Rückruf Diesel-Update
Hallo zusammen,
letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:
Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.
Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...
2176 Antworten
ER ist der MEINUNG, es sei nicht Pflicht, weil MB ihm garnichts anweisen kann.
Im Moment wird er da durchaus Recht haben, weil MB dich tatsächlich zu nichts zwingen kann.
Langfristig könnte das durchaus anders aussehen.
MB zwingt Ihn zu gar nichts , aber nach 12 Monaten wird Auf Veranlassung des KBA eine erneute Aufforderung an die Fzghalter geschickt, die von MB nicht zurückgemeldet wurden.
Wenn nach insges18 Mon. noch keine positive Rückmeldung erfolgt übermittelt das KBA die Halter an die Zulassungsstellen,die dann über eine Stillegung entscheiden.
Kann man alles beim KBA nachlesen.
Hi zusammen,
die Deckungszusage der Vers. ist raus.
Lt. der Anwältin soll ich das Update, sofern es TÜV Relevant ist, ruhig draufspielen. Das hätte keine Auswirkung für die Klage bzw. Grundlage.
Weiterhin könnte ich auch die 100 Euro Bonus nutzen ;-)
Ich berichte weiter...
Gruß und Kuß
Zitat:
@320_CDI_224PS schrieb am 19. Februar 2020 um 13:37:36 Uhr:
Hi zusammen,die Deckungszusage der Vers. ist raus.
Lt. der Anwältin soll ich das Update, sofern es TÜV Relevant ist, ruhig draufspielen. Das hätte keine Auswirkung für die Klage bzw. Grundlage.
Weiterhin könnte ich auch die 100 Euro Bonus nutzen ;-)Ich berichte weiter...
Gruß und Kuß
Ich war letzte Woche beim Anwalt.Es gibt Urteile wo die gesamte Kaufsumme zurück erstattet werden musste.
Ähnliche Themen
Zitat:
@popolecker schrieb am 19. Februar 2020 um 16:55:42 Uhr:
Ich war letzte Woche beim Anwalt.Es gibt Urteile wo die gesamte Kaufsumme zurück erstattet werden musste.
Ja. Hier eine Beispielrechnung zur Auflösung des Mythos für diejenigen, welche glauben für ihr Auto xxxx Euro bezahlt zu haben und eben diese Euros zurück zu erhalten.
Hier mit AZ, was jeder gerne selbst nachvollziehen kann.
Berechnung Entschädigung Dieselskandal Daimler anhand Urteil Landgericht Stuttgart, Urteil vom 25.06.2019 Aktenzeichen: 23 O 127/18 (-> auch per Google zu finden)
KP 31.000 €
KM bei Kauf 93.200
KM aktuell 204.782
Genutzt 111.582
kalk. Gesamtfahrleistung 250.000
geschätzte Restlaufleistung 156.800
Nutzungsvorteil 22.060 €
Entschädigung 8.940 €
Jetzt kann jeder mit seinen Individuellen Daten das gerne nachrechnen. Die Berechnung ist immer ein simpler 3-Satz.
Diese Berechnung wurde in mehreren (!) Verfahren stets exakt so angewendet, um die Entschädigungssumme, welche dem Besitzer gezahlt wird, zu berechnen.
Das trifft u.a. auch auf die VW Fahrer zu.
Es ist dabei egal, ob man seinen Diesel vom Fähnchenhändler hat oder von der Daimler AG als Neuwagen.
Basis der Berechnung ist der KP im Kaufvertrag, die KM beim Kauf und die gefahrenen. Die Restlaufleistung ist immer (!) mit 250.000 km für alle kalkuliert gewesen.
Ja, der GLK Besitzer hat blöd geschaut, hatte auch anfänglich geglaubt, seine >30K zu bekommen. Nun hat er mit der Rechtskräfigkeit des Urteils die Möglichkeit, den Hocker für unter 9000 Euro zu verschenken 🙄.
Fazit: schön für den Anwalt und den Stimmungsmachern.
Für den Besitzer ist das völlig affig. Das Auto (250CDI GLK 4M) hätte problemlos zum gleichen Preis auch einfach verkauft werden können und ich habe mich schlapp gelacht, hatte genau das auch erwartet.
Sorry, aber das zeigt hoffentlich für den letzten Mythen-Gläubigen, was wirklich an krasser Entschädigung dabei so herum kommt.
Ich könnte mein Fahrzeug z.B. einfach in Zahlung geben und würde in etwas das gleiche erhalten, als wenn ich gerichtlich eine Zwangsrückgabe durchsetzen wollte.
Völlig irre, wie das in der Presse gehypt wird und wie wenig Fakten bekannt sind. Dann wäre das Thema "Entschädigung" auch keines mehr, was sich ausschlachten lies.
VG Christian
(der das ganz genau verfolgt und mit begleitet hat 😁)
PS: nicht falsch verstehen, ich möchte das natürlich niemanden ausreden! Wenn jemand für seine Konstellation für sich einen lohnenden Vorteil darin sieht, kann das trotzdem vielleicht ein lohnender Weg sein!
Denn der Fahrzeugzustand spielt in der Berechnung der Entschädigung z.B. keine Rolle.
Zitat:
Laut Schreiben von MB ist das für Euro 6 von KBA verpflichtend angeordnet!
Ich glaube, dass es Pflicht ist!Es verwirrt, wenn hier immer wieder gesagt wird: ist nicht Pflicht aber von Euro6 Update geredet wird! :
o
Nochmal, es sind nur einige (wenige) Euro 6 vom Pflicht-Update betroffen. Die Fahrzeuge meiner beiden Kollegen (E 300 u. E 350, Euro 6b, beide aus 2014, T-Modelle, Automatik) sind nicht vom Rückruf, resp. Update betroffen. Wurde aktuell von MB bestätigt.
Zitat:
@omi_caravan schrieb am 19. Februar 2020 um 18:18:00 Uhr:
Zitat:
@popolecker schrieb am 19. Februar 2020 um 16:55:42 Uhr:
Ich war letzte Woche beim Anwalt.Es gibt Urteile wo die gesamte Kaufsumme zurück erstattet werden musste.Sorry, aber das zeigt hoffentlich für den letzten Mythen-Gläubigen, was wirklich an krasser Entschädigung dabei so herum kommt.
Ich könnte mein Fahrzeug z.B. einfach in Zahlung geben und würde in etwas das gleiche erhalten, als wenn ich gerichtlich eine Zwangsrückgabe durchsetzen wollte.
Völlig irre, wie das in der Presse gehypt wird und wie wenig Fakten bekannt sind. Dann wäre das Thema "Entschädigung" auch keines mehr, was sich ausschlachten lies.
VG Christian
(der das ganz genau verfolgt und mit begleitet hat 😁)
Jetzt hast Du aber einige ihres putativen "Reichtums" beraubt. Pfui aber auch. 😉
Dann ist es wirklich besser man lässt den Hersteller so weiter machen, anstatt auch nur den Hauch eines Gegenwindes zu spüren.
Ich werde meinen Anwalt morgen auf Grund der oben aufgeführten Rechnung, sofort zurück pfeifen.
Danke nochmal
Zitat:
@frank-d. schrieb am 19. Februar 2020 um 19:02:28 Uhr:
Zitat:
Laut Schreiben von MB ist das für Euro 6 von KBA verpflichtend angeordnet!
Ich glaube, dass es Pflicht ist!Es verwirrt, wenn hier immer wieder gesagt wird: ist nicht Pflicht aber von Euro6 Update geredet wird! :
oNochmal, es sind nur einige (wenige) Euro 6 vom Pflicht-Update betroffen. Die Fahrzeuge meiner beiden Kollegen (E 300 u. E 350, Euro 6b, beide aus 2014, T-Modelle, Automatik) sind nicht vom Rückruf, resp. Update betroffen. Wurde aktuell von MB bestätigt.
Nach Aussage des Werkstattmeisters, macht MB das in Wellen! Alle auf einmal würde die Werkstätten überfordern! Die Updates werden schon länger aufgespielt! Nach Aussage der Werkstatt betrifft das Update für Euro 6 die AdBlue Einspritzung. An der AGR Rate und Einspritzmenge wird nicht gedreht! Das Update betrifft auch die Getriebesteuerung. In kalten Zustand wird die Drehzahl höher gehalten. Nach Aussage des Werkstattmeisters kann es in 2 Fahrzuständen zu einem höheren AdBlue Verbrauch kommen: bei kaltem Motor und bei hohem Autobahntempo! Der Verbrauch soll nicht steigen! Der Werkstattmeisters meinte, dass er die Erfahrungen auch bei seinem Auto hatte!
PS: die NOX Sensoren werden mit überprüft und ggf. getauscht!
Der Benz geht Montag zum Update!
Wenn die Drehzahl bei kaltem Motor höher gehalten wird, steigt der Verbrauch....
zwar vielleicht nicht viel, aber er steigt..
Zitat:
@cruiser-Dirk schrieb am 19. Februar 2020 um 21:14:49 Uhr:
Wenn die Drehzahl bei kaltem Motor höher gehalten wird, steigt der Verbrauch....zwar vielleicht nicht viel, aber er steigt..
Ja aber das Auto wird schneller warm und verbraucht dann weniger....
Gibt sich nicht viel, hab das Update drauf
Zitat:
@frank-d. schrieb am 19. Februar 2020 um 19:02:28 Uhr:
Zitat:
Laut Schreiben von MB ist das für Euro 6 von KBA verpflichtend angeordnet!
Ich glaube, dass es Pflicht ist!Es verwirrt, wenn hier immer wieder gesagt wird: ist nicht Pflicht aber von Euro6 Update geredet wird! :
oNochmal, es sind nur einige (wenige) Euro 6 vom Pflicht-Update betroffen. Die Fahrzeuge meiner beiden Kollegen (E 300 u. E 350, Euro 6b, beide aus 2014, T-Modelle, Automatik) sind nicht vom Rückruf, resp. Update betroffen. Wurde aktuell von MB bestätigt.
Also ich fahre ein s212 e300 bj 2015 und habe von mercedes Brief bekommen und darin steht das es ein pflichtupdate ist.
Werde aber so lange dagegen machen bis von der KBA was kommt
Zitat:
@cruiser-Dirk schrieb am 19. Februar 2020 um 21:14:49 Uhr:
Wenn die Drehzahl bei kaltem Motor höher gehalten wird, steigt der Verbrauch....zwar vielleicht nicht viel, aber er steigt..
Das dürfte dem Geräuschkomfort, gerade beim Diesel, nicht sehr zuträglich sein.
Zitat:
@nicoahlmann schrieb am 20. Februar 2020 um 07:58:40 Uhr:
Zitat:
@cruiser-Dirk schrieb am 19. Februar 2020 um 21:14:49 Uhr:
Wenn die Drehzahl bei kaltem Motor höher gehalten wird, steigt der Verbrauch....zwar vielleicht nicht viel, aber er steigt..
Das dürfte dem Geräuschkomfort, gerade beim Diesel, nicht sehr zuträglich sein.
Da hast du recht aber bei mir sind das gerade mal 4-5minuten.
Sobald die Temperatur Nadel knapp über 40 ist schaltet er wieder ganz normal.
Ansonsten kann man einfach in E+ fahren, dort schaltet er weiterhin früh
Zitat:
@ipthom schrieb am 17. Februar 2020 um 09:54:02 Uhr:
Deswegen glaube ich diese 1,5l nicht!
Die glaub ich auch nicht, da muß nur einmal der DPF regenerieren und schwups hast das schon.
Ich hab regelmäßig Strecke dich ich immer gerade so schaffe und da werden wir sehen wie sich der Verbrauch verhält und ob ich liegen bleibe. 😉
Außerdem sind bei mir alle Verbräuche seit 1997 lückenlos dokumentiert und auch da wird es auffallen wenn sich was ändert.
Ändert aber nix daran daß ich das Update nicht machen lassen werde solange nix vom KBA kommt (wegen Haltbarkeitsbedenken). Gibt ja jede menge freiwillige Versuchskaninchen hier. 😉
Gruß Metalhead