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Rückzahlung BAFA Prämie bei vorzeitiger Rückgabe

Themenstarteram 25. Januar 2023 um 16:41

Hallo zusammen,

 

die Haltedauer beim Leasing ist auf 12 bzw. 24 Monate festgelegt im Gegensatz zum Kauf (6 Monate).

 

Offiziell müsste man ein früheres Leasing Ende der BAFA melden und den Betrag (anteilig) zurück bezahlen.

 

Hat jemand schon seinen Wagen früher abgegeben und es nicht gemeldet?

 

Kam automatisch von der BAFA eine Forderung?

 

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20 Antworten

Haltedauer Leasing müssten 23 Monate sein. Bei Kauf war es letztes Jahr noch 6 Monate und inzwischen sollten es 12 sein. Hast du mal nachgelesen ob man wirklich nur anteilig zurückzahlen muss? Es kann auch durchaus sein, dass die komplette Förderung zurückgezahlt werden muss. Ggf. sogar der Herstelleranteil.

Themenstarteram 31. Januar 2023 um 8:13

Unabhängig davon ob komplett oder anteilig.

 

Mir stellt sich die Frage: was passiert wenn ich mich nicht aktiv dort melde? Wie sind die Erfahrungen? Erfahrungswerte - keine Vermutungen :)

Einfach mal die "AGB" lesen und abwägen ob es das Risiko wert ist... Denn schließ "bescheißt" man den Staat und da der "Betrug" eben nicht Systemrelevant ist... nunja...

Darf jeder gern mal selber versuchen.....

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Leasingstart: 01.08.2022

Abmeldung Fahrzeug: 31.07.2024

Sind keine 24 Monate und damit auch ein Problem mit der Bafa?

Ich habe selbes Problem da vermutlich der Leasing Nachfolger früher kommt wenn ich jetzt bestelle. Ich hab den Verkäufer auf die problematik hingewiesen. Dem ist das aber wohl egal.

Ich denke die BAFA bekommt das schon mit wenn man die Mindesthaltedauer unterschreitet (Wird ja kein Problem sein die Daten mit der Zulassungstelle abzugleiche oder?). Inwieweit man dann die Prämie zurückzahlen muss wird sich dann zeigen. Wenn es nur paar Tage sind vermutlich Kulanz. Wenn man den Wagen aber paar Monate vorher abmeldet sehe ich schon ein Risiko dass die Prämie anteilig oder ganz zurückgefordert wird.

Die Umweltprämie wurde 2020 um die Innovationsprämie aufgestockt. Also kommen vermutlich erst jetzt die 2 Jährigen aus dem Leasing zurück. Da wird es nicht soviele Erfahrungsberichte geben...

Zitat:

@majestix schrieb am 31. Januar 2023 um 09:37:30 Uhr:

Ich habe selbes Problem da vermutlich der Leasing Nachfolger früher kommt wenn ich jetzt bestelle. Ich hab den Verkäufer auf die problematik hingewiesen. Dem ist das aber wohl egal.

Ich denke die BAFA bekommt das schon mit wenn man die Mindesthaltedauer unterschreitet (Wird ja kein Problem sein die Daten mit der Zulassungstelle abzugleiche oder?). Inwieweit man dann die Prämie zurückzahlen muss wird sich dann zeigen. Wenn es nur paar Tage sind vermutlich Kulanz. Wenn man den Wagen aber paar Monate vorher abmeldet sehe ich schon ein Risiko dass die Prämie anteilig oder ganz zurückgefordert wird.

Die Umweltprämie wurde 2020 um die Innovationsprämie aufgestockt. Also kommen vermutlich erst jetzt die 2 Jährigen aus dem Leasing zurück. Da wird es nicht soviele Erfahrungsberichte geben...

ALso Grundsätzlich ist das kein Problem für einen Händler wenn der Wagen noch x Tage / Wochen steht bevor er abgeholt wird..... Sollte das für deinen Händler ein Problem sein, wird es schleunigst Zeit den Händler zu wechseln. Du könntest ggf. die Auslieferung an deinen Händler ändern und eine Abholung in der Autostadt machen..... Mit denen machst du einen Termin der besser passt und fertig.

Bei der Bafa gibt es mehrerer Leasingvarianten mit unterschiedlichen Förderungen.

6-11 Monate, 12-23 und über 23 Monate. Für die Bereiche gibt es unterschiedliche Förderungen. Verkürzt sich die Dauer aus irgendeinem Grund, so rutscht man in die passende Gruppe und muss den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen.

So liest es sich auf der Bafa-Homepage.

"über 23 Monate" heißt

a) 23 Monate + 1 Tag

b) mindestens 24 Monate

Weiß das jemand?

Angefangener Monat reicht.

Themenstarteram 9. Februar 2023 um 20:01

Zitat:

@Maxi245 schrieb am 31. Januar 2023 um 09:17:20 Uhr:

Einfach mal die "AGB" lesen und abwägen ob es das Risiko wert ist... Denn schließ "bescheißt" man den Staat und da der "Betrug" eben nicht Systemrelevant ist... nunja...

Darf jeder gern mal selber versuchen.....

Wer redet von bescheissen? Schließ bitte nicht von dir auf andere.

 

Mich interessiert es einfach v.a. wenn das Fzg mal einen Totalschaden erleiden würde.

Zitat:

@whoareyou3004 schrieb am 9. Februar 2023 um 21:01:32 Uhr:

Zitat:

@Maxi245 schrieb am 31. Januar 2023 um 09:17:20 Uhr:

Einfach mal die "AGB" lesen und abwägen ob es das Risiko wert ist... Denn schließ "bescheißt" man den Staat und da der "Betrug" eben nicht Systemrelevant ist... nunja...

Darf jeder gern mal selber versuchen.....

Wer redet von bescheissen? Schließ bitte nicht von dir auf andere.

Mich interessiert es einfach v.a. wenn das Fzg mal einen Totalschaden erleiden würde.

Du hast also noch größeres vor ?:D:D:D

Zitat:

@whoareyou3004 schrieb am 9. Februar 2023 um 21:01:32 Uhr:

Zitat:

@Maxi245 schrieb am 31. Januar 2023 um 09:17:20 Uhr:

Einfach mal die "AGB" lesen und abwägen ob es das Risiko wert ist... Denn schließ "bescheißt" man den Staat und da der "Betrug" eben nicht Systemrelevant ist... nunja...

Darf jeder gern mal selber versuchen.....

Wer redet von bescheissen? Schließ bitte nicht von dir auf andere.

Mich interessiert es einfach v.a. wenn das Fzg mal einen Totalschaden erleiden würde.

Tja wäre höchst ärgerlich für Dich, jedoch sehe ich da keinen Unterschied bezüglich "Haltedauer", ansonsten hätte es vermutlich einen regelrechten Tourismus vom Autohaus zum Schrottplatz gegeben.

Und "Nicht aktiv melden" ist wenn du die AGB´s gelesen hättest für den Staat die Definition von "versuchter Unterschlagung", könnte man auch als "Betrug" auslegen und das nennt man Umgangssprachlich "bescheißen". Du siehst also... das ist nicht zwingend das Verhalten was ich an den Tag legen würde. AUßERDEM... ich habe ganz bewusst "bescheißt" geschrieben, also ANFÜHRUNGSZEICHEN gesetzt, somit sollte für jeden halbwegs versierten Leser klar sein, das es hier um eine gekürzte umgangssprachliche Ausdrucksweise und nicht um eine Unterstellung handelt.

Ich wollte auch nichts unterstellt haben.... Und sollte dir leider der Fall passiert sein, das dein Wagen das zeitliche gesegnet hat, tut es mir leid für Dich.... ok manch einem kann man beglückwünschen von seiner rollenden Katastrophe entledigt worden zu sein... ABER das ist hier nicht der Punkt.

Hm, wenn das Auto einen Totalschaden hat, dann muss man wohl überlegen, ob es sinnvoller ist, das Auto bis zum 23. Geburtstag (Monate) angemeldet zu lassen oder abzumelden und Prämie zurückzubezahlen.

Wenn dieser Fall eintritt, kann man sicherlich auch mit der BAFA reden und ggf. eine Abweichung von den AGB vereinbaren.

Wenn die Versicherung den Neuwert oder Zeitwert (je nach Konditionen) erstattet, dann ist die Prämie doch zumindest anteilig mit drin. Daher auch ok, dass man die wieder abgeben muss. Es ist ja nicht das Ziel, dass man an dem Schaden was verdient, sondern eben nur der Ausgleich des Schadens.

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