Rückleuchten schwarz lasieren?

BMW 3er E36

Hallo
Ganz kurz... ist es erlaubt originale Rückleuchten, in meinem Fall vom Touring schwarz zu lasieren und wieder zu verbauen?
Natürlich mit Katzenaugen in der Stoßstange dann!

MfG
Alex

55 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von h0lle


kann man das dann eigentlich auf den prüfer abwälzen...es kann keiner von mir verlangen die entsprechenden gesetze alle zu kennen, ich verlass mich auf den prüfer, der wird ja schließlich dafür bezahlt und dann is doch wieder was nicht in ordnung

nein ... doch

Re: Rückleuchten schwarz lasieren?

Zitat:

Original geschrieben von Thrill-Seeker85


...
Ganz kurz... ist es erlaubt originale Rückleuchten, in meinem Fall vom Touring schwarz zu lasieren und wieder zu verbauen?
Natürlich mit Katzenaugen in der Stoßstange dann! ...

Hi!

Definitiv nein! - mit E-Prüfzeichen gekennzeichnete Beleuchtungseinrichtungen (auch die vorgesehenen Leuchtmittel (Birnen)) für Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht nachträglich getauscht oder verändert werden ! (Dann erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für diese Baugruppe(n)!).

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


was der tüver sagt, ist bei ner kontrolle im zweifelsfall egal....

Dann frag ich mich doch, warum ich manche Sachen vom TÜV eintragen lassen muss. Wenn die Polizei das eh alles anders sehen kann als der TÜV. Ist doch ne verkehrte Welt, oder? Ich meine dann kann ich mir die Eintragung von irgendwas eh sparen... Und ich dachte der TÜV ist höhergestellt, da die ja nix anderes machen als sich mit Autos zu befassen. Und wenn XY halt die 21 Zoll Felgen an seinem E36 eingetragen bekommen hat, müssten die Cops das doch anstandslos akzeptieren 😁

sowas darf man nicht verwechseln! wenn alles seine richtigkeit hat, nix schleift usw (bei felgen) sagen da auch die polizisten nix.

bsp auspuff: wenn der beim tüv die lautstärke hat, wiel er noch neu ist, die aber im rahmen ist, trägt der prüfer den esd ein, wenn der nach x km lauter ist, zb über 100 db, kann der prüfer da gar nix für.

uind verantwortlich ist laut stvzo nicht der prüfer, sondern der halter und der fahrer.

so, das kann dazu führen, das der, auf den der wagen zugelassen ist, noch die selbe strafe droht!

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Selbstverständlich ist es immer Sache des TÜV bzw. eines anerkannten Gutachters, festzustellen, welche Sachen legal und welche illegal sind. Die Polizei kann bei Kontrollen immer nur einen Verdacht äußern, daher werden ja auch in solchen Fällen Gutachter eingeschaltet. Fakt ist aber, daß verschiedene Prüfer es bei Eintragungen offenbar nicht so genau nehmen und Sachen eintragen, die nicht zulässig sind. In diesen Fällen haften dann auch die eintragenden Gutachter für die Richtigkeit bzw. Zulässigkeit. Problematischer wird das ganze halt bei solchen Sachen, die sich im Laufe der Zeit verändern, wie z.B. die Lautstärke eines Auspuffs oder die Höhe eines Fahrwerkes. Hier beurteilt der Prüfer ausschließlich den momentanen Zustand und wenn sich das Fahrwerk noch setzt oder ein Endtopf lauter wird, dann hat hierfür der Halter die Verantwortung.

Hab erst gestern einen E46 mt solchen gesehen, das dürften lasierte sein und er fährt scher ohne zulassung 😁
http://i3.ebayimg.com/01/i/08/07/19/78_1.JPG

EDIT:

Wie würde sich das rechtlich ausweirken wenn ne firma so lasierte herstellt mit LED Technik ??

Das müsste man doch zugelassen bekommen ?

man man man gibt doch originale schwarze leuchten warum denn lasieren?

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


man man man gibt doch originale schwarze leuchten warum denn lasieren?

Und wie werden die Schwarz? 😁

man wie werden die denn bei andern automarken schwarz???
wie hat denn mhw die beim e30 schwarz bekommen???

die streuscheibe selber ist dort schwarz sprich der verwendete kunstoff enthält einen zusatz.

dort leuchtet aber trotzdem jede farbe wie sie soll.

auflage gibts natürlich ist klar.
katzenaugen an die stoßstange.

haben ein prüfzeichen und sind tüv frei.

es gibt z.B.

http://cgi.ebay.de/...egoryZ57324QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

oder

http://cgi.ebay.de/...egoryZ57324QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

und von weiteren herstellern.

so jetzt sollte das klick machen

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


man wie werden die denn bei andern automarken schwarz???
wie hat denn mhw die beim e30 schwarz bekommen???

die streuscheibe selber ist dort schwarz sprich der verwendete kunstoff enthält einen zusatz.

dort leuchtet aber trotzdem jede farbe wie sie soll.

auflage gibts natürlich ist klar.
katzenaugen an die stoßstange.

haben ein prüfzeichen und sind tüv frei.

es gibt z.B.

http://cgi.ebay.de/...egoryZ57324QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

oder

http://cgi.ebay.de/...egoryZ57324QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

und von weiteren herstellern.

so jetzt sollte das klick machen

Wie oft den noch leute, alle schwarzen leuchten ob lasiert oder anders sind nicht erlaubt, die tüvfreiheit bezieht sich nur auf die rückleuchten selbst nicht auf die verdunklung, Zitat vom TÜV

und somit doch nicht tüvfrei

hast du frost im geweih?
weißt du wieviel leute verdunkelte rückleuchten haben.
die gibts von einigen herstellern sogar original am auto.

z.B bei VW.
ne bekannte hat am schwarzen golf 4 Neuwagen sogar schwarze orginalverbaut dranne kam so aus dem werk also wat willst du denn hier erzählen?

selbst andere farben wie grün blau und weiß sind im sortiment.

da frag ich mich jetzt echt warum die leute damit alle fahren dürfen?

keine sorge sind erlaubt.
kumpel hat die von MHW am e30 und sogar eingetragen im schein.
eigentlich hat er ne abe dafür bei gehabt aber zum Tüv hat er sich die jetzt eintragen lassen damit er weniger zettel im auto hat.

bei schwrzen leuchten gibts nur eine auflage.
und zwar ->

zusätzliche rückstrahler zu verbauen sprich katzenaugen.

Zitat:

Original geschrieben von rix-passau


Wie oft den noch leute, alle schwarzen leuchten ob lasiert oder anders sind nicht erlaubt, die tüvfreiheit bezieht sich nur auf die rückleuchten selbst nicht auf die verdunklung, Zitat vom TÜV

und somit doch nicht tüvfrei

da hat dein prüfer mist gebaut. sry aber sowas hab ich noch nei gehört.

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


bei schwrzen leuchten gibts nur eine auflage.
und zwar ->

zusätzliche rückstrahler zu verbauen sprich katzenaugen.

auch nicht ganz war, es gibt zb klarglas in schwarz, die sowas intus haben, so lexus dinger. generell gilt das nur bei rl, die nicht von selbst reflektieren. erkennt man ja wenn man diese anleuchtet!

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


da hat dein prüfer mist gebaut. sry aber sowas hab ich noch nei gehört.

so hat er es mir erzält und und ich hatte auch damals eine ABE für die schwarzen RL!!!

Und wollte mich nicht durch den tüv lassen, also Standart wieder rauf für TÜV 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


da hat dein prüfer mist gebaut. sry aber sowas hab ich noch nei gehört.

auch nicht ganz war, es gibt zb klarglas in schwarz, die sowas intus haben, so lexus dinger. generell gilt das nur bei rl, die nicht von selbst reflektieren. erkennt man ja wenn man diese anleuchtet!

nee hab ich auch echt noch nicht gehört sone scheiße.

vor allem wo des gerade beim kumpel eingetragen wurde obwohl sogar mit abe und tüv frei.

und wo di dinger sogar ab werk gibt.+
vielleicht biste ja nur neidisch.

schonmal die stvzo gelesen???
da steht drinne welche farbe die beleuchtung haben muss ja aber welche farbe die streuscheibe hat ist irrelevant.

die da putschi angeführt hat, sind ganz legal, darf man ohne probs fahren, weil das prüfzeichen ja nicht für eine nachträglich lasierte rl gilt. die wurde 1000 % mit nem lta ausgestattet.

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