Rückgabe bei Privatverkauf eines wohl gefährlichen Wagens?
Erstmal die Situation:
Vor ungefähr 6 Wochen kauften mein Papa und ich ein Auto bei zwei Männern die kaum Deutsch konnten. Als der Wagen dann zuhause angekommen nicht mehr ansprang und eine neue Batterie hätte sein müssen damit er wieder ordentlich ohne Probleme startet, dachte ich mir Nö vor allem weil mir das Auto auch nicht so gefiel (Tuning). Also ab ins Internet damit und nach einer Probefahrt kaufte es jemand. Die Kaltstartprobleme schrieb ich in den Kaufvertrag sowie, dass keine Gewährleistung oder Garantie seitens des Verkäufers besteht, das übliche eben.
Dann riefen die Käufer mich ein paar Tage später an und waren wohl in der Werkstatt, das und das und das ist dran und ich solls zurück nehmen, es gäbe ja auch Rückgaberecht beim Privatverkauf. Ich hab mich dann beim Anwalt erkundigt und mir wurde gesagt, es sei Blödsinn ich muss mir keine Gedanken machen. Jetzt Wochen später, meldete sich die Käuferin nochmal und sagte, das Auto bekommt die TÜV Plakette abgenommen und es war lebensgefährlich damit so zu fahren, dass sie ihr Geld wieder will oder zum Anwalt geht.
Dass sie es gekauft hat ist über einen Monat her und das was sie da sagt, was ihre Werkstatt sagt zum Auto also die Mängel, das wusste ich ja nicht mal. Ich hatte das Auto wie oben beschrieben nur wenige Tage, ich hab nur die Kaltstartprobleme bemerkt. Hab ihr das nochmal alles so gesagt und jetzt wollte sie die Daten der Leute die mir das Auto damals verkauft haben um diese anzuzeigen, da die das Auto an mich ohne jegliche Mängel verkauft haben und ich es ja einfach nur weiterverkauft habe, diese Leute mir also etwas verschwiegen haben.
Meine Frage ist jetzt, kann sie da überhaupt etwas erreichen? Die konnten ja nicht mal richtig Deutsch. Muss ich irgendwas zu befürchten haben oder bin ich durch den privaten Kaufvertrag (Mustervertrag des ADAC) komplett raus?
Man hat ja eigentlich keine Gewährleistung beim Privatverkauf und sie kann diesen Typen bestimmt nichts nachweisen und ich kann es auch nicht, habe die ja auch nur beim Verkauf an mich kurz gesehen.
Danke im Voraus für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Du kaufst ein Auto und kurz drauf verkaufst du es wieder, angeblich weil dir das Aussehen nicht gefällt? Das Aussehen? Das einzige was jeder Laie offensichtlich beurteilen kann. Klingt ziemlich bei den Haaren herbeigezogen. Klingt für mich eher so, als hätest du einen gravierenden Mangel entdeckt und wolltest die Kiste abstoßen, am Besten auch noch mit Gewinn. Sicher hast du die technischen Fragen der Käuferin positiv beantwortet, Geräusche und komisches Fahrverhalten runtergespielt. Wer eine Bastelbude für 950€ kauft muss für die Instandhaltung soviel technisches Know-How haben, dass man hier nicht mehr von einem Laien sperechen kann. Als Sachkundiger, ja sogar Sachverständiger wärst du in der Pflicht die gute Frau über die für dich offenkundig erkennbaren Mängel unterrichten. In deiner Gewinnerzielungsabsicht hast du die völig gutgläubige Käuferin arglistig getäuscht und musst das Fahrzeug selbstverständlich zurücknehmen. Außerdem bist du in der Pflicht ihr ein Ihnen gutgläbigen Erwartungen entsprechendes Fahrzeug als Schadensersatz kostenlos zu stellen und dafür als Sachkundiger und (in deinem durch die Gewinnerzielungsabsicht einem gewerblicher Händler gleichwertigen Status) auch 24 Monate Gewährleistung zu geben.
38 Antworten
Zitat:
@Kluca schrieb am 3. Mai 2018 um 14:21:46 Uhr:
Aber wenn dein Anwalt (Fachmann) sagt das du aus dem schneider bist, dann bist du es wohl.
Naja, theoretisch schon aber der Fall daß der Käufer feststelle eine Möhre gekauft zu haben und den dann nach ein paar Tagen auf die selbe weise einem Nachfolger andreht ist IMHO die häufigere und auch glaubwürdigere Geschichte.
Da ein Richter frei entscheidet wem und was er glaubt, würde ich da nicht ganz so entspannt sein. 😉
Zitat:
Nur ich an der Fahrzeugbesitzerin Ihrer stelle würde vor Gericht gehen, auch wenn du nix dafür kannst, sitzt Sie nunmal auf den Kosten fest.
Ich zu 100% auch, eben weil die Geschichte so nicht unbedingt glaubwürdig ist.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. Mai 2018 um 13:53:34 Uhr:
Zitat:
@Kluca schrieb am 3. Mai 2018 um 14:21:46 Uhr:
Aber wenn dein Anwalt (Fachmann) sagt das du aus dem schneider bist, dann bist du es wohl.
Naja, theoretisch schon aber der Fall daß der Käufer feststelle eine Möhre gekauft zu haben und den dann nach ein paar Tagen auf die selbe weise einem Nachfolger andreht ist IMHO die häufigere und auch glaubwürdigere Geschichte.
Da ein Richter frei entscheidet wem und was er glaubt, würde ich da nicht ganz so entspannt sein. 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. Mai 2018 um 13:53:34 Uhr:
Zitat:
Nur ich an der Fahrzeugbesitzerin Ihrer stelle würde vor Gericht gehen, auch wenn du nix dafür kannst, sitzt Sie nunmal auf den Kosten fest.
Ich zu 100% auch, eben weil die Geschichte so nicht unbedingt glaubwürdig ist.Gruß Metalhead
wie schon vorher gesagt, es ist ne ganz komische geschichte...
Vorallem, ein Richter wird sehen, sie hat ein auto gekauft und direkt weiter verkauft...
Und man kauft kein auto wenn es einem nicht gefällt...
Und fals doch, verkauft man es nicht direkt weiter...
LG Kluca
Ich habe doch gesagt, dass der Hauptgrund für den Verkauf die Kosten für das Beheben der Kaltstartprobleme war! Und theoretisch tut der Grund wieso ich verkauft habe nicht mal was zur Sache, das ist Privatsache solange es nichts mit Täuschung zu tun hatte, was wie von mir schon x-mal erwähnt nicht der Fall war.
Ich habe jetzt mit meinem Anwalt gesprochen und ich habe keinerlei Handlungsbedarf bei der Sache mehr, ein Vertrag sowie Probefahrt wurde gemacht, es ist kein extremer Betrag bzw ein altes Auto und ich habe da keine Verantwortung da ich davon nichts wusste, hier zu fragen war einfach aus Mitgefühl und Nettigkeit von mir.
@Kluca der Wagen hat/hatte, keine Ahnung, bis nächstes Jahr Herbst oder so TÜV wenn ich mich richtig erinnere. Die Käuferin war damit nicht beim TÜV sondern wohl in einer Werkstatt, die sagte, dass er so eigentlich nicht TÜV haben dürfte oder was weiß ich, habe da keine genauen Infos und möchte damit auch abhaken, da es Zivilrecht ist interessiert die Polizei das nicht, den Vorbesitzer könnte ich also auch nicht anzeigen etc.
Ich habe aus Nettigkeit Kosten für Anwalt und Zeit für die Beiträge hier und noch anderweitiges investiert und mehr kann ich nicht machen, ich hätte auch von Anfang an sagen können, dass es mir egal ist und ich nichts mehr damit zu tun habe. Habe ich aber nicht, aber jetzt ist auch mal gut.
ist wohl ein klares "kommt drauf an" 😉
Was für Mängel?
poröse Bremsschläuche/usw. kann der TE übersehen haben = Verschleiß zu Lasten des Endkäufers ...
oder Primitiv-Tieferlegung = mit der Flex gekürzte Federn / Teile ohne ABE / usw.
--> ich denke der Käufer kann erwarten, ein Fahrzeug mit einer gültigen Betriebserlaubnis zu erhalten?!
in diesem Fall hätte der TE ein Auto verkauft, das vermutlich nicht in vertragsgemäßem Zustand war???
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@camper0711 zum 1000 mal, keine Ahnung was alles an dem Auto ist oder war, natürlich habe ich es in dem Glauben, dass es eine Betriebserlaubnis bei so langem Rest TÜV hat, verkauft. Und da ich das nicht wusste, und die Käuferin mir allerdings ein Wissen dessen beweisen müsste, um irgendwie etwas zurückgeben zu können oder was weiß ich, was somit nicht möglich ist da ich ja nichts davon wusste, gibt es kein Rückgaberecht. Ich habe mich, wie gesagt, juristisch erkundigt.
Zitat:
@sl797 schrieb am 4. Mai 2018 um 14:40:38 Uhr:
Ich habe doch gesagt, dass der Hauptgrund für den Verkauf die Kosten für das Beheben der Kaltstartprobleme war! Und theoretisch tut der Grund wieso ich verkauft habe nicht mal was zur Sache, das ist Privatsache solange es nichts mit Täuschung zu tun hatte, was wie von mir schon x-mal erwähnt nicht der Fall war.
Ich habe jetzt mit meinem Anwalt gesprochen und ich habe keinerlei Handlungsbedarf bei der Sache mehr, ein Vertrag sowie Probefahrt wurde gemacht, es ist kein extremer Betrag bzw ein altes Auto und ich habe da keine Verantwortung da ich davon nichts wusste, hier zu fragen war einfach aus Mitgefühl und Nettigkeit von mir.
@Kluca der Wagen hat/hatte, keine Ahnung, bis nächstes Jahr Herbst oder so TÜV wenn ich mich richtig erinnere. Die Käuferin war damit nicht beim TÜV sondern wohl in einer Werkstatt, die sagte, dass er so eigentlich nicht TÜV haben dürfte oder was weiß ich, habe da keine genauen Infos und möchte damit auch abhaken, da es Zivilrecht ist interessiert die Polizei das nicht, den Vorbesitzer könnte ich also auch nicht anzeigen etc.
Ich habe aus Nettigkeit Kosten für Anwalt und Zeit für die Beiträge hier und noch anderweitiges investiert und mehr kann ich nicht machen, ich hätte auch von Anfang an sagen können, dass es mir egal ist und ich nichts mehr damit zu tun habe. Habe ich aber nicht, aber jetzt ist auch mal gut.
Ohne witz ich blicke nicht mehr durch 😰
Ich denke du hast die Karre verkauft wegen den Kaltstartproblemen, diese man nur mit einer neuen Batterie lösen könnte?
Aber wie gesagt wenn der Anwalt sagt, das du raus bist....
Aber fals doch mal was kommen sollte, sag uns bitte Bescheid...
Das Urteil wäre interessant zu wissen 😛
@Kluca ja hab ich doch auch also das wegen den Kaltstartproblemen oder wie was wo meinst du 😁
Ja ich hoffe es ist nun geklärt, hab mich ja soweit es ging gekümmert aus Freundlichkeit.
Verstanden hab ich das so:
DU hast ne Karre gekauft für paar Euros bei 2 nicht deutsch sprechenden personen.
Nach paar Fahrten fällt dir auf das der Kaltstartprobleme hat und der Adac sagt das du ne neue Batterie benötigst.
Darauf hin verkaufst du die Karre weil ne Batterie zu teuer ist?
Und die nächste käuferin bekommt ein auto was nicht fahrtüchtig ist und dich anzeigen möchte wenn du die karre nicht zurück nimmst......
Aber egal, wenn du es ja geklärt hast
@Kluca das ich den ADAC rufen musste war bei der ersten Fahrt direkt 😁 Ich nahm an an, dass es die Batterie ist, wegen der zu geringen Spannung aber ich hatte einfach kein Geld für ne neue und das hatte mich angekotzt direkt war was, dann kamen auch noch private sowie eben finanzielle Probleme dazu, was ich jetzt erst erwähne weil es ja eigentlich keinen was angeht, aber mal so zum Verständnis.
Erzähle diese Geschichte mit "neuer Batterie war zu teuer" einfach dem Richter und du hast danach sehr wahrscheinlich die Karre wieder auf dem Hof stehen. Also nach dem, was man hier so liest solltest du dich nicht zu sehr auf die Aussage deines Anwalts verlassen ...
@Knergy ich habe mit mehreren Anwälten gesprochen und es war ein Privatverkauf. Wieso man ein Auto verkauft ist ja wohl, solange keine Täuschung vorliegt, die private Sache eines jeden.
Genau um den Vorwurf einer Täuschung geht es aber ... ist denn wenigstens die Batterie im Vertrag erwähnt?
@Knergy lies dir doch bitte alles richtig durch.
Zitat:
@sl797 schrieb am 4. Mai 2018 um 17:03:54 Uhr:
@Knergy ich habe mit mehreren Anwälten gesprochen und es war ein Privatverkauf. Wieso man ein Auto verkauft ist ja wohl, solange keine Täuschung vorliegt, die private Sache eines jeden.
Mehrere Anwälte? Haha! 😁 Danke!
Zitat:
@sl797 schrieb am 4. Mai 2018 um 17:36:31 Uhr:
@Knergy lies dir doch bitte alles richtig durch.
Was willste denn noch hier hören, wenn anscheinend alles geklärt ist?