Rückruf Diesel-Update
Hallo zusammen,
letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:
Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.
Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...
2176 Antworten
Zitat:
@Tandy2001 schrieb am 10. November 2019 um 10:29:31 Uhr:
Da gibt es wohl die Angst, dass zu wenig an der „freiwilligen Servicemaßnahme“ teilnehmen, und das KBA mit weiteren verpflichtenden Rückrufen nachhelfen muss.
Letzteres halte ich für sehr unwahrscheinlich, da die von freiwilligen Servicemaßnahmen betroffenen Fahrzeuge eine völlig legale Abgasreinigung aufweisen. Zumindest nach heutigem Stand. Da wird kein verpflichtendes Update nachkommen.
Eher wahrscheinlich ist, dass ein Scheitern der freiwilligen Zusagen der Industrie an die Politik einen Schaden in der Diskussion um weitere Fahrverbote in Innenstädten entstehen lässt, die man ja gerne vermeiden möchte.
Die Frage an jeden Fahrzeugeigentümer, der sein Fahrzeug freiwillig updaten soll, ist nun, ob er bereit ist, für diese Zusagen der Hersteller an die Politik und das geschilderte Ziel, Fahrverbote zu vermeiden, persönlich die Risiken des Updates zu tragen. Oder sich diese Bedenken mit Garantiezusagen und 100 EUR Gutschein zerstreuen zu lassen.
Das muss jeder selber wissen.
Sie müssen zulässig sein, da sie in der EU-Verordnung explizit genannt sind.
Es steht nicht drin, wie man das "auslegen" darf.
Bei LKWs sind die Formulierungen anders - warum weiß nur derjenige, der die Verordnungen geschrieben hat. Den müsste man mal fragen. (Und das war kein Fahrzeighersteller)
In welcher EU-Verordnung sind Thermofenster explizit genannt? Das wäre mir neu.
Wenn dem so wäre, würden deutsche Gerichte wie das LG Frankental die Frage nicht dem EuGH vorlegen oder wie zuletzt das OLG Stuttgart die Revision zum BGH zulassen.
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EU Verordnung 715
In Kapitel II, Artikel 5 findet sich dieser Absatz
Zitat:
(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wir- kung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
Dieser Absatz ist halt Auslegungssache. Mercedes definiert u.a. Temperaturbereiche zum Schutz des Motors, inwieweit diese in der angewendeten Form berechtigt/notwendig sind - das ist der Streitpunkt. Dieses Verfahren ist deshalb auch gut vom Betrug durch eine Erkennung eines Prüfstandes wie bei VW abzugrenzen. Es geht um Umgebungsbedingungungen, nicht um eine Erkennung eines Prüfzyklus.
Nebenbei, die Verordnung ist von 2007. Warum man nicht einfach eingesteht, hier schlampig (warum auch immer und mit welchen Absprachen) formuliert zu haben und für künftige Fahrzeuge eindeutige Regeln erlässt kann ich nicht nachvollziehen.
Wär wohl zu einfach.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 10. November 2019 um 18:16:21 Uhr:
EU Verordnung 715In Kapitel II, Artikel 5 findet sich dieser Absatz
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 10. November 2019 um 18:16:21 Uhr:
Zitat:
(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wir- kung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;Dieser Absatz ist halt Auslegungssache. Mercedes definiert u.a. Temperaturbereiche zum Schutz des Motors, inwieweit diese in der angewendeten Form berechtigt/notwendig sind - das ist der Streitpunkt. Dieses Verfahren ist deshalb auch gut vom Betrug durch eine Erkennung eines Prüfstandes wie bei VW abzugrenzen. Es geht um Umgebungsbedingungungen, nicht um eine Erkennung eines Prüfzyklus.
Nebenbei, die Verordnung ist von 2007. Warum man nicht einfach eingesteht, hier schlampig (warum auch immer und mit welchen Absprachen) formuliert zu haben und für künftige Fahrzeuge eindeutige Regeln erlässt kann ich nicht nachvollziehen.
Wär wohl zu einfach.Gruß
Hagelschaden
Damit müsste der Staat die Kosten übernehmen......
Nach den mir vorliegenden Unterlagen vertritt außerhalb der Autoindustrie und dem Bundesverkehrsministerium keine andere staatliche Institution, die zur Auslegung von Gesetzen berechtigt ist, bislang die Auffassung, dass Thermofenster, welche die Abgasreinigung unterhalb einer Außentemperatur von 20 Grad signifikant abregeln, zulässig sind.
Mir liegen bislang nur Urteile von Gerichten vor, welche die Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtigung einstufen oder die Frage im Ergebnis offen lassen, weil jedenfalls keine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nachweisbar sei. Im letztgenannten Fall würde aber in allen mir bekannten Entscheidungen die Revision zum BGH zugelassen. Die Oberlandesgerichte sind folglich zumindest der Auffassung, dass die Frage grundsätzliche Bedeutung hat und deshalb vom BGH entschieden werden solle.
Bitte daher differenzieren:
Die bekannten Thermofenster dürften als unzulässige Abschalteinrichtung gelten, soweit sie dazu führen, dass die Abgasreinigung im bestimmungsgemäßen Fahrbetrieb nicht ordnungsgemäß funktioniert, wozu nach Auffassung der Gerichte auch Temperaturen unterhalb von 10 Grad gehören. Nach Auffassung des BGH sind Pkw, die über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen mangelhaft. Dies löst grundsätzlich Gewährleistungsansprüche ggü. dem Verkäufer aus.
Davon zu trennen ist die Frage, ob Daimler die Erwerber vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb Schadensersatz leisten muss. Auch diese Frage liegt derzeit wohl beim BGH und EuGH.
Wiederum davon zu trennen ist die Frage, ob Daimler wegen der unrichtigen Typenzulassungsbescheinigung haftet, weil die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 insofern auch dem Schutz des Erwerbers diene. Sich diese Fage liegt derzeit wohl beim BGH.
Dies dürften wohl weitere Gründe sein, warum Daimler versucht, die Erwerber mit Gutscheinen zum Update zu bewegen, um im Anschluss argumentieren zu können, dass zumindest diese Erwerber keine Ansprüche mehr haben.
Ich warte daher weiter ab, wie der BGH und EuGH in den Sachen entscheiden wird. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
Zitat:
... Mit der neuen Software werden so die Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb auf der Straße im Durchschnitt weiter gesenkt.
Darüber hinaus gewährleisten wir, dass das Software-Update keinen relevanten Einfluss auf die zertifizierten Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu CO2-Emissionen und auch nicht auf die Motorleistung, das Drehmoment, die Geräuschemissionen und die Dauerhaltbarkeit der Fahrzeuge hat. Dazu haben wir umfangreiche Erprobungen durchgeführt und konnten dabei keine relevanten Abweichungen feststellen. ...
Dieser Textbaustein zum Thema, der von Mercedes auch an anderen Stellen Verwendung findet, ist meines Erachtens ziemlich aussagekräftig:
Zitat: "keinen relevanten Einfluss"
> Das Softwareupdate hat also (logischerweise) Einfluss auf Dauerhaltbarkeit, Leistung, Verbrauch und alle anderen im Zusammenhang benannten Werte. Dieser Einfluss wird von Mercedes jedoch als nicht relevant eingestuft. Was das bei Mercedes bedeutet bleibt unklar (Abweichung <5% / <10% / <20% ... ???).
Fortsetzung > > >
Zitat:
...
Sollte wieder Erwarten ein Schaden durch das Software-Update verursacht worden sein, wird Ihr Mercedes-Benz Partner Ihr Fahrzeug selbstverständlich kostenlos reparieren. Diese kostenlose Reparatur bieten wir Ihnen ... in den 24 Monaten nach Durchführung des Software-Updates an. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern.Wir bitten um Verständnis dafür, dass die kostenfreie Reparatur dann nicht möglich ist, wenn das Fahrzeug unsachgemäß behandelt worden ist oder einem anderen Einfluss ausgesetzt war, der außergewöhnlich war oder typischerweise zu Schäden führt (z.B. Teilnahme an Rennen, Überbelastung des Fahrzeugs, natürlicher Verschleiß) und nicht ausgeschlossen ist, dass dieser Einfluss Ursache des Schadens ist.
Und zur Update-Garantie:
Zitat: "und nicht ausgeschlossen ist, dass dieser [andere] Einfluss Ursache des Schadens ist."
Dürfte für den Kunden im Zweifel nahezu unmöglich sein die Kausalität eines eingetretenen Schadens abschließend (allein) auf das Update zu beziehen. Die Beweislast liegt beim Kunden.
Mercedes kann z.B. normalen Verschleiß, nicht penibel eingehaltene Wartungsintervalle (überschreiten der KM oder Zeit um ???, oder auch nicht von Mercedes durchgeführt), vom Kunden angeliefertes „Motoröl“ (auch wenn es Original und Richtig war) und vieles andere mehr als mögliche Ursache in den Raum stellen und ist schon raus.
Wichtig ist wie bereits bekannt auch, dass durch das kostenlose Update selbst keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche entstehen.
Meine angeführten Zitate beziehen sich auf folgenden Beitrag:
https://www.motor-talk.de/.../rueckruf-diesel-update-t6367173.html?...
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 29. Oktober 2019 um 09:35:53 Uhr:
Aber nur, wenn ich ohnehin geplant habe das Auto dann auch zeitnah zu verkaufen. 😁
Man muss aber wohl künftig bei jedem Werkstattbesuch / Servicetermin daran denken, dieses update abzulehen. Bei jedem Kontakt mit der Werkstatt werde ich, schon bei der Terminvereinbarung, auf das anstehende, freiwillige update angesprochen. 😮
Gruß
Hagelschaden
Oder SOWAS installieren
Habe nächste Woche Service und werde auch schriftlich bei der Auftragsannahme vermerken lassen dass ich kein Update wünsche.
Zitat:
@Mercedes-Camper schrieb am 14. November 2019 um 15:29:20 Uhr:
Habe nächste Woche Service und werde auch schriftlich bei der Auftragsannahme vermerken lassen dass ich kein Update wünsche.
Ich würde reinschreiben lassen -> "keine SW updates ohne schriftliche Genehmigung des Kunden!"
Zitat:
@Mercedes-Camper schrieb am 14. November 2019 um 15:29:20 Uhr:
Habe nächste Woche Service und werde auch schriftlich bei der Auftragsannahme vermerken lassen dass ich kein Update wünsche.
Hat bei mir genau NULL gebracht.
Ich hatte meinen 220er auf den 250er codieren lassen und EXPLIZIT darauf hingewiesen dass ich das SW-Update auf GAR KEINEN FALL möchte, dies auch extra schriftlich fixieren lassen! End vom Lied: sie haben es trotzdem durchgeführt. Viel machen kann ich natürlich nicht, da ich sonst evtl. Probleme mit meiner JS-Garantie bekomme.... Allerdings werde ich diese NL sicherlich nicht mehr aufsuchen. Bin bisher kaum gefahren und kann daher noch keine Rückmeldung geben wie es sich auswirkt.
Zitat:
@audioTom681 schrieb am 26. November 2019 um 15:02:08 Uhr:
Hat bei mir genau NULL gebracht.
Ich hatte meinen 220er auf den 250er codieren lassen und EXPLIZIT darauf hingewiesen dass ich das SW-Update auf GAR KEINEN FALL möchte, dies auch extra schriftlich fixieren lassen! End vom Lied: sie haben es trotzdem durchgeführt. Viel machen kann ich natürlich nicht, da ich sonst evtl. Probleme mit meiner JS-Garantie bekomme.... Allerdings werde ich diese NL sicherlich nicht mehr aufsuchen. Bin bisher kaum gefahren und kann daher noch keine Rückmeldung geben wie es sich auswirkt.
Einfach Klebeband mit Totenkopf und Bombenaufdruck über die OBD-Buchse kleben + einem Hinweis daß hier kein Softwareupdate gemacht wird.
Dann wäre es definitiv Vorsatz und kein Versehen.
Gruß Metalhead
Eben. Genau um das Versehen auszuschließen, habe ich meine Buchse mit Paketband zugepflastert :-)
Haben auch einen Filter getauscht, den wir vorher rauagenommen haben, musste ich nicht bezahlen, zeigt aber, wie aufmerksam die Aufträge gelesen werden.
Zitat:
da ich sonst evtl. Probleme mit meiner JS-Garantie bekomme..
Ich würde vermuten, dass du evt. Garantieansprüche bereits mit der Umcodierung auf 250 verwirkt hast.