Rückruf Daimler Diesel GLC

Mercedes GLC C253

Ich habe heute gelesen dass auch GLC Fahrzeuge betroffen sind - hat jemand schon nähere Informationen ?

http://www.spiegel.de/.../...-von-238-000-fahrzeugen-an-a-1212377.html

Beste Antwort im Thema

Moin

Was ich wirklich schade finde, ist die Art und Weise wie hier und anderswo diskutiert wird:

  1. Außer den Prüfingenieuren im Auftrag des KBA und den Verantwortlichen bei DB weiß niemand, was das KBA Daimler tatsächlich in der Sache OM651 im MB X/C 253, aka GLC, vorwirft.
  2. Niemand außer einigen Ingenieuren bei DB weiß im Detail wie die SCR Steuerung funktioniert. Vielleicht wissen auch die das nicht einmal......
  3. Noch weiß auch niemand, was ein Software-Update tatsächlich verändern wird (Thermofenster, zeitgesteuerte Abschaltung,......)

Dennoch bietet dieses Unwissen reichlich Platz für Beschimpfungen, Betrugsvorwürfe, Verbreitung von Halbwissen, Unwissenheitsvermehrung und Kaffeesatzlesen.

Mal ehrlich - hat jemand wirklich bei der Anschaffung vor Juni 2018 auf NOx-Emmisionen geschaut, nachgerechnet und die verschiedenen Lösungsansätze verglichen?

Für mich habe ich entschieden, geduldig auf den Rückruf zu warten, mir bei tiefergehendem Interesse technische Hintergründe anzulesen, um mein Halbwissen zu ergänzen, mich am Komfort meiner Fuhre zu erfreuen und sparsam Auto zu fahren.
Wenn mein 220 d im Herbst 2020 zurückgeht, mache ich mir Gedanken über meinen nächsten Diesel, der dann hoffentlich den Stand der Technik 2020 erfüllt.

Gute Fahrt!

Michael

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Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. März 2019 um 19:27:36 Uhr:



Fake News! Die Abschaltung der Abgasreinigung im normalen Betrieb war schon immer illegal.
Auch beim GLC handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung und es wurde daher zurück gerufen. Siehe dieses Interview: https://www.youtube.com/watch?v=QBWYO7O1stc
Glaubt doch bitte nicht dieses Marketing-Märchen vom Bauteileschutz. Nicht mal Mercedes konnte das KBA davon überzeugen, dass dies so ist 🙄

Sorry aber es sind keine Fake News und es ist nicht illegales. Davon wurde schon viel berichtet und gesagt. Man kann es auch nachlesen, dass die Abschaltung erlaubt war. Wegen schonen des Motors wurde die Abschaltung erlaubt und es machen es alle. Vorsicht nicht den VW Boo Männern glauben die alles auf Illegal haben wollen und damit auf die Aufmerksamkeit auf die andere Hersteller zu lenken.

Nochmals : Dies war erlaubt aber die Spezifikation wann ja, wann nein, für wie lange, u.s.w. war nicht genau gesetzt. Daher das Problem weil nach dem wie streng du das anschaust so kannst du das auch beurteilen. Und jetzt nehmen Sie alles extrem streng und daher mussten die die Abschaltung anpassen.

Was ich weiss ist die Abschaltung nicht weg die ist noch immer da nur wurde die angepasst aber bin mir nicht 100% sicher

Eigentlich jeder Hersteller mach das und das nicht von ungefähr 🙂🙂 sonnst wurde es ja nicht alle machen.

Ist auch keine Illegale SW oder so was. Dieses Bezeichnung benutzen seit VW alle sehr gern für alles . Aber man muss folgend unterscheiden:
1. wenn man eine Reinigung hat und man die SW dazu anpassen muss damit Sie der neuen Sicht der Gesetze entspricht.
2. Wenn man keine Reinigung hat und anstatt dem hat man nur eine Illegale SW die beim Prüfstand aktiv wird damit man die Prüfer täuscht. Das ist dann eine Illegale SW 🙂 die man nicht anpassen kann sondern Löschen muss.

Manche sind Überzeugunsresistent, fahren dabei nicht mal Diesel.

Zitat:

@Perfe11 schrieb am 14. März 2019 um 07:40:25 Uhr:



Sorry aber es sind keine Fake News und es ist nicht illegales. Davon wurde schon viel berichtet und gesagt. Man kann es auch nachlesen, dass die Abschaltung erlaubt war.

Na dann zeig mal eine Quelle für Deine Behauptung und beantworte mir die Frage, wieso das KBA dies als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat.

Danke.

Genau unzulässige Abschalteinrichtung ist was anderes als Illegal🙂
Onkel Googel kann dir da sehr schnell helfen.

Hier ein Beispiel:
https://www.zeit.de/.../seite-2

Zitat

""Grundsätzlich erlaubt die einschlägige Regelung ein automatisches Abschalten der Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen – etwa um den Motor in bestimmten Fahrsituationen vor Schäden zu schützen. Daimler erläuterte, die Abgasnachbehandlung werde "in Abhängigkeit vom jeweiligen Betriebszustand innerhalb des zulässigen Rahmens flexibel geregelt, um den Motorschutz und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". ""

Daher die Abschaltung ist legal und man kann Sie nutzen und nicht nur um dem Motor zu schützen.
Aber wie geschrieben es ist nicht genau definiert wie was wo wann 🙂 Daher macht jeder Hersteller dies auf seine Weise.

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Der ADAC hat vor längerer Zeit (bevor die Update Debatte um den GLC Realität erlangte) den GLC 250 d im Hinblick
auf sein Abgasverhalten auf der Straße in den Wintermonaten überprüft. Hierbei kam heraus, daß der Stickoxyd-Ausstoß
zwar knapp über den gesetzlichen Grenzwert lag, aber von allen anderen Diesel-Autos anderer Hersteller der Beste war.

Zitat:

@Perfe11 schrieb am 14. März 2019 um 09:35:19 Uhr:


Genau unzulässige Abschalteinrichtung ist was anderes als Illegal🙂
Onkel Googel kann dir da sehr schnell helfen.

Die Abschalteinrichtung des GLC war unzulässig und daher hat das KBA einen Rückruf angeordnet. Das ist Fakt.

Deine Behauptung, dass die Abschalteinrichtung im GLC zu irgendeinem Zeitpunkt legal gewesen wäre ist falsch und dafür konntest Du noch keinerlei Beweise bringen.
Denk doch mal nach: Wenn sie legal gewesen wäre, dann hätte Daimler dies doch recht einfach vor Gericht klären lassen können. Haben sie aber nicht, weil sie genau wussten, dass sie diesen Ausrede des Bauteleschutzes gar nicht beweisen können. Das war doch nur eine vorgeschobene Ausrede. Daher haben sie sofort dem staatlichen Rückruf zugestimmt und klein bei gegeben.

Zitat:

@Perfe11 schrieb am 14. März 2019 um 09:35:19 Uhr:


Genau unzulässige Abschalteinrichtung ist was anderes als Illegal🙂

Nein, auch das sind Fakes von Dir.
Unzulässig bedeutet gegen das Gesetz/die Gesetze verstoßend, gesetzwidrig, illegal, irregulär, kriminell, missbräuchlich, ordnungswidrig, rechtswidrig, strafbar, tabu, unbefugt, unerlaubt, ungesetzlich, unrechtmäßig, untersagt, verboten, widerrechtlich; (gehoben) unstatthaft; (bildungssprachlich) illegitim; (spöttisch) außerhalb der Legalität

https://www.duden.de/suchen/dudenonline/unzul%C3%A4ssig

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 14. März 2019 um 09:39:54 Uhr:


Der ADAC hat vor längerer Zeit (bevor die Update Debatte um den GLC Realität erlangte) den GLC 250 d im Hinblick
auf sein Abgasverhalten auf der Straße in den Wintermonaten überprüft. Hierbei kam heraus, daß der Stickoxyd-Ausstoß
zwar knapp über den gesetzlichen Grenzwert lag, aber von allen anderen Diesel-Autos anderer Hersteller der Beste war.

Da die Grenzwertüberschreitung gegenüber den anderen überprüften Diesel-Autos anderer Hersteller sehr
gering ausfiel, kann ich mir vorstellen, daß nach dem Update ein wenig mehr Zufuhr von AdBlue dafür
Sorge trägt, daß die gesetzliche Abgasvorgabe nunmehr vollends eingehalten wird bzw. unterschritten wird.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 14. März 2019 um 09:46:51 Uhr:

Klugscheissern kann jeder🙂
Sorry aber deine Aussagen sind alles Fake🙂🙂 - ich kann das auch schreiben 🙂

Ich weiss nicht ob du nicht lesen willst oder kannst -- ob du nicht verstehen willst oder kannst.
Wenn man sagt die Abschaltung ist erlaubt also ist Sie erlaubt.

Sorry du sagst immer das gleiche und nichts davon hat wirklich Sinn. Lese dich mal durch aber so dass du es auch verstehst. Wenn nicht hat kein Sinn mit dir hier zu kommunizieren.

Ich glaube, nichts ist so offensichtlich wie beide es hier darstellen wollen. ich habe das Software Update beim ersten Service nicht durchführen lassen. Es war kein Zwang. Also habe ich es gelassen. Zumal die Änderungen an der Software nicht wirklich transparent waren. Ich fahre ein Modell von 2018.

Zitat:

@klaus_moers schrieb am 14. März 2019 um 12:27:06 Uhr:


Ich glaube, nichts ist so offensichtlich wie beide es hier darstellen wollen. ich habe das Software Update beim ersten Service nicht durchführen lassen. Es war kein Zwang. Also habe ich es gelassen. Zumal die Änderungen an der Software nicht wirklich transparent waren. Ich fahre ein Modell von 2018.

Ich weiß nicht genau, ob Dein Modell davon betroffen war. Wenn doch, so wurde auf Dein GLC bestimmt
bereits ein Update "aufgespielt", ohne daß Du Kenntnis davon bekommen hast (z.B- während d. Inspektion).
So ist es mir jedenfalls ergangen !

Zitat:

@Perfe11 schrieb am 14. März 2019 um 11:50:42 Uhr:


Ich weiss nicht ob du nicht lesen willst oder kannst -- ob du nicht verstehen willst oder kannst.
Wenn man sagt die Abschaltung ist erlaubt also ist Sie erlaubt.

Wer ist denn "man"?
Die Behörden haben gesagt, dass die Abschalteinrichtung illegal ist und Mercedes hat das sogar selbst bestätigt und den Wagen zurück gerufen.
Wer also sollte das sein, der behauptet, dass die Abschalteinrichtung legal war? Das bist bisher nur Du.

Nun sollte man es aber nicht zu weit mit "illegale oder legale Abschalteinrichtung" betreiben. Manches kann nicht
objektiv beantwortet werden. Fest steht, daß Daimler den Vorwurf "geschummelt" zu haben, von jeher geleugnet
hat und den "Motorenschutz" ins Feld geführt hat. Zum anderen war das KBA schon immer für die Zulassungsgenehmigung zuständig und hat diese (wahrscheinlich ohne besondere Prüfung) immer erteilt.
Dann wurde seitens des Ministerium festgestellt, daß bei gewissen Dieselfahrzeugen (hier GLC d) betreffend des
Abgasverhalten Auffälligkeiten vorkamen und Ministerium wie auch Daimler haben sich geeinigt, daß bei den betreffenden Dieselfahrzeugen ein Update vorgenommen werden sollte, was bis heute auch geschah. Meines Wissens handelt es sich beim GLC d um ein freiwilliges Update seitens Mercedes. Diese Sachlage ist auf keinen Fall mit den
Manipulationen von VW mit ihrer damaligen teilweisen Betrugssoftware zu verwechseln !
Inwieweit Mercedes den "Motorenschutz" zuviel Argumente geliefert haben könnte, um den Kunden nicht zuzumuten,
daß dieser zwischen den Inspektionen AdBlue nachtanken sollte, kann von mir nur vermutet werden.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 14. März 2019 um 15:10:39 Uhr:


Nun sollte man es aber nicht zu weit mit "illegale oder legale Abschalteinrichtung" betreiben. Manches kann nicht
objektiv beantwortet werden. Fest steht, daß Daimler den Vorwurf "geschummelt" zu haben, von jeher geleugnet
hat und den "Motorenschutz" ins Feld geführt hat. Zum anderen war das KBA schon immer für die Zulassungsgenehmigung zuständig und hat diese (wahrscheinlich ohne besondere Prüfung) immer erteilt.

Stimmt. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass die Daimler Abschalteinrichtung zu irgendeinem Zeitpunkt legal war.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 14. März 2019 um 15:10:39 Uhr:


Dann wurde seitens des Ministerium festgestellt, daß bei gewissen Dieselfahrzeugen (hier GLC d) betreffend des
Abgasverhalten Auffälligkeiten vorkamen und Ministerium wie auch Daimler haben sich geeinigt, daß bei den betreffenden Dieselfahrzeugen ein Update vorgenommen werden sollte, was bis heute auch geschah.

Konkret hat der Bundesverkehrsminister einen Rückruf angeordnet. Siehe Interview in dem von mir geposteten Interview. Daimler hat dem zugestimmt, weil sie wussten, dass ihre Argumentation mit dem Bauteileschutz bei genauerer Prüfung keinen Bestand haben würde.

Einige Daimler Fanboys versuchen hier im Forum immer wieder den Eindruck zu erwägen, dass die Daimler Abschalteinrichtung weniger geschummelt wäre als die von VW oder weniger schlimm sei. Das ist falsch. Illegal ist illegal und Rückruf ist Rückruf.
Auch der Daimler Kunde hatte ein Produkt erhalten, was so nicht der Zulassungsnorm entsprach und auf Kosten der Umwelt und der Mitmenschen mehr Schadstoffe ausgestossen hat als eigentlich notwendig.

Ich bin zwar Mendes-Fahrer, aber kein unkritischer Fanboy dieser Marke ! Wenn Du aufmerksam meine Beiträge HIER
und zum ZUM THEMA GLB verfolgt hättest, würde Dir klar sein, daß ich kritisch auch zur Marke DB und Autos anderer Hersteller etwas zu sagen habe. Deine Intention, die Abgasauffälligkeiten von VW und Daimler gleichzusetzen, ist in
keinen Fall gerechtfertigt und hat de jure auch keine einheitliche Identität. ....Und das sage ich nicht als Fanboy irgend
einer Automarke !!!

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