Rückruf: Hochspannungsbatteriemodul(e) 93U9 – USA

Audi e-tron GE

Anfang dieser Woche hat Audi durch die American Traffic Safety Administration einen Rückruf für das Hochspannungsbatteriemodul des Audi e-tron (sieht aus wie MY19-22) herausgegeben. Audi Kampagnen-Nr. 93U9, NHTSA-Rückruf-Nr. 23V867.

Zusammenfassung
Bei bestimmten Hochspannungsbatteriemodulen liegt ein potenziell kritischer Selbstentladungszustand vor, der in manchen Fällen zu einer thermischen Überlastung führen kann, was möglicherweise zu Rauchentwicklung oder einem Brand führen kann. Eine Überhitzung der Hochvoltbatterie erhöht die Brandgefahr. Bei betroffenen Hochvoltbatterien kann es als Frühindikator zu einem Reichweiten- und/oder Leistungsverlust kommen.

Abhilfe
REPARATUR NOCH NICHT VERFÜGBAR Audi arbeitet an einer vorläufigen Maßnahme, um die von diesem Rückruf betroffenen Fahrzeuge zu unterstützen, bis die Abhilfe verfügbar ist.

Hat jemand in Deutschland/Europa davon gehört?

474 Antworten

Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 25. März 2024 um 00:23:02 Uhr:


inwieweit führt der Tausch von Teilen durch den Hersteller zu einem Wertverlust?

Weil kein 1:1 Austausch sämtlicher Bauteile erfolgt. Das ist zu werten wie ein Fahrzeug mit Austauschmotor (neuer oder überholter Rumpfmotor) nebst einigen, aber nicht allen Aggregaten und nach Ablauf von 12 Monaten.
Neuteile montieren sorgt für gleichbleibende Qualität im Werk, aber nach signifikanter Nutzung von mehreren Jahren alternde Teile durch "geschulte" Videotrainingmitarbeiter aus irgendeiner Werkstatt da Teile ab und erneut montieren zu lassen...ist eine ganz andere Qualität.
Ein Audi E-tron verfügt über ein komplexes Kühlsystem. Das ist nicht nur das dicke HV-Kabel und ein Stecker.

Sobald ein Update kommt, steigt die Ungewissheit ob sich das Fahrzeug auch weiterhin wie gewohnt nutzen lässt (Beispiel: Dieselgate und Update für V8 4,2l Motoren von Audi). Der aktuelle Besitzer mag da keinen Unterschied "wahrnehmen", jeder potentielle Gebrauchtwagenkäufer dürfte da Bedenken haben.

Wird auch interessant, ob Audi dann alles unter die bereits laufende "Batteriegarantie" fallen lässt (EZ 2019 sind jetzt schon 4-5 abgelaufen) oder ob die für die ersetzten Teile neu beginnt. Wohl kaum. Und nur mittels Gutachten durch Sachverständige zu belegen. Die es mangels Erfahrung nicht gibt.

Zitat:

@kotakpay schrieb am 25. März 2024 um 07:15:13 Uhr:


Wertverlust könnte es in der Tat geben, je nachdem, wie jetzt die Sache ausgeht. Es wird dann aber ganz sicher Klagen geben.

Klagen kann man viel. Dr. Böse wird es vielleicht richten. Den Ausgang sieht man doch bestens beim Dieselgate oder den Wertverlustanrechungen bei der Wandlung vom YT Stefan Lenz und der transparenten Darstellung über den Ablauf bei dem Audi E-tron 55.

Aktuell springen Händler schon auf den Zug: verkauft wie besichtigt, Maßnahmen muss sich der Käufer drum kümmern. Durchgeführt wurde beim Bestandsfahrzeug nichts.
55er aus 2019-2020, unter 120.000 km auf der Uhr und für brutto unter 30.000 Euro herausgehauen

Kurzes Update nach dem Wechsel von zwei Modulen und Abholung am vergangenen Freitag heute morgen nach dem Start die wunderbare Störung „Bordnetz-Störung: Fahrzeug sicher abstellen“, zudem hatte er mir gestern schon ohne Grund einen Ladevorgang abgebrochen. Wagen wird jetzt von Audi in die Werkstatt geschleppt. Ich informiere hier wenn’s was gibt 🙂

@Sebastian983

Hoffentlich sind jetzt nicht auch noch die nächten Module der Hochvoltbatterie defekt, das wäre jetzt echt der Burner. Sicherer wäre es, wenn Audi die HVB bei allen e-tron's komplett austauschen würde!

Oder hat die Hochvoltfachkraft, die verkehrten Packs ausgewechselt?? Oder BMS?? Es bleibt definitiv spannend... Kein Wunder, das in den USA ein Verkaufsverbot für Händlerfahrzeuge besteht.

Ähnliche Themen

wie stehen Händlerfahrzeuge hier in Beziehung, warum sind die insbesondere betroffen?

Laut schriftlichen Statements aus den USA, hier im Forum, besteht für e-tron's auf dem Gelände der Händler, bis zur Instandsetzung ein Veräußerungsverbot.

da die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung anders ausgelegt sind als bei uns, ist das dort sicherlich ratsam.

Mutmassungen, dass bei irgendwem irgendetwas falsch getauscht wurde, sind wiederum fantastisch und bedienen dein bekanntes Argumentationsmuster.

bleib doch bitte bei den Fakten, ich bin überzeugt, dass das eher zum Ziel führt.

Zitat:

@HAudini schrieb am 25. März 2024 um 10:10:47 Uhr:



Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 25. März 2024 um 00:23:02 Uhr:


inwieweit führt der Tausch von Teilen durch den Hersteller zu einem Wertverlust?

Weil kein 1:1 Austausch sämtlicher Bauteile erfolgt. Das ist zu werten wie ein Fahrzeug mit Austauschmotor (neuer oder überholter Rumpfmotor) nebst einigen, aber nicht allen Aggregaten und nach Ablauf von 12 Monaten.
Neuteile montieren sorgt für gleichbleibende Qualität im Werk, aber nach signifikanter Nutzung von mehreren Jahren alternde Teile durch "geschulte" Videotrainingmitarbeiter aus irgendeiner Werkstatt da Teile ab und erneut montieren zu lassen...ist eine ganz andere Qualität.
Ein Audi E-tron verfügt über ein komplexes Kühlsystem. Das ist nicht nur das dicke HV-Kabel und ein Stecker.

Sobald ein Update kommt, steigt die Ungewissheit ob sich das Fahrzeug auch weiterhin wie gewohnt nutzen lässt (Beispiel: Dieselgate und Update für V8 4,2l Motoren von Audi). Der aktuelle Besitzer mag da keinen Unterschied "wahrnehmen", jeder potentielle Gebrauchtwagenkäufer dürfte da Bedenken haben.

Wird auch interessant, ob Audi dann alles unter die bereits laufende "Batteriegarantie" fallen lässt (EZ 2019 sind jetzt schon 4-5 abgelaufen) oder ob die für die ersetzten Teile neu beginnt. Wohl kaum. Und nur mittels Gutachten durch Sachverständige zu belegen. Die es mangels Erfahrung nicht gibt.

Ich hoffe nur, dass man nach dem Update nicht noch mehr Probleme haben wird als vor dem Update.

Der 2.0 TDI meines Kumpels war damals von dem Dieselgate Skandal betroffen. Er hat dann das Update aufgespielt bekommen und sietdem schlagartig nur noch Motor, DPF, AGR Probleme und Notläufe gehabt. Er hatte die Schnauze voll und hat dann den Wagen verkauft.

Das war ein Skoda. Ich hoffe, dass Audi das besser hin bekommt 🙁

An unserem Q4 wurden Mitte letzten Jahres auch zwei Module getauscht, das war ja bei vielen Q4 der Fall. Das hat zu keinerlei weiteren Problemen geführt.

Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 25. März 2024 um 23:10:59 Uhr:


da die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung anders ausgelegt sind als bei uns, ist das dort sicherlich ratsam.

Mutmassungen, dass bei irgendwem irgendetwas falsch getauscht wurde, sind wiederum fantastisch und bedienen dein bekanntes Argumentationsmuster.

bleib doch bitte bei den Fakten, ich bin überzeugt, dass das eher zum Ziel führt.

Aber was ändern denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Haftung & Schadensersatzansprüche) einzelner Länder (z.b. USA & BRD); an dem Mangel der Hochvoltbatterie und deren Risiken für die Halter, oder anderer Verkehrsteilnehmer?

Nur weil in Deutschland die Schadensersatzansprüche nicht im Interesse der Kunden gestaltet wurden, setzt es doch das Risikopotential vom Audi e-tron, respektive KBA-Rückruf, mit defekten Hochvoltbatterien nicht herunter!

Warum hat nachdem wechsel defekter Akkumodule, eine Beschränkung des Herstellers weiterhin Bestand, nicht über 80% SoC zu laden, das signalisiert doch dem Kunden, das der Mangel noch nicht behoben wurde.

Warum erst ein Software Update bis zum Ende diesen Jahres, mit gleichzeitiger Beschränkung des max. Ladevolumens, von 80% SoC bis zum Update, obwohl defekte Akkumodule bereits getauscht wurden!?

Die Möglichkeit das verkehrte Module getauscht wurden, oder die neuen auch defekt sind, sind doch generell nicht auszuschließen und schon erst Recht nicht, wie du geschrieben hast, fantastisch!

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 26. März 2024 um 08:42:43 Uhr:



Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 25. März 2024 um 23:10:59 Uhr:


da die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung anders ausgelegt sind als bei uns, ist das dort sicherlich ratsam.

Mutmassungen, dass bei irgendwem irgendetwas falsch getauscht wurde, sind wiederum fantastisch und bedienen dein bekanntes Argumentationsmuster.

bleib doch bitte bei den Fakten, ich bin überzeugt, dass das eher zum Ziel führt.


Aber was ändern denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Haftung & Schadensersatzansprüche) einzelner Länder (z.b. USA & BRD); an dem Mangel der Hochvoltbatterie und deren Risiken für die Halter, oder anderer Verkehrsteilnehmer?

Nur weil in Deutschland die Schadensersatzansprüche nicht im Interesse der Kunden gestaltet wurden, setzt es doch das Risikopotential vom Audi e-tron, respektive KBA-Rückruf, mit defekten Hochvoltbatterien nicht herunter!

Warum hat nachdem wechsel defekter Akkumodule, eine Beschränkung des Herstellers weiterhin Bestand, nicht über 80% SoC zu laden, das signalisiert doch dem Kunden, das der Mangel noch nicht behoben wurde.

Warum erst ein Software Update bis zum Ende diesen Jahres, mit gleichzeitiger Beschränkung des max. Ladevolumens, von 80% SoC bis zum Update, obwohl defekte Akkumodule bereits getauscht wurden!?

Die Möglichkeit das verkehrte Module getauscht wurden, oder die neuen auch defekt sind, sind doch generell nicht auszuschließen und schon erst Recht nicht, wie du geschrieben hast, fantastisch!

die 80% wurden in einer Überbrückung als chemisch/ physikalisch bedingt beschrieben, das klingt für mich als Nicht-Experte soweit plausibel.

in die Softwareentwicklung von VW/Audi habe ich keine Insights, aber souverän scheint es nicht wirklich.

bzgl. deiner Vorstellungskraft ist sicherlich vieles möglich, dient aber ohne weitere Anhaltspunkte maximal mit Unterhaltungswert.

mein Blauer hat sich heute früh auch an der Fehlermeldung von @Sebastian983 geübt, ist dann von selbst verschwunden. Mal schauen obs wieder kommt.

Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 26. März 2024 um 09:54:13 Uhr:



Zitat:


...
in die Softwareentwicklung von VW/Audi habe ich keine Insights, aber souverän scheint es nicht wirklich.

bzgl. deiner Vorstellungskraft ist sicherlich vieles möglich, dient aber ohne weitere Anhaltspunkte maximal mit Unterhaltungswert.

mein Blauer hat sich heute früh auch an der Fehlermeldung von @Sebastian983 geübt, ist dann von selbst verschwunden. Mal schauen obs wieder kommt.

Einfach weiter fahren und abwarten würde ich nicht empfehlen. Diese Meldung sagt ja nichts im Detail aus. Ob es etwas harmloses ist wie zum Beispiel die Abweichungen der neuen Module gegenüber den alten und deren noch nicht beendetem Ausgleich durch das BMS, oder ob es etwas wirklich ernstes ist, lässt sich nur durch Diagnose feststellen.

So viel Zeit und Aufwand müssen Fahrer/Halter und Werkstatt schon aushalten - so ärgerlich es auch ist...
Am Ende dient es auch der zeitnahen Dokumentation von Folgefehlern - nicht zuletzt in Deinem Interesse

Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 26. März 2024 um 09:54:13 Uhr:


mein Blauer hat sich heute früh auch an der Fehlermeldung von @Sebastian983 geübt, ist dann von selbst verschwunden. Mal schauen obs wieder kommt.

Die Fehlermeldung "Bordnetz-Störung: Fahrzeug sicher abstellen" ist keine Spaßmeldung zur Info, sondern führt zu defekten HV-Komponenten (mindestens Akku) und danach geht nichts mehr. Wenn man die Fehlermeldung ignoriert und weiterfährt, ohne dass man den Händler informiert und von diesem eine (schriftliche) Freigabe hat, ist Audi bei der Kulanz durch die Folgeschäden raus.

Denn dies wird im System hinterlegt und dank eSIM-Schnorchel auch so gemeldet. Bei einer Öldruck-Fehlermeldung fährt auch keiner und hofft dann nach Lagerschaden auf Kulanz.

Deshalb stand meiner und einige andere hier durften die dann auch vor dem Fahrzeugstillstand sehen.

Zitat:

@HAudini schrieb am 26. März 2024 um 11:46:50 Uhr:



Zitat:

@softwarefriedl schrieb am 26. März 2024 um 09:54:13 Uhr:


mein Blauer hat sich heute früh auch an der Fehlermeldung von @Sebastian983 geübt, ist dann von selbst verschwunden. Mal schauen obs wieder kommt.

Die Fehlermeldung "Bordnetz-Störung: Fahrzeug sicher abstellen" ist keine Spaßmeldung zur Info, sondern führt zu defekten HV-Komponenten (mindestens Akku) und danach geht nichts mehr. Wenn man die Fehlermeldung ignoriert und weiterfährt, ohne dass man den Händler informiert und von diesem eine (schriftliche) Freigabe hat, ist Audi bei der Kulanz durch die Folgeschäden raus.

Denn dies wird im System hinterlegt und dank eSIM-Schnorchel auch so gemeldet. Bei einer Öldruck-Fehlermeldung fährt auch keiner und hofft dann nach Lagerschaden auf Kulanz.

Deshalb stand meiner und einige andere hier durften die dann auch vor dem Fahrzeugstillstand sehen.

So wurde es mir bei Audi - zumindest am Telefon - auch erklärt. Gelbe Warnmeldung - geht alles noch. Rote warnmeldung, insbesondere mit kurz vorher erledigten Arbeiten an der HV-Batterie - keinen Meter mehr fahren. Bei mir ploppte die Meldung nicht permanent auf sondern ab und zu nach Fahrzeugstart und ging dann weg oder auch nicht. Es wird jetzt gecheckt, bald habe ich alle Ersatzfahrzeuge die Audi so zu bieten hat durch…

Und bei mir komplett anders, im Rahmen eines anderen Vorfalls. Das war eine ähnliche Meldung, gelb und rot und hatte am Ende zum Tausch des Frontmotors geführt. Problem war, Audi konnte zwar die Fehlermeldung sehen, aber scheinbar keine Fehlerdetails und verschwand auch sporadisch.
Also war die Aufforderung, mit aktiver Fehlermeldung zum Händler fahren und Auto „nicht“ ausmachen, so dass man am aktiven Auto die Fehlermeldung besser auslesen kann.

Aber, toi toi toi, noch bin ich nicht betroffen….oder weiß nur nichts davon.

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