Rückleuchten Celis Eigenbau
Hi Leutz!
Was sagt ihr zu diesen Rückleuchten?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
das Licht wirkt etwas hell. Ansonsten dürfte natürlich klar sein, dass eine solche Bastelei keine ABE hat und damit im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig ist. Gebrauchte Hella bekommt man auch schon für wenig Geld (zumindest mit gelben Blinker).
Gruß Steffen
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Magli
.... dann muessten die angeleyes ringe die man zusaetzlich in die originalen scheinwerfer einbaut auch nicht zulaessig sein weil sie kein e-pruefzeichen haben.
Korrekt. Das hast du richtig erkannt.
Zitat:
Original geschrieben von steffenxx
Hallo,wo steht, dass die nachträglichen Angeleyes zulässig sind ? Schon die Verwendung von LED´s zur Kennzeichenbeleuchtung kann als Mangel geahndet werden, da unzulässige Leuchtmittel eingesetzt werden.
Gruß Steffen
falsch.... dann duerfte bmw die ja nicht verkaufen 😁 und es sind keine LED´s sondern SMD´s
die billigen zubehoerdinger ...da muss man aufpassen, denn einige haben ein e pruefzeichen und andere widerum nicht.....
bei den angeleyes kommt es immer darauf an wie man die verbaut.......... meine sind zum beispiel hinter den glaesern und nicht davor und der tüvmensch hatte dort kein problem gehabt.
da miene kennzeichenbeleuchtun SMD´s sind und originale vom freundlichen haben diese ein e-pruefzeichen und da hat der pruefer auch geschaut und das eingestanzte E gesehn... also zulaessig........
also immer darauf achten was ihr verbaut..... denn 50/50 ist zugelassen oder halt nicht.
Man darf ja auch unterbodenbeleuchtung anbringen..... die duerfen allerdings nur angehen wenn man die tuer oeffnet.....denn da sind diese wieder zulaessig..... alles weitere waere wieder nicht zulaessig.....
desweiteren bauen welche nachtraeglich pfuetzenlicht ein mit LED´s in den aussenspiegeln bzw tuergriffen...... und nach eurer meinung waere dies auch nicht zulaessihg weil diese ja mit dem innenraumlicht angehen wuerden und wenn man innenlicht waerend der fahrt anmacht waeren diese aussen auch am leuchten.........und mein tüvpruefer sagt,...... daran ist nix zu beanstanden weil es ueber innenraumlicht geht und kein anderer shalter dafuer verbaut wurde....... aber eure meinungen gehen hier sehr weit auseinander........
also wenn einer meint er muesste diese verbauen dann soll er und wird bei manch einer sache sehen das er kein tuev bekommt.....aber die meisten koennen ja eh nur noergeln und motzen ......... dafuer sind dann diese leute die ehsten die dann rumheulen weil ihr auto kein tüv bekommen haben weil abgefahrene reifen etc
und nur mal so..... mein xenon ist nicht eingetragen und habe tüv bekommen weil ich swra und alwr verbaut habe........ und nix billig mist sonder halt alles schoen original......
Zitat:
Original geschrieben von Magli
Man darf ja auch unterbodenbeleuchtung anbringen..... die duerfen allerdings nur angehen wenn man die tuer oeffnet.....denn da sind diese wieder zulaessig.....
Diese Aussage ist definitiv falsch.
Zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Im Klartext:
Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Genau so sieht das aus! Es ist zwar ziemlich unwahrscheinlich, dass Das jemandem auffällt, da die DEPO-Leuchten ja eine ABE haben und niemand drauf kommen würde, dass da einer die Leuchtstäbe getauscht hat- sollte (!) es jedoch mal zum Crash kommen (zb. Auffahrunfall), dann wird sich ein Gutachter das ansehen und der erkennt sofort, dass da was selbst dran geschraubt wurde und schon zaht die eigene Versicherung nicht bzw. fordert das Geld zurück! Versicherungen können da sehr penibel sein wenn es darum geht, ein Haar in der Suppe zu finden um nicht zahlen zu müssen! Also das Risiko einzugehen, wo's die Depo-Dinger für'n 100er in der Bucht gibt, das wäre mir persönlich zu Riskant!Zitat:
Original geschrieben von yalee
Ohne Prüfzeichen gibts auch keine Genehmigung der netten Organisationen mit den Plaketten 😉Ps.: kommt das nur so rüber, oder leuchten die Streifen am rand stärker als in der Mitte?!
also wenn mir einer draufrauscht zahlt meine versicherung nicht sondern ich bekomm talers....😁😁😁😁
und gutachter..... hm....... da irrste dich..... die schauen und regestrieren..... denn so ein gutachter macht das nur wenn du in einer menschenmenge reindonnerst und sagst meine bremsen funktionierten nicht..... dann wird das auto regelrecht auf den kopf gestellt.....
TIP: wechsel dein gutachter...... 😁😁😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Magli
da miene kennzeichenbeleuchtun SMD´s sind und originale vom freundlichen haben diese ein e-pruefzeichen und da hat der pruefer auch geschaut und das eingestanzte E gesehn... also zulaessig........
Eine Sichtprüfung ist hier
nichtausreichend. Hier muß auch die Gültigkeit des E-Prüfzeichens kontrolliert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Magli
falsch.... dann duerfte bmw die ja nicht verkaufen...
Wieso?
Der Verkauf von Teilen, die nicht im Geltungsbereich der StVZO eingesetzt werden dürfen, ist in Deutschland nicht reglementiert.
Die Unterboden-/Türbeleuchtung ist unter Umständen erlaubt!Die Unterbodenbeleuchtung ist grundsättzlich keine lichtttechnische Einrichtung im Sinne der §§ 49 a StVZO ff. Unterbodenbeleuchtung ist wie die Kfz- Innenbeleuchtung nicht durch die StVZO abgedeckt. Habt ihr schon einmal bei der TÜV- Abnahme festgestellt, dass der Prüfer die Funktion der Innenbeleuchtung überprüft ? Natürlich nicht, da es sich hierbei nicht um ein Teil handelt, dass vom Gesetzgeber verlangt wird. Verboten ist diese Beleuchtung nur, wenn die Unterbodenbeleuchtung ein "Signalbild" ergibt/verfälscht und so die allgemeinen Grundsätze der StVZO nicht einhält. Wenn also an einem Kfz eine Neonröhre als Unterbodenbeleuchtung angebracht ist und somit die Umrisse des Fahrzeugs dauerhaft beleuchtet werden, dann entspricht sie nicht den Vorschriften. Das ist aber bei einer Ein-/Ausstiegsleuchte nicht der Fall. Die Neonröhre würden bei Anbringung unter die lichttechnischen Einrichtungen fallen, die eine Teilegenehmigung benötigen, um erlaubt zu sein. Eine Genehmigung (Prüfzeichen) liegt aber regelmäßig nicht vor.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine Sichtprüfung ist hier nicht ausreichend. Hier muß auch die Gültigkeit des E-Prüfzeichens kontrolliert werden.Zitat:
Original geschrieben von Magli
da miene kennzeichenbeleuchtun SMD´s sind und originale vom freundlichen haben diese ein e-pruefzeichen und da hat der pruefer auch geschaut und das eingestanzte E gesehn... also zulaessig........
geh mit dieser aeusserung mal nach bmw und sagt denen das bei neufahrzeugen die nicht erlaubt sind....😁😁
meine haben e pruefzeichen und bmw emblem....... und komisch das er eine sichtpruefung gemacht hat bei meinen und e pruefzeichen und bmw emblem sah......
oder baut er bei dir die kennzeichenbeleuchtung aus und schaut nach was fuer birnen du drin hast??? dann wechsel doch bitte den tüvpruefer 😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wieso?Zitat:
Original geschrieben von Magli
falsch.... dann duerfte bmw die ja nicht verkaufen...Der Verkauf von Teilen, die nicht im Geltungsbereich der StVZO eingesetzt werden dürfen, ist in Deutschland nicht reglementiert.
also unterstellste du BMW das die nichtzugelassene sachen an ihren fahrzeugen verbauen.....???? ich denke nicht das die chinadreck verkaufen ....... ( aber der witz war einfach zu genial....)))
Zitat:
Original geschrieben von Magli
Das ist aber bei einer Ein-/Ausstiegsleuchte nicht der Fall.
Eine Ein-/Ausstiegsleuchte ist
keineUnterbodenbeleuchtung.
Dadurch, daß eine Unterbodenbeleuchtung wie eine Ein-/Ausstiegsbeleuchtung geschaltet wird, wird sie nicht automatisch zu einer solchen.
Zitat:
Original geschrieben von Magli
meine haben e pruefzeichen und bmw emblem....... und komisch das er eine sichtpruefung gemacht hat bei meinen und e pruefzeichen und bmw emblem sah......
Kannst du denn den Ursprung nachweisen?
Ich weiß das es nicht erlaubt ist, und werde die Rückleuchten wahr scheinlich nicht einbauen 🙂😉, aber nicht weils nicht erlaubt ist sondern weil fie Rückleuchten einfach nicht dicht werden, obwohl ich eine zweite dichtung genommen habe.
Und nein es schaut nur am foto so aus als wenn in der mitte weniger leuchten würde
Also erst mal Daumen hoch für die Idee!
Da hast du dir Gedanken gemacht und eine günstige Lösung gefunden. Das Leuchtbild ist für den ersten Versuch recht gelungen.
Natürlich sind derartige Veränderungen nicht erlaubt... Wissen wir...
Aber:
Um das dauerhaft (unerkannt) zu verbauen müßte allerdings gewährleistet sein, dass die Stäbe nicht heller sind, als das Bremslicht bzw. dass das Bremslicht einen deutlichen Unterschied zeigt (heller).
Wenn das gewährleistet ist, die Stäbe sauber geschlitzt sind, gut verklebt , die Elektrik sicher verbaut ist und die ganze Einheit dicht ist, wer soll das merken?
dennoch: GUTE IDEE, danke für die Vorstellung
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Wenn das gewährleistet ist, die Stäbe sauber geschlitzt sind, gut verklebt , die Elektrik sicher verbaut ist und die ganze Einheit dicht ist, wer soll das merken?
Zum Beispiel ein Unfallsachverständiger.
Die stäbe leuchten schon stark, aber nicht so stark wie das Bremslicht.
Es ist alles sauber mit silokon abgedichtet (kein heißkleber verwenden, da der im sommer bzw. bei hohen Temperaturen schmiltzt) kabeln sind schön verlegt.
Außerdem woher soll das ein Prüfer wissen dass das nicht original ist, hat er schon eine Rückleuchte zerlegt gesehen? Glaube nicht
Sobald das Wetter schöner wird baue ich die eine Rückleuchte ein zum vergleichen, glübirne vs. LED Leuchtstab( bei uns Schneits nähmlich)
Gruß Clio 1.2