Rückwandlung Kaufvertrag,da Auto verkehrsunsicher ist( Privatperson)

Opel Corsa B

Hallo Corsa Fahrer,

hab ein Riesenproblem. Ne gute Freundin hat en Corsa B gekauft und dieser ist total verkehrsunsicher:

zu den Fahrzeugdaten:

Opel Corsa B
BJ 1998
167000 km
1,0 12 V

zu den Mängeln:

Federn vorne wurden abgesägt, Auto hoppelt ohne Ende und bricht in Kurven aus
Angel Eyes kaum Reichweite höchstens 10 Meter
Rückleuchten ohne ABE und Prüfzeichen
kein TÜV Bericht und keine AU Bescheinigung
3 Winterreifen,1 Reifen ist ein Sommerreifen
Alufelgen nicht eingetragen.

Verkäufer ist ausländischer Herkunft, er meint, er hat ihn von einem Kumpel gekauft,was ich aber nicht glaube, da Vorbesitzer 34 Jahre alt ist und kaum mit so nem aufgetunten Auto rumfährt.

Meine Freundin ist auch ziemlich blauäugig gewesen. Ihr Kaufvertrag wurde unvollständig ausgefüllt und mit falscher Adresse.

Waren heute bei dem Verkäufer und schilderten ihm die Sachlage,dass dieses Auto verkehrsunsicher ist. Er meinte,wenns nicht anders geht nimmt er ihn zurück, leider hatte er kein Geld da, da sein Dad in der Türkei ist. Warten auf Anruf von dem Typ.

Was denkt ihr, kann man diesem an den Kragen gehen?? da Auto erhebliche Mängel aufweist und laut Verkäufer keine Mängel hätte. Vorallem denk ich,wenn sie in ne Kontrolle der Polizei kommt, legen die das Auto still, da blaue Leds am Kennzeichen sind und blaue Lampen im Standlicht sind und ja kaum ABE´s und Eintragungen vorhanden sind.

Hat man überhaupt ne Chance den Vertrag rückgängig zu machen. Will ihr eben gerne helfen!!

Für eure Antworten bedanke ich mich recht herzlich

Grüße vom Bodensee

Beste Antwort im Thema

Nun zum 3. mal: 2100€

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hilft dir jetzt aber auch ned weiter 😉

Was steht jetzt genau in ihrem vertrag drin. Zur not ruf sie an oder so 😉 das nämlich wichtig.

also auf ihrem Kaufvertrag steht nix mit Bastlerauto oder so.

der is ja kaum ausgefüllt,außer Name und Adresse, vom Auto keine Angaben.

ja er hat unterschrieben auf ihrem.

Zitat:

Original geschrieben von corsaBRV


ich hab die Dreckskarre net gekauft sondern meine gute Freundin.

Ich war ja leider nicht dabei,Weiber eben voll stur und gutgläubig.

Konntest du deine Freundin nicht überreden, mit dem Kauf zu warten, bis du Zeit für eine Besichtigung und Probefahrt hast?

nochmal zur Verständnis Verkäufer ist Privatperson, kein Händler.

also in ihrem KV steht.

Name und adresse des VK und Käufers.

der Rest ist leer

außer eben Datum und Unterschrift der beiden.

der Vertrag ist doch ungültig oder?

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wenn sie noch in der lehre is kann sie unter der rechsschutz der eltern laufen ,falls vorhanden.
und wenn in ihrem kaufvertrag davon nichts steht, stimmt der verkäufer zu das das ding mängelfrei ist

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von corsaBRV


ich hab die Dreckskarre net gekauft sondern meine gute Freundin.

Ich war ja leider nicht dabei,Weiber eben voll stur und gutgläubig.

Konntest du deine Freundin nicht überreden, mit dem Kauf zu warten, bis du Zeit für eine Besichtigung und Probefahrt hast?

tja Weiber halt, Dickschädel ohne Ende, hab ihr gesagt sie braucht kein neues Auto ihr alter Corsa sei Top und wenn sie eins braucht soll sie warten bis ich Zeit habe

ja sie macht grad ne Ausbildung.

Aha also wenn die Mängel nicht drin stehen, sichert er zu er sei Mängelfrei,was aber nicht der Fall ist.

Kann sie des Auto zurückgeben??

sind ja arglistig verschwiegene Mängel, vorallem die abgesägten Federn, ich hab mir die Karre am Samstag angeguckt und hatte schon ein komisches Gefühl, vorallem weil der sich kein Zentimeter bewegt und andauernd hoppelt das einem schlecht wird.

Außerdem stinkt die Karre übelst nach Benzin im Innenraum, woar mir wurde echt schlecht:-(

dann soll sie mal gucken ob die eltern ne rechtsschutz haben und die anrufen und zum anwalt, falls der verkäufer sich nicht gütlich einigen will !

und in dem fall ist es auch pille palle was in seinem vertrag steht ,sofern er ihn ausgfüllt hat.
normal werden beide veträge identisch ausgefüllt.
wer sagt das er denn dann den vertrag nicht spätger ausgefüllt hat 😉

Geht Morgen erstmal zur nächsten Polizeidienststelle und schildere die Sachlage, nimm den Kaufvertrag mit und mach am besten ne CD mit Fotos von den Mängeln. Ich bin da jetzt in der Juristerei net so sattelfest, aber ich würde mal denken, dass du ihn erstmal wegen Betrugs anzeigen kannst (was ich auch direkt tun würde).
Mit dem Schriebs der Anzeigenaufnahme gehste dann nochmal zum Verkäufer und erklärst was Sache ist, dass du die Anzeige zurückziehst, wenn er den Wagen zurücknimmt, alternativ muss er zusehen.

dafür bräuchte man eventuell eine Mängelbericht eines Gutachters oder Tüvmenschen.
Vorallem ist eben die Frage ob er ihn dann gleich stilllegt?

Den Bericht wirste erst brauchen, wenns zu ner Verhandlung kommt, aber das ist ja gar net dein Hauptinteresse, du brauchst doch nur das Druckmittel.

so siehts aus, hab ihm schon Druck gemacht,dass sie zum Anwalt geht, weil das Betrug ist sowas zu verkaufen, vorallem diese Mängel, die er nicht gesagt hat. Das Auto ist kaum fahrbar und echt lebensgefährlich, ich sollte sie eigentlich garnet mehr fahren lassen.

Wieso "eigentlich"? Wenn sie jetzt erwischt wird mit der Karre, ist SIE erstmal dran, sollte ihr bewusst sein?!

Sie hat hoffentlich ihr "altes" Auto noch nicht verkauft.

ich weiß das sie dran ist, der alte ist bereits verkauft:-(

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