Rückruf 23LZ - Diesel Emissionsminderung
Hallo zusammen,
Ich habe soeben einen Brief von Audi bekommen. Mein A4 soll wegen des Thermofensters zum MSTG-Update. Hat jemand das Ganze auch bekommen bzw. ggf. sogar schon durchführen lassen?
113 Antworten
Zitat:
@betziman schrieb am 27. November 2024 um 21:53:31 Uhr:
Leider ist vielen der Gang zum Anwalt verwehrt, weil viele sich vom Konzern mit in der Regel 2.000 Euro kaufen ließen bei dem vergleichsangebot. Damit sind weitere Ansprüche ausgeschlossen.
Warum - habe ein paar Posts weiter vorn schon gefragt. Und bisher gab es die Rückemldung, dass für den nun betroffenen Motor es der Erstkontakt im ganzen Kontext "Dieselskandal" sei.
Daher dürfte hier noch keiner was mit den 2.000 EUR gehabt haben.
BTW: Mein 3.0 TDI war schon früher betroffen, inkl. KBA-Schreiben (die von Audi habe ich auch nicht angenommen, da nicht verbidlich) und ich habe damals den Vergleichsweg gewählt über einen Anwalt der sich hier im Forum empfohlen hat (inkl. Minimierung des eigenen Risikos, falls es nicht klappt). Bei mir gab es die dreifache Summe 😉
Und mein Euro6 V6 TDI fährt immer noch und steht nun vor knapp 200TKM. Der Vegleich zahlt mir derzeit meine ganzen Inspektionen und Kleinigkeiten bei Audi (bspw. neue Bremsen). AdBlue-Gutscheine - ich glaube es sind 5 oder 6 - gab es auch - da es hier um keinen Euro6 Motor geht für euch irrelevant.
Gruß. Leider habe ich auch einen Brief für meinen Q5 2.0 TDI 130kw erhalten. Hat jemand eine konkrete Antwort, wann die Frist für die Umsetzung ist? Das Fahrzeug ist getunt (Stage 1), wird das ein Problem verursachen?
Wie schon mehrmals gesagt - erst wenn vom KBA die Aufforderung mit der Androhung der Stilllegung kommt, ist man gezwungen. Davor ist es freiwillig (ohne Gewähr 😉 ).
Ich wiederhol mich auch nochmal,
… frag deine „KFZ Werkstatt des Vertrauens“ was dann da passiert, dein (Stage 1) überspielt & gelöscht wird oder ob das dir erhalten bleibt.
Ich pers. denke, das das dann überschrieben/gelöscht und danach du keinen (Stage 1) mehr hast. Aber das weis ich nicht (bin kein Fachmann) …. solltest du klären bevor die Androhung zur Stilllegung kommt.
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Das kann noch schlimmer kommen Flashabbruch bis anschließende Unbrauchbarkeit des Steuergerätes.
Wer auf sicherer Seite sein will sollte die Software vorher runter nehmen lassen.
Bei uns in der Werstatt wurde z.B. die Sotftware von ABT vorher runter genommen und nach dem Softwareupdate wieder aufgespielt.
Ja, das habe ich vor. Ich werde die Werkssoftware wiederherstellen, die Software beim Audi-Service aktualisieren und dann alles auf die Einstellungen zurücksetzen, die ich auf meinem PC gespeichert habe.
Zitat:
@Opel_Alf schrieb am 27. November 2024 um 18:41:21 Uhr:
Sehr gut - dieser Link erklärt nahezu alles. Besonders das hier gibt mir zu denken. Was soll man davon halten?
Nichts, und damit meine ich den Text des Anwaltes.
Beim EA189: ich behaupte nach wie vor, dass das AGR-Thermofenster nur das Ziel hatte, die durchschnittliche AGR-Rate über die normale Lebenszeit zu verringern. Der EA189 hat eine reine Hochdruck-AGR, und die verkokt immer, egal bei welcher Außentemperatur. Vergrößert man es, verkokt er noch schneller, weil die AGR-Rate im Durchschnitt steigt. Eine höhere Gefahr bei niedrigen Temperaturen konnte mir bisher niemand plausibel erklären.
Beim EA288:
- AGR: hier kann es nur um die Niederdruck-AGR gehen, weil das diejenige ist, die beim EA288 für die NOx-Minderung verwendet wird. Hier kann nichts verkoken, da die Niederdruck-AGR die Abgase hinter dem DPF entnimmt. Da die Niederdruck-AGR die Abgase vor dem Verdichter des Turboladers einleitet, besteht bei niedriger Last und gleichzeitig niedriger Temperatur aber die Gefahr, dass Wassertropfen auskondensieren und auf den Verdichter des Turboladers schlagen. Deswegen gibt es hier auch beim EA288 evo noch ein Thermofenster. Hier kann es schon sein, dass ausführlichere Tests an EA288-Motoren ergeben haben, dass man die Mindesttemperatur durchaus gefahrlos absenken kann.
- AdBlue: ich gehe davon aus, dass das Thermofenster des AdBlue-Systems, soweit vorhanden, dazu dient, AdBlue zu sparen, damit Audi zum Service für den 10fachen Tankstellenpreis eine Flüssigkeit in einen Tank füllen kann, und dem Kunden auch noch einreden kann, dass es toll ist, wenn er einer Werkstatt Geld für sowas geben darf. AdBlue-Systeme dürfen zwar nicht benutzt werden, wenn Abgase oder Katalysator zu kalt sind, aber solange die Steuerung wirklich auf der Abgas- und Katalysatortemperatur basiert, ist das völlig legitim, und völlig legal. Die Steuerung anhand der Außentemperatur dagegen ist weder legal noch technisch begründbar.
Da es um Fahrzeuge von 2008-2017 geht, muss es zwingend sowohl um EA189 als auch EA288 gehen, und höchstwahrscheinlich um Fahrzeuge ohne und mit AdBlue. Daher: die Erklärung des Anwaltes geht so wenig darauf an, warum Thermofenster eingebaut wurden, und vor allem, warum Thermofenster in Hochdruck-Abgasrückführungen was ganz anderes sind als Thermofenster in Niederdruck-Abgasrückführungen, und ganz was anderes als Thermofenster in AdBlue-Systemen, dass ich das, was der da schreibt, als weder richtig noch nützlich klassifizieren würde.
Die Service Aktion 23Q7 wurde durchgeführt und bestätigt. In 2021 kam dann noch mal ein Wisch von Audi für eine freiwillige Service Maßnahme, die ich nicht wahrnahm.
Ich schreibe mal an Audi wegen 23q7. Vllt hat das Autohaus nicht weitergeleitet.
Zitat:
@alexnoe81 schrieb am 28. November 2024 um 18:28:30 Uhr:
Zitat:
@Opel_Alf schrieb am 27. November 2024 um 18:41:21 Uhr:
Sehr gut - dieser Link erklärt nahezu alles. Besonders das hier gibt mir zu denken. Was soll man davon halten?
Nichts, und damit meine ich den Text des Anwaltes.Beim EA189: ich behaupte nach wie vor, dass das AGR-Thermofenster nur das Ziel hatte, die durchschnittliche AGR-Rate über die normale Lebenszeit zu verringern. Der EA189 hat eine reine Hochdruck-AGR, und die verkokt immer, egal bei welcher Außentemperatur. Vergrößert man es, verkokt er noch schneller, weil die AGR-Rate im Durchschnitt steigt. Eine höhere Gefahr bei niedrigen Temperaturen konnte mir bisher niemand plausibel erklären.
Beim EA288:
- AGR: hier kann es nur um die Niederdruck-AGR gehen, weil das diejenige ist, die beim EA288 für die NOx-Minderung verwendet wird. Hier kann nichts verkoken, da die Niederdruck-AGR die Abgase hinter dem DPF entnimmt. Da die Niederdruck-AGR die Abgase vor dem Verdichter des Turboladers einleitet, besteht bei niedriger Last und gleichzeitig niedriger Temperatur aber die Gefahr, dass Wassertropfen auskondensieren und auf den Verdichter des Turboladers schlagen. Deswegen gibt es hier auch beim EA288 evo noch ein Thermofenster. Hier kann es schon sein, dass ausführlichere Tests an EA288-Motoren ergeben haben, dass man die Mindesttemperatur durchaus gefahrlos absenken kann.
- AdBlue: ich gehe davon aus, dass das Thermofenster des AdBlue-Systems, soweit vorhanden, dazu dient, AdBlue zu sparen, damit Audi zum Service für den 10fachen Tankstellenpreis eine Flüssigkeit in einen Tank füllen kann, und dem Kunden auch noch einreden kann, dass es toll ist, wenn er einer Werkstatt Geld für sowas geben darf. AdBlue-Systeme dürfen zwar nicht benutzt werden, wenn Abgase oder Katalysator zu kalt sind, aber solange die Steuerung wirklich auf der Abgas- und Katalysatortemperatur basiert, ist das völlig legitim, und völlig legal. Die Steuerung anhand der Außentemperatur dagegen ist weder legal noch technisch begründbar.Da es um Fahrzeuge von 2008-2017 geht, muss es zwingend sowohl um EA189 als auch EA288 gehen, und höchstwahrscheinlich um Fahrzeuge ohne und mit AdBlue. Daher: die Erklärung des Anwaltes geht so wenig darauf an, warum Thermofenster eingebaut wurden, und vor allem, warum Thermofenster in Hochdruck-Abgasrückführungen was ganz anderes sind als Thermofenster in Niederdruck-Abgasrückführungen, und ganz was anderes als Thermofenster in AdBlue-Systemen, dass ich das, was der da schreibt, als weder richtig noch nützlich klassifizieren würde.
Das ist nun wirklich sehr detailliert. Was für ein Fachchinesisch. Wer soll das denn verstehen & was noch viel schlimmer is …. was können wir als Autofahrer nun machen, außer uns das alles gefallen zu lassen. Abgesehen von einer Klage, wo der RA gut zu tun hat.
Davon fährt mein Auto auch nicht besser.
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Audi verweist nach Hinweis, dass 23Q7 durchgeführt wurde, dass 23LZ vom KbA angeordnet wurde.
Ich komme also nicht drumrum, das Auto der Werkstatt zuzuführen.
Ich hab für meinen Facelift CJCD (EA189) bislang keinen Brief bekommen. War auch diese Woche beim Tüv und AU, da wurde auch nichts davon erwähnt.
Dann is alles ok. Du kannst mit deiner FIN das auch kurz selbst über eine offizielle Audi Seite prüfen (Link müsste auch irgendwo im Chat sein).
Danke, hier noch mal die Links:
https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html
https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/feldmassnahmen.html
Mein Fahrzeug mit dem CJCD ist von der Feldmaßnahme nicht betroffen.
Ich hab mein Auto heute 16.12
Zu dem Update gelassen nach dem Update
Ich hab Probleme bekommen
Motorkontrollleuchte ist an gegangen
Und blinkt Notruf und kann nicht mehr als 80 fahren
Und die haben gesagt dass reparieren wir nicht weil dein Auto ist viel gelaufen und ist mehr als 10 Jahre alt.