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Rote Kennzeichen vom Händler?? Was ist erlaubt?

Themenstarteram 17. August 2007 um 19:08

Hallo Leute,

hab mal ne Frage zu roten Kennzeichen. Habe meinen FK2 in einer anderen Stadt gekauft als ich wohne. Nun will ich das Fahrzeug zu Hause zulassen und es am Besten gleich mitnehmen. Der Händler hat mir zugesagt mir rote Kennzeichen für die Überführung zu geben.

Wie lange darf ich denn damit rum fahren und wie bin ich im Falle eines Schadens abgesichert (Kasko?/Haftpflicht?)??

Eine Doppelkarte für die Versicherung habe ich schon, aber die gilt ja nur für die Zulassung meiner persönlichen Kennzeichen.

 

Für eure Hilfe bin ich dankbar!!

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Erlaubt ist das Verleihen roter Kennzeichen nicht.

Der Händler darf diese nur für betriebliche Zwecke Verwenden - Probefahrten und Überführungsfahrten, eine Weitergabe ist untersagt. Das Führen eines Fahrtenbuches oder eines ähnlichen Nachweises ist Pflicht.

Für Deine Zwecke gibt es Kurzzeitkennzeichen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

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Die Frage ist beantwortet. Ehe hier jetzt ein besonderer Schlaukopf weitere Korinthen kackt und sich im Glanze seiner ja so ungemein klugen und gewandten Beiträge sonnt, schließe ich den Thread. Ich habe nicht das geringste Einsehen, dass mit irgendwelchen Wortklaubereien wieder Threads zum Schlachtfeld persönlicher Eitelkeiten und Privatdarstellungen degeneriert werden.

twindance/MT-Moderation

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

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