Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto
Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe
Beste Antwort im Thema
Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.
284 Antworten
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:58:51 Uhr:
Die Staatsanwaltschaft wird bei Verkehrsunfällen nur eingeschaltet, wenn es >Verletzte gibt
Diese Aussage ist definitiv
falsch.
Zitat:
@claudia1987 schrieb am 10. September 2019 um 20:53:29 Uhr:
Von den 35 Euro 5 Euro überwiesen und dann 6 weitere Raten. Aber für Benzin reicht es noch? Jetzt glaube ich auch an die Märchenstunde.
Ich hatte der Bußgeldstelle zutreffenderweise mitgeteilt, dass ich Hartz 4 beziehe, und das Verwarngeld nicht bezahlen kann.
Dann wurde mir Ratenzahlung angeboten.
Würde ich jetzt auf einmal die 35€ voll bezahlen, würde ich mich unglaubwürdig machen.
NOCH FRAGEN?
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 21:00:44 Uhr:
Ich hatte der Bußgeldstelle zutreffenderweise mitgeteilt, dass ich Hartz 4 beziehe, und das Verwarngeld nicht bezahlen kann.NOCH FRAGEN?
Wozu benötigst du einen PKW?
Welche Überweisungskosten entstehen dir pro Rate?
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Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 20:58:51 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:50:46 Uhr:
Vor allem handelt es sich dabei um ein Offizialdelikt, bei dem sich die Beamten selbst noch strafbar machen, wenn sie die Sache nicht weiter verfolgen.Einstellen darf hier allenfalls die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft wird bei Verkehrsunfällen nur eingeschaltet, wenn es >Verletzte gibt
Falsch.
Staatsanwaltschaft hat erstmal nichts mit Verkehrsunfällen am Hut.
Egal ob Verletzt oder nicht.
Bei dir wird sie aktiv wegen der Verletzung des Pflichtversicherungsgesetz!
Habe früher in einer Motorradwerkstadt gearbeitet. Bei roten Kennzeichen musste immer das rote Buch mit den Fahrzeugdaten mitgeführt werden (Fahrzeugdaten mussten eingetragen sein) . Sonst ist das Fahrzeug nicht versichert und nicht vorübergehend zugelassen. Alleine das dürfte das Bußgeld begründet haben.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. September 2019 um 20:58:35 Uhr:
Nicht wenn nichts im dazugehörigen Fahrzeugschein eingetragen war.
Es war ja im Fahrzeugscheinbuch eingetragen.
Der Audifahrer behauptete nur, dass es nachträglich eingetragen sei.
Ich hatte das logischerweise abgestritten, und die Polizei selbst weiß nicht, wer die Wahrheit sagt, und wer nicht., denn sie war nicht dabei, noch hatte sie selbst etwas gesehen.
...ich vermute der TE ist jemand dem diese "Verleihangebote" von roten Nummern ein Dorn im Auge sind und er versucht das publik zu machen z.B. durch so ein in diesem Thread gestricktes "worst-case-Szenario", dass entsprechende Leute / Stellen / Behörden darauf aufmerksam werden.
Sollte sich das wirklich so zugetragen haben wäre auch noch vorstellbar, dass die Polizisten erkannt haben wie finanziell abgebrannt der TE zu sein scheint und sich zu einer Strafvereitelung § 258 StGB haben hinreißen lassen ala, dann zahlt wenigstens eine Versicherung die Schäden - quasi letztendlich auch noch ein Versicherungsbetrug.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 21:02:07 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 21:00:44 Uhr:
Ich hatte der Bußgeldstelle zutreffenderweise mitgeteilt, dass ich Hartz 4 beziehe, und das Verwarngeld nicht bezahlen kann.NOCH FRAGEN?
Wozu benötigst du einen PKW?
Wozu benötigst Du keinen PKW?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2019 um 21:02:08 Uhr:
Welche Überweisungskosten entstehen dir pro Rate?
keine.
ich habe ein P-.Konto
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. Sep. 2019 um 21:0:44 Uhr:
NOCH FRAGEN?
Nein?
Dann können wir allmählich zur MT Urteilsverkündung übergehen 🙄
Zitat:
@gast356 schrieb am 10. September 2019 um 21:04:03 Uhr:
...ich vermute der TE ist jemand dem diese "Verleihangebote" von roten Nummern ein Dorn im Auge sind ....
Nein, diese Verleihangebote sind mir kein Dorn im Auge,
hingegen ist mir ein Dorn im Auge, dass ich keine 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen vom Strassenverkehrsamt bekommen habe, denn dann wären sicherlich einige der Probleme nicht.
Mithin bin ich ja auch, weil ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen bekommen habe, erst einen Tag später losgefahren,
bzw konnte erst einen Tag später losfahren, das Auto abzuholen.
Wer erklärt sich bereit dieses ganze Thema bei der Polizei zu melden? Genug Ansatzpunkte für einen Ermittlungsansatz dürften inzwischen hier schwarz auf weiß stehen, damit das Thema nicht doch einfach so im Sande verläuft sofern es wahr sein sollte!