rücklicht golf leiterplatte
so ich bräuchte mal eine teilenummer der leiterplatte des rechten rücklichtes der GB version zwecks vorhandener schaltung da für nebelrücklicht
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
weil wir linksverkehr haben muss nur links eins sein so gesetzeslage.
Also mein Jetta hat links und rechts eine Nebelschlußleuchte, beide leuchten auch-das ist legal.
Ebenso ist es bei Fahrzeugen bis zu einem bestimmten Baujahr soweit mir bekannt erlaubt gar keine zu haben.
es ist nicht erlaubt rechts nebelrücklicht zu haben wenn für die kammer das E kennzeichen die zulassungsnummer und und der Buchstabe F oder B für nebelschlussleuchte nicht vorhanden sind. jede kammer der orginalen rückleuchten trägt nämlich ein e kennzeichen plus eine zulassungsnummer sowie den nachfolgenden buchstaben.
F (früher auch mal "B"😉 = Nebelschlussleuchte
AR = Rückfahrscheinwerfer
R = Umrissleuchte nach hinten wirkend ("normales Rücklicht"
2a / 2b / 12 = nach hinten wirkender Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
IA = Rückstrahler (Katzenauge / Reflektor)
S1 / S2 = Bremsleuchte
Der buchstabe bestimmt was zugelassen ist und da ist auf den orginalen rechten ein AR,2a,S1, IA, R auf der linken rückleuchte sind die selben plus das F auf der kammer..
desweiteren hatte ich schon bei tüv und dekra angefragt hinzufügen von leiterbahnen und kabell für das hinzufügendes rechten nebelrücklichts bei nicht geprüfter kammer (also ohne e kennzeichen zulassungsnummer und dem F) führt zum erlöschen der Be der lichtteschnichen Einheit und somit des fahrzeuges da diese sachen typgeprüft sind und dies eine manipulation ist
bei mir ist alles original-2 Nebelschlußleuchten brennen.
So sieht man es auch bei diversen größeren Limousinen der Oberklasse-scheint wohl doch nicht unerlaubt zu sein.
chrysalis es sind 2 NRL erlaubt wenn die kammer zugelassen sind jede einzeln!! und die rechte vom golf 2 hat keine zulassung
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Zitat:
Original geschrieben von Himeno
weil wir linksverkehr haben muss nur links eins sein so gesetzeslage.
Übrigens: Wir haben in Deutschland Gottseilobunddank RECHTSVERKEHR! Ich hoffe Du hast Dich verschrieben... nicht dass Du das in der Fahrschule falsch verstanden hast...
Hab jetzt die Peforation oder wie das heist, aus der rechten Leuchtmittelhalterung rausgebrochen und mal die 21W eingeklinkt. Passt und leuchtet!!!! Jetzt hab ich auch Rechts NSL mit E-Zeichen ist definitiv drauf also zulässig!!! So einfach is es!
Dummes Gelabere! Man, was für ein Terz wegen der NSL.
Find ich OT
Gruß
Olli
Zitat:
Original geschrieben von nina-olli
Jetzt hab ich auch Rechts NSL mit E-Zeichen ist definitiv drauf also zulässig!!!
Das glaube ich erst wenn ich ein Bild davon sehe (Nahaufnahme von der rechten Nebelschlussleuchte).
Zitat:
Original geschrieben von nina-olli
E-Zeichen ist definitiv drauf also zulässig!!! So einfach is es!
Nö 😁
Himeno's Beschreibung ist schon richtig. E1 bedeutet nur das die Rückleuchte in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was ... könnte daher auch die Signaleinrichtung eines Scheißhauses sein.
endlich welche die mir zustimmen thx @asis und gen.golf.II
ein e kennzeichen ist alleine nicht zulässig da fehlen noch buchstabe für was zugelassen und die zulassungsnummer
also ich weiß nicht, baut doch das sch*** leuchtmittel da ein und gut ist. und wenn noch ne leiterbahn fehlt dann macht da ein kabel hin! es ist nicht verboten 2 nebelleuchten zu haben. bei autos wo serie keine dran war (golf 1) wurde auch nur ins a-brett ein schalter gebastelt ein kabel hintergelegt und angeschlossen (meine rückleuchten waren dafür auch nicht zugelassen (e Zeichen) und der ganze umbau war sogar eingetragen.
p.s. so oft ist es in D auch nicht neblig das man das ding braucht
viel spase wenn du keine zulassung für die kammer hast darfste die net betreiben und leiterbahnen hinzufügen ist auch verboten wie oft denn noch solche achen sind illegal
So, bei mir in der Zulassung (Ö) steht drin WAHLWEISE 2. Nebelschlussleuchte rechts.
Der Lampenträger ist immer derselbe, allerdings ist die schlussleuchte selbst anders und die mit rechts NSL hat 192 am anfang, was ja meiner erinnerung rechtslenker ist. ich müsste kurz nachsehen gehen, ob ich auf meinen Klarglas rülis das ganze drauf stehen habe oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
So, bei mir in der Zulassung (Ö) steht drin WAHLWEISE 2. Nebelschlussleuchte rechts.
Der Lampenträger ist immer derselbe, allerdings ist die schlussleuchte selbst anders und die mit rechts NSL hat 192 am anfang, was ja meiner erinnerung rechtslenker ist. ich müsste kurz nachsehen gehen, ob ich auf meinen Klarglas rülis das ganze drauf stehen habe oder nicht.
dann war das bei euch wieder anders aber bei dir ist rechts eingetragen somit erlaubt. aber in D ist solange keine entsprechende kennzeichnung und leiterbahnd a ist verboten wie oben schon zig mal erklärt