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Rückgabe bei Privatverkauf eines wohl gefährlichen Wagens?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 3. Mai 2018 um 11:43

Erstmal die Situation:

Vor ungefähr 6 Wochen kauften mein Papa und ich ein Auto bei zwei Männern die kaum Deutsch konnten. Als der Wagen dann zuhause angekommen nicht mehr ansprang und eine neue Batterie hätte sein müssen damit er wieder ordentlich ohne Probleme startet, dachte ich mir Nö vor allem weil mir das Auto auch nicht so gefiel (Tuning). Also ab ins Internet damit und nach einer Probefahrt kaufte es jemand. Die Kaltstartprobleme schrieb ich in den Kaufvertrag sowie, dass keine Gewährleistung oder Garantie seitens des Verkäufers besteht, das übliche eben.

Dann riefen die Käufer mich ein paar Tage später an und waren wohl in der Werkstatt, das und das und das ist dran und ich solls zurück nehmen, es gäbe ja auch Rückgaberecht beim Privatverkauf. Ich hab mich dann beim Anwalt erkundigt und mir wurde gesagt, es sei Blödsinn ich muss mir keine Gedanken machen. Jetzt Wochen später, meldete sich die Käuferin nochmal und sagte, das Auto bekommt die TÜV Plakette abgenommen und es war lebensgefährlich damit so zu fahren, dass sie ihr Geld wieder will oder zum Anwalt geht.

Dass sie es gekauft hat ist über einen Monat her und das was sie da sagt, was ihre Werkstatt sagt zum Auto also die Mängel, das wusste ich ja nicht mal. Ich hatte das Auto wie oben beschrieben nur wenige Tage, ich hab nur die Kaltstartprobleme bemerkt. Hab ihr das nochmal alles so gesagt und jetzt wollte sie die Daten der Leute die mir das Auto damals verkauft haben um diese anzuzeigen, da die das Auto an mich ohne jegliche Mängel verkauft haben und ich es ja einfach nur weiterverkauft habe, diese Leute mir also etwas verschwiegen haben.

Meine Frage ist jetzt, kann sie da überhaupt etwas erreichen? Die konnten ja nicht mal richtig Deutsch. Muss ich irgendwas zu befürchten haben oder bin ich durch den privaten Kaufvertrag (Mustervertrag des ADAC) komplett raus?

Man hat ja eigentlich keine Gewährleistung beim Privatverkauf und sie kann diesen Typen bestimmt nichts nachweisen und ich kann es auch nicht, habe die ja auch nur beim Verkauf an mich kurz gesehen.

Danke im Voraus für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Du kaufst ein Auto und kurz drauf verkaufst du es wieder, angeblich weil dir das Aussehen nicht gefällt? Das Aussehen? Das einzige was jeder Laie offensichtlich beurteilen kann. Klingt ziemlich bei den Haaren herbeigezogen. Klingt für mich eher so, als hätest du einen gravierenden Mangel entdeckt und wolltest die Kiste abstoßen, am Besten auch noch mit Gewinn. Sicher hast du die technischen Fragen der Käuferin positiv beantwortet, Geräusche und komisches Fahrverhalten runtergespielt. Wer eine Bastelbude für 950€ kauft muss für die Instandhaltung soviel technisches Know-How haben, dass man hier nicht mehr von einem Laien sperechen kann. Als Sachkundiger, ja sogar Sachverständiger wärst du in der Pflicht die gute Frau über die für dich offenkundig erkennbaren Mängel unterrichten. In deiner Gewinnerzielungsabsicht hast du die völig gutgläubige Käuferin arglistig getäuscht und musst das Fahrzeug selbstverständlich zurücknehmen. Außerdem bist du in der Pflicht ihr ein Ihnen gutgläbigen Erwartungen entsprechendes Fahrzeug als Schadensersatz kostenlos zu stellen und dafür als Sachkundiger und (in deinem durch die Gewinnerzielungsabsicht einem gewerblicher Händler gleichwertigen Status) auch 24 Monate Gewährleistung zu geben.

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38 Antworten
am 3. Mai 2018 um 11:54

Moin erstmal,

nur zum verständnis, ihr kauft ein auto was getunt ist obwohl es euch nicht gefällt?

Und verkauft es dann wegen ner kaputten Batterie (wie Ihr dachtet) weiter?

Vom vertrag her, könnte der Käufer, wenn mich nicht alles täuscht, vor gericht gehen wegen arglistische täuschung und so sein glück versuchen.

Schließlich hat das Fahrzeug erhebliche Mängel die nicht festgehalten wurden, und man davon ausgeht das, das Auto fahrbereit ist... (oder steht etwas von nicht fahrbereit drin?)

Ich selber hätte sogar gesagt das die Personen die DIR das Fahrzeug verkauft haben aus dem schneider sind, außer wenn du diese Anzeigst, da du auch den Schaden hattest und nicht die Besitzerin, da kein Vertrag o.ä. mit dem neuen Käufer ausgemacht wurde.

Aber ich bin kein fachmann und daher würde ich dir am besten raten den ANWALT zu befragen

Themenstarteram 3. Mai 2018 um 12:04

@Kluca ich war einfach aufgeregt und mein Papa war so überzeugt von dem Auto.. Ja das mit der Batterie wussten wir weil er nicht mehr ansprang weil das Licht 2min an war ohne, dass der Motor läuft also kam der ADAC der die Batterie Spannung nachmaß und sagte es muss eine neue rein.

Und wegen arglistiger Täuschung, ich wusste ja von nichts, hatte das Auto nur ein paar Tage.

Also sind theoretisch alle Verkäufer aus dem Schneider und sie steht jetzt „gearscht“ da mit dem Wagen oder wie?

Ja ein Anwalt sagte mir schon mal, beim ersten Mal wo sie es zurück geben wollten, dass ich da nichts zu befürchten habe aber das stresst mich trotzdem :D

am 3. Mai 2018 um 12:21

@sl797 Ok soweit verstanden, aber soweit ich weiß, kannn die jezige Fahrzeughalterin vor Gericht gegen dich gehen, wenn du das Fahrzeug nicht zurück nimmst wegen arglistische täuschung.

Aber wenn dein Anwalt (Fachmann) sagt das du aus dem schneider bist, dann bist du es wohl.

Nur ich an der Fahrzeugbesitzerin Ihrer stelle würde vor Gericht gehen, auch wenn du nix dafür kannst, sitzt Sie nunmal auf den Kosten fest.

Das einzigste wie man die 1. Verkäufer dran bekommen würde, ist wenn du sie anzeigen würdest.

Aber rede am besten nochmal mit deinem anwalt, hoffe der ist auch für Kaufrecht/Vertragsrecht :)

Gekauft wie Probefahrt, und wie das Auto nach 9 Monaten ist, kann viel passiert sein. Der Zustand nun beim TÜV ist durchaus nicht der des Verkaufs. Da Sie es ja wollte aber nicht gemacht hat mit der Rückgabe, war Sie ja doch damit einverstanden. Km Stand bei verkauf und jetzt?

Was nützt ihn Anzeige und Verurteileigung, das hat nicht das geringste mit Rückgabe oder Rückzahlung zu tun, das eine ist Privatrecht und das andere Strafrecht.

Wäre ja mal interessant gewesen auch zu wissen was das Fahrzeug gekostet hat, denn was das vielleicht nur 500€ waren, dann schade für die Anwaltkosten, das muss man abwägen. Aber ist ja immer das gleiche, wenn Leute keine Ahnung haben, wieso gehen sie nicht zur Dekra und lassen es mal begutachten, kapier ich einfach nicht. Ok, wenn es nur 500€ gekostet hat, dann lohnen Gutachter Kosten nicht ;-)

Themenstarteram 3. Mai 2018 um 14:49

@Bitboy ich hab keine Ahnung wie viel sie damit gefahren ist. Hab natürlich nichts eigentlich mit ihr zu tun, sie hat einfach nur das Auto gekauft.

Probefahrt wurde natürlich gemacht.

@GTITyp 950€ hat es gekostet.

Ich kann ja verstehen, dass es blöd ist aber ich wusste ja selbst nichts von den Mängeln also habe ich sie ja nicht getäuscht.

am 3. Mai 2018 um 19:33

Wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Käuferin eines 1000€ PKWs eine Rechtschutzversicherung bzw. Barmittel hat um einen Anwalt zu bezahlen?

Eben. Also lehn dich zurück und lass dich blos nicht einschüchtern. Erst wenn was vom Gericht kommst wirst du aktiv. Dann erzählst du dem Gericht, dass du den Wagen mit Gewinnabsicht (Stichwort Zwischenhandel) ge- und wieder verkauft hast. Was die Mängel betrifft waren dir keine außer die genannten bekannt, weder beim Kauf noch beim Verkauf. Da dir niemand das Gegenteil beweisen kann, biste aus dem Schneider. Ob das nun den Tatsachen entspricht, musst du natürlich mit deinem Gewissen vereinbaren oder auch nicht.

Du kaufst ein Auto und kurz drauf verkaufst du es wieder, angeblich weil dir das Aussehen nicht gefällt? Das Aussehen? Das einzige was jeder Laie offensichtlich beurteilen kann. Klingt ziemlich bei den Haaren herbeigezogen. Klingt für mich eher so, als hätest du einen gravierenden Mangel entdeckt und wolltest die Kiste abstoßen, am Besten auch noch mit Gewinn. Sicher hast du die technischen Fragen der Käuferin positiv beantwortet, Geräusche und komisches Fahrverhalten runtergespielt. Wer eine Bastelbude für 950€ kauft muss für die Instandhaltung soviel technisches Know-How haben, dass man hier nicht mehr von einem Laien sperechen kann. Als Sachkundiger, ja sogar Sachverständiger wärst du in der Pflicht die gute Frau über die für dich offenkundig erkennbaren Mängel unterrichten. In deiner Gewinnerzielungsabsicht hast du die völig gutgläubige Käuferin arglistig getäuscht und musst das Fahrzeug selbstverständlich zurücknehmen. Außerdem bist du in der Pflicht ihr ein Ihnen gutgläbigen Erwartungen entsprechendes Fahrzeug als Schadensersatz kostenlos zu stellen und dafür als Sachkundiger und (in deinem durch die Gewinnerzielungsabsicht einem gewerblicher Händler gleichwertigen Status) auch 24 Monate Gewährleistung zu geben.

Ich wäre mit unterstellungen vorsichtig etwina. Nicht das du wegen Unterstellungen auch vom Anwalt Brief bekommst. Wenn das Auto Probe gefahren worden ist und im Kaufvertrag alles ausgeschlossen worden ist und der Verkäufer wirklich nichts wusste, dann sollte nichts passieren. Und das die Plakette abgekratzt wird, dafür muss es schon was richtig extremes sein. Ich würde erstmal nachfragen warum und von wem die Plakette bzw. auch welche Plakette abgekratzt worden ist. Und das ein Gebrauchtfahrzeug in einer 1000 Euro Klasse Mängel aufweisen kann, sollte einem bewusst sein. Ich würde erstmal lieber nachhacken was für Sachen (Mängel) denn an dem Auto genau sein sollen und als Privatverkäufer ist man meistens sowieso raus. Außer das Fahrzeug hat erhöhten Ölverbrauch oder ähnliches... Da wäre aber auch bis 1L/1000km bei VE normal und müsste man also auch nicht erwähnenXD.

Themenstarteram 3. Mai 2018 um 22:20

@etwina wenn Sie richtig gelesen haben wüssten Sie ja, dass ich nur die Kaltstartprobleme, die auch im Kaufvertrag von mir festgehalten wurden, bemerkt habe, das Auto fuhr eben so wie es Autos tun, ich bin kein Mechaniker und Ihre Vorwürfe finde ich ziemlich unverschämt. Ich kann da nichts für, ich hatte das Auto selbst nur ein paar Tage und es hatte noch lange TÜV, da dachte ich es war ein Schnäppchen und hatte kein Geld übrig für eine Lösung der Kaltstartprobleme. Also können Sie sich gerne sparen mir so etwas zu unterstellen wo ich doch ausführlich darüber schrieb.

@Breit Paulner ja ich weiß, dass ich da eigentlich aus dem Schneider bin nur tut es mir natürlich auch leid für die Käuferin bzw wurde mir selbst das Auto ja auch so, wohl schlimm laut Käuferin, verkauft und ich bin kein Unmensch, deshalb habe ich hier nachgefragt wie das ist, ob es was bringt wenn sie den anzeigt der es mir so verkaufte. Ich müsste mich theoretisch nicht mal erkundigen, da gekauft wie gesehen sowie Probefahrt aber ich wollte aus Nettigkeit mal hier nachfragen.

@Trabzonsporvr6 ich hab das Auto eben nicht auseinander gebaut, keine Ahnung was da alles laut Käufer dran sein soll. Möchte mir den Stress auch eigentlich nicht antun, es ist Wochen her und es ist eben ein Privatverkauf ohne Gewährleistung. Wie schon gesagt, wollte ich nur einfach mal nachfragen.

Danke an alle Antworten, die mir weitergeholfen haben und mir nicht noch unwahre Unterstellungen und Spekulationen darstellten.

am 3. Mai 2018 um 23:18

Zitat:

@sl797 schrieb am 3. Mai 2018 um 13:43:14 Uhr:

Erstmal die Situation:

Vor ungefähr 6 Wochen kauften mein Papa und ich ein Auto bei zwei Männern die kaum Deutsch konnten. Als der Wagen dann zuhause angekommen nicht mehr ansprang und eine neue Batterie hätte sein müssen damit er wieder ordentlich ohne Probleme startet, dachte ich mir Nö vor allem weil mir das Auto auch nicht so gefiel (Tuning).

Sorry, aber hier passt doch was nich...!?

Mein Vater kauft mir doch kein Auto, welches ich dann gleich wieder verkaufe! Das is doch irre!?!

Und wer so blauäugig ist, das man annimmt, man kann nen mindestens 15 Jahre alten Golf 4 quasi ungesehen kaufen, der muss halt Lehrgeld zahlen.

Ist ja nicht der erste Thread hier, wo rumgeheult wird, das ne Bastelbude und runtergerockte Bude gekauft wurde.

am 4. Mai 2018 um 5:41

Zitat:

@sl797 schrieb am 4. Mai 2018 um 00:20:18 Uhr:

@etwina wenn Sie richtig gelesen haben wüssten Sie ja, dass ich nur die Kaltstartprobleme, die auch im Kaufvertrag von mir festgehalten wurden, bemerkt habe, das Auto fuhr eben so wie es Autos tun, ich bin kein Mechaniker und Ihre Vorwürfe finde ich ziemlich unverschämt. Ich kann da nichts für, ich hatte das Auto selbst nur ein paar Tage und es hatte noch lange TÜV, da dachte ich es war ein Schnäppchen und hatte kein Geld übrig für eine Lösung der Kaltstartprobleme. Also können Sie sich gerne sparen mir so etwas zu unterstellen wo ich doch ausführlich darüber schrieb.

@Breit Paulner ja ich weiß, dass ich da eigentlich aus dem Schneider bin nur tut es mir natürlich auch leid für die Käuferin bzw wurde mir selbst das Auto ja auch so, wohl schlimm laut Käuferin, verkauft und ich bin kein Unmensch, deshalb habe ich hier nachgefragt wie das ist, ob es was bringt wenn sie den anzeigt der es mir so verkaufte. Ich müsste mich theoretisch nicht mal erkundigen, da gekauft wie gesehen sowie Probefahrt aber ich wollte aus Nettigkeit mal hier nachfragen.

@Trabzonsporvr6 ich hab das Auto eben nicht auseinander gebaut, keine Ahnung was da alles laut Käufer dran sein soll. Möchte mir den Stress auch eigentlich nicht antun, es ist Wochen her und es ist eben ein Privatverkauf ohne Gewährleistung. Wie schon gesagt, wollte ich nur einfach mal nachfragen.

Danke an alle Antworten, die mir weitergeholfen haben und mir nicht noch unwahre Unterstellungen und Spekulationen darstellten.

Er hatte lange TÜV?

Ich denke er hatte wenig Tüv und sie ist deshalb mit dem Auto zum Tüv gefahren, der dann sagte das die Karre nicht mehr fahren darf???

Zitat:

@Bitboy schrieb am 3. Mai 2018 um 14:29:16 Uhr:

Gekauft wie Probefahrt, und wie das Auto nach 9 Monaten ist, kann viel passiert sein. Der Zustand nun beim TÜV ist durchaus nicht der des Verkaufs. Da Sie es ja wollte aber nicht gemacht hat mit der Rückgabe, war Sie ja doch damit einverstanden. Km Stand bei verkauf und jetzt?

Wie kommst du zu dieser Aussage?

9 Monate?

Der TE hat doch erst vor 6 Wochen selbst das Auto gekauft!

Und wieso hat sie die Rückgabe nicht gewollt? Die neue Besitzerin hat den TE kontaktiert und wartet sicherlich auf eine Reaktion von ihm.

Was jetzt wichtig für den TE ist, ist ersteinmal nichts zu machen.

Sollte er Post vom Anwalt bekommen, ignoriere oder aber die Forderung, weil unbegründet, ablehnen.

Wenn Post vom Gericht kommt sollte aber spätestens anwaltlicher Beistand geholt werden.

Um was vor Mängel handelt es sich denn überhaupt?

Immer vorraus gesetzt der TE hat wirklich guten Gewissens gehandelt.

Aber ein Auto kaufen und dann nach ein paar Tagen, wegen ner Batterie und dem Aussehen, verkaufen, macht mich schon stutzig.

 

Gruß,

der_Nordmann

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