Rückabwicklung vom Kaufvertrag
Moin Forummitglieder,
wer von Euch hat seinen Kaufvertrag mit Ford (inkl. FLatrate) rückabgewickelt, weil der Händler die Fehler nicht behoben bekommen hat.
Bei mir geht es um einen Focus MK3 Bj 05/2013 mit Titanium Ausstattung und der Wagen hat ca. 48TKm hinter sich.
Wie lange hat die Rückabwicklung gedauert. Wie hat der Händler die Nutzungsgebühr berechnet. Mich würde es auch intressieren ob Ihr Euch anderes geholfen habt. Sprich Wandlung in ein anderes Modell oder neuen Focus.
Vielen Dank für Eure Info im Voraus.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Na ja, du musst das von der Verantwortung eines Automobilbauers her etwas globaler betrachten. Hätten "nur" die ca. 45 Millionen zugelassenen PKWs in der Bundesrepublik alle Start-Stopp, dann wäre die Benzinersparnis entsprechend hoch (bei deinen angenommenen 0,2 Litern immerhin 9 Millionen Liter Sprit) und die Relevanz zur besseren Umweltverträglichkeit von Verbrennungsmotoren schon gegeben.
Gruß
Kauf 2011
20 Antworten
Kann ich leider nichts zu sagen, aber ne Bekannte von mir hat das mal bei VW durch und das war ein riesen Akt. Was bekommt denn der Händler nicht hin?
Moin,
ich kenne nur einen etwas zurückliegenden Fall aus dem C-Max Forum -klick
Der User hat das insges. gut hinbekommen auch weil er einen kühlen Kopf bewahrt hat, er ist letztlich zum Focus gewechselt da sein Max wirklich viele sehr merkwürdige Mängel hatte, die das Autohaus nicht in den Griff bekam.
Der User Kunoo ist schon länger nicht aktiv gewesen,aber vielleicht kannst du ihn anschreiben?!
Ich stehe im Moment vor dem gleichen Problem. Mein Kuga geht jetzt zum vierten Mal zur Reparatur, weil das Start Stop System immer wieder ausfällt. Wir tragen uns echt mit dem Gedanken, zu wandeln. Auf jedenfall, wenn auch die nächste Reparatur fehl schlägt. Mit meinem Verkäufer habe ich mich diesbezüglich schon unterhalten. Im Wandlungsfall wird der KV vollständig rückabgewickelt. Gezahlte Zinsen für eine Finanzierung werden erstattet. Es wird eine Nutzungsentschädigung von 0,67 Prozent pro gefahrene 1000km berechnet.
Da ich aber ein gutes Verhältnis zu Werkstatt und Händler habe, geht es auf alle Fälle ohne Rechtsstreitereien. Das ist schon viel wert.
me3
Zitat:
@me3 schrieb am 1. April 2015 um 21:28:53 Uhr:
Ich stehe im Moment vor dem gleichen Problem. Mein Kuga geht jetzt zum vierten Mal zur Reparatur, weil das Start Stop System immer wieder ausfällt. Wir tragen uns echt mit dem Gedanken, zu wandeln. Auf jedenfall, wenn auch die nächste Reparatur fehl schlägt. Mit meinem Verkäufer habe ich mich diesbezüglich schon unterhalten. Im Wandlungsfall wird der KV vollständig rückabgewickelt. Gezahlte Zinsen für eine Finanzierung werden erstattet. Es wird eine Nutzungsentschädigung von 0,67 Prozent pro gefahrene 1000km berechnet.
Da ich aber ein gutes Verhältnis zu Werkstatt und Händler habe, geht es auf alle Fälle ohne Rechtsstreitereien. Das ist schon viel wert.me3
hallo, lass dich nicht mit 0,67% abspeisen, kriegst auch 0,5% und 4% kapital verzinsung hin.
mit anwalt eventuell sogar 0,4% und 5%.
gruß
sinasi
Ähnliche Themen
War das immer der gleiche Händler?
Wenn ja, vielleicht zu nem fähigen gehn!? Es liegt oft am unfähigen freundlichen - leider.
Zum Thema Rückabwicklung gibts einige Einträge in Der Sufu, aber das wichtigste wurde ja genannt.
Zitat:
@Zeiti0019 schrieb am 2. April 2015 um 08:11:15 Uhr:
War das immer der gleiche Händler?
Wenn ja, vielleicht zu nem fähigen gehn!? Es liegt oft am unfähigen freundlichen - leider.
Zum Thema Rückabwicklung gibts einige Einträge in Der Sufu, aber das wichtigste wurde ja genannt.
Moin,
war immer der gleiche Händler/Werkstatt.
Das problem ist wenn Du zu anderen Werkstätten gehst wird es irgendwann schwierig seine rechte durch zusetzen weil Du dann zum Springball der Werkstätten wirst. Weil dann immer die andere Werkstatt die Schuld in die schuhe schiebt.
Gruß
Naja, aber wenn sich der eine als nicht fähig erweist, würde ich dem den Auftrag entziehen und mit der Historie zu nem Händler gehen, der es draufhat.
Rückabwicklung wäre der letzte Schritt, den ich machen würde.
Zitat:
@Zeiti0019 schrieb am 2. April 2015 um 18:14:21 Uhr:
Naja, aber wenn sich der eine als nicht fähig erweist, würde ich dem den Auftrag entziehen und mit der Historie zu nem Händler gehen, der es draufhat.
Rückabwicklung wäre der letzte Schritt, den ich machen würde.
Moin,
die Werkstatt ist schon eine gute. Bei Probleme würde immer geholfen und wenn es mal eine Fehlbedienung war wurde das kurz geprüft und erklärt das alles in Ordnung sei.
Zudem würde bei dem Fehler alles getauscht was Probleme verursachen könnte selbst ein Kabelbaum würde gewechselt weil dieser vom Werk aus beschädigt wurde.
Gruß
Was ist denn der Fehler, der nicht beseitigt werden kann?
Um was für einen Fehler handelt es sich denn? Und was wurde gemacht? Ich bin kein Experte aber vielleicht hat ja jemand der anderen hier noch ne Idee?!
Zitat:
@Zeiti0019 schrieb am 2. April 2015 um 19:08:03 Uhr:
Was ist denn der Fehler, der nicht beseitigt werden kann?
Moin,
oben im Display wenn Du die Rückfahrkamera aktiv ist blinkt das Einblendbild der vorderen Parksensoren, teilweise im Takt der Sensoren.
Es wurde die Kamera, mehere Steuergeräte!! gewechselt. Der erste Fehler war eine defekte Steckverbindung vom Kabelbaum von hinten nach vorne.
Gruß
Moin,
Ich empfehle dir die Seite www.automobilkanzlei.de als Wissensbasis und dann würde ich in deinem Fall ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt vereinbaren - dann weitersehen.
Zitat:
@me3 schrieb am 1. April 2015 um 21:28:53 Uhr:
Ich stehe im Moment vor dem gleichen Problem. Mein Kuga geht jetzt zum vierten Mal zur Reparatur, weil das Start Stop System immer wieder ausfällt. Wir tragen uns echt mit dem Gedanken, zu wandeln. Auf jedenfall, wenn auch die nächste Reparatur fehl schlägt. Mit meinem Verkäufer habe ich mich diesbezüglich schon unterhalten. Im Wandlungsfall wird der KV vollständig rückabgewickelt. Gezahlte Zinsen für eine Finanzierung werden erstattet. Es wird eine Nutzungsentschädigung von 0,67 Prozent pro gefahrene 1000km berechnet.
Da ich aber ein gutes Verhältnis zu Werkstatt und Händler habe, geht es auf alle Fälle ohne Rechtsstreitereien. Das ist schon viel wert.me3
Sei doch froh das es nicht geht. Das ist daß unnötigste Feature das seit langem erfunden wurde. Die 0.2l sprit die man spart und um Gegenzug teile wie Batterie und Anlasser überdurchschnittlich dafür belastet. bin selber bei Ford am arbeiten haste dir auch mal durchgelesen was alles für Bedingungen erfüllt sein müssen das Start stop funktioniert? Das ist eine ganze Dina4 Seite. Von Ladezustand und motor Temperatur über Klimaanlagen Einstellungen usw... das verstehen viele Kunden nicht.
Na ja, du musst das von der Verantwortung eines Automobilbauers her etwas globaler betrachten. Hätten "nur" die ca. 45 Millionen zugelassenen PKWs in der Bundesrepublik alle Start-Stopp, dann wäre die Benzinersparnis entsprechend hoch (bei deinen angenommenen 0,2 Litern immerhin 9 Millionen Liter Sprit) und die Relevanz zur besseren Umweltverträglichkeit von Verbrennungsmotoren schon gegeben.
Gruß
Kauf 2011