RSQ8 23" Felgen Traglastbescheinigung Audi hilft nicht weiter.

Audi RSQ8 4M

Möchte 23" RSQ8 auf einem Q7 55 TFSI E montieren.

Teilenr. 4M8601025AF.
Kann jemand helfen bezüglich Traglastbescheinigung? Der Q7 benötigt Pro Rad mindestens 850kg Traglast hinten, weil Batterie hinten unterm Kofferraum verbaut. Vorne etwas weniger.

 

Weiss aber das der RSQ8 mit den Felgen und Reifen mit LI 108 ausgeliefert wird. Ist es immer so dass der Reifenlastindex mindestens zur Felge passt oder kann man das nicht in Verbindung bringen?

42 Antworten

Zitat:

@Twinni schrieb am 15. März 2021 um 19:40:19 Uhr:


Du brauchst so oder so eine Einzelabnahme. Ich sehe da kein Problem, würde das Vorhaben aber an deiner Stelle vorher kurz beim TÜV vorstellen. Vielleicht will der Tüver auch noch was zur Problematik "rein elektrische Reichweite" sagen.

Aber achte drauf, dass die ET passt und warum willst du 305er? 295er sind näher am Abrollumfang vom 285/35/22, wenn auch immer noch etwas drüber. Passen die dicken Dinger überhaupt noch sauber in die Radhäuser?

Das mit der Einzelabnahme ist mir bewusst. Kann der TÜV Prüfer da etwas aussetzten? Folglich sinkt die Reichweite, aber ein Tod muss man sterben. 295er hatte ich nicht gefunden. Ob die passen wird man sehen. Hab aber Referenz aus dem Netz wo einer Lombartho 11x23 ET 20 montiert hat mit 315er auf einem Q7 4M

Zitat:

@trutankdogg schrieb am 16. März 2021 um 07:30:36 Uhr:


Das mit der Einzelabnahme ist mir bewusst. Kann der TÜV Prüfer da etwas aussetzten? Folglich sinkt die Reichweite, aber ein Tod muss man sterben.

Genau das ist die Frage. Du reduzierst die el. Reichweite unter die Angaben des Herstellers. Das steht fest. Es steht aber nicht fest, um wieviel du sie reduzierst. Und genau da könnte der Prüfer seine Bedenken äußern. Muss aber nicht. Also frag ihn lieber vorher. 😉

Zitat:

@Twinni schrieb am 16. März 2021 um 12:15:24 Uhr:



Zitat:

@trutankdogg schrieb am 16. März 2021 um 07:30:36 Uhr:


Das mit der Einzelabnahme ist mir bewusst. Kann der TÜV Prüfer da etwas aussetzten? Folglich sinkt die Reichweite, aber ein Tod muss man sterben.

Genau das ist die Frage. Du reduzierst die el. Reichweite unter die Angaben des Herstellers. Das steht fest. Es steht aber nicht fest, um wieviel du sie reduzierst. Und genau da könnte der Prüfer seine Bedenken äußern. Muss aber nicht. Also frag ihn lieber vorher. 😉

Hallo Twinni, danke für deine Antwort. Ich reduziere bei reinen verbrennern doch ebenso die Reichweite wenn ich größere Räder montiere. Im Fahrzeugschein steht doch auch niergends die Reichweite. Würde mich wundern wenn sowas zum tragen kommt...

Die rein elektrische Reichweite wird immer wieder steuerlich und förderungstechnisch diskutiert. Frag ihn, oder lass es sein, mach wie du willst. Wäre doch blöd, wenn du den ganzen Kram kaufst, und dann kriegst du es nicht eingetragen, oder?

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Quelle

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Na dann kann ich ja den V8 einsetzen und den Elektroschrott ausbauen.

Zitat:

@halblinks schrieb am 16. März 2021 um 16:44:38 Uhr:


Na dann kann ich ja den V8 einsetzen und den Elektroschrott ausbauen.

😁😁😁

Räder sind drauf, aber es müssen hinten diese hässlichen radhausabdeckungen (flaps) drauf, da 150mm über radmitte ein Bereich von 2-3cm das Profil nicht vom Radhaus/Stoßfänger bedeckt ist. Nervt, aber muss man durch...

Bilder wären schön. Die Flaps hast Du auch bei den 22 Zoll Felgen. Da meiner komplett schwarz ist, sehe ich das nicht so eng.

Hat jemand Teilenummern für die hinteren Flaps?
Meiner ist Weiss, da fällt das schon auf denke ich.
Anbei Mal ein Foto.

Bitteschön

Screenshot-2021-04-02-09-39-17-259-com-google-android-apps-photos

Lass die Dinger doch einfach vor dem Einbau weiß lackieren.

Zitat:

@Twinni schrieb am 2. April 2021 um 12:24:00 Uhr:


Lass die Dinger doch einfach vor dem Einbau weiß lackieren.

Hab ich mir auch schon überlegt. Muss erst Mal sehen ob andere Prüfer da nicht drüber weg schauen. Mag da nicht unbedingt was hängen haben, aber so ist's leben...

Das Problem kommt immer, wenn mal was passiert. Wenn dann der Gutachter feststellt, dass die Dinger nicht dran waren, kann Dein Prüfer noch so oft drüber weggeschaut haben. Die BE erlischt halt, unabhängig vom TÜV. Man kann Glück haben, dass die Ursache des Unfalls (oder was auch immer) in keinem Zusammenhang steht mit den Flaps. Aber sowas wird immer vor Gericht entschieden. Ich habe mich da sehr intensiv mit einem Verkehrsrechtler mit auseinandergesetzt, als ich die Dinger an meinem weißen C63 entdeckt habe. Nach einer Weile habe ich sie nicht mehr wahrgenommen.

Zitat:

@halblinks schrieb am 2. April 2021 um 12:51:27 Uhr:


Das Problem kommt immer, wenn mal was passiert. Wenn dann der Gutachter feststellt, dass die Dinger nicht dran waren, kann Dein Prüfer noch so oft drüber weggeschaut haben. Die BE erlischt halt, unabhängig vom TÜV. Man kann Glück haben, dass die Ursache des Unfalls (oder was auch immer) in keinem Zusammenhang steht mit den Flaps. Aber sowas wird immer vor Gericht entschieden. Ich habe mich da sehr intensiv mit einem Verkehrsrechtler mit auseinandergesetzt, als ich die Dinger an meinem weißen C63 entdeckt habe. Nach einer Weile habe ich sie nicht mehr wahrgenommen.

Das ist richtig. Streite ich auch nicht ab. Ob hier tatsächlich in irgendeiner Weise ein Unfall zustande kommen kann ist mMn fraglich. Eher ist es ein bürokratisches Thema wie so vieles in Deutschland. Wie auch immer möchte ich ziemlich wenig dieser Flaps raus schauen lassen, nur soviel wie tatsächlich notwendig und falls notwendig. Ich werde erst Mal andere Prüfstellen durchgehen, wie gesagt vielleicht sieht das ein anderer Ingenieur anders...

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