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Rote Nummernschilder (wie und wo)

BMW 3er E46

Woher kann ich Rote Nummernschilder herbekommen?
Was benötigt man dafür(Fahrzeugbrief?).
Wie lange kann man die benutzen?
Wie teuer sind die?

33 Antworten

Wie gesagt, KKZ ist mit KFZSchein (Betriebserlaubnis), deswegen mal genau Absatz 1 lesen. Die Einschraenkungen entfallen naemlich dann (Probefahrt, Ueberfuehrung usw) Eigentlich ist nur Absatz 4 relevant (Einmaligkeit)

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


Wie gesagt, KKZ ist mit KFZSchein (Betriebserlaubnis), deswegen mal genau Absatz 1 lesen. Die Einschraenkungen entfallen naemlich dann (Probefahrt, Ueberfuehrung usw) Eigentlich ist nur Absatz 4 relevant (Einmaligkeit)

Gruss
Joe

Du hast dabei eine Kleinigkeit übersehen: Lies mal die Überschrift des §28 ...

Also nochmal:

Diese Kennzeichen (egal ob rot oder schwarz) sind lediglich für Probe- und Überführungsfahrten gedacht.

Die "Anregung der Kauflust" (welch ein Schwachsinn!) meint natürlich die Probefahrt eines potentiellen Käufers mit dem Fahrzeug!

Sicherlich gibt es immer Interpretationsspielräume, wie in Deutschland so üblich beschäftigen die dann die Gerichte.
Es kann aber nicht sein, dass sich hier möglicherweise Leute motiviert fühlen, gegen Gesetze zu verstossen, weil andere ihre eigene Interpretation hier veröffentlichen (siehe Urlaubsfahrt).
Das Risiko sollte wirklich jeder selbst abwägen.

Auslandsfahrten werden übrigens in §28 nicht spezifisch erwähnt und sind aus deutscher Sicht kein Problem -solange eben der Fahrtzweck OK ist.
Viele ausländische Käufer nutzen das Kurzzeitkennzeichen zur Überführung des Fahrzeugs in ihr Heimatland -dessen Vorschriften müssen in dieser Hinsicht natürlich beachtet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Speedy_1304


Viele ausländische Käufer nutzen das Kurzzeitkennzeichen zur Überführung des Fahrzeugs in ihr Heimatland -dessen Vorschriften müssen in dieser Hinsicht natürlich beachtet werden.

Gibts hierfür nicht wieder spezielle Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen??

Ich denke weiterhin, daß jeder Forumsuser so schlau sein wird, und sich bei seiner Zulassungsstelle oder Versicherung zu erkundigen, was mit diesem Kennzeichen gemacht werden darf, wenn er denn eines braucht!
Die Ausrede bei der Pozilei "Motor-talk hats mir aber erlaubt" zählt natürlich nix vor Gericht! 🙂

Und nun bitte munter weiterdiskutieren 😉

Gruss,
Jan

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Gibts hierfür nicht wieder spezielle Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen??

Gibt es, das Procedere hierfür ist jedoch ungleich komplizierter als das für die Kurzzeitkennzeichen (beispielsweise TÜV-Abnahme erforderlich).

Daher spart man sich das, wenn möglich 😉

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