Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto
Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe
Beste Antwort im Thema
Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.
284 Antworten
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:20:39 Uhr:
1.) Gespräch bei der Polizei.
Diese hat die Ermittlungen abgeschlossen, den Fall an die Bußgeldstelle abgegeben, und die Sache ist für die erledigt.
An die Staatsanwaltschaft geht nichts, da keine Verletzten sind, auch keine Leichtverletzten.,
Es kam kein Krankenwagen, und niemand ging auch nach dem Unfall zum Arzt.
Weiterhin sagte die Polizei, dass alles weitere zivilrechtlich sei, und über die Versicherung geregelt wird2.) Gespräch bei der Bußgeldstelle:
Mit Zahlung der 35 € (auch ratenweise a 7 Monatsraten zu je 5 €) ist die Sache erledigt und abgeschlossen.
Selbst mit Zahlung einer ersten Rate von 5€ wird das Verwarngeld rechtskräftig ab Zahlungseingang.Ich habe heute die erste Rate von € 5 überwiesen.
YMMD 😁 😁 😁
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:25:15 Uhr
Aber einen schönen großen See hat der Junge hingelegt, seine ganze Hose war naß.
Nicht schlimm.
Die Waesche zahlt bestimmt die Versicherung (der roten Kennzeichen)... 🙄
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. September 2019 um 22:41:58 Uhr:
aber die roten Nummern waren doch ganz legal bei Ebay erworben... ditt wird schon allet jutgehen...
Dann schaut doch selber einmal bei Ebay nach, da werden die roten Kennzeichen von mindestens 20 Anbietern schon seit Jahren angeboten.
Fast jeden Tag inseriert ein neuer Anbieter.
Ich habe mir mal erlaubt, einen Screenshot zu machen, und hier hochzuladen, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:29:56 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. September 2019 um 22:41:58 Uhr:
aber die roten Nummern waren doch ganz legal bei Ebay erworben... ditt wird schon allet jutgehen...
Dann schaut doch selber einmal bei Ebay nach, da werden die roten Kennzeichen von mindestens 20 Anbietern schon seit Jahren angeboten.
Von Verleih steht in dem Screenshot nichts.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:29:56 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. September 2019 um 22:41:58 Uhr:
aber die roten Nummern waren doch ganz legal bei Ebay erworben... ditt wird schon allet jutgehen...
Dann schaut doch selber einmal bei Ebay nach, da werden die roten Kennzeichen von mindestens 20 Anbietern schon seit Jahren angeboten.
Fast jeden Tag inseriert ein neuer Anbieter.
Ich habe mir mal erlaubt, einen Screenshot zu machen, und hier hochzuladen, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann.
Dann schau dir dein Bild mal genau an.
Da steht ganz groß "kein Verleih"
Der eine holt das Auto für einen selbst ab.
Die Anderen sitzen mit im Auto.
Edit: selbst das ist schon sehr in der Grauzone des erlaubten!
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:32:18 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:29:56 Uhr:
Dann schaut doch selber einmal bei Ebay nach, da werden die roten Kennzeichen von mindestens 20 Anbietern schon seit Jahren angeboten.
Von Verleih steht in dem Screenshot nichts.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. September 2019 um 20:32:49 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:29:56 Uhr:
Dann schaut doch selber einmal bei Ebay nach, da werden die roten Kennzeichen von mindestens 20 Anbietern schon seit Jahren angeboten.
Fast jeden Tag inseriert ein neuer Anbieter.
Ich habe mir mal erlaubt, einen Screenshot zu machen, und hier hochzuladen, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann.Dann schau dir dein Bild mal genau an.
Da steht ganz groß "kein Verleih"Der eine holt das Auto für einen selbst ab.
Die Anderen sitzen mit im Auto.
Logisch, dass da nichts von Verleih steht, denn dann löscht nämlich Ebay sofort.
So sagte mir das der Händler.
Mein Händler hatte sich so ausgedrückt, dass er keine Zeit habe mitzufahren.
Gemeint war wohl damit, dass er keine Lust habe, denke ich.
Er sagte dann, er könne mir die roten Kennzeichen leihen, und so könne ich dann auch alleine fahren, wenn ich ihm offiziell ein Auto bringe, was ich ihm anbiete zum Kauf.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:33:59 Uhr:
Mein Händler hatte sich so ausgedrückt, dass er keine Zeit habe mitzufahren.
Gemeint war wohl damit, dass er keine Lust habe, denke ich.
Hatte die Polizei auch keine Lust (den Tatbestand des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz weiter zu verfolgen)?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:42:23 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:33:59 Uhr:
Mein Händler hatte sich so ausgedrückt, dass er keine Zeit habe mitzufahren.
Gemeint war wohl damit, dass er keine Lust habe, denke ich.
Hatte die Polizei auch keine Lust (den Tatbestand des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz weiter zu verfolgen)?
Wenn die Geschichte stimmt, wird sie das.
Alleine schon weil es einen Geschädigten gibt.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:33:59 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:32:18 Uhr:
Von Verleih steht in dem Screenshot nichts.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:33:59 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. September 2019 um 20:32:49 Uhr:
Dann schau dir dein Bild mal genau an.
Da steht ganz groß "kein Verleih"Der eine holt das Auto für einen selbst ab.
Die Anderen sitzen mit im Auto.Logisch, dass da nichts von Verleih steht, denn dann löscht nämlich Ebay sofort.
So sagte mir das der Händler.Mein Händler hatte sich so ausgedrückt, dass er keine Zeit habe mitzufahren.
Gemeint war wohl damit, dass er keine Lust habe, denke ich.Er sagte dann, er könne mir die roten Kennzeichen leihen, und so könne ich dann auch alleine fahren, wenn ich ihm offiziell ein Auto bringe, was ich ihm anbiete zum Kauf.
Jetzt setzt du dem Ganzen auch noch die Krone auf, weil du gerade zugegeben hast, das du weißt das die Aktion illegal war!
Vor allem handelt es sich dabei um ein Offizialdelikt, bei dem sich die Beamten selbst noch strafbar machen, wenn sie die Sache nicht weiter verfolgen.
Einstellen darf hier allenfalls die Staatsanwaltschaft.
Von den 35 Euro 5 Euro überwiesen und dann 6 weitere Raten. Aber für Benzin reicht es noch? Jetzt glaube ich auch an die Märchenstunde.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:42:23 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:33:59 Uhr:
Mein Händler hatte sich so ausgedrückt, dass er keine Zeit habe mitzufahren.
Gemeint war wohl damit, dass er keine Lust habe, denke ich.
Hatte die Polizei auch keine Lust (den Tatbestand des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz weiter zu verfolgen)?
Nochmal: Die roten Kennzeichen sind versichert
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:56:56 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:42:23 Uhr:
Hatte die Polizei auch keine Lust (den Tatbestand des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz weiter zu verfolgen)?Nochmal: Die roten Kennzeichen sind versichert
Nicht wenn nichts im dazugehörigen Fahrzeugschein eingetragen war.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:50:46 Uhr:
Vor allem handelt es sich dabei um ein Offizialdelikt, bei dem sich die Beamten selbst noch strafbar machen, wenn sie die Sache nicht weiter verfolgen.Einstellen darf hier allenfalls die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft wird bei Verkehrsunfällen nur eingeschaltet, wenn es >Verletzte gibt
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:25:15 Uhr:
Zitat:
@Tagessuppe schrieb am 10. September 2019 um 13:29:50 Uhr:
Ich hoffe nur für die Zukunft dass es nicht notwendig sein wird dich mittels eines Audi, vom überfahren von Kindern abzuhalten.
In diesem Sinne!Noch einmal:
Das Kind war noch gar nicht auf dem Zebrastreifen, sondern hatte kurz vorher sein fahrrad bis zum Stillstand abgebremst.Selbst wenn der Audi weitergefahren wäre, und ich noch hinterher, wäre das Kind nicht überfahren worden.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Audi ja auch auf den Zebrastreifen geschoben.
Aber einen schönen großen See hat der Junge hingelegt, seine ganze Hose war naß.
Ich hänge mich nun auch an die Troll-Verschwörungstheorie an 😉