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Dienstwagen OHNE Privatnutzung, geldwerter Vorteil?

Zitat: @cvr schrieb am 21. Juli 2016 um 09:34:07 Uhr: Zitat: @Deloman schrieb am 20. Juli 2016 um 16:21:42 Uhr: Rechne lieber noch einmal nach 🙄 😰 War warm gestern... Rechenexempel: Neuwagen: 35000,- Geldwerter Vorteil Pendelei (90km*0,03%): 945,- monatlich / 11340,- p.a. davon 5940,- durch AG pauschal versteuerbar davon durch AN zu versteuern: 5400,- 42% Steuer&Co aus 5400,- = 2268,- macht bei 39600 km eine Belastung des AN von 5,7ct/km. Immer noch attraktiv. Zitat: @cvr schrieb am 21. Juli 2016 um 09:34:07 Uhr: Zitat: @Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2016 um 22:18:18 Uhr: Es steht außer Frage, dass ein Firmenwagen zur privaten Nutzung günstiger als ein Privatwagen ist. Weshalb sollte man nun noch zusätzlich einen Privatwagen unterhalten Beispielsweise weil der AG die Privatnutzung des Dienstwagens nicht anbietet. Zitat: @cvr schrieb am 21. Juli 2016 um 09:34:07 Uhr: Zitat: @Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2016 um 22:18:18 Uhr: Der TE = AN möchte zwar gern die Versteuerung des GWV umgehen, aber aus den Schilderungen geht hervor, dass der Firmenwagen dem AN persönlich zur Verfügung gestellt wird. Insofern greifen die von Dir zitierten Auszüge aus dem Urteil nicht in diesem Fall. Der BGH erkennt in den Urteilen der jüngeren Vergangenheit regelmäßig, dass die vertragliche Zweckbestimmung maßgeblich ist. Wenn im Vertrag Nutzung zu privaten Zwecken vereinbart ist, dann kann man die Besteuerung der Privatnutzung auch dann nicht umgehen, wenn man von der Privatnutzung keinen Gebrauch macht. Wenn die Privatnutzung im Vertrag ausgeschlossen ist, mangelt es laut BGH an einer Besteuerungsgrundlage. Im genannten Urteil ging es übrigens um ein "dem AN persönlich zur Verfügung gestelltes" Fahrzeug, und trotzdem hat der BFH keine Grundlage für die 1%-Regelung gefunden.