Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto
Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe
Beste Antwort im Thema
Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.
284 Antworten
Zitat:
@gast356 schrieb am 9. September 2019 um 21:56:53 Uhr:
...wenn die Haftpflichtversicherung abwinkt stellt der neben neben einer zivilrechtlichen Klage wegen Schadensersatz, mit Sicherheit auch eine Strafanzeige... insofern der strafrechtliche Weg von der Staatsanwaltschaft nicht schon aus öffentlichem Interesse beschritten wird.
Die Strafanzeige wird doch schon von der Polizei gestellt, welche den fehlenden Versicherungsschutz bereits bei der Unfallaufnahme festgestellt hat.
Zitat:
@gast356 schrieb am 9. September 2019 um 21:56:53 Uhr:
...dass das Ganze mit 35,-€ abgehakt und der fehlende Versicherungsschutz im Sande verläuft kannste vergessen.Die 35,- € ist bei jedem Unfall ein Automatismus, da es eine Ordnugnswidrigkeit darstellt einen Unfall zu verursachen.
Spätestens, wenn der "Audi-Fahrer" seinen Schaden ersetzt haben will gehts zur Sache... wenn die Haftpflichtversicherung abwinkt stellt der neben neben einer zivilrechtlichen Klage wegen Schadensersatz, mit Sicherheit auch eine Strafanzeige... insofern der strafrechtliche Weg von der Staatsanwaltschaft nicht schon aus öffentlichem Interesse beschritten wird.
OK, liebe Leute,
ich werde mich da morgen noch einmal mit
1.) der Bußgeldstelle
u n d
2.) der Polizei in Verbindung setzen
und mir mal anhören, was die so zu sagen haben
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 9. September 2019 um 21:58:07 Uhr:
Ja, aber die Schadenersatzansprüche muß doch der Audifahrer beim Autohändler und seiner Versicherung geltend machen, besser gesagt letzteres, nämlich bei der Versicherung.Da habe ich doch gar nichts mit zu tun...
Nein, wieso? 😕
Du haftest als Verursacher des Schadens selbst.
Zitat:
@Bogdan-82 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-ueberfuehrungsauto-t6696597.html?...]schrieb am 9. September 2019
Also wertete die Polizei das als Nichteintrag,
War's ja auch.
Ist das so auch im Unfallbericht enthalten ,zahlt die Versicherung nix. Einfacher kann man eine Versicherung von ihrer LeistungsPflicht nicht entbinden.
Na hoffentlich der AudiFahrer bekommt seinen Schaden ersetzt.
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Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 20:29:53 Uhr:
Fahrtenbuch hatte ich nicht mit
In welches Dokument hast du denn dann versucht, die Fahrzeugdaten einzutragen bzw. was hast du den Beamten dann ausgehändigt? 😕
Ohne Eintrag ins zu den roten Kennzeichen gehörigen Fahrzeugscheinheft hast Du ein nicht versichertes Fahrzeug gefahren... damit ist die Versicherung raus und Du haftest mit Haus & Hof für die angerichteten Schäden - Sach- und ggf. Personenschäden.
§16 FZV
(1)...
(2) ... Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
(3)...
PS: ...dem "Audi-Fahrer" kann man nur wünschen, dass er hoffentlich keinen Personenschaden davongetragen hat. Ein kaputtes Auto kann man noch verschmerzen, aber tausende von Euros für Heilbehandlungen und ggf. eine Berufsunfähigkeit ist nochmal ein anderes Kaliber, den es wäre schon mehr als ein Sechser im Lotto wenn man das von einem wie dem TE eintreiben könnte... das endet letztendlich in einer Privatinsolvenz und der Geschädigte guckt mitm Ofenrohr ins Gebirge.
Evtl. leistet die Verkehrsopferhilfe ein paar Allmosen...
Ich fürchte der TE hat es immer noch kapiert was noch alles auf ihn zukommt.
Das wird er bezahlen bzw. dafür geradestehen müssen:
Schaden am Audi, wenn er einen Anwalt einschaltet auch den
Abschleppkosten seines Auto + Gutachten
Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz
Kennzeichenmissbrauch
und natürlich die 35 € als Unfallverursacher
Hab hoffentlich nichts vergessen.
Nicht nur das - die Kennzeichen wurden missbräuchlich verwendet, weil nur die Verwendung zum Geschäftsbetrieb des Eigentümers der Gebrauch erlaubt ist, der Verleih nicht. Diese Zuwiderhandlung kann die Versicherung dazu berechtigen die Zahlung zu verweigern. Soweit meine Kenntnis
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. September 2019 um 22:21:24 Uhr:
Diese Zuwiderhandlung kann die Versicherung dazu berechtigen die Zahlung zu verweigern.
Die Zahlung kann sie ja schon deshalb verweigern, weil das verunfallte Fahrzeug nicht im Fahrzeugscheinheft eingetragen war.
Die mißbräuchliche Nutzung der Kennzeichen berechtigt sie zusätzlich noch dazu, den Vertrag mit dem Besitzer der roten Kennzeichen zu kündigen.
Also die Versicherung hat schon zwei gute Gründe ihre LeistungsPflicht abzulehnen.
Missbräuchliche Verwendung
Fahrzeug nicht eingetragen (es ist auch nicht vorgesehen,durch späteres Nachtragen des Fahrzeuges,dieses Versäumnis im vorliegenden Fall sogar den Vorsatz, zu heilen)
Sollte die Versicherung doch zahlen für den Audi, dann mal Posten welche das war. Mich täts allerdings wundern, wenn da mehr als nur ein Ablehnen der Schadensregulierung kommt.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 9. September 2019 um 21:52:02 Uhr:
Der Händler sagte mir, ich solle da nichts eintragen, und im Falle einer Kontrolle dann die 30 Sekunden nutzen bis der Polizist zum Fenster gegangen ist, die Daten noch schnell einzutragen ins roserne Fahrzteugscheinbuch.Beim Unfall war es ähnlich: Ich hatte noch schnell was eingetragen, aber die fahrgestellnummer in der Eile nicht vollständig und richtig eingeschrieben, aber noch vor dem Eintreffen der Polizei.
Also wertete die Polizei das als Nichteintrag,
Hat die Polizei das Dokument beschlagnahmt?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. September 2019 um 22:31:34 Uhr:
Also die Versicherung hat schon zwei gute Gründe ihre LeistungsPflicht abzulehnen.
Missbräuchliche Verwendung
Fahrzeug nicht eingetragen (es ist auch nicht vorgesehen,durch späteres Nachtragen des Fahrzeuges,dieses Versäumnis im vorliegenden Fall sogar den Vorsatz, zu heilen)Sollte die Versicherung doch zahlen für den Audi, dann mal Posten welche das war. Mich täts allerdings wundern, wenn da mehr als nur ein Ablehnen der Schadensregulierung kommt.
aber die roten Nummern waren doch ganz legal bei Ebay erworben... ditt wird schon allet jutgehen...
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 9. September 2019 um 21:52:02 Uhr:
Der Händler sagte mir, ich solle da nichts eintragen, und im Falle einer Kontrolle dann die 30 Sekunden nutzen bis der Polizist zum Fenster gegangen ist, die Daten noch schnell einzutragen ins roserne Fahrzteugscheinbuch.
Bei diesen und ähnlichen Äußerungen von dir frag ich mich, ob du tatsächlich so dumm-dreist bist wie du hier auftrittst oder nur so tust.
Um mein Fazit dieser 8 Seiten mal auf den Punkt zu bringen.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 9. September 2019 um 21:58:07 Uhr:
Ja, aber die Schadenersatzansprüche muß doch der Audifahrer beim Autohändler und seiner Versicherung geltend machen, besser gesagt letzteres, nämlich bei der Versicherung.Da habe ich doch gar nichts mit zu tun, sondern kann höchstens als Zeuge aussagen, wie und was alles passiert ist
Wenn es Dein Auto war und Du es gefahren hast, dann musst Du eine Versicherung haben, die den Schaden bezahlt. Bezahlt diese nicht, z.B. wegen fehlendem/unvollständigem Eintrag, dann bist Du persönlich haftbar und musst den kompletten Schaden tragen. Das wäre der Schaden am Auto, Gutachten, Nutzungsausfall des Audi-Fahrers, Schmerzensgeld, Abschleppkosten und was noch so alles in Betracht kommt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es ein unvermeidbarer technischer Defekt war oder zu dichter Abstand.