Rückruf Daimler Diesel GLC

Mercedes GLC C253

Ich habe heute gelesen dass auch GLC Fahrzeuge betroffen sind - hat jemand schon nähere Informationen ?

http://www.spiegel.de/.../...-von-238-000-fahrzeugen-an-a-1212377.html

Beste Antwort im Thema

Moin

Was ich wirklich schade finde, ist die Art und Weise wie hier und anderswo diskutiert wird:

  1. Außer den Prüfingenieuren im Auftrag des KBA und den Verantwortlichen bei DB weiß niemand, was das KBA Daimler tatsächlich in der Sache OM651 im MB X/C 253, aka GLC, vorwirft.
  2. Niemand außer einigen Ingenieuren bei DB weiß im Detail wie die SCR Steuerung funktioniert. Vielleicht wissen auch die das nicht einmal......
  3. Noch weiß auch niemand, was ein Software-Update tatsächlich verändern wird (Thermofenster, zeitgesteuerte Abschaltung,......)

Dennoch bietet dieses Unwissen reichlich Platz für Beschimpfungen, Betrugsvorwürfe, Verbreitung von Halbwissen, Unwissenheitsvermehrung und Kaffeesatzlesen.

Mal ehrlich - hat jemand wirklich bei der Anschaffung vor Juni 2018 auf NOx-Emmisionen geschaut, nachgerechnet und die verschiedenen Lösungsansätze verglichen?

Für mich habe ich entschieden, geduldig auf den Rückruf zu warten, mir bei tiefergehendem Interesse technische Hintergründe anzulesen, um mein Halbwissen zu ergänzen, mich am Komfort meiner Fuhre zu erfreuen und sparsam Auto zu fahren.
Wenn mein 220 d im Herbst 2020 zurückgeht, mache ich mir Gedanken über meinen nächsten Diesel, der dann hoffentlich den Stand der Technik 2020 erfüllt.

Gute Fahrt!

Michael

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Zitat:

@gordonairdail schrieb am 15. Mai 2019 um 20:24:29 Uhr:



Nur die "unzulässige Abschalteinrichtung" diente nach Angaben von Daimler dazu, den Motor zu schonen.

Ist doch vollkommen egal, was die Ausrede von Mercedes war. Illegal ist illegal. Das ist Fakt.
Das müssen wir jetzt hier auch nicht zum gefühlt 10x aufwärmen.

Auch ich mit meinem GLC bin ja betroffen. Ein Up-date wurde bereits gemacht. Nur sehe ich für mich keine Chance
inform einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit DB etwaige Schadenersatzansprüche in unseren schönen deutschen
Land zu erringen. In USA wäre das vielleicht anders. Ich lasse mich jedoch auch eines Besseren belehren !

Ich hole diesen Thread mal hervor. Nicht, weil es etwas neues zum GLC gibt, aber weil der Richter im VW Prozess in seinem Urteil drei Themenpunkte erläutert hat, die für jeden Hersteller ab sofort gelten werden/können.
Finde ich ganz interessant, wie das Gericht begründet:

1) Das Abgassystem, konkret die AG-Anlage zählt für das Gericht nicht zum Motor, deswegen gibt es keinen "Motorschutz" dafür. Somit ist dieses Argument ab sofort keins mehr, ganz offiziell.

2) Temperaturfenster werden als illegal gewertet. In meinen Augen hat sich damit die Rechtslage in Deutschland geändert. Zuvor war das noch irgendwie unter Umständen erlaubt.

3) Die Freigabe durch das KBA ist nicht rechtssicher. Man vertritt da die Auffassung, dass es egal ist, ob das KBA etwas für zulässig oder unzulässig befindet, weil das alleinige Sache der Gerichte sei.
Das ist natürlich der Hammer, da das aussagt, dass auch eine Freigabe durch das KBA irren kann und nicht stimmen muss. Somit ist "aber das KBA hat uns das erlaubt" keine Ausrede mehr.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 26. Oktober 2018 um 19:56:40 Uhr:



Jetzt mal ehrlich. Die SCR Katalyse wird nach 30 Minuten abgeschaltet. Der Bundesverkehrsminister nennt es eine unzulässige Abschalteinrichtung. Was wird es dann wohl sein? 😉
Richtig, eine unzulässige Abschalteinrichtung und weil es eine Technolgie im Diesel ist, wird das Dieselskandal genannt.
Also klarer passt das doch nicht zusammen.

Jetzt wird es eng für die Diesel-Fanboys:

"Die französischen Ermittlungsrichter baten den EuGH um Auslegung der EU-Verordnung zur Typgenehmigung für Fahrzeuge nach den Abgasnormen Euro fünf und Euro sechs.
Demnach ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten.
Handelt es sich bei der eingesetzten Software um eine solche verbotene Abschalteinrichtung? Generalanwältin Eleanor Sharpston sagt in ihrem Gutachten eindeutig: ja."

https://www.t-online.de/.../...in-dieselautos-faellt-unter-verbot.html

"Die Generalanwältin ist daher der Ansicht, dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können.Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung."

https://curia.europa.eu/.../cp200052de.pdf

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Ach Holgor2000, vielleicht geht es dabei um Deine Lieblingsmarke Audi ?

Sicher nicht. Befasse Dich doch mal mit den Getriebe- und Motorsteuerungsupdates bei den verschiedenen Dieselherstellern. Und insbesondere mit denen von MB beim GLC.

Zitat:

@Vulcanb schrieb am 2. Mai 2020 um 20:08:09 Uhr:


Ach Holgor2000, vielleicht geht es dabei um Deine Lieblingsmarke Audi ?

Wo liest Du das heraus?

"Die Generalanwältin ist daher der Ansicht, dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können.Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung."

Das ist nicht auf einen Hersteller bezogen, sondern allgemein.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 3. Mai 2020 um 11:26:03 Uhr:



Zitat:

@Vulcanb schrieb am 2. Mai 2020 um 20:08:09 Uhr:


Ach Holgor2000, vielleicht geht es dabei um Deine Lieblingsmarke Audi ?

Wo liest Du das heraus?

"Die Generalanwältin ist daher der Ansicht, dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können.Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung."

Das ist nicht auf einen Hersteller bezogen, sondern allgemein.

Mein insbesondere Zusatz bezog sich auf die Tatsache, das MB ja Rückrufe für den GLC gemacht hat. Ansonsten hab ich sehr bewusst Hersteller neuttral, also für alle geltend, formuliert.

Sorry, ich bin da nicht auf dem Laufenden. D.h. Mercedes hat jeden Euro 5 und Euro 6 Diesel geupdated und alle Thermofenster und sonstige Abschalteinrichtungen entfernt, die der EUGH bemängelt?

Darüber lässt sich MB im Detail nicht aus. Sowohl mein erster (250D) als auch mein zweiter (220D) GLC hatten mindestens ein 'freiwilliges' KBA update. Und da ging kein Weg dran vorbei. Beim letzten Mal gabs noch einen 100€ "upgrade" Gutschein (Entschädigung).

Stichwort Klage auf rückabwicklung Abschalteinrichtung. Urteile. Bin vom jur. Fach. GlC ist vom KBA Bescheid vom 93.08.2018 betroffen. Ich habe den Glk
Eu 6b. Allen von diesem Bescheid betroffenen Fahrzeugen ist wohl gemeinsam , dass es im Kern um die Steuerung der adblue Dosierung geht. Und da hat Daimler wohl sehr unterschiedliche „kennfelder“ in die Software gepackt. Es scheint wohl so zu sein, dass Daimler in die identischen Motoren OM651 je Bach Fahrzeugmodell unterschiedliche Steuerungen eingesetzt hat. Thermofenster ist Wohl überall drin. Allein damit wird’s vor Gericht wahrscheinlich schwierig. Interessant wird es wenn im GLC zb auch eine Abschaltung exakt nach 1200 sek eingebaut ist. Beim glc scheint das so zu sein. Da deuten jedenfalls zwei Urteile hin die zum glc ergangen sind. Weil der Glk das Vorgängermodell ist und such auch mit OM651 und der auch nur adblue Tank mit 27,5 Liter hat, der lt Betriebsanleitung für 25000 (!) bis zur nächsten Wartung ausreichen sollte, gehe ich davon aus, dass das in beiden Fahrzeugen drin ist. Hat jemand nähere Erkenntnisse zb zu den 1200 sek, zb weiß jemand insoweit was von Gutachten. Meine Informationen teile ich natürlich auch gerne. Ich bereite meine Klage gerade vor. Wer Interesse hat kann sich bei mir unter Jurref-webinar@web.de melden.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 26. Oktober 2018 um 19:56:40 Uhr:



Zitat:

@Hans-U. schrieb am 26. Oktober 2018 um 19:48:14 Uhr:


Nun kam aber noch hinzu, das Daimler in seinen Modellen noch die SCR-Katalyse nach rund 30 Minuten abgeschaltet hat. (...)
Es wird leider derzeit wirklich alles in einen Topf geworfen, und dabei werden auch Begriffe nicht immer korrekt gebraucht. Auch in den Medien ist dann eben einfach alles "Abschaltvorrichtung" und "Dieselskandal".

Jetzt mal ehrlich. Die SCR Katalyse wird nach 30 Minuten abgeschaltet. Der Bundesverkehrsminister nennt es eine unzulässige Abschalteinrichtung. Was wird es dann wohl sein? 😉
Richtig, eine unzulässige Abschalteinrichtung und weil es eine Technolgie im Diesel ist, wird das Dieselskandal genannt.
Also klarer passt das doch nicht zusammen.

Problem leider nur: 1. wer sagt dass nach 30 Minuten umgeschaltet wird 2. wer sagt dass das gerade beim auch Glc oder beim Glk oder ... und nicht nur zb bei der M Klasse der Fall ist und 3. gibt es ein Gutachten dazu? Problem: vom KBA erfährt man nicht.

Selbst nach dem Update soll wohl nicht wirklich viel mehr AdBlue verbraucht werden 😉 😕

Zitat:

@hoellol1 schrieb am 12. August 2020 um 20:44:39 Uhr:


Selbst nach dem Update soll wohl nicht wirklich viel mehr AdBlue verbraucht werden 😉 😕

Die Erfahrung habe ich auch so gemacht...

Hallo,
ist der Mopf 220d auch betroffen?

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