Rückrufaktion Lichtmaschine 1.9 CDTI

Opel Vectra C

Offensichtlich hat man beim Zulieferer das Problem der "abbrennenden" Lichtmaschine für den 1.9 CDTI /110 KW gelöst, denn Opel ruft die Fahrzeuge der Modelljahre 2004 und 2005 zurück. Bereits seit mehr als einem Jahr fielen die Lichtmaschinen durch ein Hitzeproblem auf einer Platine aus. Dadurch lötete sich eine Sperrdiode aus und ruinierte die Batterie.
Das ganze äusserte sich durch Spannungsabfälle mit Aufleuchten diverser Warnlampen und Ausfall von ABS, Airbags, Servolenkung. Oder einfach dadurch, dass das Auto z.B. nach einer Nacht Standzeit einfach nicht mehr ansprang und kein Lichtlein mehr leuchtete.
Opel tarnt das ganze als "unzureichendes" Aufladen der Batterie und möchte die Lichtmaschine tauschen.

Na wenigstens bauen sie sie nicht aus und man bekommt erst im nächsten März eine neue 😁

Beste Antwort im Thema

Offensichtlich hat man beim Zulieferer das Problem der "abbrennenden" Lichtmaschine für den 1.9 CDTI /110 KW gelöst, denn Opel ruft die Fahrzeuge der Modelljahre 2004 und 2005 zurück. Bereits seit mehr als einem Jahr fielen die Lichtmaschinen durch ein Hitzeproblem auf einer Platine aus. Dadurch lötete sich eine Sperrdiode aus und ruinierte die Batterie.
Das ganze äusserte sich durch Spannungsabfälle mit Aufleuchten diverser Warnlampen und Ausfall von ABS, Airbags, Servolenkung. Oder einfach dadurch, dass das Auto z.B. nach einer Nacht Standzeit einfach nicht mehr ansprang und kein Lichtlein mehr leuchtete.
Opel tarnt das ganze als "unzureichendes" Aufladen der Batterie und möchte die Lichtmaschine tauschen.

Na wenigstens bauen sie sie nicht aus und man bekommt erst im nächsten März eine neue 😁

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Zitat:

Die gängige Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass ein Mangel, der in den ersten sechs Monaten auftritt von Anfang an(= bei der Übergabe) vorhanden war. Da gibt es kaum noch Irritationen in der richterlichen Zunft.

Stimme ich zu .. !

Aber das Thema ist ja nun auch durch. Gehts nur noch um die Frage der Leihwagen-Kosten. Da kann aber der ADAC sicher eine fundierte Auskunft geben, eine erste Rechtsberatung ist für Mitglieder kostenfrei. Mal schauen ob die TE'in dazu noch was schreibt 🙂

Viele Grüße
Steffen

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


Für den Mietwagen muss der Händler nicht aufkommen. Der hat nichts mit dem Mangel zu tun, auch wenn sich das in der Automobilbranche als freiwillige Leistung mancher Händler/Hersteller breitgemacht hat. Leihwaschmaschinen, Leihfernseher oder Leihcomputer gibt es ja auch keine.
Der Händler irrt, wenn er denkt, er kann die Lichtmaschine aus seiner Gewährleistungspflicht nehmen. Das ist kein Verschleissteil im wörtlichen Sinne. Er muss sechs Monate lang den einwandfreien Zustand der Sache sicherstellen.

So richtig seriös scheint er nicht zu sein. Gehört wohl eher zur Kategorie der Ferengi Opel Händler 😉

Beim 1.9 CDTI mit 150 PS gibt es als Opel Originalteil nach meinem Kenntnisstand nur Denso Generatoren.

"Leihfernseher oder Leihcomputer " da muss ich dich leider enttäuschen!

Gibts doch!

Ich kenne es auch nicht anders. Vielleicht weil ich meine Geräte nicht bei Saturn oder Mediamarkt kaufe, aber ich bekam tatsächlich bis zur Reparatur ein Ersatz-Laptop.

Bei Jaguar, Audi hab ichs persönlich mitbekommen, bei den anderen großen Autohäusern sollte es nicht anders sein, kann man entweder gegen eine Witzgebühr von 10/15 €pro Tag oder sogar für "lau" einen Ersatzwagen erhalten. Auch wenn das Ding nur zur Inspektion ist!!

Ich mach mich heute mal schlau :-)

Jura ist schon lange her, aber das Gewährleistungsrecht sollte sich in den letzen 4 Jahren nicht wahnsinnig verändert haben. Doch alles wissen kann ich auch nicht :-(
Ich check mal das ADAC auf Herz und Nieren :-))))
Bis bald....

Liebste Grüße
Selma

Bitte nicht freiwillige Leistungen von Händlern nach dem Kauf von Neuware mit gesetzlichen Ansprüchen verwechseln 😉 (Auch eine "Garantie" ist rechtlich eine freiwillige Leistung)

Und "das ADAC" ist der Allgemeine Deutsche Automobil Club 😁
Letzterer wird sich nicht brauchbar zur Sache äussern, sondern an einen Vertragsanwalt verweisen. Die Erstberatung ist für Mitglieder kostenlos und nicht abhängig davon, dass dem Anwalt danach ein Mandat erteilt wird.
Erfahrungsgemäß bekommt man aber auch hier keine brauchbaren Antworten. Das passiert wundersamerweise immer erst nachdem der Anwalt die Nummer der Rechtsschutzversicherung kennt 😉

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


Bitte nicht freiwillige Leistungen von Händlern nach dem Kauf von Neuware mit gesetzlichen Ansprüchen verwechseln 😉

Den Unterschied zwischen gesetzlichen Ansprüchen und Kulanz und Garantieleistungen bringt man einem Studenten bereits im 3. Semester bei :-)
Das es nicht selbstverständlich ist, dass man ein Ersatzgerät oder Ersatzfahrzeug erhält, ist auch klar.
Aber versuchen kann man es ja :-)

Und "das ADAC" ist der Allgemeine Deutsche Automobil Club 😁

Ach neee? Echt?? Hat man mir an der Uni nicht beigebracht :-)))

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Zitat:

Original geschrieben von GTS_Schrauberin



Ich check mal das ADAC auf Herz und Nieren :-))))

Zitat:

Original geschrieben von GTS_Schrauberin


Ach neee? Echt?? Hat man mir an der Uni nicht beigebracht :-)))

Da gibt es nichts hinzuzufügen.

Wier haben genuk gelährnt. Noin Schuhljare raichen

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


Die gängige Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass ein Mangel, der in den ersten sechs Monaten auftritt von Anfang an(= bei der Übergabe) vorhanden war. Da gibt es kaum noch Irritationen in der richterlichen Zunft.

Was Hersteller in Garantieverträgen zusichern spielt bei einem Gebrauchtwagen von 2005 keine Rolex mehr 😉

Das siehst Du nicht völlig richtig! Es ist etwas komplizierter.

I. Beweislast im Zivilprozess (allgemein)
Im Zivilprozess müssen die Parteien das von ihnen behauptete beweisen. Nur in wenigen Fällen konstruiert der Gesetzgeber eine Beweislastumkehr, d.h. die Gegenpartei muss beweisen, dass das vom anderen behauptete gerade NICHT zutrifft.

II. Beweislast bei Sachmängeln
Einigen sich Käufer und Verkäufer über den Verkauf einer Sache gemäß § 433 BGB, so muss der Verkäufer dem Käufer die Sache jedenfalls frei von Sachmängeln übergeben. Die Sache muss demnach im Zeitpunkt der Übergabe (gemäß § 446 BGB) frei von Sachmängeln (i.S. von § 434 BGB) sein. Was NACH der Übergabe mit der Sache passiert ist völlig egal. Wenn die Hütte danach zusammenfällt aufgrund eines Mangels, der bei Übergabe noch nicht vorlag - ist völlig egal.

Dank der EU haben wir jedoch im Kaufrecht den Verbraucherschutz gestärkt. Ist der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher, so gelten gesonderte Anforderungen an der Kauf (der sogenannte Verbrauchsgüterkauf gemäß § 474 BGB). Bei einem Verbrauchsgüterkauf kommt es dank § 476 BGB eben nicht auf das Richterrecht (die Auslegung der Gerichte) an, sondern es ist vielmehr gesetzlich normiert, dass die Beweislast beim Verkäufer liegt. Zu gut Deutsch: Während der ersten sechs Monate muss der Verbraucher seine Behauptung, der Mangel habe bei Gefahrübergang vorgelegen, nicht beweisen. Vielmehr muss der Unternehmer beweisen, dass er nicht vorgelegen hat. Das gilt für die komplette Kaufsache - also egal ob Verschleißteil oder nicht!

Sag mal J.M.G., warum nimmst du nicht mal 50 Cent und erzählst deine theoriegeladenen Haarspaltereien der nächsten Parkuhr?

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


Sag mal J.M.G., warum nimmst du nicht mal 50 Cent und erzählst deine theoriegeladenen Haarspaltereien der nächsten Parkuhr?

Das Problem ist: Es handelt sich um Haarspalterein, aber genau diese machen doch einen durchsetzbaren Anspruch aus!

Deine Pauschalantworten, Stichwort Leihwagen oder auch "Verschleißteil" waren eben so nicht richtig.

Ja.Mein.Gott

Gnade!!
Bitte!!!

Da kommt endlich einer, schreibt was S a c h e ist - und! - es paßt wieder nicht. 😕

Ohne prosperierende Dummheit und Blödgelaber, wäre dieses Forum noch ganz brauchbar - aber so..........

just my fifty cents

Zitat:

Original geschrieben von DesmoQuaddro


Da kommt endlich einer, schreibt was S a c h e ist - und! - es paßt wieder nicht. 😕

A ist gleicher Meinung wie B. B versucht aber trotzdem A von seiner Meinung zu überzeugen.

Zu versuchen eine Diskussion aufzureissen, nur um Recht haben zu wollen, ist einfach überflüssig.
Vor allem dann, wenn grundsätzlich keine neuen Erkenntnisse dazukommen.

So, wollt mich mal dem Thema anschließen...

Am Freitag auf der AB Erst die Batterieleuchte, dann alles ausgefallen. Da ich nur ne Partnerkart vom ADAC habe, wurde ich in die Eigene Werkstatt vom Abschleppdienst gefahren, dort abegeladen (obwohl ich zu Opel wollte!) und musste sogar das Abschleppen bezahlen..

Jetzt steht mein Signum dort und ich mache mir echt sorgen. Werde morgen früh zu aller erst Opel anrufen, und fragen wie es mit kulanz aussieht (da mein Wagen genau in die FIN fällt.)
Bleibt nur noch das Problem, in eine Opel Werkstatt zu kommen und ich hoffe das die jetzige Werkstatt noch nicht anfängt irgendwas an meinem Wagen zu machen (Hab ausdrücklich gesagt, dass ich erst wissen will was es bei denen kostet, bevor die was machen!)

Das ist ne ärgerliche sache... Hoffe das ich günstig wegkomme.

Auch meine LIMA hatte keine Lust mehr! Ich habe die Diodenplatte getauscht und alles war gut. 78€ Kostet das Teil beim Engagierten Boschdienst. Das Einlöten ist 5 Minuten Arbeit.

Naja, hab es jetzt in der freien Werkstatt machen lassen, da alle Opel händler die ich angerufen habe, dass es eh keinen Kulanzantrag gibt.. (ich glaube es zwar nicht)

Opel selbst hat sich auch dagegen gestellt. So eine frechheit!

Hab jetzt mit allem drum und dran 580 € bezahlt.

Hi

Tja ich würd sagen das hast du dich einfach zu leicht abwimmeln lassen. Bei sowas muss man selbstbewusst auftreten.

Ich weiss die Sache ist so und so... und nicht. Also ich hab gehört die Sache könnte so und so sein 😉

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