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Rückruf 23LZ - Diesel Emissionsminderung

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 22. November 2024 um 11:53

Hallo zusammen,
Ich habe soeben einen Brief von Audi bekommen. Mein A4 soll wegen des Thermofensters zum MSTG-Update. Hat jemand das Ganze auch bekommen bzw. ggf. sogar schon durchführen lassen?

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107 Antworten

Zitat:

@Mirek6161 schrieb am 22. November 2024 um 19:18:36 Uhr:



Zitat:

@KeepSimple schrieb am 22. November 2024 um 17:48:10 Uhr:


Juup, ebenso bekommen, da meiner aber nicht mehr zum Freundlichen geht, ist die Frage wie die das durchführen wollen!
Audi 8K5 2.0Tdi quattro
Moin moin erste motor und turbo ?

Turbo neu bei 180tkm, während bzw direkt beim Kauf, 240tkm nach Ölpumpen Schaden (nur kurzer Mitnehmer)

Motor nur neuer Zylinderkopf und Einspritzdüsen überholt, nach ZahnriemenSchaden, (siehe oben)

Ansonsten soweit Orginal!

Grüsse, ich habe den Brief heute ebenfalls erhalten. 2,0 TDI Quattro, Baujahr 2009. Die Maßnahme ist verpflichtend und wird durch das KBA überwacht. Bei Nichterfüllung droht im schlimmsten Falle eine Stilllegung des Fahrzeugs bzw. wird das Fahrzeug auch keinen TÜV mehr erhalten.
Die Frage ist welche Fristen bis zur Durchführung des Updates gelten, hierzu steht nichts im Brief. Ich bin alles andere als begeistert und werde mich diesbezüglich wohl von einem Jurist beraten lassen, um eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

solange kein Anschreiben vom KBA kommt würde ich es nicht durchführen lassen! Das Update geht immer auf die Lebensdauer des Motors. Die haben nicht umsonst die Thermofenster reinprogrammiert...

Das Anschreiben durch das KBA wird nicht lange auf sich Warten lassen. Die Vorgaben der EU zur Emissionsminderung muss das KBA umsetzen.

Ist es für alle die jetzt angeschrieben wurden eigentlich die erste Maßnahme oder haben eure Motoren damals schon ein Update bekommen und jetzt das zweite?

Zitat:

@real_Base schrieb am 23. November 2024 um 10:21:53 Uhr:


Ist es für alle die jetzt angeschrieben wurden eigentlich die erste Maßnahme oder haben eure Motoren damals schon ein Update bekommen und jetzt das zweite?

Die erste Pflicht Maßnahme mit dem Update wurde bei mir schon gemacht. Und wie bereits geschrieben habe ich jetzt auch ein Schreiben bezüglich der zweiten Maßnahme bekommen.

Für meinen A4 B8/8K 2.0 TDI von 2011 ist es auch der zweite Rückruf. Die Rückrufaktionen werden vom KBA überwacht. Das letzte mal habe ich mir einiges an Zeit gelassen, wo dann nach, ich schätze es waren, 12 Monaten ein Brief vom Landratsamt kommte, wo mir die Stillegung angedroht wurde.
Selbes Spiel werde ich wohl diesmal ebenfalls spielen.
Meiner hat 370 tkm und ich möchte ungern, dass an der Motorsteuerung, welche den Wagen bis hierher gebracht hat, noch rumgedoktort wird.

Heute auch Brief von Audi bekommen. Auto sollte noch bis Juli 2026 laufen, zurzeit 260 TKM.
Komme also um das Software Update nicht drumrum.
Bekommt man dann einen Ersatzwagen oder die Heimfahrt organisiert oder muss man sich selbst kümmern? Ist ja keine Inspektion. Bin mit dem Auto von 2008 seit einigen Jahren nicht mehr direkt bei Audi Werkstätten.

Eine Frage: wie sieht es eigentlich aus, wenn man die Aktualisierung durchführen lässt und dann durch einen Chip Tuner eine andere Software drauf spielen lässt? Hat man dann wieder die Original Software oder sind die Anpassungen dann auf Basis der aktuellen Software?

Solange keine „Amtliche“ Aufforderung kommt, würde ich persönlich gar nichts machen!
Audi kann viel erzählen; wenn legales Softwaretuning mit Gutachten und Eintragung vorhanden ist würde ich mit dem Tuner sprechen, macht ja keinen Sinn Standartsoftware drauzuspielen!

Zitat:

@Rattyto schrieb am 23. November 2024 um 13:05:51 Uhr:


Eine Frage: wie sieht es eigentlich aus, wenn man die Aktualisierung durchführen lässt und dann durch einen Chip Tuner eine andere Software drauf spielen lässt? Hat man dann wieder die Original Software oder sind die Anpassungen dann auf Basis der aktuellen Software?

Das musst Du dann den Tuner fragen, ob er nur an der bestehenden Software nur einige Parameter ändert oder eine komplett neue Software aufspielt...

Also die map sichern und zurück spielen ist kein Problem , nur wird vermutlich wie beim ersten die cvn usw angepasst werden müssen

Für mich stellte sich bei eingetragenen Tuning überhaupt die Frage ob dem Rückruf Folge zu leisten ist!
Das Fahrzeug hat doch eine Gesonderte Abnahme!

Serienfahrzeuge ok.

Da es schon Abhandlungen von Anwälten im Netz gibt wg Schadenersatz etc sollten sich Betroffene in jedem Fall vorher Kundtun!

Ich habe ebenso den Brief bekommen, mich würde interessieren ob nach dem Update evtl Probleme am Fahrzeug auftreten könnten. Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen gemacht bezüglich Rückrufaktion an der Motorsteuerung.

Diese Massnahme ist doch für Euro 5 Euro 6 Modelle 2009-2017 oder bin ich da falsch?
Habe auch das Schreiben bekommen, nur ist meinrer von 08/2008 ist und mit Euro 4 betitelt ist.
eigntlich hat meiner andere Grenzwerte oder?

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