Rücklehne umgeklappt Kind im Kindersitz nicht anschnallbar?
Hallo zusammen,
ich habe bei meinem neuen a4 Avant ein richtiges Problem das allerdering nur jemanden mit Kindern in Kindersitz betrifft.
Problem:
Wenn ich die 2/3 Rücksichtlehen hinter dem Beifahrersicht umklappe kann ich das Kind welches im ISOfix Kindersitz sitzt nicht mehr anschnallen da die umgeklappte Rücklehne direkt am Kindersitzt liegt und ich somit nicht an die Gurtschlösser ran komme.
Ich muß erst das Gepäck ausladen und die Rücklehne ein Stück hochklappen um das Kind an oder wieder abzuschnallen.
Mein freundlicher hat ein dummes Gesicht gemacht als ich ihm diese vorführte und meine das darf doch wohl nicht wahr sein da hatt doch jemand in der Entwicklung bei Audi gepennt.
Weiß jemand ob es eine Gurtschlossverlängerung gibt? Sieht zwar nicht so gut aus würde aber das Problem evtl. beheben.
Kommt mir nicht das ich das Kind auf die anderen Seite setzen soll oder nicht umklappen soll.
Gruß
Hendrik
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@UNeverNo schrieb am 4. November 2015 um 10:15:42 Uhr:
Die einzig sinnvolle Lösung erscheint mir daher eine Gurtschlossverlängerung zu sein. Im Internet findet man unterschiedliche Größen ab 8cm aufwärts. Das Problem scheint nun zu sein, dass die Dinger keine ABE haben, sondern nur holländische E4. Oder ist E4 inzwischen nach EU-Recht zugelassen?
alle E-zeichen sind in der gesamten eu zugelassen.
e4 = holland als prüfendes land. das hat mit 'holländischem recht' nichts zu tun.
teile mit e-prüfzeichen brauchen
nichteingetragen werden und haben
keine extra abe.
du mußt sie nur bestimmungsgemäß einsetzen.
also keine frontscheinwerfer ans heck oder ähnlich.
ich gehe mal davon aus, dass du die verlängerung nicht als anhängerkupplung nehmen willst🙄
ece-kennzeichnung[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gurtschlossverlängerung' überführt.]Zitat:
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines TÜV-Gutachtens, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kiwi62
Hallo zusammen,Audi hat eine Lösung für das Problem.
Da laut Audi alle Kindersitze zu breit sind hat Audi einen eigenen Kindersitz (leider ohne ISOFIX) rausgebracht.
Mit dem Audi Kindersitz kann wenn auch mit etwas fummeln das Kind angeschnallt werden wenn die 2/3 Rückenlehne beim Avant (es ist die hinter dem Beifahrer) umgeklappt ist.Mir reicht das. Audi gab kleinlaut zu das diese nicht optimal ist und keiner daran gedacht hat so etwas zu testen.
Gruß
Hendrik
Superpeinlich! Hauptsache überall LED aber nicht mal einen Kindersitz ausprobieren.
Alex.
Ich habe drei Kids, die alle einen Kindersitz brauchen und im Caddy angeschnallt werden sollen. Das Problem welches jetzt besteht ist, dass die Kindersitze sich gegenseitig die Gurtschlösser verdecken (denn die sind gleich hoch wie die Sitzbank) - und ein Anschnallen schwer bis gar nicht möglich ist. Hat heute keiner mehr Kinder oder wieso wird an sowas bei der Konzeption nicht gedacht?
Die einzig sinnvolle Lösung erscheint mir daher eine Gurtschlossverlängerung zu sein. Im Internet findet man unterschiedliche Größen ab 8cm aufwärts. Das Problem scheint nun zu sein, dass die Dinger keine ABE haben, sondern nur holländische E4. Oder ist E4 inzwischen nach EU-Recht zugelassen?
Bei meinen Recherchen fand ich heraus, dass nur eine einzige Gurtverlängerung eintragbar ist - wobei ich ja keine Gurtverlängerung, sondern eine Gurtschlossverlängerung suche. Ist jemandem etwas bekannt, was legal in Deutschland benutzt werden kann und möglichst nicht vom Tüv abgenommen und eingetragen werden muss (das wären je Sitz ja noch einmal Kosten von ca. 100€...)?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gurtschlossverlängerung' überführt.]
Schau mal dort
Gruß, der.bazi
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gurtschlossverlängerung' überführt.]
Zitat:
@der.bazi schrieb am 4. November 2015 um 10:28:57 Uhr:
Schau mal dortGruß, der.bazi
Ja, die habe ich schon gesehen, aber die haben wie geschrieben nur E4-Zertifizierung nach holländischem Recht (wenn überhaupt) und ich weiß nicht ob
a) Gurtschlossverlängerungen überhaupt eine ABE brauchen
b) E4 in Deutschland gültig ist
c) eine Eintragung irgendeiner Art erfolgen muss
Weißt Du dazu mehr?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gurtschlossverlängerung' überführt.]
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Dahingehend hab ich auch mal nachgeforscht und bin auch nur auf die von dir bereits angesprochene Verlängerung des Gurtes (am Schraubpunkt) gestoßen.
Da gibt es nix was zugelassen ist.
Kaufen kann man sowas natürlich, aber was im Falle eines Unfalles passiert weißt du nicht und immerhin geht's um deine Kinder.
PS. Was sind das übrigens für Kindersitze? Von meinem Exemplar gingen niemals 3 auf die Rückbank.
Gruß Metalhead
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gurtschlossverlängerung' überführt.]
Zitat:
@UNeverNo schrieb am 4. November 2015 um 10:15:42 Uhr:
Die einzig sinnvolle Lösung erscheint mir daher eine Gurtschlossverlängerung zu sein. Im Internet findet man unterschiedliche Größen ab 8cm aufwärts. Das Problem scheint nun zu sein, dass die Dinger keine ABE haben, sondern nur holländische E4. Oder ist E4 inzwischen nach EU-Recht zugelassen?
alle E-zeichen sind in der gesamten eu zugelassen.
e4 = holland als prüfendes land. das hat mit 'holländischem recht' nichts zu tun.
teile mit e-prüfzeichen brauchen
nichteingetragen werden und haben
keine extra abe.
du mußt sie nur bestimmungsgemäß einsetzen.
also keine frontscheinwerfer ans heck oder ähnlich.
ich gehe mal davon aus, dass du die verlängerung nicht als anhängerkupplung nehmen willst🙄
ece-kennzeichnung[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gurtschlossverlängerung' überführt.]Zitat:
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines TÜV-Gutachtens, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Ich hatte mal den ADAC zum Thema angeschrieben und die verweisen mich an den Hersteller. Es geht ihnen darum, dass Verlängerungen nicht irgendwie in die Weichteile reindrücken sollen - letztlich verstehe ich es so, dass der neue Anschnallpunkt nicht oberhalb der Kindersitzbasis sein sollte.
Ich schreib dann mal VW, mal sehen, was die so sagen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gurtschlossverlängerung' überführt.]
Und bitte beachten, dass es einen Unterschied gibt zwischen e4 und E4
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gurtschlossverlängerung' überführt.]