Rückhaltesystem Störung - Zweites Mal innerhalb von 2 Monaten
Hallo zusammen,
Ich habe heute morgen beim Einsteigen in mein Auto wieder die tolle Warnmeldung "Rückhaltesystem Störung Werkstatt aufsuchen" vorgefunden. Ich hatte diese Fehlermeldung vor 2 Monaten schon mal und bin dann auch zur freien Werkstatt. Diese hat nach dem Auslesen des Fehlerspeichers die Batterie getauscht und damit war das Problem bis jetzt auch behoben. Nun ist die Meldung wieder da...
Habe ich einen Anspruch auf Beseitigung des Problems? Laut Internet würde hier die Sachmängelhaftungsfrist greifen. Stimmt das?
Danke euch im Voraus 🙂
9 Antworten
Damals lag, aufgrund der schwachen Batterie, zu wenig Spannung an. Deshalb wurde sie damals ausgetauscht. Was genau jetzt den Fehler auslöst, weiß ich noch nicht, da ich bisher noch keinen Termin in der Werkstatt hatte.
Ist das nicht der Standardfehler mit dem zu kurzen Kabel unter der Mittelkonsole? Da gibts schon einige Beiträge dazu. Da gibts einen schlechten Kontakt Aufgrund von einem zu kurzem Kabel, ein bekannter Serienfehler.
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Zitat:@Alex1137 schrieb am 27. August 2025 um 07:28:31 Uhr:
Ist das nicht der Standardfehler mit dem zu kurzen Kabel unter der Mittelkonsole? Da gibts schon einige Beiträge dazu.
Interessant, in welchem Forum denn?
Gruß
wer_pa
Ich hatte das auch schon zwei mal bei meinem vorherigen W177. Da waren es beide Male verschmutzte Kontakte. Damals hieß es, es sei ein bekanntes Problem und wurde jedes Mal auf Kulanz erledigt.
@wer_pa ich hab das hier aus diesem Forum und von meinem Werkstattmeister.
Zitat:@Alex1137 schrieb am 27. August 2025 um 10:40:57 Uhr:
@wer_pa ich hab das hier aus diesem Forum und von meinem Werkstattmeister.https://www.motor-talk.de/forum/stoerung-rueckhaltesystem-t7231082.html?highlight=st%C3%B6rung%3Bairbag#post63198169
Danke für den Linkverweis.
Gruß
wer_pa
Zitat:
@Haseber schrieb am 26. August 2025 um 14:02:04 Uhr:
....
Habe ich einen Anspruch auf Beseitigung des Problems? Laut Internet würde hier die Sachmängelhaftungsfrist greifen. Stimmt das?
Danke euch im Voraus 🙂
Möchtest du denn die freie Werkstatt in Anspruch nehmen? Dann müsste das erneute Auftreten des Fehlers auf eine mangelhafte Arbeitsleistung der Werkstatt zurückzuführen sein. Das ist sicher nicht einfach herzuleiten.