Rückruf: Hochspannungsbatteriemodul(e) 93U9 – USA
Anfang dieser Woche hat Audi durch die American Traffic Safety Administration einen Rückruf für das Hochspannungsbatteriemodul des Audi e-tron (sieht aus wie MY19-22) herausgegeben. Audi Kampagnen-Nr. 93U9, NHTSA-Rückruf-Nr. 23V867.
Zusammenfassung
Bei bestimmten Hochspannungsbatteriemodulen liegt ein potenziell kritischer Selbstentladungszustand vor, der in manchen Fällen zu einer thermischen Überlastung führen kann, was möglicherweise zu Rauchentwicklung oder einem Brand führen kann. Eine Überhitzung der Hochvoltbatterie erhöht die Brandgefahr. Bei betroffenen Hochvoltbatterien kann es als Frühindikator zu einem Reichweiten- und/oder Leistungsverlust kommen.
Abhilfe
REPARATUR NOCH NICHT VERFÜGBAR Audi arbeitet an einer vorläufigen Maßnahme, um die von diesem Rückruf betroffenen Fahrzeuge zu unterstützen, bis die Abhilfe verfügbar ist.
Hat jemand in Deutschland/Europa davon gehört?
474 Antworten
Zitat:
@Nororbit schrieb am 5. März 2024 um 13:18:09 Uhr:
Zitat:
Meiner wurde unter 93u9 zurückgerufen. Nur eines der Batterie Module soll getauscht werden.
Ich wundere mich nur, warum solche Sicherheitsvorkehrungen bei mir getroffen werden und der Wagen nicht mehr rausgegeben werden darf bis zum Tausch des Batterie Moduls.
Beim 93U9 gibt es keine Online-Telemetrie, die Audi informiert, wenn sich die Situation während des Wartens auf den Tausch verschlechtert. Daher ist besondere Vorsicht geboten.Beim 93V3 führt Audi eine kontinuierliche Überwachung durch und kann bei Bedarf sofort eingreifen.
Eine kontinuierliche Überwachung per Online-Telemetrie beim Audi e-tron... 😛
Als ex Audi e-tron Fahrer, halte ich das nach meinen Erfahrungen, gänzlich für ausgeschlossen. Vor allem, wo liegt der Qualitätslevel der restlichen 34 Module?
Zumindest beim Laden bzw. überwachen des Ladevorgangs an einer Säule ist die Connectivity doch ganz zuverlässig 😁 Allerdings sollten die Server dann wirklich nicht aussteigen.
Weiterhin muss der (Image-) Schaden für Fahrzeughersteller bzw. LG enorm sein, dort gab es in den letzten Jahren immer wieder Rückrufe von Energiespeichern, u.a. von PV-Anlagen.
Zitat:
@Duong schrieb am 2. März 2024 um 08:41:01 Uhr:
Zitat:
@kappa9 schrieb am 2. März 2024 um 03:51:50 Uhr:
Schreibt ihr bitte dazu welches Fahrzeug (50/55/S) und welches Baujahr?Audi e-tron 55 Erstzulassung 11.2029
Zitat:
@Duong schrieb am 2. März 2024 um 08:41:01 Uhr:
Zitat:
@AchtungHuPe_x schrieb am 2. März 2024 um 05:19:38 Uhr:
Noch besser wäre es das in die Signatur zu schreiben!
Die meisten hier haben vermutlich nicht den Anspruch alle Beiträge zu lesen und sich dann über Jahre pro Benutzer das genaue Fahrzeug zu merken oder sonstwelche Recherchen anzustellen.Ich habe es in meine Signatur geschrieben, diese wird leider nicht angezeigt.
Audi e-tron 55 Erstzulassung 11.2019
sollte das natürlich heißen 😛
Da der Umfang wesentlich größer und der Umgang damit wesentlich schlechter ist:
Rettungskarte für den Audi E-tron. Sozusagen der heisse Stuhl:
HV Deaktivierung und nebenher auch noch einmal kurz dargestellt, wenn es an der Ladesäule mal nicht so klappt:
https://www.audi.de/.../RDB_Audi_e_tron_DE.pdf
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Mein Fahrzeug (etron 55, BJ 03/19) ist momentan bei Audi in der Werkstatt. Es mussten zwei „auffällige“ Zellen getauscht werden. Soweit so gut. Was mich aber dann doch stört ist dass selbst nach dem Tausch die Einschränkung des Ladens bis 80% weiterhin besteht und der Service-Mitarbeiter auch nicht definitiv zusagen konnte, dass das für das 3. Quartal angekündigte Update diese Einschränkung beheben wird. Insgesamt sehr frustrierend und intransparent. Ich habe jetzt, da ich den Wagen erst im Januar 24 gekauft habe und das zum Glück innerhalb der fünfjährigen Hersteller-Garantie aufgetreten ist Audi mal gefragt, wie sie sich die Kompensationen für diese Einschränkung vorstellen.
Also noch mal zum Verständnis, du darfst die Batterie nicht über 80% Laden, obwohl Zellen ausgetauscht wurden? Und das nicht als zeitweilige Empfehlung, sondern als strikte Vorgabe, über die Feldmaßnahme hinaus? 😮
Korrekt. Bei der 93U9 wurde mit trotz des Austausches von zwei Zellen mitgeteilt, dass ich auch weiterhin nur bis 80% laden darf bis das angekündigte Software-Update im 3. Quartal verfügbar ist. Es konnte mir aber auch nicht zugesichert werden dass damit das Provlem und die 80%-Hürde erledigt ist, da man aktuell noch am programmieren ist.
Mir wurde nach dem Tausch von einem auffälligen Batterie Modul auch gesagt, dass das Auto jetzt nur noch bis maximal 80% geladen werden darf. In vier Monaten würden die nochmal eine Kontrolle machen und klären, ob die Beschränkung aufgehoben werden kann. Die Innenwiderstände der Module müssten sich angeblich erst Mal angleichen.
Für mich auch total nervig, da wir in den nächsten vier Monaten drei Langstreckenfahrten geplant hatten und die Reichweite sowieso schon die größte Schwäche des e-trons ist.
Das riecht ja langsam, so ganz dezent, nach einem Skandal mit Rückabwicklungen. Oder wie seht ihr das?
Wenn man den Wagen künftig nur noch bis max. 80% laden darf, dann darf man aber eine Entschädigung seitens Herstellers erwarten oder eben die Rückabwicklung - also die Rückgabe des Wagens.
Jetzt mal zur Klarstellung. Eure Autos sind online und ihr wurdet trotzdem in die Werkstatt zur Diagnose gerufen?
Ich habe bisher nach wie vor nichts gehört. Kann man davon ausgehen, dass man wahrscheinlich nicht betroffen ist oder die Module in Ordnung sind und, dass man nach wie vor gewohnt laden kann, also auch auf über 80%?
was auch immer man glaubt zu riechen…warum solltest du nicht davon ausgehen können, dass dein Fahrzeug ok ist?
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 22. März 2024 um 12:34:38 Uhr:
was auch immer man glaubt zu riechen…warum solltest du nicht davon ausgehen können, dass dein Fahrzeug ok ist?
Dann müsste man es ja auch reinen Gewissens uneingeschränkt nutzen dürfen. Das beinhaltet dann aber auch die Nutzung der vollen Batteriekapazität und unterwegs auf langstrecke bis 100% SoC laden
Zitat:
@Sebastian983 schrieb am 22. März 2024 um 09:25:55 Uhr:
Mein Fahrzeug (etron 55, BJ 03/19) ist momentan bei Audi in der Werkstatt. Es mussten zwei „auffällige“ Zellen getauscht werden. Soweit so gut. Was mich aber dann doch stört ist dass selbst nach dem Tausch die Einschränkung des Ladens bis 80% weiterhin besteht und der Service-Mitarbeiter auch nicht definitiv zusagen konnte, dass das für das 3. Quartal angekündigte Update diese Einschränkung beheben wird. Insgesamt sehr frustrierend und intransparent. Ich habe jetzt, da ich den Wagen erst im Januar 24 gekauft habe und das zum Glück innerhalb der fünfjährigen Hersteller-Garantie aufgetreten ist Audi mal gefragt, wie sie sich die Kompensationen für diese Einschränkung vorstellen.
Da du deinen e-tron schon nach neuem Kaufrecht (ab 01.01.2022) erworben hast, würde ich den Verkäufer/Verkaufsleiter/Geschäftsführung schriftlich von dem weiter bestehend Mängeln in Kenntnis setzen.
Nach neuem Kaufrecht, beginnt dann automatisch eine Frist zulaufen, die dem Händler genug Zeit gibt, um deinen e-tron vollständig wieder Instand zu setzen, also mängelfrei.
Bei dir könnte es sogar zutreffen, das der Audi Händler schon beim Verkauf an dich, Kenntnis von dem Mangel hatte. Ich weiß aber nicht genau, wann inital der KBA-Rückruf in Deutschland für Audi verpflichtend war.
Du hast definitiv alle Möglichkeiten, den Händler/Hersteller, deine Rechte und seine Pflichten aufzuzeigen.
Meine Meinung dazu: Wenn der Hersteller sinngemäß sagt: „Lieber Kunde, nutze das Fahrzeug bitte nicht bestimmungsgemäß mit seinen angegebenen Eigenschaften aus, weil wir unserem Produkt nicht vertrauen…“
…dann stimmt was nicht.
Zitat:
@kappa9 schrieb am 22. März 2024 um 13:05:48 Uhr:
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 22. März 2024 um 12:34:38 Uhr:
was auch immer man glaubt zu riechen…warum solltest du nicht davon ausgehen können, dass dein Fahrzeug ok ist?Dann müsste man es ja auch reinen Gewissens uneingeschränkt nutzen dürfen. Das beinhaltet dann aber auch die Nutzung der vollen Batteriekapazität und unterwegs auf langstrecke bis 100% SoC laden
klar, warum nicht?
nur, weil es bei anderen einen reporteten Fehler gibt, muss es doch nicht auf meinen Vorposter zutreffen?
Zitat:
@kappa9 schrieb am 22. März 2024 um 13:05:48 Uhr:
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 22. März 2024 um 12:34:38 Uhr:
was auch immer man glaubt zu riechen…warum solltest du nicht davon ausgehen können, dass dein Fahrzeug ok ist?Dann müsste man es ja auch reinen Gewissens uneingeschränkt nutzen dürfen. Das beinhaltet dann aber auch die Nutzung der vollen Batteriekapazität und unterwegs auf langstrecke bis 100% SoC laden
Das ist eben das. Ich überlege gerade, ob ich den auf über 80% überhaupt laden darf.