Rückgabe?
Ich habe Probleme mit meinem Mondeo. Hauptproblem ist die ZV, die wohl hin ist und Reparatur lohnt sich scheinbar nicht mehr.
Wenn man das Fahrzeug aber nicht abschließen kann, bringt mir das nicht wirklich viel.
Nun wüsste ich gerne, ob Rückgabe des Fahrzeugs möglich ist?
Es gibt einen Kaufvertrag, allerdings habe ich später erst festgestellt, dass ich nur den unteren Abschnitt, also die abtrennbare Quittung über die Bezahlung, unterschrieben habe, und nicht den eigentlich Kaufvertrag, indem auf Mängel (nicht die defekte ZV)etc. hingewiesen wird.
Was habe ich nun für Möglichkeiten?
31 Antworten
das einfachste und nervenschonendste wäre es, wenn du dir einfach eine gebrauchte zv bei ebay besorgst und einbaust! wo ist denn das problem ? also was ist bei dir kaputt ?
Zitat:
Original geschrieben von Mellis Mondeo !
also was ist bei dir kaputt ?
Ich tippe auf Microschalter.
Zitat:
Original geschrieben von Mellis Mondeo !
das einfachste und nervenschonendste wäre es, wenn du dir einfach eine gebrauchte zv bei ebay besorgst und einbaust! wo ist denn das problem ? also was ist bei dir kaputt ?
Ich weiss ja nicht mal wo das Problem liegt. Mein Nachbar ist KFZi und er sagt es können zig verschiedene Sachen sein. Und wenn man ne neue ZV einbaut müssen wohl neue Kabelbäume etc. verlegt werden. Das würde sich dann nicht mehr lohnen.
Ich hab leider keine Ahnung von sowas. Und inne Werkstatt gehen ist dann auch zu teuer...
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Ich tippe auf Microschalter.Zitat:
Original geschrieben von Mellis Mondeo !
also was ist bei dir kaputt ?
Hm, was ist das? Ist das schwer zu beheben? Wieviel würde das kosten?
Sind meine Probleme mit der ZV denn typisch dafür?
Also die FB scheint auch zu funktionieren, aber bringt nix, weil die ZV ja nicht mehr will...
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Was für einen Mondeo hast du überhaupt (Mk1, Mk2, Baujahr)?
Also eins kannst du deinem Nachbarn schon mal bestellen: Warum neue Kabelbäume? Die Ursache liegt selten an den Kabeln, sondern eher an Schaltern, Motoren und evtl. an Steckern. Und das kostet nicht die Welt.
...beantworte mal Mellis Frage.
Ich habe nen Mondeo Ghia Kombi 1.8 16V Bj. 96, dürfte ein MK1 sein, oder?
Hm, ich bin ja eher doof was mein Auto betrifft...bzw. Neuling...wofür steht MK?
Mein Nachbar meinte wenn man ne neue ZV einbaut müssen meist neue Kabelbäume gelegt werden, weil die ZV´s von heute wohl nicht zu den Kabelbäumen passen, die ja standardmäßig in die Karrosserie eingebaut wurden. Soll dann sehr aufwendig sein, die zu wechslen.
Also ich hab da echt keine Ahnung, wurde mir nur so gesagt. Und da er KFZi sollte ich ihm eigentlich glauben können, oder?
Ich komm nochmal auf mein eigentliches Thread-Thema zurück *g*
Könnte ich den Wagen aus rechtlicher Sicht zurückgeben bzw. müsste der Verkäufer ihn wieder zurücknehmen?
nunja, zurückgeben wohl nicht. eher eine reparatur verlangen.
soweit mir zumindest bekannt.
Aber du hast dein problem immernoch nicht geschildert. du sagst deine ZV geht nicht. Also ZENTRALVERRIEGELUNG. Das sagt aber nicht aus das du die türen nicht einzeln abschliessen kannst. Das funktioniert doch, oder? oder geht auch das nicht?
Zitat:
Original geschrieben von marc53844
nunja, zurückgeben wohl nicht. eher eine reparatur verlangen.
soweit mir zumindest bekannt.Aber du hast dein problem immernoch nicht geschildert. du sagst deine ZV geht nicht. Also ZENTRALVERRIEGELUNG. Das sagt aber nicht aus das du die türen nicht einzeln abschliessen kannst. Das funktioniert doch, oder? oder geht auch das nicht?
Ach, stimmt. Hab ich vergessen zu schreiben.
Also mal kann man Fahrer- und Beifahrertür einzeln abschließen, kam aber auch schon vor, dass dies nicht ging. Wenn die ZV nicht geht, ist man bei den Hintertüren ja eh angeschissen: entweder sie gehen nicht wieder auf oder gar nicht erst zu...wobei ich schon hatte, dass eine auf und eine zu war.
Und ich könnte jetzt ne Reparatur verlangen, weil ich den eigentlich Vertrag (unwissentlich) nicht unterschrieben habe, sondern nur die Quittung zur Bestätigung der Bezahlung?
Ich würd das dem Verkäufer jetzt so mitteilen, allerdings nur, wenn dies rechtlich in Ordnung geht. Nicht, dass er hinterher im Recht ist und ich der Blöde bin...
Nein, zurück nehmen muss er nicht! Es steht im Vertrag drin, dass ZV nicht geht! Ob du unterschrieben hast oder nicht. Der Vertrag gilt auch per Handschlag, da du Brief und Fahrzeug in deinem Besitz hast. Der Kauf ist abgeschlossen. Nachbessern muss er also ggf. auch nicht!
Zumal es kein grober Mangel ist.
Die Aussage deines KFZ'lers kann auch ein ATU-Mitarbeiter gegeben haben! Die Kabelbäume im Mondeo sind so überdemensioniert ausgelegt, das jeder Elektroniker ne feuchte Hose bekommt. Normal quält man sich mit 3 Kabeln ab, der Mondeo hat 6 verfügbare Leitungen!
Wo kommst du her? Nähe Hamburg? Ggf. kann man dir zur Hand gehen.
Hast du schonmal alle Steckverbindungen an den Türholmen ausgesteckt und auf Gammel kontrolliert? Mehrfach Stecker ab, Stecker auf, Stecker ab, Stecker auf!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Nein, zurück nehmen muss er nicht! Es steht im Vertrag drin, dass ZV nicht geht! Ob du unterschrieben hast oder nicht. Der Vertrag gilt auch per Handschlag, da du Brief und Fahrzeug in deinem Besitz hast. Der Kauf ist abgeschlossen. Nachbessern muss er also ggf. auch nicht!Zumal es kein grober Mangel ist.
Die Aussage deines KFZ'lers kann auch ein ATU-Mitarbeiter gegeben haben! Die Kabelbäume im Mondeo sind so überdemensioniert ausgelegt, das jeder Elektroniker ne feuchte Hose bekommt. Normal quält man sich mit 3 Kabeln ab, der Mondeo hat 6 verfügbare Leitungen!
Wo kommst du her? Nähe Hamburg? Ggf. kann man dir zur Hand gehen.
Hast du schonmal alle Steckverbindungen an den Türholmen ausgesteckt und auf Gammel kontrolliert? Mehrfach Stecker ab, Stecker auf, Stecker ab, Stecker auf!
MfG
Ist ja mal voll blöd. Auch wenn er es nicht beweisen kann, also nichts schriftliches vorweisen?
Mein KFZi wollte nochmal einen Kumpel fragen, der Elektriker ist und sich da wohl besser auskennt. Bislang hat sich das aber noch niemand genauer angesehen.
Also wie gesagt:
Mal funktionier die ZV, mal nur teilweise. Sprich: mal gehen alle Türen problemlos, mal gehen nur 2 oder 3 Türen auf oder zu...auf die FB spricht die ZV gar nicht. Und wenn die ZV funktioniert, dann NUR über die Beifahrerseite..
Normal steht er in der Garage, er stand auch schon mal 2 Nächte über Silvester draussen, da hat er gar keine Probleme gemacht. Aber ich glaube nicht wirklich, dass es wetterbedingt ist.
Gecheckt hab ich noch gar nichts, weil ich keine Ahnung hab wo und was...
Nein, wohne schon etwas weiter weg von Hamburg...
"unterschrieben habe, und nicht den eigentlich Kaufvertrag, indem auf Mängel (nicht die defekte ZV)etc. hingewiesen wird."
in dem kaufvertrag steht doch garnicht das die ZV defekt ist. Somit ein nicht angegebener defekt und somit nachbesserungsbedürftig.
Zitat:
Original geschrieben von marc53844
"unterschrieben habe, und nicht den eigentlich Kaufvertrag, indem auf Mängel (nicht die defekte ZV)etc. hingewiesen wird."in dem kaufvertrag steht doch garnicht das die ZV defekt ist. Somit ein nicht angegebener defekt und somit nachbesserungsbedürftig.
Also im Kaufvertrag steht exakt:
Gewährleistungsausschluss: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung.
Den kursiven Teil hat der Verkäufer selbst hinzugefügt.
Aber wie gesagt, den Vertrag habe ich nicht unterschrieben (wenn auch unwissentlich), sondern nur die Quittung, die die Bezahlung und Übergabe von Schlüsseln, Fahrzeugschein, -brief, etc. bescheinigt.