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Rückgabe bei Privatverkauf eines wohl gefährlichen Wagens?

VW Golf 4 (1J)

Erstmal die Situation:
Vor ungefähr 6 Wochen kauften mein Papa und ich ein Auto bei zwei Männern die kaum Deutsch konnten. Als der Wagen dann zuhause angekommen nicht mehr ansprang und eine neue Batterie hätte sein müssen damit er wieder ordentlich ohne Probleme startet, dachte ich mir Nö vor allem weil mir das Auto auch nicht so gefiel (Tuning). Also ab ins Internet damit und nach einer Probefahrt kaufte es jemand. Die Kaltstartprobleme schrieb ich in den Kaufvertrag sowie, dass keine Gewährleistung oder Garantie seitens des Verkäufers besteht, das übliche eben.
Dann riefen die Käufer mich ein paar Tage später an und waren wohl in der Werkstatt, das und das und das ist dran und ich solls zurück nehmen, es gäbe ja auch Rückgaberecht beim Privatverkauf. Ich hab mich dann beim Anwalt erkundigt und mir wurde gesagt, es sei Blödsinn ich muss mir keine Gedanken machen. Jetzt Wochen später, meldete sich die Käuferin nochmal und sagte, das Auto bekommt die TÜV Plakette abgenommen und es war lebensgefährlich damit so zu fahren, dass sie ihr Geld wieder will oder zum Anwalt geht.
Dass sie es gekauft hat ist über einen Monat her und das was sie da sagt, was ihre Werkstatt sagt zum Auto also die Mängel, das wusste ich ja nicht mal. Ich hatte das Auto wie oben beschrieben nur wenige Tage, ich hab nur die Kaltstartprobleme bemerkt. Hab ihr das nochmal alles so gesagt und jetzt wollte sie die Daten der Leute die mir das Auto damals verkauft haben um diese anzuzeigen, da die das Auto an mich ohne jegliche Mängel verkauft haben und ich es ja einfach nur weiterverkauft habe, diese Leute mir also etwas verschwiegen haben.
Meine Frage ist jetzt, kann sie da überhaupt etwas erreichen? Die konnten ja nicht mal richtig Deutsch. Muss ich irgendwas zu befürchten haben oder bin ich durch den privaten Kaufvertrag (Mustervertrag des ADAC) komplett raus?
Man hat ja eigentlich keine Gewährleistung beim Privatverkauf und sie kann diesen Typen bestimmt nichts nachweisen und ich kann es auch nicht, habe die ja auch nur beim Verkauf an mich kurz gesehen.
Danke im Voraus für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Du kaufst ein Auto und kurz drauf verkaufst du es wieder, angeblich weil dir das Aussehen nicht gefällt? Das Aussehen? Das einzige was jeder Laie offensichtlich beurteilen kann. Klingt ziemlich bei den Haaren herbeigezogen. Klingt für mich eher so, als hätest du einen gravierenden Mangel entdeckt und wolltest die Kiste abstoßen, am Besten auch noch mit Gewinn. Sicher hast du die technischen Fragen der Käuferin positiv beantwortet, Geräusche und komisches Fahrverhalten runtergespielt. Wer eine Bastelbude für 950€ kauft muss für die Instandhaltung soviel technisches Know-How haben, dass man hier nicht mehr von einem Laien sperechen kann. Als Sachkundiger, ja sogar Sachverständiger wärst du in der Pflicht die gute Frau über die für dich offenkundig erkennbaren Mängel unterrichten. In deiner Gewinnerzielungsabsicht hast du die völig gutgläubige Käuferin arglistig getäuscht und musst das Fahrzeug selbstverständlich zurücknehmen. Außerdem bist du in der Pflicht ihr ein Ihnen gutgläbigen Erwartungen entsprechendes Fahrzeug als Schadensersatz kostenlos zu stellen und dafür als Sachkundiger und (in deinem durch die Gewinnerzielungsabsicht einem gewerblicher Händler gleichwertigen Status) auch 24 Monate Gewährleistung zu geben.

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@Tommes 32 ich habe die Frage hier gestellt, als ich noch nicht genaues klären konnte.

Zitat:

@Tommes 32 schrieb am 4. Mai 2018 um 05:54:07 Uhr:


Und wer so blauäugig ist, das man annimmt, man kann nen mindestens 15 Jahre alten Golf 4 quasi ungesehen kaufen, der muss halt Lehrgeld zahlen.

Ich hoffe doch, dass es sich nicht um die Karre handelt, über die die TE in ihren anderen Threads so schwärmt. So mit heiß laufenden Bremsen, etc.

Aber so ahnungslos scheint sie ja nicht zu sein, wie sie sich an anderer Stelle gibt.

@trouble01
Ei, ei, ei!
Na, wer wird denn da etwa?

Aber sag mal, wie kommst du auf eine weibliche TE?

Gruß ,
der_Nordmann

Zitat:

@sl797 schrieb am 4. Mai 2018 um 00:20:18 Uhr:


@etwina wenn Sie richtig gelesen haben wüssten Sie ja, dass ich nur die Kaltstartprobleme, die auch im Kaufvertrag von mir festgehalten wurden, bemerkt habe, das Auto fuhr eben so wie es Autos tun, ich bin kein Mechaniker und Ihre Vorwürfe finde ich ziemlich unverschämt.

Scheinbar gibt es Menschen, die es überfordert selbst bis ins unkenntliche verzerrenden Sarkasmus zu erkennen. Da du meinen Ausführungen nicht folgen kannst, einmal das Ganze im Klartext:

Jeder der wissentlich oder unwissentlich einem anderen als Privatverkäufer unter Ausschluss der Gewährleistung einen Schrotthaufen unterjubelt braucht sich m.M.n. keine Sorgen zu machen, dass der Käufer irgendwelche Ansprüche durchsetzen kann. Arglistige Täuschung ist ohne konkrete Beweise oder Zeugen nur schwer nachzuweisen. Gefährlich wird es, wenn man das regelmäßig macht und man eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen kann (siehe den tollen "Tipp", den man dir einen Beitrag über meinem gegeben hat, worauf ich bezug nahm und was du natürlich nicht verstanden hast).

Für Dummies: Verkaufst du einmal im Monat/Halbjahr/Jahr ein Auto und erzielst einen Kaufpreis 1€ höher als der Kaufpreis, liegt eine Gewinnerzielungsabsicht nahe und in einem Rechtsstreit könnte man dich wie einem Gewerblichen Händler behandeln. Was du in das Auto investiert hast interessiet niemanden, nur dir Differenz der Kaufvertäge. Dann könnte man dir unterstellen, du wärst ein Verkäufer ohne Gewerbeanmeldung, du würdest wie ein gewerblicher Händler behandelt, man würde dir Sachkunde unterstellen, alle deine "Kunden" hätten nachträglich Gewährleistung und du düftest Umsatzsteuer nachzahlen.

So lange du nicht zu dieser Gruppe "Pseudo-Privatverkäufer" gehörst brauchst du dir auch keine Sorgen machen und musst dich gegen meine sarkastischen Ausführungen auch nicht verteidigen.

@trouble01 ich bin nicht völlig planlos, ich habe Grundkenntnisse aber mehr auch nicht. Wie schon erwähnt, bin kein Mechaniker.
@etwina alles klar, danke für die Erklärung.

Zitat:

@sl797 schrieb am 4. Mai 2018 um 17:03:54 Uhr:


@Knergy ich habe mit mehreren Anwälten gesprochen und es war ein Privatverkauf. Wieso man ein Auto verkauft ist ja wohl, solange keine Täuschung vorliegt, die private Sache eines jeden.

Na so groß kann die finanzielle Not dann wohl nicht sein, wenn sich jetzt mehrere Anwälte mit dieser Frage befassen.

Sorry, aber warum genau bemühst du dann das Forum, wenn dir mehrere Anwälte sagen, dass du im Recht bist und jeder, der anderer Meinung ist, Quatsch redet? 😉

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 5. Mai 2018 um 16:48:47 Uhr:


@trouble01
Ei, ei, ei!
Na, wer wird denn da etwa?

Aber sag mal, wie kommst du auf eine weibliche TE?

Gruß ,
der_Nordmann

Aufgrund der Art und Weise, wie der/die TE hier im Thread schreibt ("mein Papa", "dachte ich mir Nö vor allem weil mir das Auto auch nicht so gefiel (Tuning)"😉 hätte ich hier auch eine TE vermutet. Zumal der Avatar eines weiblichen Hinterkopfs mit blondem Pferdeschwanz auch eher danach aussah.
Komischerweise ist dieser Avatar jetzt durch ein komplett schwarzes Bild ersetzt worden.

@SharonVinyard ich verstehe nicht, was das hier zur Sache tut, aber schon mal was von Rechtsschutzversicherung gehört?
Und wieso ich hier gefragt habe, hatte ich auch schon mal oben beantwortet.
Und was tut es zur Sache ob jemand n Kerl oder Mädchen ist? Und ein Profilbild zu ändern, das wird direkt von dir analysiert? Alles klar 😁

Zitat:

@sl797 schrieb am 7. Mai 2018 um 10:36:27 Uhr:


@SharonVinyard ich verstehe nicht, was das hier zur Sache tut, aber schon mal was von Rechtsschutzversicherung gehört?

Eine Rechtsschutzversicherung, die dir eine Deckungszusage für mehrere Anwälte gibt ist entweder verdammt teuer oder bald nicht mehr deine Versicherung. Die haben auch kein Geld zu verschenken.

Zitat:

Und wieso ich hier gefragt habe, hatte ich auch schon mal oben beantwortet.
Und was tut es zur Sache ob jemand n Kerl oder Mädchen ist? Und ein Profilbild zu ändern, das wird direkt von dir analysiert? Alles klar 😁

Etwas bemerken und etwas analysieren sind zwei paar Schuhe. Und es tut überhaupt nichts zur Sache. Ich habe lediglich auf die Frage geantwortet, wieso der Eindruck entsteht, dass du eine Frau sein könntest. Sich da jetzt so darüber zu pikieren ist eher albern.

Zitat:

@sl797 schrieb am 4. Mai 2018 um 14:40:38 Uhr:


Ich habe doch gesagt, dass der Hauptgrund für den Verkauf die Kosten für das Beheben der Kaltstartprobleme war! Und theoretisch tut der Grund wieso ich verkauft habe nicht mal was zur Sache, das ist Privatsache solange es nichts mit Täuschung zu tun hatte, was wie von mir schon x-mal erwähnt nicht der Fall war.

Alles schön und gut, entscheidend ist aber was dir ein Richter glaubt und was nicht (vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand). 😉

Daß man ein eben gekauftes Auto wegen einer defekten Batterie gleich wieder verkauft ist halt nicht die glaubwürdigste Geschichte (auch wenn sie in deinem Fall zutreffen mag).

PS. Laß uns wissen wie es ausging.

Gruß Metalhead

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