Rückleuchte öffnen

VW Passat B6/3C

Hey leute,

ich hab einen wackler auf dem led-ring im rücklicht.
kann ich den irgendwie aufmachen?
hat das schon mal einer gemacht?

Lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Xotzil


Mal eine Frage dazu: Gibt es mit dem Umau Ärger bei der Rennleitung oder bei der HU? Reizen könnte es mich, aber den Schlamassel, ohne Betriebserlaubnis zu fahren kann ich mir nicht leisten.

Durch den Umbau erlischt die Bauartzulassung (E-Prüfnummer) der Leuchten. Um diese wieder zu erlangen, ist ein neues lichttechnisches Gutachten erforderlich, was sich auf Grund der hohen Kosten aber nur für eine Serienfertigung lohnt und nicht für ein einzelnes Lampenpaar.

Ohne neue Bauartzulassung ist die Montage und der Betrieb an Fahrzeugen, die im öffentlichen Verkehr betrieben werden, nicht zulässig.

26 weitere Antworten
26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von guyke06


dieze leuten machen mir gans krank mit ihren stvo

Nur als Hinweis:

Die zulassungstechnischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge werden in Deutschland in der StVZO (Straßenverkehrszulassungordnung) geregelt und nicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung).

Zitat:

Original geschrieben von guyke06


@ Alfamat156 kaufe dir bitte ein opel

Marken-Bashing wird hier übrigens auch nicht gern gesehen...😉

Ich empfehle hier mal das Lesen der NUB von Motor-Talk, die jeder User mit seiner Anmeldung bei Motor-Talk als verbindlich anerkennt.

Zitat:

Original geschrieben von guyke06


bitte moderators

schliesen zie diezen tread

dieze leuten machen mir gans krank mit ihren stvo
when die in al die neue beitragen diezen comment geben , man man , ich habe shon was besser zu tun
@ Alfamat156 kaufe dir bitte ein opel

Da war es wieder, was ich vorhin mit persönlich nehmen schrieb. Ist mir völlig unverständlich was mir dabei ein Opel helfen sollte um Illegales legal zu bekommen. Daher wäre ich auf eine Erleuchtung diesbezüglich deinerseits sehr gespannt. ICH entscheide was ich mir kaufe, dafür brauche ich keinen

pupertären Eisdielenposer

keinen Möchtegern-Bastler, der mir das sagt was ich zu tun habe. 😁 Sowas dürfen mir nur 100 Jährige in Begleitung ihrer Eltern vorschlagen, da gehe ich von einer gewissen altersbedingten Senilität aus, aber so... merkst Du selbst, ne 🙄

@Drahkke

Vertane Liebesmüh und dadurch vergebens, wenn man sich seine Posts mal "näher" ansieht. Vllt. gelten ja im Nachbarland andere Vorschriften, was es aber HIER in D nicht besser macht 😁 Manchen Leuten kann man leider nicht mehr helfen, habs versucht.

Sorry für OT, denn der Threadtitel wollte ja was anderes bezwecken...

Ich habe hier ein bisschen aufgeräumt, weshalb manchmal ev. der Bezug fehlt (Diskussion um illegales schwärzen/umbauen der Leuchten), aber ihr könnt jetzt wieder beim eigentlichen Thema weitermachen. 😉

Grüße,
chris

Ähnliche Themen

Ich begreife das nicht wo euer Problem ist . Ich bin öfters in Deutschland und habe auch verkehrskontrollen gehabt und die Menschen haben nichts gesagt und ich glaube wenn deine rückleuchten kaputt sind und du sie selber reparierst keiner was sagt . Auf eigen Risiko

😁

Gr.

Leider ist der Bezug scheinbar weg. Ich bezog mich nicht auf das Reparieren von den Leuchten, sondern das Modifizieren (Skyline Look mit nachträglich reingefrickelten LEDs und den innenren Leuchtenkörper schwarz lackieren damit die wie die vom R36 bzw. die dunklen von Hella aussehen) auf der ersten Seite. Das Reparieren kann man ja auch nicht von außen sehen, die Funktion / das Aussehen bleibt ja auch gleich und von daher unkritisch.

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Leider ist der Bezug scheinbar weg. Ich bezog mich nicht auf das Reparieren von den Leuchten, sondern das Modifizieren (Skyline Look mit nachträglich reingefrickelten LEDs und den innenren Leuchtenkörper schwarz lackieren damit die wie die vom R36 bzw. die dunklen von Hella aussehen) auf der ersten Seite. Das Reparieren kann man ja auch nicht von außen sehen, die Funktion / das Aussehen bleibt ja auch gleich und von daher unkritisch.

Ich habe auch de Skyline Look und fahre damit ohne Problemen und die LEDs sind nicht reingefrickelt das war früher heutzutage sind es LED Ringe mit genauer Passform und Farbe wie beim original . Und wie gesagt es ist immer auf eignes Risiko .

Beim 3C B6 Modell sind die Löcher ja schon gegossen nur nicht mit LEDs bestückt von wegen zu teuer . Beim b7 hat vw es wohl getan die mittleren Lampen bestückt . Aber ja jeder seine eigne Meinung darüber .

Grz

Zitat:

Original geschrieben von Den Duits



Ich habe auch de Skyline Look und fahre damit ohne Problemen und die LEDs sind nicht reingefrickelt das war früher heutzutage sind es LED Ringe mit genauer Passform und Farbe wie beim original . Und wie gesagt es ist immer auf eignes Risiko .
Beim 3C B6 Modell sind die Löcher ja schon gegossen nur nicht mit LEDs bestückt von wegen zu teuer . Beim b7 hat vw es wohl getan die mittleren Lampen bestückt . Aber ja jeder seine eigne Meinung darüber .

Grz

Das Zulassungsproblem in der BRD ist schlimmer geworden. Früher (vor 25 Jahren) konnte man mit dem TÜV-Ingenieur sprechen und wenn er von dem Umbau halb so überzeugt war, wie man selbst, hat er es eingetragen.

Vor einiger Zeit ging es um Reparaturkatalysatoren an einem alten Auto: Der Prüfingenieur bemängelte nur eine Sache: Es gab keine eindeutige Kennzeichnung des Bauteils, das er hätte eintragen können. Jede dämliche Außenlaterne am Auto muss eine E-Nummer in Europa haben, bzw. eine Prüfnummer mit Schlangenlinie. Bei Mehrkammerleuchten je Kammer einzeln.

Vor 25 Jahren habe ich auch meine Anzeige bekommen, wegen Führens eines Fahrzeugs ohne Zulassung. Die Hurratröte (Jetpipe) am Käfer sah auch gut aus und donnerte infernalisch. Heute bin ich auf meinen Führerschein angewiesen und wenn ich einen solchen Blödsinn bauen würde, könnte das Landratsamt sogar auf die Idee kommen an meiner Zuverlässigkeit zu zweifeln und dann gebe ich wegen eines solchen Blödsinns noch meine Waffen mit Waffenbesitzkarte ab.

Da hier nicht nur Autofahrer aus der BRD lesen und schreiben, mal eine Frage an unsere Nachbarn oder von noch weiter weg: Wie sieht es bei Euch aus mit optischen Umrüstungen? Der gesunde MEnschenverstand würde doch in diesem Fall die Orginallampe mit dem Umbau vergleichen, die Helligkeit bestimmen und wenn diese in der Norm liegt, einfach abstempeln.

Zitat:

Original geschrieben von Den Duits


Ich habe auch de Skyline Look und fahre damit ohne Problemen und die LEDs sind nicht reingefrickelt das war früher heutzutage sind es LED Ringe mit genauer Passform und Farbe wie beim original . Und wie gesagt es ist immer auf eignes Risiko .
Beim 3C B6 Modell sind die Löcher ja schon gegossen nur nicht mit LEDs bestückt von wegen zu teuer . Beim b7 hat vw es wohl getan die mittleren Lampen bestückt . Aber ja jeder seine eigne Meinung darüber .

Grz

Hatte selbst einen B6, daher weiß ich das 😉 Mein B7 hat hinten auch komplett LED, da hat man sich also getraut. Nur kommt es nicht auf Passgenauigkeit und Schönheit an, sondern auf die eingeprägten Nummern und Kennzeichen auf den Leuchten. Sind diese modifiziert und nicht so abgenommen / zugelassen, liegt das Risiko immer beim Fahrer in Fällen wo man heute nicht mal im Traum dran denkt. Wie gesagt, kommt schneller als man denkt (wie bei mir vor ca. 6 Wochen als ich meinen Passat durch "Rentner on Tour" verlor, da habe ich auch erstmal erleben müssen wie akribisch so ein Gutachter schaut. Und der war auf MEINER Seite !)...das kann man drehen und wenden wie man will, ändert sich aber nichts dran, dass das Fahrzeug verändert wurde und somit keine gültige Zulassung mehr besitzt. Mit allen rechtlichen Konsequenzen...wem es das wert ist, muss dann natürlich damit leben wenn es hart auf hart komme. Also ich wäre da ganz besonders vorsichtig, gerade bei Fahrzeugen, die auch die Rennleitung als "Werkzeug" ihrer täglichen Arbeit benutzt 😁

Ja, früher...war so einiges anders. 😁 Zwecks Helligkeitbestimmung und Vergleichen: schau Dir mal die ECE Regelungen deswegen an, da bekommt man ein Klappauge was da so alles gefordert wird. Einbaumaße, Abstrahlwinkel nach oben / seitlich / unten, Höhe, Größe der Leuchte, Zusammenspiel mit anderen Beleuchtungsmitteln etc. ganz so einfach ist das nicht mehr.

Der Gutachter hat bestimmt nicht die Zeit und die Lust das genau am Auto nachzuschauen.

Ich habe schon viele Gutachter bei der Arbeit beobachtet und ein guter Bekannter ist auch einer.

Die haben Zugriff auf eine Datenbank mit der sie die Fahrgestellnummer des Autos abgleichen, daher die ganzen Daten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen