Rückrufaktion Code 5497507 - drohende Stillegung Mitte Januar 2022
Es ist ja schon sehr viel hier im Forum geschrieben worden; vormals freiwillige Kundendienstmaßnahme W 204.
Der Thread hat momentan 64 Seiten .
Ich habe heute ein Schreiben vom KBA bekommen, mit dem Hinweis der Stillegung Mitte Januar 2022, falls ich dieses Update nicht aufspielen lasse. Habe natürlich bisher alle Schreiben für die "freiwillige Kundendienstmaßnahme" geflissentlich ignoriert.
Aber nun sieht diese Angelegenheit doch nicht mehr so freiwillig aus.
Fakt ist aber, dass ich dieses Update auf meinen c220 cdi T (knapp 190 tkm) auf keinen Fall aufspielen lassen würde.
Ich möchte auch keine Diskussionen über "Für und Wieder", sondern eigentlich andere Erfahrungen hören.
Habe alle dem KBA nachgegeben und das Update aufspielen lassen ?
Spiele mit dem Gedanken einen Rechtsanwalt einzuschalten und notfalls zu klagen.
Es geht jetzt nicht um die Klage gegen MB.
Gibr es Erfahrsberichte von anderen Betroffenen oder haben alle dann letztendlich das Update aufspielen lassen.
59 Antworten
Also noch mal mein 200 cdi läuft seit zwei Jahren problemlos damit, allerdings nur 20000 km.
Das Update berichtigt nur unter bestimmten Situationen das Abgasverhalten. Im Stadtverkehr, wird die Motortemperatur etwas abgesenkt um die Bildung von Stickoxiden zu verringern. Im Prinzip alles im Rahmen dessen, was da sowieso abgeht. Dazu hat man ja die elektrisch beheizten Thermostate, damit das MSG da Einfluss nehmen kann. Bei anderen Motoren hat man darauf gleich komplett verzichtet und steuert die Temperatur über Kugelhähne, die von Servomotoren aus dem MSG angesteuert werden.
Zitat:
St
@Tobias1001 schrieb am 14. Oktober 2021 um 23:36:04 Uhr:
Da muss man schon extrem viel Langeweile haben, wegen einem 11 Jahre alten Wagen gegen einen Konzern wie Daimler zu klagen...
Mein Schwiegervater (Rentner) ist in dieser Rolle als Kläger richtig aufgegangen. Da hat man plötzlich wieder ordentlich was zu tun im Kampf gegen das Böse.
Bei ihm wurde das Update aber jetzt im Rahmen des Airbag-Wechsels gemacht. Konnte mir das Lachen auch nicht verkneifen, als ich das erfuhr.
Geklagt wird natürlich trotzdem weiter.
Zitat:
@Eugen-Weingardt schrieb am 14. Oktober 2021 um 20:01:56 Uhr:
Aufspielen lassen und danach wieder „professionell“ entfernen lassen.Grüße
Dann dürfte es beim nächsten TÜV Probleme geben.
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Zitat:
@Crossbow77 schrieb am 16. Oktober 2021 um 07:43:56 Uhr:
Zitat:
@Eugen-Weingardt schrieb am 14. Oktober 2021 um 20:01:56 Uhr:
Aufspielen lassen und danach wieder „professionell“ entfernen lassen.Grüße
Dann dürfte es beim nächsten TÜV Probleme geben.
Soweit mir bekannt, wird das so professionell entfernt, das der TÜV das nicht mitbekommt.
Grüße
Zitat:
@Crossbow77 schrieb am 16. Oktober 2021 um 07:43:56 Uhr:
Zitat:
@Eugen-Weingardt schrieb am 14. Oktober 2021 um 20:01:56 Uhr:
Aufspielen lassen und danach wieder „professionell“ entfernen lassen.Grüße
Dann dürfte es beim nächsten TÜV Probleme geben.
Das glaub ich nicht. Der Prüfer kennt die Software Datenstände doch net auswendig.
Einfach den aktuellen Datenstand lesen und abspeichern, Update machen und dann den alten Datenstand schreiben.
Ziemlich simple, kann man auch als Privatperson machen mit einem entsprechenden Flasher.
Seit wann lesen die bei der AU die Softwarestände aus?
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 16. Oktober 2021 um 10:50:40 Uhr:
Seit wann lesen die bei der AU die Softwarestände aus?
Wird lt. meinem TÜV-Menschen hier automatisch gemacht und mit der Liste abgeglichen vom KBA. Ich weiß natürlich nicht ob das stimmt.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 16. Oktober 2021 um 10:50:40 Uhr:
Seit wann lesen die bei der AU die Softwarestände aus?
Theorie und Praxis Unterschied kommt da ins Spiel.
Sollte gemacht werden wird es aber nicht, deswegen wird das auch kein Problem.
Könnte mir vorstellen, dass es bei den "Problemautos" öfter gemacht wird.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 16. Oktober 2021 um 10:50:40 Uhr:
Seit wann lesen die bei der AU die Softwarestände aus?
Ein Freund durfte wieder erfolglos die DEKRA verlassen. Nachdem das Fahrzeug (Audi) per OBD vernetzt war zeigte das System "Unzulässige Software". Schon ein paar Jahre her, aber real.
Zitat:
@Yoshi89 schrieb am 16. Oktober 2021 um 16:40:28 Uhr:
Könnte mir vorstellen, dass es bei den "Problemautos" öfter gemacht wird.
Bei mir hat der auch sofort nach der durchgerosteten Hinterachse geschaut, aber ich hatte ja bereits die neue Hinterachse auf Kulanz drin.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 15. Oktober 2021 um 23:06:32 Uhr:
Das Update berichtigt nur unter bestimmten Situationen das Abgasverhalten. Im Stadtverkehr, wird die Motortemperatur etwas abgesenkt um die Bildung von Stickoxiden zu verringern. Im Prinzip alles im Rahmen dessen, was da sowieso abgeht. Dazu hat man ja die elektrisch beheizten Thermostate, damit das MSG da Einfluss nehmen kann. Bei anderen Motoren hat man darauf gleich komplett verzichtet und steuert die Temperatur über Kugelhähne, die von Servomotoren aus dem MSG angesteuert werden.
Besten Dank für die umfassend zusammengefasste Info.
Da ich im nächsten Monat noch die "TÜV-Abnahme" haben werde, bin ich gespannt, ob es eine Bemerkung über das noch fehlende Update gibt.
Ich werde , falls es keine Chance geben sollte, letztendlich die Software im Januar 2022 aufspielen lassen.
Das schlechte Gefühl wird aber für mich weiterhin bestehen.
Zitat:
@J.O.Shark schrieb am 16. Oktober 2021 um 19:28:55 Uhr:
Ich werde , falls es keine Chance geben sollte, letztendlich die Software im Januar 2022 aufspielen lassen.
Das schlechte Gefühl wird aber für mich weiterhin bestehen.
Da würde ich nicht bis Januar warten. Es dauert nämlich ne Weile, bis das KBA von Mercedes die Daten hat. Nicht das sie Dir trotz aufgespieltem Update die Kiste stillegen, weil sie die Meldung dazu noch nicht bekommen haben.
Zitat:
@Yoshi89 schrieb am 16. Oktober 2021 um 16:40:28 Uhr:
Könnte mir vorstellen, dass es bei den "Problemautos" öfter gemacht wird.
Also ich würde ja meinen, dass Rückrufe die zur Stilllegung des Fahrzeuges führen auch beim TÜV kontrolliert werden. Alles andere würde in meinen Augen keinen Sinn machen. Und so habe ich es zB auch mit den Takata Airbags erlebt - RR nicht durchgeführt = kein TÜV.