Rückruf Diesel-Update
Hallo zusammen,
letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:
Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.
Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...
2176 Antworten
Neue Betriebserlaubnis gab es nicht! Nur ein buntes Heftchen 😉 Ich glaube, ich hatte nicht mal den Aufkleber an der B-Säule, bin aber nicht mehr sicher.
E350BT 4matic EU6b
Zitat:
@ipthom schrieb am 5. Oktober 2021 um 15:18:33 Uhr:
Neue Betriebserlaubnis gab es nicht! Nur ein buntes Heftchen 😉 Ich glaube, ich hatte nicht mal den Aufkleber an der B-Säule, bin aber nicht mehr sicher.
E350BT 4matic EU6b
So ist es, Zusatzheft, kein Aufkleber. Aber auch NULL negative Auswirkungen 🙂
Evtl. sind die Updates, die ja auf viele spezifische Modelle ausgerichtet werden mussten, derart verschieden, dass sie mitunter keine neue BA benötigten (= wenig Auswirkungen, da wenig Einwirkungen ??)
CLS350d 4matic EU6b
Das Update sollte doch den bescheinigten Zustand nach BE herstellen (war doch wohl nicht richtig!) weshalb sollte es nach dem Update neue BE geben? Nur Bescheinigung, dass jetzt alles richtig!?
Ich meinte nicht irgendein unverbindliches Heftchen, sondern ein offizielles amtliches Dokument. Aber vielleicht habe ich das nicht mehr richtig im Kopf, dass es sowas geben soll. im Endeffekt geht es darum, wie man bei einem Gebrauchtwagen, den man nicht bei MB vorführt, erkennt, ob das Update gemacht wurde.
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Zitat:
@mjbralitz schrieb am 5. Oktober 2021 um 18:26:05 Uhr:
Gibt eine Bescheinigung (DIN A4)! Aufkleber habe ich nicht gesehen bei mir!
Mach doch mal bitte ein Bild (personenbezogene Daten schwärzen). Ich habe sowas nicht bekommen - so wie
@OM642redauch. Liegt es am Motor? Der ist bei uns beiden gleich.
Vorsicht, liegt hier nicht wieder der Hase im Pfeffer ? Das Dokument ist nötig (bzw. wurde ausgegeben), sofern es um ein Zwangs-Update ging, also den Rückruf über KBA.
Viele Euro6-Fahrzeuge erhielten aber das "freiwillige" Update.
Vorsicht: Fzg, die, etwa auf der MB-GW-Suchseite ohne den Aufkleber gezeigt werden, erhalten vor Auslieferung ggfs. noch das Update - kein Fzg darf den Händler verlassen ohne Update.
Genau deswegen war ja meine Frage, ob und woran man einen Gebrauchtwagen mit Update erkennen kann, ohne zu MB zu fahren.
Das vermute ich. Und genau das wäre für mich ein Grund, einen gebrauchten MB nicht bei MB zu kaufen. Ideal wäre es, bei MB einen Gebrauchten ohne Update zu erhalten, aber - wenn ich die Konversation in diesem und anderen Threads richtig verfolgt habe - bekommt man bei MB nur welche mit Update. Folglich müsste man den beim Freien Händler kaufen. Um zu erfahren, ob auch bei dem ein Update erfolgte, müsste man das also entweder im Internet über die FIN prüfen oder mit dem Fahrzeug zu MB fahren und das dort auslesen lassen. Oder geht es einfacher?
Die VIN auf der Seite von MB eingeben, dann sollte ausgegeben werden, ob ein Update aussteht oder nicht.
Das wäre das Einfachste, aber m.E. kann man so nicht unterscheiden, ob das Update nie anstand oder gemacht wurde, oder?