Rückleuchten Lasiert E39 Touring
Hallo,
ich habe mal meine Rückleuchten Lasiert und wollte mal fragen wie es Euch gefällt ?
Beste Antwort im Thema
Wenn da mal jemand hinten drauf kachelt und anschließend behauptet, er hätte das Bremslicht nicht erkannt, hat er jedenfalls gute Karten, einen Rechtstreit zu gewinnen.
29 Antworten
Bin gespannt,was der Tüv und die Polizei dazu sagt😉
Soweit ich weiß,sind die Rückleuchten so nicht zugelassen(wenn man sie selber verdunkelt)..kann sein das du reflektoren anbringen musst.
Vom aussehen her,gefällt mir das.🙂
Gruß
Michi
Original geschrieben von Dragon83
Bin gespannt,was der Tüv und die Polizei dazu sagt😉
Soweit ich weiß,sind die Rückleuchten so nicht zugelassen(wenn man sie selber verdunkelt)..kann sein das du reflektoren anbringen musst.
Vom aussehen her,gefällt mir das.🙂
Gruß
Michi
Danke Michi, TÜV habe ich noch bis Mai 2012 und dafür habe ich noch ersatz Rückleuchten. So die Polizei fuhr gestern hinter Mir,hat den anscheint nicht interessiert oder hatten keine zeit.Die Reflektoren sind ja nicht Lasiert, die leuchten bei Dunkelheit wir haben das getestet.
Ich meine,das du evtl. zusätzlich Reflektoren anbringen musst,weil das mit dem selber verdunkeln der Rückleuchten so eine Sache ist.Die original rückleuchten haben ja logischerweise eine Zulassung,veränderst du aber daran was,wie die dunkler zu machen ist die Zulassung erloschen,das heißt das du die Rückleuchten vom TÜV abnehmen lassen mußt,wenn der Tüv so wie sind dir eine bestätigung gibt,ist alles ok,wenn nicht,hast du keinen Versicherungsschutz mehr falls ein unfall passiert.Die Polizei kann dir unter Umständen,falls die es bemerken auch Probleme machen,weil sie so keine Zulassung haben.
Nur so als Tipp,die rückleuchten zu wechseln,wenn man zum Tüv muss ist doch keine wirkliche Lösung,du machst dir damit ja selber keinen gefallen,weil du mit den andereren Rückleuchten keine Straßenzulassung hast,also tue dir den gefallen und lass die Rückleuchten vom Tüv absegnen oder besorge dir dunklere Rückleuchten mit Zulassung😉
Gruß
Michi
Ja Danke Michi für dein Tipp, werde das gleich am Montag in angriff nehmen mit dem TüV.
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Gern geschehen,dafür ist ja das Forum da😉
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
,das heißt das du die Rückleuchten vom TÜV abnehmen lassen mußt,wenn der Tüv so wie sind dir eine bestätigung gibt,ist alles ok,
der tüv hat hierbei nix zu melden!
hierfür muss ein lichttechnisches gutachten erstellt werden - die reinen prüfkosten liegen ein vielfaches über dem fahrzeugtwert!
Zitat:
hast du keinen Versicherungsschutz mehr
der versicherungsschutz der haftpflicht ist weiterhin vollumfänglich gegeben!
Wenn da mal jemand hinten drauf kachelt und anschließend behauptet, er hätte das Bremslicht nicht erkannt, hat er jedenfalls gute Karten, einen Rechtstreit zu gewinnen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der tüv hat hierbei nix zu melden!Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
,das heißt das du die Rückleuchten vom TÜV abnehmen lassen mußt,wenn der Tüv so wie sind dir eine bestätigung gibt,ist alles ok,hierfür muss ein lichttechnisches gutachten erstellt werden - die reinen prüfkosten liegen ein vielfaches über dem fahrzeugtwert!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der versicherungsschutz der haftpflicht ist weiterhin vollumfänglich gegeben!Zitat:
hast du keinen Versicherungsschutz mehr
Na gut,dann muss halt ein lichtechnisches Gutachten erstellt werden und wenn es so teuer ist,lohnt sich das natürlich nicht.
Das der Versicherungsschutz der haftpflicht trotzdem gegeben ist,ist nicht richtig,weil wenn du am Auto was veränderst,was nicht in der StVO zugelassen ist,hat man keinen Versicherungsschutz,weil die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen somit erloschen ist.
Wie "Drahkke" richtig geschrieben hat,knallt ihm einer hinten drauf hat der Threadersteller pech gehabt,seine haftpflicht bezahlt gar nix,weil leider so die Rückleuchten nicht zugelassen sind.
Wenn man was bei seinem Auto verändern möchte sollte man halt darauf achten,das dafür eine ABE vorliegt oder man muss zum TÜV und dieses eintragen lassen,alles andere macht nur Probleme.
Gruß
Michi
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Das der Versicherungsschutz der haftpflicht trotzdem gegeben ist,ist nicht richtig,weil wenn du am Auto was veränderst,was nicht in der StVO zugelassen ist,hat man keinen Versicherungsschutz,weil die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen somit erloschen ist.
die haftPFLICHT ist gesetzlich dazu verPFLICHTet den unfallgeschädigten vollumfänglich seinen schaden zu ersetzen...
dabei ist es scheißegal, ob man sturzbesoffen hinterm steuer eingepennt ist oder das fahrzeug keine be mehr hatte! die haftpflicht MUSS zahlen...
das einzigste was die haftpflicht machen kann, ist ihren versicherungsnehmer bzw. den fahrer in regress zu nehmen - wenn ein direkter zusammenhang des veränderten bauteils zum unfall besteht - den regress den die versicherung dann fordern kann, ist auf 5000€ beschränkt!
Das ist eine beabsichtigte Verschlechterung der Beleuchtung.
Ich glaube es gibt für jedes Licht einen Punkt bei einer Kontrolle. Der TÜV trägt sowas auf gar keinen Fall ein und selbst wenn, gibts bei einer Kontrolle, wenn es auffällt trotzdem Punkte und meiner Meinung nach zu wenig. Für sowas müsste es mindestens 1 Monat Fahrverbot geben!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die haftPFLICHT ist gesetzlich dazu verPFLICHTet den unfallgeschädigten vollumfänglich seinen schaden zu ersetzen...Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Das der Versicherungsschutz der haftpflicht trotzdem gegeben ist,ist nicht richtig,weil wenn du am Auto was veränderst,was nicht in der StVO zugelassen ist,hat man keinen Versicherungsschutz,weil die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen somit erloschen ist.dabei ist es scheißegal, ob man sturzbesoffen hinterm steuer eingepennt ist oder das fahrzeug keine be mehr hatte! die haftpflicht MUSS zahlen...
das einzigste was die haftpflicht machen kann, ist ihren versicherungsnehmer bzw. den fahrer in regress zu nehmen - wenn ein direkter zusammenhang des veränderten bauteils zum unfall besteht - den regress den die versicherung dann fordern kann, ist auf 5000€ beschränkt!
Lasse mich gerne eines besseren belehren,aber klingt für mich einfach nicht logisch.Eine Haftpflichtversicherung,die jeder erwachsene privat haben sollte(keine haftpflicht fürs auto) übernimmt einen Schaden falls man was
unabsichtlichkaputt gemacht hat.Mache ich was mit absicht kaputt,zahlt die Haftpflicht nicht.Das gleiche ist mit der Haftpflicht fürs Auto.Wie gesagt,lasse mich gerne eines besseren belehren,aber es geht doch darum ob man was mit vorsatz macht oder nicht und das ist das auschlaggebende.Wie heißt es so schön,unwissenheit schützt vor strafe nicht.
Kann ja sein das die Haftpflicht das Geld vorstreckt,am ende zahlst du,wenn man was mit vorsatz macht bzw. was nicht zugelassen ist,was man mit absicht montiert hat.
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Lasse mich gerne eines besseren belehren,
du hast dir doch sicherlich das kleingedruckte deines kfz-haftpflichtversicherungsvertrages durchgelesen - bevor du dafür unterschrieben hast, das du es gelesen hast und die bedingungen akzeptierst!?
wenn nein, lies dir das nochmal durch!
Da hat er schon recht, das ist gesetzlich so geregelt, wenigstens einer (von wenigen) der seine Verträge durchliest und informiert ist.
Mach lieber die Originalen ran,denn das sieht echt kacke aus,
meine Meinung.
Mfg skylineGTR