Rücktritt Kaufvertrag Autoland?

Skoda

Guten Tag gemeinde,

Ich habe von Autoland ein Auto in meine Region schicken lassen für eine Probefahrt.

Wie es dort üblich ist unterschreibt man den Kaufvertrag vor der Probefahrt etc.

(im nachhinen mehr als grünäugig).

Leider habe ich mich erst im nachhinen Schlau gemacht über diese Firma und habe nur echt arge zweifel dieses KFZ noch zu kaufen und meine bedenken sind sehr groß.

Ich will nur wissen ist es aktuell noch irgendwie möglich aus diesen Vertrag rauszukommen?
Abschluss war vor ca. 1er Woche

Mein dummes handeln ist mir bewusst daher darauf bitte nicht eingehen

28 Antworten

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Juni 2024 um 18:58:50 Uhr:


Wenn Du das Auto noch nicht geliefert bekommen hast und Du Dir sicher bist dass Du es nicht mehr haben möchtest, dann schreibe dem Verkäufer einen Brief und trete vom Kauf zurück. Den Brief schickst Du per Einschreibung. Natürlich kannst Du zusätzlich auch noch per Fax oder Email den V.informieren.
Aber Schriftform ist schon wichtig.
Das ist doch ein Gewerblicher Anbieter, also stehen Dir auf alle Fälle Rücktrittsrechte zu.
Meines Wissens müssten das im allgemeinen 14 Tage nach Lieferung sein. Ob die Frist ab Abschlusstag des Vertrags da schon zählt weiss ich nicht, kann mir aber nicht so recht vorstellen.

Danke für den Hinweis.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 3. Juni 2024 um 20:22:55 Uhr:


In meinem Dunstkreis gibt es 2 Autoland Filialen, seit der Wende. Also soooo unseriös scheinen die nicht zu sein, sonst wären die lange weg.
Gruß jaro

P.S. Haben auch immer schöne Autos da stehen, also keine Resterampe.

Die Bewertungen im Internet sprechen meines erachtens auch für das unternehmen. Preislich zahlt man teils etwas mehr als beim händler um die ecke aber was solls. Wenn das auto passt das passt es nunmal.
Ich habe nur etwas panik da man doch sehr viel geld bezahlt und teils Horror geschichten schlecht hin hört.

Was konkret ist denn eigentlich, nur die Angst vorm Händler, oder ist was am Wagen? So richtig kann ich dir noch nicht folgen.
Desweiteren drückst du dich etwas unklar aus, erst schreibst du, die würden das Auto erst an "deine Filiale" liefern, wenn du unterschrieben hast, dann heißt es "unter der Voraussetzung man unterschreibt" das sind 2 verschiedene Schuhe.
Du kannst doch berechtigtes Interesse haben und dann doch ablehnen...was is'n dann?
Gruß jaro

Der TE schrieb am Anfang dass man vor der Probefahrt den Vertrag unterschreiben muss.
Mit FAG (gibt es dass überhaupt noch in der altbekannten Form?) hat das Rücktrittsrecht nut bedingt zu tun hab ich gedacht… hat man bei gewerblichen Verträgen Verkäufer denn nicht von Haus aufein Recht auf Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer gewissen Frist?
Ich gebe zu : ich bin da nicht auf dem laufenden wegen der Rechte und Pflichten…

PS: es handelt sich vermutlich um einen Skoda, da der Fred zunächst dort im Forum gesetzt wurde.

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Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Juni 2024 um 20:53:14 Uhr:


hat man bei gewerblichen Verträgen Verkäufer denn nicht von Haus auf ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer gewissen Frist?

Nein hat man nicht, auch wenn sich diese Meinung landläufig seit Jahren hält.
Es kommt maßgeblich auf die Vertragsaudgestaltung an.
Bis vor ein paar Jahren hatte der Konsument einen kleinen Joker wenn zeitgleich ein Kredit abgeschlossen wurde. Stichwort "Verbundgeschäft". Es würde mich aber auch nicht wundern wenn diese Lücke mittlerweile auch geschlossen wurde.

In den Fotos vom TE steht drin dass der Verkäufer schlimmstenfalls 10 % vom Kaufpreis einbehalten kann, sollte der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Also könnte es in seinem Fall funktionieren den Vertrag zu widerrufen. Versuchen kann er es und selbst wenn es 10 % kosten sollte. Aber 2500.- für Nichts sind natürlich doof.
Muss aber nicht soweit kommen. Reden und gütlich einigen, wäre auch eine Option.
Oder Bedenken beiseite schieben und Auto kaufen.

Vor der Probefahrt den Kaufvertrag zu unterschreiben, ist natürlich dumm und auch eine seltsame (Un-)Art des Händlers. Sollte man natürlich nicht tun.
Aber grundsätzlich scheint der TE ja soweit zufrieden. Er sorgt sich nur wg einiger Berichte im Net.
Ich würde das Auto bei der Übergabe penibel überprüfen ob es mit den Angaben im Kaufvertrag übereinstimmt. Sollten später Probleme auftauchen und der Händler stellt sich quer,hat man immer noch Rechte, egal, was er erzählt. Es gibt ja auch noch Schiedsstellen.
Also erstmal gute Fahrt mit den Neuen. Nicht so schwarz sehen.

Zitat:

@MartyPlop schrieb am 3. Juni 2024 um 20:28:07 Uhr:



Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Juni 2024 um 18:58:50 Uhr:



Das ist doch ein Gewerblicher Anbieter, also stehen Dir auf alle Fälle Rücktrittsrechte zu.
Meines Wissens müssten das im allgemeinen 14 Tage nach Lieferung sein. Ob die Frist ab Abschlusstag des Vertrags da schon zählt weiss ich nicht, kann mir aber nicht so recht vorstellen.

Danke für den Hinweis.

Und meines Wissens gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht, bei dem man einfach so in einer gewissen Frist von einem (Kauf-)Vertrag zurücktreten kann. Außer es war ein Fernabsatz (was es hier scheinbar nicht war)

Ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist gilt nur dann, wenn der Händler es in seinen AGBs gewährt. Dies ist für Händler/Einzelhändler freiwillig.

Das 14-tätige Rückgaberecht ist im Onlinehandel weit verbreitet. Aus irgend einem Grund glauben viele, dass man dies auch im Lokalen Handel hat, aber nö! Wenn mal was zurück genommen wird, wird es aus Kulanz gemacht.

Ich hatte mich damals auch für ein Auto von Autoland interessiert. Vorgehensweise war die gleich. Da das Auto in einer anderen Filiale stand, sollte vorab ein Kaufvertrag gemacht werden und das Auto würde dann in die Filiale geholt.
Mir wurde aber gesagt, wenn das Auto mir bei der Probefahrt oder vom Zustand nicht gefällt, könne man vom Kaufvertrag zurücktreten. Das würde auch so schriftlich vereinbart.

Ich habe dann aber schlussendlich doch wo anders gekauft. Aber grundsätzlich war ich mit der Beratung bei Autoland zufrieden.

Zitat:
@MartyPlop schrieb am 2. Juni 2024 um 15:48:42 Uhr:
Guten Tag gemeinde,
Ich habe von Autoland ein Auto in meine Region schicken lassen für eine Probefahrt.
Wie es dort üblich ist unterschreibt man den Kaufvertrag vor der Probefahrt etc.
(im nachhinen mehr als grünäugig).
Leider habe ich mich erst im nachhinen Schlau gemacht über diese Firma und habe nur echt arge zweifel dieses KFZ noch zu kaufen und meine bedenken sind sehr groß.
Ich will nur wissen ist es aktuell noch irgendwie möglich aus diesen Vertrag rauszukommen?
Abschluss war vor ca. 1er Woche
Mein dummes handeln ist mir bewusst daher darauf bitte nicht eingehen

Hallo ,

wir stehen im selben Problem , kannst du mir sagen was raus gekommen ist ?

Ein Rücktritt geht doch nur beim Onlinekauf? Regulär unterschrieben in der Filiale ist die Rückgabe doch entweder Kulanz, oder vertraglich geregelt.

Weshalb willst du denn wandeln? Einfach weil dei Fa Autoland schlecht bewertet wird? Oder ist das Auto schlecht?

Das sind zwei verschiedene Schuhe.

Rechtsberatung gibts beim RA (RSV vorausgesetzt) oder bei den Verbraucherzentralen.

Da der Thread bereits aus dem Jahr 2024 stammt und der TE seit Juli 2024 abgetaucht ist, wird man wie so oft keine Aufklärung/Antwort bekommen....

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