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Fussbodenbeleuchtung erlaubt??

Themenstarteram 28. März 2005 um 20:03

Sagt mal Jungs,

ich habe nen Golf Kollegen der mir erzählen will, dass es erlaubt wäre ne Fussbodenbel. einzubauen, wenn sie nur anginge, wenn die Tür offen ist.

Stimmt doch nie im leben, oder??

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35 Antworten
am 28. März 2005 um 20:06

mir wurde von einem BMW-Mechaniker auch gesagt, dass wenn man die Tür aufmacht Licht an den Einstiegsleisten Lichter erlaubt sind, aber diese würden ja damit den Verkehr beeinflußen, und sind nicht in der StVo erlaubt, somit kann ich mir das nicht vorstellen!

Eine Fußraumbeleuchtung ist zulässig, wenn die nachfolgend genannten Punkte beachtet werden:

- keine Blendung des Fahrers

- Beleuchtung darf von außen nicht sichtbar sein

- Schaltung über den Türkontakt (Innenbeleuchtung)

- keine Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit im Fußraum

Themenstarteram 28. März 2005 um 20:08

BItte??

Habe ich jetzt nicht verstanden!!

Zitat:

Original geschrieben von HC14I

mir wurde von einem BMW-Mechaniker auch gesagt, dass wenn man die Tür aufmacht Licht an den Einstiegsleisten Lichter erlaubt sind, aber diese würden ja damit den Verkehr beeinflußen, und sind nicht in der StVo erlaubt, somit kann ich mir das nicht vorstellen!

Eine Fußraumbeleuchtung wird oberhalb der Pedalerie installiert und zählt somit zur Innenbeleuchtung (eintragungsfrei).

Die von dir beschriebene Beleuchtung stellt eine Einstiegsbeleuchtung dar, und die benötigt eine Bauartzulassung und ist eintragungspflichtig.

am 28. März 2005 um 20:10

Also, sind sie nicht erlaubt, denn damit sie etwas hermachen, müßen sie heller sein, und somit ist schonmal mindestens ein punkt nicht erfüllt!

am 28. März 2005 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Eine Fußraumbeleuchtung wird oberhalb der Pedalerie installiert und zählt somit zur Innenbeleuchtung (eintragungsfrei).

Die von dir beschriebene Beleuchtung stellt eine Einstiegsbeleuchtung dar, und die benötigt eine Bauartzulassung und ist eintragungspflichtig.

Aber diese beeinflußt doch dann automatisch den Fahrer, oder?

Themenstarteram 28. März 2005 um 20:11

Ja,

aber die Leuchte muss doch trotzdem zugelassen sein, oder??

Splitterschutz und son zeug!

Zitat:

Original geschrieben von HC14I

Aber diese beeinflußt doch dann automatisch den Fahrer, oder?

Wenn sie hoch genug installiert wurde und über den Türkontakt läuft (während der Fahrt mit geschlossenen Türen aus), beeinflußt sie den Fahrer nicht.

am 28. März 2005 um 20:16

Was meinst du mit Splitterschutz?

am 28. März 2005 um 20:17

Aber doch beim aussteigen, den Verkehr, oder ist dass dann erlaubt?

Wie hoch muß sie dann sein?

Zitat:

Original geschrieben von bubbelche

Ja,

aber die Leuchte muss doch trotzdem zugelassen sein, oder??

Splitterschutz und son zeug!

Fahrzeuginnenbeleuchtungen benötigen im Gegensatz zu Fahrzeugaußenbeleuchtungen keine Zulassung. Und da die Fußraumbeleuchtung so installiert werden muß, daß sie außerhalb der Reichweite der Füße des Fahrers liegt, erübrigt sich auch die Frage nach dem Splitterschutz (der wiederrum nur für Fahrzeugaußenbeleuchtungen von Bedeutung ist).

am 28. März 2005 um 20:22

Dann wäre jede Innenbeleuchtung Zulassungsfrei? auch Neon?

Zitat:

Original geschrieben von HC14I

Aber doch beim aussteigen, den Verkehr, oder ist dass dann erlaubt?

Beim Aussteigen ist ja auch die normale Innenbeleuchtung an, die ebenfalls von außen sichtbar ist.

Die Forderung "von außen nicht sichtbar" bezieht sich natürlich auf das fahrende Fahrzeug und hier speziell für den Fall, daß die Fußraumbeleuchtung (verbotenerweise) während der Fahrt angeschaltet ist. Die Forderungen "von außen nicht sichtbar" und "keine Blendung des Fahrers" stellen somit zwei zusätzliche Sicherungen dar, falls jemand die Beleuchtung doch während der Fahrt anhaben sollte.

am 28. März 2005 um 20:26

Dann muß man bei einer Kontrolle/TÜV theoretisch nur nachweisen, dass sie nicht während der Fahrt leuchtet?

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