Rückruf: Hochspannungsbatteriemodul(e) 93U9 – USA
Anfang dieser Woche hat Audi durch die American Traffic Safety Administration einen Rückruf für das Hochspannungsbatteriemodul des Audi e-tron (sieht aus wie MY19-22) herausgegeben. Audi Kampagnen-Nr. 93U9, NHTSA-Rückruf-Nr. 23V867.
Zusammenfassung
Bei bestimmten Hochspannungsbatteriemodulen liegt ein potenziell kritischer Selbstentladungszustand vor, der in manchen Fällen zu einer thermischen Überlastung führen kann, was möglicherweise zu Rauchentwicklung oder einem Brand führen kann. Eine Überhitzung der Hochvoltbatterie erhöht die Brandgefahr. Bei betroffenen Hochvoltbatterien kann es als Frühindikator zu einem Reichweiten- und/oder Leistungsverlust kommen.
Abhilfe
REPARATUR NOCH NICHT VERFÜGBAR Audi arbeitet an einer vorläufigen Maßnahme, um die von diesem Rückruf betroffenen Fahrzeuge zu unterstützen, bis die Abhilfe verfügbar ist.
Hat jemand in Deutschland/Europa davon gehört?
474 Antworten
Zitat:
@kappa9 schrieb am 22. März 2024 um 14:01:25 Uhr:
Meine Meinung dazu: Wenn der Hersteller sinngemäß sagt: „Lieber Kunde, nutze das Fahrzeug bitte nicht bestimmungsgemäß mit seinen angegebenen Eigenschaften aus, weil wir unserem Produkt nicht vertrauen…“
…dann stimmt was nicht.
ich lese hier nur von einer Übergangszeit, die physikalisch/ chemisch bedingt ist, und von einem eventuell vielleicht danach.
einfach abwarten und nach Situation entscheiden, objektiv bleiben.
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 22. März 2024 um 16:20:41 Uhr:
Zitat:
@kappa9 schrieb am 22. März 2024 um 13:05:48 Uhr:
Dann müsste man es ja auch reinen Gewissens uneingeschränkt nutzen dürfen. Das beinhaltet dann aber auch die Nutzung der vollen Batteriekapazität und unterwegs auf langstrecke bis 100% SoC laden
klar, warum nicht?
nur, weil es bei anderen einen reporteten Fehler gibt, muss es doch nicht auf meinen Vorposter zutreffen?
Wir reden aneinander vorbei.
Ich bezog mich auf das Posting und das Fahrzeug welches diesen Fehler hatte und die Aussage von Audi zu diesem Fahrzeug.
Ich habe keineswegs andere nicht betroffene Fahrzeuge gemeint.
Zitat:
@kappa9 schrieb am 22. März 2024 um 16:23:33 Uhr:
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 22. März 2024 um 16:20:41 Uhr:
klar, warum nicht?
nur, weil es bei anderen einen reporteten Fehler gibt, muss es doch nicht auf meinen Vorposter zutreffen?
Wir reden aneinander vorbei.
Ich bezog mich auf das Posting und das Fahrzeug welches diesen Fehler hatte und die Aussage von Aufi zu diesem Fahrzeug.Ich habe keineswegs andere nicht betroffene Fahrzeuge gemeint.
ok, das ist ein wenig das Leid, dass man nicht immer alles zitieren möchte 😉
@Sebastian983 und @Duong wurde dasselbe mitgeteilt (SoC max. 80% bis zum Herbst 2024) so zumindest meine Erinnerung.
Edit:
Macht 20% weniger nutzbare Akkukappazität für ca. 6 Monate und so wie ich Audi kenne, kann es auch gerne mal etwas länger dauern.
Und laut einem Beitrag hier, ist ja noch nicht einmal gewährleistet, ob dann auch wieder die ganze Akkukapazität zur Verfügung steht.
Von den nur noch bis 80% SoC, muss ja auch noch die altersbedingte Degeneration abgezogen werden. Nach meinen Erfahrungen mit Audi, bekommt der Kunde dann bestimmt noch die Ansage, das er froh sein soll, das er nur noch bis 80% SoC laden darf!
Denn das würde ja eine Menge Zeit an den Ladesäulen ersparen und daher gibt es auch keine Kompensation, für die nicht mehr nutzbare 20% der Akkukapazität 😁
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wieviel von dieser Zeit ist durch den Tausch der Zellen bedingt?
@Broesel13: aus deinen Beiträgen wird klar, dass du persönlich keine gute Historie mit oooo hast. Die Fakten mit eigener Phantasie anzureichern, um dann daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, bringt uns aber nicht weiter.
Bis auf den letzten Absatz meines zuvor geschriebenen Beitrags ist aber alles Audi Hardcore Realität, da beißt die Maus keinen Faden ab. Und a' bissl Audi Gaudi muss auch sein 😉
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 22. März 2024 um 20:42:13 Uhr:
Und a' bissl Audi Gaudi muss auch sein 😉
Es würde nicht nur der Moderation entgegenkommen, wenn man hier bei den Fakten bleiben und nicht durch "Audi Gaudi" für zusätzliche Verunsicherung bei den Betroffenen sorgen würde.
Bitte bleibt sachlich und beim Thema.
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
Ich habe das nun mal beim Händler selbst und auch beim Kundenservice der Audi AG direkt angemerkt dass ich die Kommunikation zu der Angelegenheit unglücklich finde und nachgefragt wie Audi sich die Kompensation für die Einschränkung in den sechs Monaten vorstellt. Grundsätzlich bin ich mit dem Wagen ja zufrieden, die Reichweiteneinschränkung auf 80% bei einer eh nicht so berauschenden Reichweite ist natürlich schon stark. Je nachdem wie die Antwort von Audi ausfällt überlege ich dann ob ich damit mal einen Anwalt bemühe.
Absolut die richtige Vorgehensweise, du verlierst ja locker ansonsten, noch weitere 60-70 km Reichweite. Somit kommst mit der Einschränkung im Sommer vielleicht noch ca. 260-270 km weit und im Winter nur noch ca. 180-190 km.
So zumindestens meine Reichweiten Erfahrungen, mit meinem ehemaligen e-tron Mj. 23 Neuwagen, im Sommer und Winter mit derselben Batteriegröße, wie du sie fährst.
Wie schon geschrieben, bei dir bleibt noch die variable, ob dein 2019er e-tron, aufgrund der Degradation, überhaupt noch die volle Kappazität der HVB ausschöpfen kann.
Halt uns auf dem laufenden, wie Audi sich zu der Thematik äußert. Good Luck.
Hat schon jemand eine Entschädigung für seinen Rückruf-E-tron-Modell erhalten?
Alleine der Wertverlust dürfte nicht gering sein und bei Materialfehlern sind die Versicherungen da doch auch alle raus (Stichwort: Brandgefahr, wahrscheinlich bei einem Unfall noch einmal höheres Risiko).
Übrigens stimmt die Überschrift so überhaupt nicht mehr. Weltweit, tausende alleine in Deutschland.
Für mich wäre das auch eher Werterhalt.
Ansonsten hält sich scheinbar die reale Betroffenheit in Grenzen, wenn man betroffen scheint, dann ist es wohl ein größerer Akt. Auch im amerikanischen Forum driftet die Diskussion schon etwas in Richtung, „mein Schiebedach ist undicht“ ab nachdem es Posts gibt von Fahrern, denen man gesagt hat, dass ihr Auto kein Problem hat.
Was ich als Langstreckenfahrer nachvollziehen kann, dass man eine Einschränkung auf 80% über einen langen Zeitraum, nicht akzeptieren mag.
Ob da dann bereits die Akkugarantie in Anspruch genommen werden kann 🙂 wenn man ausreichend degradiert hat?
Wobei ich bei den jetzt knapp 80tkm im e-tron noch lange keine 10% verloren habe.
Wertverlust könnte es in der Tat geben, je nachdem, wie jetzt die Sache ausgeht. Es wird dann aber ganz sicher Klagen geben.
Zitat:
@kotakpay schrieb am 25. März 2024 um 07:15:13 Uhr:
Wertverlust könnte es in der Tat geben, je nachdem, wie jetzt die Sache ausgeht. Es wird dann aber ganz sicher Klagen geben.
Genau das wurde auf Seite 1 noch im letzen Dezember als Audi bashing bezeichnet...
^^
Mir würde es jetzt erstmal um die sechs Monate gehen bis die Einschränkung wieder aufgehoben wird. Es ist halt etwas anderes ob ich zu Hause umsonst per PV-Anlage lade oder unterwegs für 60-80ct am Schnellader halten muss - sowohl zeitlich als auch finanziell. Ich gehe erstmal davon aus dass die Thematik dann mit dem Update behoben wird, wobei das Auto mit einer offeneren Rückrufaktion momentan auch eher schwer einen Käufer finden würde, daher wäre momentan zumindest Temporär schon ein Wertverlust gegeben…