Rückleuchten im US-Style erlaubt?
Mahlzeit,
bin bei ebay auf einen Lampenträger für die Rückleuchten im US-Style gestoßen.
Sind die ohne Weiteres zugelassen? Was sollten die max. kosten? Kann man nich einfach das Bremslichtkabel auf den 2.Halbring klemmen?
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rittmeister2
Wo du gerade von Standlichtblinkern spricht: Wie gesagt muss hier eine Gefährdung nachgewiesen werden um die Betriebserlaubnis erlöschen zu lassen, da allerdings nicht davon auszugehen das die Standlichtblinker andere gefährden ist auch nicht davon auszugehen das dadurch die BE erlischt.
nun...
rein §-technisch entsteht die "gefährdung" in dem moment, wo z.b. der unfallgegner der polizei aussagt, er habe die blinker nicht gesehen.....
und sobald wir die gefährdung haben, haben wir auch das klassische "erlöschen der be".....
Kommt natürlich wieder auf den Fall an, fährt einer hinten auf spielen die vorderen Standlichtblinker keine Rolle.
Und von vorne gibts noch die Spiegelblinker die auch leuchten und zu sehen sind, oder du sagst einfach du hättest gar nicht geblinkt 😉
Zitat:
Original geschrieben von rittmeister2
Kommt natürlich wieder auf den Fall an, fährt einer hinten auf spielen die vorderen Standlichtblinker keine Rolle.
jop!
das schrieb ich ja bereits, dass in sachen haftpflicht ein direkter zusammenhang bestehen muss (mein voriger post, war auch eher auf einen frontalcrash bezogen!)...
allerdings in sachen teil- vollkasko ist es unrelevant, was an dem auto unzulässig verändert wurde, da hier ein vertragsbruch besteht, der den versicherer von seiner zahlpflicht befreit.....
Zitat:
Original geschrieben von rittmeister2
Kommt natürlich wieder auf den Fall an, fährt einer hinten auf spielen die vorderen Standlichtblinker keine Rolle.
Nicht ganz, erinnere dich an den Punkt den du selber genannt hast: 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
Bei veränderungen an Lichttechnischen einrichtungen ist immer von einer Gefährdung auszugehen! Ausser du kannst durch ein lichttechnisches Gutachten nachweisen, dass z. B. Blendwerte in ordnung sind, Signale aussreichend erkennbar sind etc! Ohne dieses Gutachten allerdings kannst du es nicht und es besteht somit die Gefah, dass Signale szu stark oder zu schwach sind! Sprich die Gefährdung leigt in Jedem Fall for, somit auch ein Verlusst der BE! Ohne BE wiederrum kein betrieb des FFZ auf den Strassen möglich! Somit wäre das Auto also nicht da und auch nicht am Unfall beteiligt, sprich unfall wäre erst gar nicht passiert...
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Meiner Meinung nach ist die Beweislast umgekehrt, solange nicht bewiesen ist das die Veränderung sich negativ auf die Signalwirkung des Fahrzeuges ausgewirkt hat ist davon auszugehen das die BE nicht erloschen ist.
Zitat:
Original geschrieben von rittmeister2
Meiner Meinung nach ist die Beweislast umgekehrt, solange nicht bewiesen ist das die Veränderung sich negativ auf die Signalwirkung des Fahrzeuges ausgewirkt hat ist davon auszugehen das die BE nicht erloschen ist.
ja...das schreibe ich doch die ganze zeit....
sobald sich einer davon gestört fühlt (-> gefährdung), in verbindung mit dem unzulässigen umbau, ist dass das, was einem dann das gnick bricht....
und eben das trifft auch auf unterbodenbeleuchtungen und diese ganzen spielereien zu...
alleine aus diesem o.g. umstand leitet sich das erlöschen der be bei den lichttechnischen einrichtungen ab......
Letztlich muss halt in jedem Einzelfall geprüft werden wo die Grenze zwischen Gefährdung und "Störung" gezogen werden muss. Nur weil mich gelbe Autos optisch stören geht von ihnen noch keine Gefährdung aus ( außer natürlich die übliche Betriebsgefahr eines KFZ).
Wahrscheinlich sind diese Leuchten an "deutschen Fahrzeugen" verboten.
Für alles gibt es Paragraphen! Leider gibt es keine Paragraphen gegen unsinnige Paragraphen. 😠
Ob etwas Zulassungsfähig ist entscheidet der TÜV oder die DEKRA. Einzelabnahme im Zweifel sehr sehr teuer.
Man stelle sich vor es passiert ein Unfall mit einem US Fahrzeug in Deutschland (Geschäftsmann der seinen Wagen rübergeholt hat). Was bitte dann? Kommt dann auch der Spruch ich habe die Bremsleuchten nicht gesehen. Wer keinen halben Kreis sieht sieht auch keinen ganzen! Vor allem sieht dann die Rechtslage völlig anders aus.
P.S.
Besonders schlimm wenn sich einige damit Brüsten das sie aus einem Unfall ohne Kosten raus gekommen sind, weil Sie einen anderen angesch... haben. Zumal bei einem Unfall wo die veränderten Leuchten keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen hatten.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Man stelle sich vor es passiert ein Unfall mit einem US Fahrzeug in Deutschland (Geschäftsmann der seinen Wagen rübergeholt hat). Was bitte dann? Kommt dann auch der Spruch ich habe die Bremsleuchten nicht gesehen. Wer keinen halben Kreis sieht sieht auch keinen ganzen! Vor allem sieht dann die Rechtslage völlig anders aus.
Bedenke bitte, dass ein US-Fahrzeug nach Import und vor Zulassung erst auf deutsche Verhältnisse umgerüstet wird! Diese Umrüstung wird auch vom TÜV abgenommen, vorher keine Zulassung möglich! Somit kann das Szenarie wie du meinst lso nicht zustandekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
P.S.
Besonders schlimm wenn sich einige damit Brüsten das sie aus einem Unfall ohne Kosten raus gekommen sind, weil Sie einen anderen angesch... haben. Zumal bei einem Unfall wo die veränderten Leuchten keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen hatten.
Natürlich ahben die Leuchten einen direkten Einfluss, denn das Auto ist ohne BE und hätte somit nicht auf der Strasse sein dürfen! Wäre es nicht auf der Strasse gewesen, hätte es dann den Unfall auch nicht gegeben...
Zitat:
Original geschrieben von rittmeister2
Geht auch nicht, man kann nicht auf die Bremse treten und gleichzeitig hinten schauen ob das Bremslicht leuchtet, da bräuchte man ja mindestens 2 Mann.
Dafür brauchst Du keine 2 Mann, das sagt dir die MFA+ von ganz alleine und das sogar während der Fahrt! 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Bedenke bitte, dass ein US-Fahrzeug nach Import und vor Zulassung erst auf deutsche Verhältnisse umgerüstet wird! Diese Umrüstung wird auch vom TÜV abgenommen, vorher keine Zulassung möglich! Somit kann das Szenarie wie du meinst lso nicht zustandekommen.
Natürlich ahben die Leuchten einen direkten Einfluss, denn das Auto ist ohne BE und hätte somit nicht auf der Strasse sein dürfen! Wäre es nicht auf der Strasse gewesen, hätte es dann den Unfall auch nicht gegeben...
Und wenn nun ein US-Amerikanischer Geschäftsmann seinen Wagen mit nach Deutschland nimmt (für kürzere Zeit als 3 Monate)? Also quasi mit dem Auto in den Urlaub fährt? Da muss/wird nichts TÜV geprüft ...
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Ob etwas Zulassungsfähig ist entscheidet der TÜV oder die DEKRA.
schlichtweg falsch!
ob etwas zulassungsfähig ist oder nicht, wird vom kba bestimmt, der tüv oder die dekra haben da nix zu melden....
Zitat:
Original geschrieben von F-16
Und wenn nun ein US-Amerikanischer Geschäftsmann seinen Wagen mit nach Deutschland nimmt (für kürzere Zeit als 3 Monate)? Also quasi mit dem Auto in den Urlaub fährt? Da muss/wird nichts TÜV geprüft ...
Dann ist das Auto auch in USA angemeldet etc, somit gelten die dortigen Bestimmungen für das Auto! Ist genau so, wie Franzosen in D mit dem 50er Roller fahren dürfen, ohne einen Führerschein zu haben oder das der Roller ein Kennzeichen haben muss...
Oh Gott,was hab ich hier wieder angestellt!?
Werde mich bei einem Sachverständigen vorher erkundigen und es mir schriftlich geben lassen, dass der " Umbau " erlaubt ist und keine BE beeinflusst!
Vielen Dank für eure Mühe und eure Bereitschaft zur Diskussion,aber dass das so ausartet, wollte ich nich :-)
MfG Kabuner
Zitat:
Original geschrieben von Kabuner
Oh Gott,was hab ich hier wieder angestellt!?
Werde mich bei einem Sachverständigen vorher erkundigen und es mir schriftlich geben lassen, dass der " Umbau " erlaubt ist und keine BE beeinflusst!
Den Sachverständigen, der dir das freiwillig schriftlich gibt, bzw ohne bestochen zu sein möchte ich gerne mal kennenlernen, denn da wirst du keinen finden in D...