Rückruf Gurtschloß Seat Ibiza
Seat ruft den Ibiza zurück.Es könne bei schnellen Spurwechseln mit fünf Menschen an Bord zum Aufspringen eines Gurtschlosses kommen.
Gruß Kfz_Meisterbetrieb_K
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PapaSchlumpf. schrieb am 28. November 2018 um 17:09:42 Uhr:
Hallo zusammen. Hat zufällig schon jemand ne Info bezüglich der Gurtschlossproblematik beim Ibiza? Beim Polo scheint ja so langsam die finale Abstellmaßnahme ausgerollt zu werden.
Wurde heute in der SEAT-Werkstatt erledigt und der Aufkleber wieder entfernt!
Smile.....................
74 Antworten
So heute das offizielle Schreiben von Seat im Briefkasten gehabt, dass nun die "technische Lösung für die endgültige Instandsetzung Ihres Doppelgurtschlisses verfügbar ist "
Zitat:
@brruentorfer schrieb am 21. Dezember 2018 um 14:09:52 Uhr:
So heute das offizielle Schreiben von Seat im Briefkasten gehabt, dass nun die "technische Lösung für die endgültige Instandsetzung Ihres Doppelgurtschlisses verfügbar ist "
Ich habe das Schreiben auch gestern im Briefkasten......demnächst ein Termin ausmachen. Soll wohl ca. 1/2 Std. erledigt sein.
Ja wir haben es auch heute bekommen, werde aber noch warten bis zur ersten Inspektion. Habe keine Lust zweimal zum Händler zu fahren.
Haben es schon gemacht.
Dauert 20 Minuten.
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Kurze Frage: hat jemand aufgrund des def. Gurtschlosses eine Kaufvertragsrückabwicklung angestrebt?
Mir wurde mit Übergabe des neuen Ibizas die Nutzung des 5. Sitzes untersagt (war Mitte Sep. 2018).
Da zu diesem Zeitpunkt keine Lösung in Sicht war und ich immer wieder 5 Sitze benötige, habe ich hier 2 Fristen zur Nachbesserung gestellt, welche nicht beachtet wurden. Da mir auch keine andere Lösung oder Ersatzfahrzeug angeboten wurde, müsse ich mir ein anderes Auto zulegen und möchte den Ibiza zurück geben. - Händler weigert sich, da jetzt die Reparatur. möglich wäre.
Hat hiermit jemandErfahrung/ Erfolg? Bei mir weigert isch der Händler.
Ich würde dazu einen Rechtsanwalt befragen, aber eine kurze Internetrecherche zeigt, dass eine Rückabwicklung aufgrund des Gurtschlosses wohl schwer werden wird ( "Zudem handelt es sich nur um einen erheblichen Mangel, wenn eine Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigt."😉. Weiß nicht, ob es das jetzt, wo es ja repariert werden kann, wert ist und überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
https://www.roland-rechtsschutz.de/.../...aussetzungen-damit-es-klappt
https://www.anwalt.de/.../...rtrag-und-die-rueckabwicklung_117530.html
Ich würde hier eher argumentieren, dass das Fahrzeug zur Auslieferung nicht dem bestellten entsprochen hat (bei einer Haupteigenschaft). Es wäre aber besser gewesen, die Annahme zu verweigern.
Ich drücke dir die Daumen, dass du Erfolg hast.
Und dann? Wieder 6 Monate warten bei einer Neubestellung 🙄?
Also hättest Du direkt die Annahme verweigert oder den Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb von ein paar Wochen erklärt, hätte das jeder verstanden und auch rechtlich wäre das kein Problem gewesen.
Aber jetzt, wo die endgültige Lösung verfügbar ist, wirst Du damit kaum durchkommen.
Warum möchtest Du denn den Wagen jetzt eigentlich zurück geben?
Grüße,
Thilo
Ich hatte 2 Wochen nach Erhalt, also im Oktober die erst Frist mit 2 Wochen gesetzt, danach die 2 Frist mit 2 Wochen, jeweils mit Hinweis darauf, dass ich dann vom KV zurück trete, da ich zwingend ein auto mit 5 Sitzen benötige. Danach habe ich dem Händler den Rücktritt erklärt und das Auto im November auf den Hof gestellt. Das hat er zwar zur Kenntnis genommen, hat sich aber nicht zur Rückabwicklung bereit erklärt. Im Dezember sagte er dann, er hat jetzt eine Lösung, allerdings bin ich da ja schon zurück getreten und habe habe nu nein anderes Auto.
Meines Erachtens hat eine Wichtige, zugesicherte Eigenschaft gefehlt- (ansonsten war es ein gutes Auto)
Mich interessier vor allem, ob andere aufgrund des fehlenden Nutzungsmöglichkeit des 5. Sitzes vom KV zurück treten konnten (bin zwar auch mit RA in Kontakt , der ist sich aber nicht sicher, ob dies das Gericht so sehen wird)
Zitat:
@UlrichHans schrieb am 12. März 2019 um 20:43:49 Uhr:
Ich hatte 2 Wochen nach Erhalt, also im Oktober die erst Frist mit 2 Wochen gesetzt, danach die 2 Frist mit 2 Wochen, jeweils mit Hinweis darauf, dass ich dann vom KV zurück trete, da ich zwingend ein auto mit 5 Sitzen benötige. Danach habe ich dem Händler den Rücktritt erklärt und das Auto im November auf den Hof gestellt. Das hat er zwar zur Kenntnis genommen, hat sich aber nicht zur Rückabwicklung bereit erklärt. Im Dezember sagte er dann, er hat jetzt eine Lösung, allerdings bin ich da ja schon zurück getreten und habe habe nu nein anderes Auto.
Meines Erachtens hat eine Wichtige, zugesicherte Eigenschaft gefehlt- (ansonsten war es ein gutes Auto)Mich interessier vor allem, ob andere aufgrund des fehlenden Nutzungsmöglichkeit des 5. Sitzes vom KV zurück treten konnten (bin zwar auch mit RA in Kontakt , der ist sich aber nicht sicher, ob dies das Gericht so sehen wird)
Ich denke, dass Du schlechte Chancen haben wirst.
Solche Aktionen solltest du auch meines Erachtens über einen RA abwickeln lassen. Nicht um sonst ist Dein RA sich selbst nicht sicher.
Da der 5.te Sitz eher ein Notsitz ist und der Ibiza auch zum Kleinwagensegment gehört, glaube ich nicht, daß jemand deswegen vom Kaufvertrag zurück getreten ist.
Es wäre mit Sicherheit besser gewesen, direkt einen RA mit dem Rücktritt vom KV zu beauftragen. Bei dem Streitwert hätte das jeder gerne übernommen.
An sich ist Deine Vorgehensweise gut, aber auch die Dokumentation ist wichtig: sind das Anzeigen des Mangels und die Fristsetzung zur Beseitigung jeweils schriftlich erfolgt? Hat der Verkäufer den Erhalt bestätigt?
2 Wochen können u.U. auch zu wenig sein.
Egal wie: lass den Rest einen erfahrenen RA (auf Vertragsrecht spezialisierten RA) machen.
Sonst besitzt Du demnächst 2 Autos. Zudem kann der Verkäufer Dir noch Standgebühren drauf schlagen, wenn der Ibiza noch bei ihm steht.
Grüße,
Thilo
Interessant hierzu noch diese Listen mit Urteilen und den Mängeln:
https://www.adac.de/.../adac-liste-minderung-ruecktritt.pdf?la=de-de
https://www.iww.de/.../...eblichkeit-des-mangels-ausgeschlossen-f27004
Vielen Dank für Eure Rückmeldung- Nachfristsetzungen sind alle nachvollziehbar dokumentiert und vom Händler bestätigt. Das ist abgesichert. RA ist dran. Letztendlich muss das Gericht entscheiden, ob ein nicht nutzbarer 5. Sitz das fehlen einer zugesagten Eigenschaft ist. Zumindest ist sicher, dass dies zum damaligen Zeitpunkt gilt (danke an JimmyMcNulty :-)
Den 5. Sitz brauche ich, auch wenn es meistens für kurze Strecken ist- und der ist eigentlich gar nicht so unbequem ;-)
Danke ncohaml
Wir haben seit August 2018 einen Ibiza FR.
Bei der Fahrzeugübergabe wurde eine Belehrung bezüglich des Rückrufes übergeben und der Aufkleber sollte geklebt werden.
Im Dezember 2018 kam ein Brief von Seat mit der Aufforderung, das Fahrzeug umrüsten zu lassen.
Gestern kam erneut ein Brief von Seat mit der Feststellung, dass man die Umrüstung noch nicht habe durchführen lassen und dies endlich tun soll.
Auf der Rückseite wird daraauf hingewiesen, dass ansonsten die Betriebsuntersagung (Stilllegung) durch das KBA drohe. Die drehen völlig durch!
In unserem Wagen sitzt nie jemand hinten. Die können das bei der ersten Inspektion machen.
Wir sitzen das weiter aus. Wer ersetzt uns die Freizeit für den Werkstattbesuch...
Zitat:
In unserem Wagen sitzt nie jemand hinten. Die können das bei der ersten Inspektion machen.
Wir sitzen das weiter aus. Wer ersetzt uns die Freizeit für den Werkstattbesuch...
So sehe ich das auch. Gestern auch noch einmal das Schreiben bekommen. Wenn möglich warte ich auch bis zur Inspektion im Sommer.