Rücktritt als Alternative zur nachträglichen Ausstattungsänderung?

Audi A6 C6/4F

Mahlzeit zusammen,

mein Händler sagte mir, dass eine Änderung der bestellten Ausstattung nicht mehr möglich sei, da Audi bereits "produziert" (das heißt wohl die Konfiguration geplant hat). Nach meinen Unterlagen steht mir ein 14tägiges Rücktrittsrecht zu.

Jetzt ist es so, dass ich ein Ausstattungsmerkmal schlicht vergessen habe. Die Seitenairbags hinten... ja ich weiß bin nen Trottel und so. Aber der Händler bzw. Audi kann nicht mehr ändern und jetzt überlege ich ob es praktikabel ist vom Vertrag zurückzutreten und einfach eine neue Bestellung aufzugeben.

Spielt es eine Rolle, ob der Wagen an die Leasinggesellschaft geht oder nicht?

Lg,
Mirko

24 Antworten

Wann hast du denn bestellt? Innerhalb von 14 Tagen kann man eigentlich immer etwas umbestellen!

Gruß Scoty81

Zitat:

Original geschrieben von scoty81


Wann hast du denn bestellt? Innerhalb von 14 Tagen kann man eigentlich immer etwas umbestellen!

Gruß Scoty81

Das wunderte mich auch. Bestellt ist er am 30.3. und am 5.4. habe ich die Auskunft bekommen, dass nix mehr geändert werden kann, weil der Wagen in Planung ist.

Edit: Ach Mist da fällt mir noch ein, dass ich nicht zurücktreten kann ohne die Sonderleasingbedingungen zu verlieren, die bis Ende März gegolten haben (sind locker 20% im Monat). Die Leasinggesellschaft würde die Veränderung übrigens zu den alten Bedingungen machen - so der Händler - nur geht es halt angeblich nicht wegen der Planung bei Audi selbst.

Nun, wenn es dir wirklich wichtig ist wirst du dann um einen Rücktritt nicht umher kommen! HAst du deinen Wagen finanziert bzw. geleast? Nur dann hast du als Privatperson ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht. Ansonsten glaube ich nicht!

Gruß Scoty81

Zitat:

Original geschrieben von scoty81


Nun, wenn es dir wirklich wichtig ist wirst du dann um einen Rücktritt nicht umher kommen! HAst du deinen Wagen finanziert bzw. geleast? Nur dann hast du als Privatperson ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht. Ansonsten glaube ich nicht!

Gruß Scoty81

Der ist geleased und ich habe unterschrieben, dass ich ein 14tägiges Rücktrittsrecht habe.

Hmpf. Vermutlich ist es billiger ich lasse den Seitenairbag hinten dann später nachrüsten als die Sonderkonditionen zu verlieren...

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DAS glaube ich dann weniger, denke das du deutlich mehr zahlst für die nachrüstung als, sie jetzt beim mitbestellen kosten würde...

Nachrüsten ist a) sehr teuer und b) bei Airbags nicht unbedingt erlaubt!

Rede mit deinem Audi Partner und drohe den Rücktritt an! Audi nimmt ein Auto niemals so schnell in die Produktion. Ich denke, der Händler hat ein Bestellauto auf deine Wünsche geändert damit er schneller kommt und da ist die Frist einfach abgelaufen!

Gruß Scoty81

Das mit dem billiger ist so gemeint:

Ich zahle wegen der Sonderkondition ungefähr 150 EUR weniger im Monat als "normal". Das mal 54 Monate ist schon eine erhebliche Summe: 8100 EUR.

Wenn ich jetzt nur wegen des Seitenairbags die Sonderkondition verlieren würde, könnte ich auch eine Nachrüstung in Höhe von 8000 EUR in Kauf nehmen 😉

Ich frage beim Händler aber noch mal nach, ob wirklich so eine Bestellungsänderung vorliegt. Denke mal er würde mir das auch sagen können, haben eigentlich ein gutes Geschäftsverhältnis.

Danke euch für eure Einschätzung!

Gut, o.k, bei der Summe rechnet sich das nachrüsten dann auf jeden fall...aber mal grob übern daumen, zwischen 1500 und 2000 wirste evtl. landen mit arbeit...

Bei der Summe warte ich dann aber bis ich wirklich Kinder habe und nicht nur die Planungsphase begonnen hat 😉

Trotzdem ärgerlich, dass man sowas überhaupt extra bestellen muss. Man möchte meinen Airbagausstattung wäre alles Serie - daher hab ich das auch übersehen...

Wie kann man an Sicherheit nur sparen, will mir bei dieser Preisklasse einfach nicht in den Kopf. Dann lieber keine Chromzierleisten...

Re: Rücktritt als Alternative zur nachträglichen Ausstattungsänderung?

Zitat:

Original geschrieben von miwalter


Jetzt ist es so, dass ich ein Ausstattungsmerkmal schlicht vergessen habe. Die Seitenairbags hinten...

Ist zwar keine Antwort auf deine Frage:

Falls hinten Kinder in entsprechenden Sitzen mitfahren, sind die Airbags wohl eher ungünstig. Meine ich mal hier im Forum gelesen zu haben.

Gruß
Oli

Re: Re: Rücktritt als Alternative zur nachträglichen Ausstattungsänderung?

Zitat:

Original geschrieben von Lee_Majors


Ist zwar keine Antwort auf deine Frage:
Falls hinten Kinder in entsprechenden Sitzen mitfahren, sind die Airbags wohl eher ungünstig. Meine ich mal hier im Forum gelesen zu haben.

Wenn das so ist ist es ja Glück, dass ich nicht bestellt habe (Kinder noch nicht "vorhanden", aber in Planung bzw. 4,5 Jahre sind verdammt lang für einen 30jährigen...).

Dann sollten die aber zumindest mal abschaltbar sein. Wozu hat man ein MMI 🙂

Für Kinder in Kindersitzen, also bis ca. 10 jahre sind Seietnairbags eher kontarprodukti, meine ich so gelesen zu haben.

Recherchier das doch mal, bevor ... .

Villeicht ist es ganz gut dass keine vorhanden sind.

Solange die Kinder in Kindersitzen sitzen sind Seitenairbags absolut von Nachteil, nachzulesen bei ADAC.de, die haben das mal getestet.

Der Seitenairbag "schiesst" den Kindersitz regelrecht ab.

Also: Wenn Kinder in Planung sind, und Du nicht 10 Jahre auf Dein Auto wartest 😉 hast Du alles richtig gemacht!

Lass die Bestellung zu den Sonderkonditionen einfach laufen.

Abschaltbar wären die Seitenairbags hinten nicht. Das gibts nur für den Beifahrerairbag.

Zitat:

Original geschrieben von M1972


Der Seitenairbag "schiesst" den Kindersitz regelrecht ab.

Kann der bag dann nicht auch genauso ausgewachsene Passagiere "abschießen"?

Habe sie bei meinem Neuen nicht mitbestellt, aber keine Kinder mehr unter 10 J. und Familienplanung abgeschlossen.

Gruß Rooby

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