Rückleuchten Lasiert E39 Touring
Hallo,
ich habe mal meine Rückleuchten Lasiert und wollte mal fragen wie es Euch gefällt ?
Beste Antwort im Thema
Wenn da mal jemand hinten drauf kachelt und anschließend behauptet, er hätte das Bremslicht nicht erkannt, hat er jedenfalls gute Karten, einen Rechtstreit zu gewinnen.
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du hast dir doch sicherlich das kleingedruckte deines kfz-haftpflichtversicherungsvertrages durchgelesen - bevor du dafür unterschrieben hast, das du es gelesen hast und die bedingungen akzeptierst!?Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Lasse mich gerne eines besseren belehren,wenn nein, lies dir das nochmal durch!
Ja und was soll da drin stehn😕 Es steht nicht drinn das man dadurch einen Freihfahrtschein hat,wenn man was macht,wie zb. betrunken fahren oder mit vorsatz sein Auto mit nicht zugelassenen Teilen zu bestückten.
Wenn ein Unfall passiert,weil man zb. betrunken und/oder mit nicht in der StVO zugelassenen Teilen einen Unfall baut und dann herauskommt,das man betrunken gefahren ist und das Fhz so wie es ist,nicht auf öffentlichen Straßen zugelassen ist,muß erstmals die Haftpflicht für den Schaden aufkommen,das ist schon richtig,nur wird sich die Haftpflicht dies nicht gefallen lassen und auf dich zurückkommen..Wenns ganz blöd hinausläuft und Personenschäden entstanden sind,wirst du dein Leben lang nicht mehr froh.
Das Argument,ich kann ja machen was ich will,die Haftpflicht wird schon zahlen und alles regeln im Falle eines falles,ist falsch!
Im kurzen nochmals gesagt/geschrieben: Das Fhz muss in der StVO zugelassen sein,damit man die Ansprüche hat.Verändert man was,was nicht in der StVO zugelassen ist,hat man seinen Versicherrungsschutz verloren.
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Ja und was soll da drin stehn😕
komm lass gut sein...du willst es nicht kapieren... 🙄
Zitat:
Es steht nicht drinn...
doch es steht drinn, wann UND wieviel die versicherung zurückfordern kann...
dazu müsste man die avb's (insbesondere kapitel "d"😉 - wie ich dir bereits geraten habe - aber erstmal gelesen haben...was bei dir aber offensichtlich nicht zutrifft... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
komm lass gut sein...du willst es nicht kapieren... 🙄Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Ja und was soll da drin stehn😕
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
doch es steht drinn, wann UND wieviel die versicherung zurückfordern kann...Zitat:
Es steht nicht drinn...
dazu müsste man die avb's (insbesondere kapitel "d"😉 - wie ich dir bereits geraten habe - aber erstmal gelesen haben...was bei dir aber offensichtlich nicht zutrifft... 🙄
Ich lass es jetzt auch gut sein,habe mich gründlich informiert und es ist so:
Die Haftpflicht muss jeder Autofahrer haben,die Vorrausetzung ist aber allerdings,das dieses Fhz auch in der StVO zugelassen sein muss damit die Haftpflicht eintritt !
Verändert man was am Fhz,zb. an den Rückleuchten,die so nicht zugelassen sind,erlischt somit die Zulassung und somit auch jegliche Versicherung,weil so ein Fhz in der StVO nichts zu suchen hat.
Jede Veränderung vom Fhz muss vom TÜV eingetragen werden oder es liegt eine ABE vor,alles andere bewirkt eine nicht Zulassung im öffentlichen Verkehr und somit auch keinen Versicherungsschutz,weil die Vorrausetzung, ein im StVO zugelassenes Fhz sein muss!
Betrunken Autofahren dürfte man(da hast du recht),da ja alkoholisiert nichts mit der Zulassung vom Fhz zu tun hat.
Aber lassen wir es gut sein😉
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
und somit auch keinen Versicherungsschutz,
wie oft willst du das eigentlich noch schreiben?
es wird nicht richtiger, je öfter du das schreibst... 🙄
Zitat:
Betrunken Autofahren dürfte man...
wieviel geistigen dünnschiss willst du eigentlich noch von dir lassen? 😕
hättest du - wie ich dir jetzt bereits zum dritten oder vierten mal schreibe - mal deinen versicherungsvertrag gelesen, dann wüsstest du, das man eben nicht betrunken fahren darf...
steht im übrigen ebenfalls unter abschnitt "d" in deinen vertragsunterlagen... 🙄
Zitat:
Aber lassen wir es gut sein
jop...ist besser so...
für alle anderen - die des lesens mächtig sind - habe ich ja bereits mehrfach gepostet wo es steht, wann die versicherung wieviel zurückfordern kann...
sollen wir jetzt das thema jetzt noch insofern vertiefen das wir den unterschied zwischen der be und der zulassung - ferner was sich seit einführung der fzv und stellenweisen streichung der stvzo verändert hat, sodass ein fahrzeug zwar ohne be aber dafür mit zulassung unterwegs sein kann, erarbeiten? oder liest doch doch vorher lieber mal deinen versicherungsvertrag? 😁
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie oft willst du das eigentlich noch schreiben?Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
und somit auch keinen Versicherungsschutz,
es wird nicht richtiger, je öfter du das schreibst... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wieviel geistigen dünnschiss willst du eigentlich noch von dir lassen? 😕Zitat:
Betrunken Autofahren dürfte man...
hättest du - wie ich dir jetzt bereits zum dritten oder vierten mal schreibe - mal deinen versicherungsvertrag gelesen, dann wüsstest du, das man eben nicht betrunken fahren darf...
steht im übrigen ebenfalls unter abschnitt "d" in deinen vertragsunterlagen... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
jop...ist besser so...Zitat:
Aber lassen wir es gut sein
hast ja eindeutig allen bewiesen das du des lesens nicht mächtig bist und keinerlei ahnung davon hast, was in deinen versicherungsverträgen steht...
Jetzt pass mal auf du Nase,Du hast geschrieben siehe Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die haftPFLICHT ist gesetzlich dazu verPFLICHTet den unfallgeschädigten vollumfänglich seinen schaden zu ersetzen...Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Das der Versicherungsschutz der haftpflicht trotzdem gegeben ist,ist nicht richtig,weil wenn du am Auto was veränderst,was nicht in der StVO zugelassen ist,hat man keinen Versicherungsschutz,weil die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen somit erloschen ist.dabei ist es scheißegal, ob man sturzbesoffen hinterm steuer eingepennt ist oder das fahrzeug keine be mehr hatte! die haftpflicht MUSS zahlen...
das einzigste was die haftpflicht machen kann, ist ihren versicherungsnehmer bzw. den fahrer in regress zu nehmen - wenn ein direkter zusammenhang des veränderten bauteils zum unfall besteht - den regress den die versicherung dann fordern kann, ist auf 5000€ beschränkt!
Aber wie du meinst,mir ist es doch egal,du kapierst es doch nicht,du bekommst doch nur überhaupt Nummernschildern wenn das Fhz in der StVO zugelassen ist!Aber
Duwürdest ja auch ein Formel 1 Wagen angemeldet bekommen🙄
Naja,ich bin bei diesem Thema raus,weil beleidigen brauch ich mich nicht!!!
Nur so als Neugier: Weshalb ist es den so schlimm,wenn man Teile dran hat die nicht in der StVO zugelassen sind,wenn ja sowieso die Versicherung zahlt????
warum sich stress mit den eintragungen zu machen
ist nach deiner hinsicht sowieso nur unötig!
Wieso überhaupt zum TÜV fahren,ist doch egal die Haftpflicht zahlt ehh,da kann man sich ja des alle 2 jahre sparen.
Das was in deinem Vertrag steht gilt für ein Fhz das im StVO zugelassen ist!
Du bist schon so ein Strolch,aber ich bin weg von diesem Thema.
In diesem Sinne,Leck mich wo die Sonne nicht scheint😁
Hallo gehts noch ??
ich habe Euch nur um Eure Meinung gefragt ob es gut aussieht.und nicht darum gebetten das ihr hier ein Streit anfängt ob die Versicherung zahlt bei folgende Schäden.
So heute morgen bei TÜV vorgefahren,der gute Mann von der DEKRA sagte kein Problem das nehme ich so ab, es ist alles noch im grünen bereich.Alle Beleuchtungen sind noch Sichtbar.
Bild 1. Stoplicht
Bild 2. Blinker
Bild 3. Standlicht.
Die Reflektoren sind nicht Lasiert,und ich benötige keine zusätzlich.
Aber danke noch für Eure Meinungen.
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Nur so als Neugier: Weshalb ist es den so schlimm,wenn man Teile dran hat die nicht in der StVO zugelassen sind,wenn ja sowieso die Versicherung zahlt????
zum vierten oder mittlerweile fünften mal...lies deinen versicherungsvertrag...steht alles unter kapitel "d" 🙄
Zitat:
ist nach deiner hinsicht sowieso nur unötig!
das ist lediglich eine unterstellung deinerseits!
Zitat:
Jetzt pass mal auf du Nase,Du hast geschrieben
ja, das habe ich...und im letzten absatz meines - von dir zitierten postes - steht das, was hierbei relevant wird...
Zitat:
Wieso überhaupt zum TÜV fahren,ist doch egal die Haftpflicht zahlt ehh,
die haftpflicht zahlt...da hast du vollkommen recht...das MUSS sie sogar! 😁
Zitat:
Naja,ich bin bei diesem Thema raus,weil beleidigen brauch ich mich nicht!!!
zumindest mir an deiner stelle wäre es äußerst peinlich - wenn mich andere leute darauf hinweisen das ich mal lieber das
kleingedurckte
meines versicherungsvertrages, was ich bei abschluss des vertrages anerkannt habe lesen sollte...anstatt wehemend unfug zu verzapfen!
aber wie gesagt, wir können gerne ins detail gehen...allerdings solltest du dich dann voher wirklich mal lieber informieren...sonst wirds noch blamabler für dich...und das fängt bereits mit dem unterschied zwischen be und zulassung an!
Zitat:
Original geschrieben von ana
es ist alles noch im grünen bereich.
das prüfmittel "menschliches auge" ist NICHT geeignet um festzustellen, ob die gesetzlichen mindestanforderungen noch eingehalten werden...somit ist - wie bereits auf seite eins dieses threads erklärt - die eintragung ungültig!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
zum vierten oder mittlerweile fünften mal...lies deinen versicherungsvertrag...steht alles unter kapitel "d" 🙄Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Nur so als Neugier: Weshalb ist es den so schlimm,wenn man Teile dran hat die nicht in der StVO zugelassen sind,wenn ja sowieso die Versicherung zahlt????
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das ist lediglich eine unterstellung deinerseits!Zitat:
ist nach deiner hinsicht sowieso nur unötig!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ja, das habe ich...und im letzten absatz meines - von dir zitierten postes - steht das, was hierbei relevant wird...Zitat:
Jetzt pass mal auf du Nase,Du hast geschrieben
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die haftpflicht zahlt...da hast du vollkommen recht...das MUSS sie sogar! 😁Zitat:
Wieso überhaupt zum TÜV fahren,ist doch egal die Haftpflicht zahlt ehh,
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
zumindest mir an deiner stelle wäre es äußerst peinlich - wenn mich andere leute darauf hinweisen das ich mal lieber das kleingedurckte meines versicherungsvertrages, was ich bei abschluss des vertrages anerkannt habe lesen sollte...anstatt wehemend unfug zu verzapfen!Zitat:
Naja,ich bin bei diesem Thema raus,weil beleidigen brauch ich mich nicht!!!
aber wie gesagt, wir können gerne ins detail gehen...allerdings solltest du dich dann voher wirklich mal lieber informieren...sonst wirds noch blamabler für dich...und das fängt bereits mit dem unterschied zwischen be und zulassung an!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das prüfmittel "menschliches auge" ist NICHT geeignet um festzustellen, ob die gesetzlichen mindestanforderungen noch eingehalten werden...somit ist - wie bereits auf seite eins dieses threads erklärt - die eintragung ungültig!Zitat:
Original geschrieben von ana
es ist alles noch im grünen bereich.
Ich muss zugeben,
Du hast rechtAber peinlich ist mir das nicht,weil ich zur meiner Meinung steh😁 (obwohl die falsch war)Deshalb entschuldige ich mich hier jetzt auch,ich war im unrecht..
Was mich aber wundert ist,das nicht mal der Tüv wegen den getönten Gläsern bescheid weiss😕
Eigentlich kann es doch jetzt dem Ts egal sein,weil er eine abnahme vom Tüv hat...
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Eigentlich kann es doch jetzt dem Ts egal sein,weil er eine abnahme vom Tüv hat...
so einfach ist die sache wiederrum nicht! 😉
zwar hat er jetzt eine "eintragung", das fahrzeug entspricht dennoch nicht der stvzo, da die eintragung nicht rechtskräftig ist - und gemäß stvo §23 ist einzigst und alleine der fahrzeugführer (ferner, wenns denn in den bußgeldbereich geht sogar der halter) für den vorschriftsmäßigen zustand seines fahrzeuges verantwortlich...und damit auch haftbar! 😰
Aber der Tüv sollte das doch wissen,ob man was so eintagen darf oder nicht?Ich meine was sind den das für blöde Gesetze..
Schon klar,das der Fahrer/Fahrzeughalter für sein Fhz verantwortlich ist,aber welcher normale Fhz besitzer kennt sich den so gut aus was man darf oder nicht..ich mein,wenn ich was am meinem Auto verändere und ich mir nicht sicher bin,ob das so zugelassen ist,dann fahre ich zum TÜV,der wird mir dann schon sagen obs so geht oder nicht..zumindestens habe ich das immer so gedacht.Aber wenn die nicht mal einen Plan davon haben,kann ich nur noch dazu sagen,armes Deutschland.
Nur nochmal zum Verständnis,wenn ich mir ein Sportfahrwerk oder Sportauspuff etc. einbau und mir das vom TÜV so abnehmen lasse und ich die Eintragung bekomme,kann es möglich sein,das es trotzdem in der StVO nicht zugelassen ist😕
Möchte mit dir nicht wieder eine Diskussion führen,aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen,weil doch dafür der TÜV ua. da ist,ich mein die TÜV Leute sollten sich doch was dies angeht auskennen und man muss doch denen vertrauen können,wenn er sagt,des passt so,das es dann passt..
Gruß
Michi
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Nur nochmal zum Verständnis,wenn ich mir ein Sportfahrwerk oder Sportauspuff etc. einbau und mir das vom TÜV so abnehmen lasse und ich die Eintragung bekomme,kann es möglich sein,das es trotzdem in der StVO nicht zugelassen ist😕
völlig richtig...
das beispiel ist im übrigen nicht aus der luft gegriffen - sondern alltäglicher "wahnsinn"!
Zitat:
und man muss doch denen vertrauen können,
auch dir - als jemand der schon etwas länger bei mt unterwegs ist - werden doch bestimmt threads bekannt sein, in denen nach "kulanten" tüv'lern für gewisse eintragungen
(u.a. was das fahrwerk/felgen angeht)gefragt wird...damit sollte sich diese frage nach dem "vertrauen" erledigt haben! 😉
der tüv hat zwar seinen ermessensspielraum bei eintragungen, dieser ist aber - entgegen der landläufigen meinung einer tuner (und auch tüv prüfer!!!) - nicht unbegrenzt, sondern durch die stvzo bzw. die einzelnormen die sich daran angliedern beschränkt...
d.h. hast du eine eintragung die nicht rechtskräftig ist - fährst du ein fahrzeug das nicht vorschriftsmäßig ist (und daran ändert nunmal auch die eintagung nichts!) und kassierst dementsprechend die strafe dafür...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
völlig richtig...Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Nur nochmal zum Verständnis,wenn ich mir ein Sportfahrwerk oder Sportauspuff etc. einbau und mir das vom TÜV so abnehmen lasse und ich die Eintragung bekomme,kann es möglich sein,das es trotzdem in der StVO nicht zugelassen ist😕
das beispiel ist im übrigen nicht aus der luft gegriffen - sondern alltäglicher "wahnsinn"!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auch dir - als jemand der schon etwas länger bei mt unterwegs ist - werden doch bestimmt threads bekannt sein, in denen nach "kulanten" tüv'lern für gewisse eintragungen (u.a. was das fahrwerk/felgen angeht) gefragt wird...damit sollte sich diese frage nach dem "vertrauen" erledigt haben! 😉Zitat:
und man muss doch denen vertrauen können,
der tüv hat zwar seinen ermessensspielraum bei eintragungen, dieser ist aber - entgegen der landläufigen meinung einer tuner (und auch tüv prüfer!!!) - nicht unbegrenzt, sondern durch die stvzo bzw. die einzelnormen die sich daran angliedern beschränkt...
d.h. hast du eine eintragung die nicht rechtskräftig ist - fährst du ein fahrzeug das nicht vorschriftsmäßig ist (und daran ändert nunmal auch die eintagung nichts!) und kassierst dementsprechend die strafe dafür...
ok,das wusste ich nicht😰
Ich war immer der festen Überzeugung,das der TÜV weiss,was er macht, zumindestens was eintragungen angeht...
Dann stellt sich mir die Frage,wieso man überhaupt zum TÜV vorfahren muss,wegen einer eintragung,welchen Sinn ergibt das?
Natürlich,die Polizei/Tüv interresiert ob das veränderte Teil am Fhz eine ABE hat oder eingetragen ist,wenn eins von beidem da liegt machen die keine probleme,aber dann denkt man doch als Fahrer/Fahrzeughalter das alles in ordnung ist.
Am besten man lässt sein Fhz wie es original ist,dann hat man keine Probleme,außer es liegt eine ABE vor.(oder könnte die auch probleme machen? )
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Dann stellt sich mir die Frage,wieso man überhaupt zum TÜV vorfahren muss,wegen einer eintragung,welchen Sinn ergibt das?
nicht alle tüv'ler handeln
(z.t. vorsätzlich)gegen das gesetz! 😛
es gibt auch noch ein paar, die ihre arbeit gewissenhaft und anständig machen...
Zitat:
oder könnte die auch probleme machen?
es gibt haufenweise abe's die zurückgezogen wurden...
z.b. für diverse k&n sportluftfilter...
käufst du dir so ein teil - und es liegt die alte (ungültige) abe mitbei - der prüfer trägts trotzdem ein, hast du in der nächsten kontrolle ein problem am hals...da die eintragung, die ja nach dem ungültigwerden der abe erfolgte, nichtmehr unter den bestandschutz fällt und somit nichtig ist...
Ich verstehe.
Ist doch lächerlich die handhabung,der TÜV muß/sollte bescheid wissen und die Bevölkerung aufklären(und die es nicht tun/können,rausschmeissen)..
Naja,wieder was dazugelernt,aber was man davon halten soll ist mehr als fraglich..
Was den Sportfilter angeht,ist doch genauso ne sache,wieso plötzlich ungültige AGB,ist doch nur lächerlich vom Gesetz her..wahrscheinliche dröhnt alles um einen halben dezibel zu viel..😁
Gruß
Michi