Forum5er F07 (GT), F10 & F11
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. 5er F07 (GT), F10 & F11
  7. Rücktritt vom Kaufvertrag?

Rücktritt vom Kaufvertrag?

BMW 5er
Themenstarteram 30. April 2011 um 19:41

Besteht die Möglichkeit bevor das Auto gefertigt ist uneingeschränkt? Muss man mit irgendwelchen Forderungen seitens Händler rechnen, wenn mans es beabsichtigt? Oder gibt es diese Möglichkeit nicht?

danke

MfG

Ähnliche Themen
17 Antworten

Gibt es einen Grund?

Steht in dem Vertrag und/oder den dazugehörigen AGBs. Lies selbst nach, ich weiß nicht, wo & was alles du unterschrieben hast.

Hast du noch nix unterschrieben, lass dir einen Vertrag/AGB dieses Händlers zusenden.

Hallo,

 

Wenn der Wagen finanziert wird/wurde (dazu zählt auch Leasing), dann kannst Du innerhalb von 14 Tagen die Finanzierung widerrufen. Mit diesem Widerruf wird der Kaufvertrag ebenfalls storniert.

Es gibt Verkäufer, die verschweigen das ganz gerne, obwohl dieses Rücktrittsrecht bei Fianzierung gesetlich verankert ist.

Aber unbedingt auf die Kleinigkeiten achten: Die Finanzierung MUSS widerrufen werden und dann den Verkäufer informieren, dass aufgrund des Widerrufs der Kaufvertrag storniert wird.

 

Gruss,

Frank

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001

 

Mit diesem Widerruf wird der Kaufvertrag ebenfalls storniert.

Hast du da einen Gesetzestext zum Nachlesen als Quelle?

am 1. Mai 2011 um 14:04

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001

Hallo,

 

Wenn der Wagen finanziert wird/wurde (dazu zählt auch Leasing), dann kannst Du innerhalb von 14 Tagen die Finanzierung widerrufen. Mit diesem Widerruf wird der Kaufvertrag ebenfalls storniert.

Es gibt Verkäufer, die verschweigen das ganz gerne, obwohl dieses Rücktrittsrecht bei Fianzierung gesetlich verankert ist.

Aber unbedingt auf die Kleinigkeiten achten: Die Finanzierung MUSS widerrufen werden und dann den Verkäufer informieren, dass aufgrund des Widerrufs der Kaufvertrag storniert wird.

 

Gruss,

Frank

Bei Kauf einer Lagerware mit gleichzeitiger Finanzierung kann eine Privatperson innerhalb von 14 Tagen die Finanzierung und auch den Autokauf rückgängigmachen.

Bei Bestellfahrzeugen, also wo der verbindliche Unterschrift schon längere Zeit zurück liegt, gilt diese14 Tage Frist für den Autokauf nicht mehr, da hier die Rücktrittsfrist schon länger abgelaufen ist. 

LG

sigi

Zitat:

Original geschrieben von ss111sarah

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001

Hallo,

 

Wenn der Wagen finanziert wird/wurde (dazu zählt auch Leasing), dann kannst Du innerhalb von 14 Tagen die Finanzierung widerrufen. Mit diesem Widerruf wird der Kaufvertrag ebenfalls storniert.

Es gibt Verkäufer, die verschweigen das ganz gerne, obwohl dieses Rücktrittsrecht bei Fianzierung gesetlich verankert ist.

Aber unbedingt auf die Kleinigkeiten achten: Die Finanzierung MUSS widerrufen werden und dann den Verkäufer informieren, dass aufgrund des Widerrufs der Kaufvertrag storniert wird.

 

Gruss,

Frank

Bei Kauf einer Lagerware mit gleichzeitiger Finanzierung kann eine Privatperson innerhalb von 14 Tagen die Finanzierung und auch den Autokauf rückgängigmachen.

Bei Bestellfahrzeugen, also wo der verbindliche Unterschrift schon längere Zeit zurück liegt, gilt diese14 Tage Frist für den Autokauf nicht mehr, da hier die Rücktrittsfrist schon länger abgelaufen ist. 

LG

sigi

...Genauso ist es - nach Ablauf der 14 Tage (ab Unterschrift) kommt man nicht mehr ohne Folgekosten aus der Geschichte raus.

 

 

@MSchoeps:

 

Ist hier ganz gut beschrieben:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=64499&

 

Gruss,

Frank

Ich glaube das ich letztes Jahr einen Bericht über ein Grundsatzurteil gelesen habe. Bei dem der Kunde nach Ablauf der 14 tägigen Rücktrittsfrist auf 15% der Fahrzeugkosten sitzen bleibt... ( Sogar bei beim Händler bestellten Gebrauchtfahrzeugen)

am 13. Mai 2011 um 18:43

Also beim Privatleasing gibt das 14-tägige Widerrufsrecht wohl seit letztem Jahr nicht mehr...!

Wir kennen ja immer noch nicht die Gründe. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Maybal

Also beim Privatleasing gibt das 14-tägige Widerrufsrecht wohl seit letztem Jahr nicht mehr...!

Also bitte - was soll dieses Halbwissen und unkorrekte Angabe.

Lese doch bitte, was ich geschrieben habe - das gilt auch heute! Rücktritt von der Finanzierung (Leasing gilt als Finanzierung) und der Kaufvertrag ist storniert!

Also versuche nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten sondern widerrufe Finazierung/Leasing und die Sache ist erledigt.

 

Gruss,

Frank

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 11:07

Zum Sachverhalt.

Der Händler sagte mir das er mich kontaktieren würde bevor das Auto final gefertigt wird. Ich hätte dann die Möglichkeit noch letzte Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen.

So nun habe ich den Händler kontaktiert mit dem Wunsch einer Änderung in der Annahme das Auto wäre noch nicht baut worden. Mir wurde dann mitgeteilt das es zu spät wäre da das Fahrzeug bereits gefertigt worden ist und in einpaar Wochen geliefert wird.

Es geht um ca. 3k EUR, die ich theoretisch hätte sparen können wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte.

Das Drama hält sich bei mir in Grenzen jedoch ärgere ich mich das der Händler sich nicht an Absprachen gehalten hat.

Gruss

Es gibt einen gewissen Zeitraum in dem man vom Kaufvertrag zurücktreten kann,

aber, wenn das Fahrzeug schon gebaut wird / ist, wohl kaum.

Zitat:

Original geschrieben von opfer666

Das Drama hält sich bei mir in Grenzen jedoch ärgere ich mich das der Händler sich nicht an Absprachen gehalten hat.

Gruss

Ich kann Deine Verärgerung sehr wohl verstehen, muss Dir allerdings doch die "Hauptschuld" geben. Ich habe mich erkundigt (und zwar genau aus diesem Grund), wann mein Auto gebaut werden wird - das weiß der Händler sobald Dir die AB vorliegt. Werde daher diese Woche nochmals nachhaken, ob meine Änderungen nun tatsächlich eingeflossen sind, da die Änderungs-AB noch aussteht.

Gruß,

Martin

Schuld gibt es nicht. Vertragspartner.

Deine Antwort
Ähnliche Themen