Problem. Ich habe es mir schriftlich geben lassen. Ich muss nur die Sommerreifen die auf dem Auto waren in den Kofferraum legen

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 5. September 2022 um 16:53:58 Uhr:


Naja das ist ja der springende Punkt: Der Händler hat das nicht zu entscheiden, der geht den einfachsten Weg "so wie ausgeliefert". Aber am Ende war er/ist er nur Vermittler.

Profiltiefe verstehe ich, das sollte aber bei ca. 15.000 km und 1,5 Jahren kein Problem sein.

Du bist ja bereits auf Konfrontationskurs. Also wurde dir bereits gesagt dass das nicht angenommen wird?
Eine verbindliche Antwort wirst du hier kaum finden.

Ich weiß dass du keine Diskussion zum Thema willst aber 15.000 km können je nach Temperaturen im Sommer, Modell und Fahrweise beim GJR schnell kritisch werden 😁
Brauchst ja schließlich 100% mehr Profil als beim Sommerreifen bei Rückgabe.

Vielleicht nochmal etwas konkreter: Ich hatte damals bei Bestellung des Autos kurz mit dem Verkäufer über das Thema besprochen, war aber mit einem Nebensatz abgehandelt. Bevor ich da jetzt weiter nachhake, würde ich halt gerne eure Erfahrungen und ggf. Tipps berücksichtigen.

Meiner Meinung nach gibt weder der Leasingvertrag noch der Schadenskatalog eine Pflicht für "Sommerreifen" oder genauer, eine Verbot von GJR vor.

Zum Thema Verschleiß: EZ im Juli 2022 heißt, dass der Wagen von den noch übrigen 1,5 Jahren maximal noch 1,5 Sommer sieht. Wir fahren moderat, also sollte ein GJR auch seine 40-50.000 km schaffen in unserem Profil. Das niedrigste was ich so gefunden habe, waren 30.000 km Laufleistung. Da kommen wir aber niemals annähernd dran mit noch ca. 15.000 km offen.

Zitat:

@Danielson16V schrieb am 6. September 2022 um 08:56:21 Uhr:


Vielleicht nochmal etwas konkreter: Ich hatte damals bei Bestellung des Autos kurz mit dem Verkäufer über das Thema besprochen, war aber mit einem Nebensatz abgehandelt. Bevor ich da jetzt weiter nachhake, würde ich halt gerne eure Erfahrungen und ggf. Tipps berücksichtigen.

Meiner Meinung nach gibt weder der Leasingvertrag noch der Schadenskatalog eine Pflicht für "Sommerreifen" oder genauer, eine Verbot von GJR vor.

Zum Thema Verschleiß: EZ im Juli 2022 heißt, dass der Wagen von den noch übrigen 1,5 Jahren maximal noch 1,5 Sommer sieht. Wir fahren moderat, also sollte ein GJR auch seine 40-50.000 km schaffen in unserem Profil. Das niedrigste was ich so gefunden habe, waren 30.000 km Laufleistung. Da kommen wir aber niemals annähernd dran mit noch ca. 15.000 km offen.

Ah dann macht deine Aussage mehr Sinn.
Ja das wird schon passen mit dem Verschleiß. Musst halt nur darauf achten, dass die Laufleistung immer bis 1.6 mm angegeben wird, bei Rückgabe aber 4mm vorhanden sein müssen. Nur deshalb könnte das knapp werden.

Was spricht dagegen die Sommerreifen bis ans Ebde abzuwehren und dann bei Rückgabe zu montieren.

Bei mir wurde das bisher auch immer abgelehnt. Bzw. Hätte es extra gekostet, also Einsatz neuer Sommerreifen.

Zitat:

@Fladder schrieb am 6. September 2022 um 13:34:22 Uhr:


Was spricht dagegen die Sommerreifen bis ans Ebde abzuwehren und dann bei Rückgabe zu montieren.

Brauche dazu Lagerplatz und könnte die sonst zu Geld machen sowie den Rückwechsel sparen...

Du übergibst das Auto exakt so, wie du es vorher bekommen hast.
Ausnahme sind leichte Verschleißerscheinungen (Bremse, Reifen - im erlaubten Maß).

Das Ändern der Bereifung stellt eine Veränderung des Auslieferungszustands dar. Somit also nicht zulässig. Wenn es ein Händler/Gutachter durchgehen lässt, hast du Glück.

Am einfachsten, du verkaufst sie teuer bei eBay-Kleinanzeigen und kaufst dir kurz vor Verkauf einen gebrauchten Satz. So solltest du Evtl. Sogar die Wechselgebühren wieder raus haben.

Viele Grüße
Laubie

Zitat:

@Laubie schrieb am 7. September 2022 um 12:23:40 Uhr:


Das Ändern der Bereifung stellt eine Veränderung des Auslieferungszustands dar. Somit also nicht zulässig. Wenn es ein Händler/Gutachter durchgehen lässt, hast du Glück.

Ja das klingt logisch, aber ich finde dazu halt rein gar nichts im Vertragswert und Schadenskatalog. Das ist ja kein Wünsch-Dir-Was sondern muss ja geregelt sein?

Zitat:

@Laubie schrieb am 7. September 2022 um 12:23:40 Uhr:


Am einfachsten, du verkaufst sie teuer bei eBay-Kleinanzeigen und kaufst dir kurz vor Verkauf einen gebrauchten Satz. So solltest du Evtl. Sogar die Wechselgebühren wieder raus haben.

Gedankenspiel:

Die Sommerreifen direkt verkaufen und sofern die GJR echt nicht drauf bleiben dürfen, die billigsten Chinakracher (ab 29,50€ pro Stück) kaufen und draufmontieren... ist dann ggf. sogar auch noch ein Gewinn möglich... 😕

Wenn die Chinakracher auf deinem Fahrzeug erlaubt sind…..nicht jede Marke auf jedes Auto

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