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Dubioser Kaufvertrag vom angeblichen Händler

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 25. Januar 2021 um 14:31

Hallo zusammen,

Mein Mann hat über Autoscout ein Fahrzeug bei einem Händler gekauft. Leider kam er mit einem (Nicht-) Vertrag nach Hause und wie ich finde, stinkt dieses "Formular" ganz gewaltig. Der Verkäufer selbst hat nicht einmal unterschrieben, nirgends tritt sein Name auf, und der Firmenname ist nichtssagend ( kein GmbH, e. K.,o. ä.) Schau selbst mal und gebt doch bitte Feedback, wenn ihr euch damit auskennt. VG, Nadee

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25 Antworten

würde auch drauf tippen, das daß eher son händler verkauft im auftrag als privatperson vertrag ist.

keine mehrwertsteuer eingetragen, keine garantie usw.

da ist stress vorprogrammiert wenn was ist , da wahrscheinlich privater verkauf und kein gewerblicher.

auch die untere passage ließt sich nicht besonders.

Hallo,

also nach sehr kurzer Recherche ("Google"), kam folgendes bei raus: Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.

Und auf dem "Vertrag" von euch steht sogar extra, dass alle Ansprüche abgegeben werden. Da würde ich mal schnellstens einen Fachmann drüber gucken lassen.

Sieht für mich auch sehr dubios aus. Nur vom Überfliegen würde ich sagen Finger weg. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren ^^

Das ist ja mehr als dubios.

Da steht ja nirgends von wem das Auto verkauft wurde, bzw. um exakt welches Auto es sich handelt (Fahrgestell Nr. etc)

3.0 V6 gibt's viele. Eurer hat noch nicht mal ein Baujahr oder Laufleistung.

Toll, bar bezahlt. Auch nun kein Nachweis an wen das Geld ging.

O.K wenn Dein Mann mit Auto, Schein und Brief nach Hause kam, dann seid Ihr erst mal rechtmäßiger Besitzer, aber seid ihr auch Eigentümer? Es gibt nämlich zwischen Besitz und Eigentum einen kleinen aber feinen Unterschied.

So wie ich das sehe habt Ihr aufgrund dieses Vertrages keinerlei Handhabe gegen den Verkäufer im Falle eines groben Mängels.

Mein Tipp:

Im Brief steht ja drinnen wer der letzte Halter gewesen ist. Schnappt Euch das Telefonbuch und ruft den an.

Also ich stehe nicht im telefonbuch :D

Abgesehen davon was will man vom Vorbesitzer ?

Diesen könnte man Kontaktieren wenn i.d.R. nach Kauf ewtas faul Erscheint und man in Betracht zieht das Auto zurückzugeben !?

Im Brief von 2016 stehe nur ich drin mit Vermerk Anzahl Vorhalter 2, weiter - "Ersatz für Ungültigen ZB-Teil II/Fahrzeugbrief,....

 

Was im Kaufvertrag stehen sollte:

https://www.verti.de/blog/autokauf-vertrag.jsp

Würde um den Händler einen Bogen machen.

Zitat:

@Torx99 schrieb am 25. Januar 2021 um 15:55:52 Uhr:

Das ist ja mehr als dubios.

Da steht ja nirgends von wem das Auto verkauft wurde, bzw. um exakt welches Auto es sich handelt

vielleicht hat es die TE geschwärzt bevor sie es hier reinstellt....

stellst du alle deine Daten ins Netz ?

Zitat:

Im Brief steht ja drinnen wer der letzte Halter gewesen ist. Schnappt Euch das Telefonbuch und ruft den an.

und was will man von dem wenn er nicht der Vertragspartner ist?

 

Entscheident ist hier einzig und allein mit WEM der Kaufvertrag geschlossen wurde.

Derjenige ist Ansprechpartner für den Käufer und niemand anders.

Aus der Form des KV geht schonmal hervor das es ein Privater KV ist sprich mit Gewährleistungsausschluss. Weiterhin geht hervor das ein Unfallfahrzeug gekauft wurde und dies auch so unterschrieben.

@ TE dein Mann muss ja wissen von wem er das Fahrzeug gekauft hat > irgendwas steht ja da oben im Feld. Wenn es eine Privatperson ist wäre das per se erstmal nichts ungewöhnliches.

Ob hier ein unzulässiges Umgehungsgeschäft vorliegt müsste man über einen Anwalt prüfen(und nachweisen! behaupten reicht nicht), es kann aber auch genauso gut auch ein Vermittlungsgeschäft eines Händlers sein das wäre dann ebenfalls zulässig.

Allerdings fehlen hier noch ein paar Infos zu den Randbedingungen.

Wo liegt denn jetzt aktuell das Problem? Ist was mit dem FZ ,fährt es nicht ect.?

Mein letztes Auto habe ich gekauft wie besehen - kein Vertrag und Barabwicklung. volles Risiko.

Aber mal ehrlich - ein 14 Jahre altes Auto - was will man da mit Garantie oder Gewährleistung ?

Mir scheint die TE hat nicht viel Vertrauen ( in den Mann ). Dann die Frage soo zu stellen verstärkt die Gefühle nur.

leider kontraproduktiv

Sehe ich genau so. Bei so alten Autos mit meist sehr hoher KM Leistung ist eh nicht mehr viel mit Garantie bzw. Gewährleistung. Die werden dann vom Gewerblichen Händler oft im Auftrag verkauft.

Als Verkäufer steht dann eine Privatperson im Kaufvertrag, somit ist die Gewährleistung raus. Ich habe auch schon mal so ein Auto gekauft (also im Kundenauftrag) Bin 7 Jahre problemlos damit gefahren. Der hatte allerdings keinen Unfall.

Wenn du ein Auto rechtmäßig und mit Kaufvertrag von Händler kaufst, muss er Gewährleistung geben. Das ist Fakt und dazu ist er verpflichtet.

Hier sollten sich einige nicht so weit aus dem Fenster lehnen bei der "Rechtberatung". Erstens ist das, was sie geschrieben haben, falsch und zweitens dürfen wir das eigentlich nicht.

Das Thema sollte in ein passendes Unterforum verschoben werden. Im technischen Teil von MT ist sowas eigentlich falsch. Ich prüfe das.

Zitat:

Wenn du ein Auto rechtmäßig und mit Kaufvertrag von Händler kaufst, muss er Gewährleistung geben. Das ist Fakt und dazu ist er verpflichtet.

Hier sollten sich einige nicht so weit aus dem Fenster lehnen bei der "Rechtberatung". Erstens ist das, was sie geschrieben haben, falsch und zweitens dürfen wir das eigentlich nicht.

Das Thema sollte in ein passendes Unterforum verschoben werden. Im technischen Teil von MT ist sowas eigentlich falsch. Ich prüfe das.

Ich habe ja geschrieben, dass der Händler dann nicht im Kaufvertrag steht. Man sollte sich daher den Kaufvertrag schon durchlesen bevor man den unterschreibt.

Ob man so was gut findet oder nicht, seht auf einem ganz anderen Blatt.

Richtig.

In der Überschrift des Thread ist die Rede vom "angeblichen Händler".

War denn nun der Verkäufer ein Händler und hat er als solcher den Audi verkauft?

Wir wissen es nicht und man kann insoweit nur spekulieren. Von dem Verkauf als Händler wird aber abhängen, ob die gesetzliche Mängelhaftung trotz der Haftungsausschlüsse im Kaufvertragsfornmular dennoch gilt.

Themenstarteram 26. Januar 2021 um 17:04

Aaaalso, auf Autoscout wurde der Wagen von einem Händler angeboten. Dieser Firmenname ("**********", durch puntomaniac editiert) steht auch oben im Vertrag. Sonst wäre mein Mann gar nicht hingefahren, weil wir nicht von privat kaufen wollten. Und ein Händler oder auch jede andere Firma muss eine mind. 12 monatige Gewährleistung auf ein Fahrzeug geben, wie ich das sehe. Er läuft nun nach nur eine Woche schon etwas unrund und hat Drehzahlschwankungen. Was dieser "Händler" nun gerade auch beheben will (Wagen ist wieder dort, da eine Werkstatt angeschlossen ist). Km Stand oder Name des Verkäufers stehen nicht dran, sehr wohl die von mir geschwärzte FIN, etc. Ich hab einfach ein miserables Gefühl, gibt es ja nun auch bei Privatkäufen keine Rücktrittsrecht oder so. Frage ist, ist dieser Vertrag überhaupt gültig ohne die Unterschrift BEIDER Parteien?

Da die Firma (Betrieb des Händlers) als Verkäufer im Vertrag steht und der Vertrag, so nehme ich einmal an, auch durch Übergabe von Fahrzeug und der dazugehörigen Papiere in Kenntnis beider Seiten von den Vertragsklauseln vollzogen wurde, dürfte ein wirksamer KV vorliegen. Auf die Unterschrift der für die Firma handelnden Verkaufsperson mit deren Namensbenennung kommt es grundsätzlich nicht an, da der KV auch komplett mündlich hätte abgeschlossen werden können.

 

Da gewerblicher Verkauf an Privat, dürfte also der Ausschluss der gesetzl. Haftung für bei Übergabe des verkauften Audi vorhandene, nicht mitgeteilte oder sonst offenbarte Mängel, schlicht unwirksam sein und es gilt dann die normale gesetzliche Haftung für gewerbliche Verkäufer.

 

Themenstarteram 26. Januar 2021 um 18:09

Ok, so sehe ich das auch. Dann schauen wir mal, ob der Mann nachbessert!

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