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Rückscheinwerfer pre LCI - LCI ähnlicher look durch Tönung nichtleuchtender Flächen

BMW 5er G31
Themenstarteram 22. Oktober 2023 um 9:25

Hallo zusammen,

Mich stören die Rückleuchten im Pre LCI G31, weil sie zu groß dimensioniert sind. BMW hat mit den LCI Scheinwerfern hier eine deutliche Verbesserung erzielt. Dennoch denke ich, dass ein ähnlich ansprechender Effekt mit den originalen Pre LCI Scheinwerfern erzielt werden kann, wenn man die NICHT BELEUCHTETEN äußeren Bereiche abdunkeln würde. Das wurde ja zum großen Teil auch im LCI umgesetzt.

Ich habe eine Simulation gemacht, wie das aussehen könnte, und meiner Meinung nach würde dies das optische Problem komplett lösen. Außerdem würde es mir ein Retrofit für 700€ auf die LCI Scheinwerfer ersparen.

Nun meine Fragen an euch:

1. Ist es rechtlich in Ordnung, wenn es sich wirklich nur um nicht beleuchtete Randflächen handelt?

2. Wie sollte ich am besten vorgehen, damit es nicht selbstgebastelt aussieht? Sollte ich Tönungsfolie verwenden?

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

 

Mit Abdunklung
Ohne Abdunklung
Mit Abdunklung 2
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17 Antworten

Alle Veränderungen an den original Signaleinrichtungen führt meines Wissens nach zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Es spielt dabei keine Rolle, ob beleuchtete oder unbeleuchtete Bereiche modifiziert werden. Die Dinger haben ihre Zulassung so bekommen und nur so sind sie für den Betrieb zugelassen.

So ist es! Kauf Dir die LCI- Leuchten aber lass die Finger von den Tönungen. Fahren genug I****** rum, die ihre Lampen tönen.

Über Optik lässt sich bekanntlich streiten - Ich würde da nichts basteln!

Die Zulassung gilt für die GESAMTE Scheinwerfer- oder Rücklichteinheit.

Änderungen sind demnach im Bereich der STVO nicht gestattet.

Respektive die StVZO... und hier der 49a Abs. 1 StVZO. Solche Pfuschereien erzeugen nur Probleme und gehören in die 90ger Jahre ;o) und nicht an einen 5er

am 22. Oktober 2023 um 10:12

Abgesehen von dem, was oben schon geschrieben wurde:

Auch die "nichtleuchtenden Flächen" können funktionale Eigenschaften z. B. im Sinne retroreflektierender Flächen ("Katzenaugen") haben.

 

Meine persönliche Meinung dazu:

Alles, was das Fahrzeug unter ungünstigen Bedingungen (Regengischt auf der BAB, Nebel, Schneefall etc.) irgendwie sichtbarer macht, sollte man nicht mutwillig durch Abdunkeln verschlimmbessern.

Demgegenüber ist ein "ansprechender Effekt" bei Sonnenschein absolute Nebensache!

Für die 700,- € gibt es bestimmt sinnvollere Verwendungszwecke ;-) . (Falls dir nix einfällt, frag deine Frau oder Freundin.)

 

Zitat:

@Denn89 schrieb am 22. October 2023 um 11:25:38 Uhr:

1. Ist es rechtlich in Ordnung, wenn es sich wirklich nur um nicht beleuchtete Randflächen handelt?

Nein.

Zitat:

@Denn89 schrieb am 22. October 2023 um 11:25:38 Uhr:

2. Wie sollte ich am besten vorgehen, damit es nicht selbstgebastelt aussieht?

Original LCI-Rückleuchten nachrüsten.

Zitat:

@duplexx schrieb am 22. October 2023 um 12:12:26 Uhr:

Abgesehen von dem, was oben schon geschrieben wurde:

Für die 700,- € gibt es bestimmt sinnvollere Verwendungszwecke ;-) . (Falls dir nix einfällt, frag deine Frau oder Freundin.)

Oder die Hausbar hochwertig auffüllen :)

Nicht erlaubt. Also besser lassen: https://www.tuningblog.eu/.../

Verkaufe deine alten Rücklichter für um die 200 Euro und schon klingt der Preis etwas besser ;)

Zitat:

@Tom051982 schrieb am 22. October 2023 um 13:54:06 Uhr:

Verkaufe deine alten Rücklichter für um die 200 Euro und schon klingt der Preis etwas besser ;)

An wen? Kennst jemanden?

Ich hätt' auch noch welche abzugeben. :D

Ebay? Oder Kleinanzeigen?

War ein Scherz, ist mir zu viel Theater wegen den paar Euro.

Die kriegt in ferner Zukunft ein Käufer vom Auto mit in die Hand gedrückt.

Zusammen mit der Beifahrer-Sonnenblende mit Airbagaufdruck und dem fahrerseitigen Angstgriff. :D

Der Tom hatte bei seinem alten doch Fake LCI Rückleuchten aus China bestellt. Die sahen ziemlich gut/original aus.

Wäre interessant zu wissen wie hoch die Preisdifferenz war?

Themenstarteram 22. Oktober 2023 um 15:44

Vielen Dank allen für die schnellen Antworten. Ich bin begeistert wie schnell es ging.

Dann werde ich es vermutlich lassen, da neben den 700€ für die Scheinwerfer bestimmt noch programmiert werden muss.

 

Eine kurze andere Frage: früher gab es doch viele Autos, die diesen Sog. „Bösen Blick“ durch ein abdeckendes Plastikteil hatten. Eigentlich ist es dasselbe was ich mit dem Tönen erzielen wollte. War das auch illegal?

Jein, da hat der TÜV geprüft ob das Lichtprofil des Scheinwerfers abgedeckt wurde. Wein nein hat er es zugelassen, die Abdeckungen gab es entsprechend auch mit ABE und/oder Typzulassung

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