Rückgabe des S4 TDI (347 PS)

Audi S4 B9/8W

Liebe Community,

ich möchte keine Grundstzdiskusssion auslösen, wo die Argumente "ist doch nicht so schlimm" und "konnte man doch ahnen, dass das nichts wird" einmal nicht aufgeführt werden.

Ich komme vom normalen A4 TDI und wechselte 2016 zum SQ5 TDI, der mit dem BiTurbo die eklatante Anfahrschwäche in den Griff bekommen sollte. Zur vollsten Zufriedenheit hat er das jedoch nicht. Als ich schon mit anderer Marke geliebäugelt hatte, wurde Anfang 2019 der SQ5 TDI mit elektrischem Verdichter angekündigt.
Sehr ausschlaggebend für meine Unterschrift war nachfolgender Artikel, den ich mit meinem Kundenberater besprach.
https://www.bolidenforum.de/.../...-dank-elektromotorischem-kompressor

Leider gibt es zu keinem Zeitpunkt einen schriftlichen Beweis, dass die beworbenen 300ms bis Volldampf absolut kaufentscheidend waren.

Aus dem bestellten SQ5 wurde ein S4, weil die Lieferzeit des SQ5 nach hinten wegrannte.
Ich habe den S4 am ersten Tag der Bestellbarkeit bestellt und bekam ihn am 15.10.2019 als einer der ersten ausgeliefert.

Seit dem ärgere ich mich. So sehr, dass er weg muß. Das 4-Jahres-Leasing würde ich nicht überleben.

Das Kieler Audi-Zentrum zeichnet sich durch Hartnäckigkeit beim Ignorieren aus, in so fern nun lediglich der Klageweg bleibt.

Frage: wer hat diesbezüglich gegen Audi Erfolg gehabt? Wer könnte unterstützen?

Die Argumente sind ganz sicher subjektiv schwammig und vor Gericht mit der passenden grünökologischen Richterin zum Scheitern verurteilt.

Ein Fakt gibt es jedoch.
Vergleicht man die Drehmomentkurve von den vorherigen V6 TDI-BiTurbos, so fällt auf, dass sie alle bei rund 1.000 Umdrehungen volles Drehmoment haben. Die im Netz und bei z.B. Abt abrufbaren Leistungsdiagramme sind nur bedingt korrekt, da augenscheinlich von Hand gemailt. Dennoch fällt im Vergleich zum 347-PS V6 auf, dass dieser unter 2.000 Touren absolut tot ist und der elektr. Verdichter ein Rohrkrepierer ist. Der neue V6 hat eine völlig unterschiedliche Drehmomentkurve. Der elektrische Verdichter hat nicht wie beworben das Problem gelöst, sondern wohl nur intern zur Kostensenkung geführt. Die Agilität des Motors blieb auf der Strecke.
Die Drehmomentkurven und die seinerzeitige Werbung von Audi sind nun meine einzigen Angriffspunkte, um einen Rechtsstreit anzufangen.

Hat jemand damit bereits Erfahrungen gesammelt?

Interessant ist auch dieser Artikel:
https://www.sueddeutsche.de/auto/audi-diesel-probleme-1.4561571

Gruß aus Kiel
Heiko

Beste Antwort im Thema

Um mal auf das Problem des TE zurückzukommen ...

Ich habe - mit anderer Marke - so eine Rückabwicklung unlängst durch.
Das hat mich 3 Jahre Lebenszeit, eine langjährige RSV, 2 (gegensätzliche) Gutachten (vom gleichen Gutachter !!!) , viel eigenes Engagement und jegliche Illusion bzgl. der Moral deutscher Autobauer und - händler gekostet.
Die Rückabwicklung war für mich - finanziell sogar erheblich - erfolgreich.
Dennoch möchte ich auf so eine Erfahrung zukünftig verzichten.
Die zwischenzeitliche Ungewissheit (das Ding kann auch gewaltig schief laufen) bringt Einem mehr graue Haare als das Geld wert ist.

Also - Juristen (und um die wirst Du keinesfalls herum kommen) sehen das Ganze völlig spaßfrei und (motor)untechnisch.
Da wird nur Papier zerlegt, sprich Vertragstext geprüft.
Zu technischen Fragen sind DEINE (für Dich eminent wichtigen) Aussagen/ Meinungen/ Gefühle für diese Gattung Mensch absolut unerheblich. Im Durchschnitt weiß der Advokat - ob eigener/ gegnerischer Anwalt, Richter oder Beisitzer - NICHTS von Autos (außer wie sie auf Laien-Niveau zu benutzen sind).
Mehr wollen diese Leute auch nicht wissen , denn morgen verhandeln die vielleicht eine Zivilrechtsangelegenheit über Ladendiebstahl, Pfusch am Bau oder Versicherungsbetrug.
Da ist "Benzin im Blut " nicht relevant.
Deswegen verlassen sich Juristen bzgl. der technischen Probleme - und um die geht es ja augenscheinlich bei Dir (Anfahrschwäche, Drehmomentverlauf, Leistungsdiagramme etc.) - auf einen Gutachter.
Der wiederum wird - auf Deine Kosten - vom Gericht bestimmt.
Das kann dann ein engagiertes, cleveres Kerlchen, ein stocktauber Fisch oder irgendwas dazwischen, in den meisten Fällen aber ein sehr von sich überzeugtes und außerordentlich kreativ bei der Erstellung von Abrechnung seiner Bemühungen agierendes Wesen sein.
Das resultierende Gutachten - von Dir oder Deiner RSV sauteuer bezahlt - muß nicht Deinen Erwartungen und Zielen entsprechen.
Im schlimmsten Fall geht es (selbst erlebt) völlig am Dir wichtigen Problem vorbei, führt zur irreversiblen Beweisvernichtung und/ oder Prozessbehinderung.
Das wiederum ist dem Gericht letztlich vollständig egal - der (von Dir evtl. ungewollte) Dir aufdoktrinierte Sachverständige kann Dein Turbolader oder aber Dein Bestatter werden.
In jedem Fall wird das Gericht mangels eigener Kompetenz wesentlich seinen Ausführungen folgen ...
Einen zweiten Anlauf mit eigenem/ anderem Gutachter hast Du nicht.
Sofern Du also nur schwammig gefühlte, nicht erfüllende Leistungserwartungs-Probleme hast - Finger weg vom Rückabwicklungsverfahren.

Ich kann Deine Unzufriedenheit psychologisch akzeptieren und nachvollziehen - Geld und Vorfreude gefühlt für die Katz' ... Dann vielleicht noch ein paar nervige (an sich irrelevante) Kleinigkeiten, und man beginnt das Produkt, seine Kaufentscheidung und sich selbst zu hinterfragen. Das Ganze wird zum zerstörerischen Selbstläufer.

Und jetzt kommt der berühmte Chinese:
Stell Dich neben das Problem !
Du musst ja nicht den für Dich wesentlichen Mangel in den Mittelpunkt Deiner Auseinandersetzung stellen.
Z. B. gibt es im Fall von Finanzierung oder Leasing ganz andere Angriffspunkte - Dein Anwalt (oder Dr. Google) helfen Dir da gewaltig auf die Sprünge ...
Und NEIN - ich bin KEIN Jurist, musste mich nur derer intensiv bedienen und glaube (wahrscheinlich irrsinnigerweise) nun im Ansatz zu verstehen, wie diese Damen und Herren ticken ...

Im Übrigen fahre ich nun direkt nach einem A4B9 3.0TDI Allroad jetzt seit 3 Monaten einen niegelnagelneuen G21 330d xDrive - beide jeweils in Vollausstattung (und damit ist 100% gemeint - da fehlt KEIN Kreuzchen).
Der Allroad WAR eine tolle Kiste, weil VFL.
Der xDrive IST eine tolle Kiste, weil nichts weggespart wurde
Das fehlende Google Earth wird durch phänomenale Belederung kompensiert .... und der BMW ist übrigens deutlich LEISER .... (duck und weg 😁 ).

VG
H.

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Gibt es diese Maßnahme nun schon?

Mein Freundlicher hat sich bei mir bis jetzt noch nicht gemeldet. Werde mal nachfragen.

Ich bin gerade dabei mir einen S5 zu bestellen.
Mein Verkäufer sagte mir, dass die anfahrschwäche bei allen neue Autos seit Anfang des Jahres automatisch durch ein Software Update behoben sei.
Stimmt das?

Hast Du den S5 schon einmal Probe gefahren? Solltest es dann selber feststellen können.
Sollte Dein Händler über keinen S5/S4 verfügen, kann er Dir aus dem Vorführwagen-Pool von Audi kurzfristig einen für Probefahrtzwecke beschaffen.
War bei meinem g-tron damals auch der Fall. Die Händler können ja nicht alle Modelle vorrätig haben.

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Ich meine dass der Update gegen Anfahrtschwäche nur für die 50TDI und 45TDI Modelle zur Verfügung steht.

Audi sagt, dass 55TDI keine Anfahrtschwäche hat 🙂

Aber ich lasse mich gerne besseren belehren.

Ich habe den S5 bereits vor einigen Monaten Probe gefahren. Wusste da allerdings selber nichts von der Problematik und habe deswegen nicht darauf geachtet und habe auch kein Vergleich zum Benziner...

Vielleicht einfach nochmal nach einer Probefahrt fragen. Notfalls anderen Händler kontaktieren. Es wäre mir zu heikel, mich auf die Aussage eines (1!) Verkäufers zu verlassen.

Zitat:

@airshot schrieb am 12. Februar 2021 um 11:42:59 Uhr:


Ich habe den S5 bereits vor einigen Monaten Probe gefahren. Wusste da allerdings selber nichts von der Problematik und habe deswegen nicht darauf geachtet und habe auch kein Vergleich zum Benziner...

Naja, wenn dir nichts aufgefallen ist, oder du mit dem Auto so zufrieden warst, dann passt es doch.

Ich find es bei meinem
Auch nicht schlimm. Aber wenn das Update da ist, lass ich es natürlich drauf machen

Update für S5 Evo 2 immer noch nicht vorhanden. Vermutlich S4 ebenfalls.

Q1 ist fast vorüber. Vor 4 Wochen ließ es, es gäbe in 3 Wochen das lang ersehnte Update.
Wie ist der Stand der Dinge? Hat jemand Infos?

Gruß aus Kiel

Moin, letzte Woche war im Erwin noch der Stand aus 2020. Werde Ende März wieder schauen, und dann endgültig richtig Druck machen. Fahre meinen S5 jetzt 8 Monate mit weiteren Mängeln. Meiner knarzt innen wieder an 3 Stellen. Unglaublich.

Ich habe ihn auch jetzt 9 Monate. Letztens will ich bei uns etwas zügiger in die Straße einbiegen und der Wagen rollt 2 sek ohne Leistung auf die Straße und kommt trotz Vollgas un S Modus nicht vom Fleck. Echt eine unwürdige Leistung.

Im anderen Thread hier loben viele den S4 TDI und raten sogar zum Kauf, weil der Spaß macht. Angeblich ist es brutales Sportgerät.

Entweder ist die Wahrnehmung stark unterschiedlich oder die Fahrzeuge. Wenn man vom 80 PS Corsa kommt, mag es so wirken.. oder die haben wirklich unterscheidliche Softwarestände.

Welcher Thread ist das?
Man kann die 2 Sekunden Denkpause umgehen in dem man einfach 1 oder 2 Gänge herunter schaltet, damit man über 2250 U/min hat. Dann gehen die 700 Nm richtig gut nach vorne. Das gleiche während der Fahrt. Auf der Bahn auch oberhalb von 200 km/h geht er wirklich gut. Ein Kilometerfresser mit sehr viel Drehmoment. Der 2021er Evo3 soll das schlechte Ansprechverhalten nicht mehr haben.

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