Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto

Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe

Beste Antwort im Thema

Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.

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...sollte man vielleicht schon mal ausprobieren -selbstverständlich vorsichtig mit der erforderlichen Sorgfalt- um nicht erst im Ernstfall erste Erfahrungen zu sammeln.

Die TT-Aufteilung (Schwarz-Weiß-Aufteilung) war früher noch weiter verbreitet, heute haben das z.B. noch einige Geländewägen und Fahrzeuge ausm Nutzfahrzeugebereich.

Zum Thema Aufteilung der Bremskreise bzw. eine Zusammenstellung mit Vor- und Nachteilen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweikreisbremsanlage

Beim Blick in den Bußgeldkatalog findet man etwas, was besser passt.

"Sie führten als Halter das Kraft­fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vor­schrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde. Es kam zum Unfall."

Das kostet 200€ und einen Punkt.

Nur weil der TE nicht wusste, das die Bremsen kaputt sind, ist er nicht unschuldig.

Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.
Die HU war abgelaufen, da wäre eine sorgfältige Prüfung der Bremsanlage vor Fahrtantritt angemessen gewesen. Die 200€ und der Punkt passen aus meiner Sicht wesentlich besser zum beschriebenen Sachverhalt.

...das paßt halt nur nicht zu einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug - und ein solcher Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist halt keine Ordnugnswidrigkeit mehr sondern ein Straftatbestand.

http://www.verkehrsknoten.de/.../...re-regeln-fuer-kurzzeitkennzeichen

Deswegen verstehe ich auch nicht, warum der TE hier wegen der 35 € ein Faß aufmacht.

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Der TE kann hier leider nicht mehr mitschreiben, denn er sitzt bereits in Untersuchungshaft. Wegends der vielen schweren Verbräächen, derer er sich schuldig gemacht hat. Dabei war doch das Auto schuld. Leider gibbet aber keine Haftanstalten für Autos, also musste eben er einrücken... 😉

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 7. September 2019 um 21:03:29 Uhr:


Weil das Knöllchen einen Tatbestand zugrunde legt, der nicht zutrifft.

Mit Zahlung des Verwarngeldes gibt man sein EINVERSTÄNDNIS, dass alles so gewesen ist, indem Falle dichtes Auffahren, was wirklich nicht geschehen ist.

Ich versteh dich! Hätte letztens auch 35€ zahlen sollen nach einem Unfall,weil die meinten ich hätte den Führerschein zuhause vergessen.
Dabei besitze ich überhaupt keinen Führerschein. Habe natürlich Einspruch erhoben. Denen zeig ich's!

Man schmunzelt da, habe öfters dank la Familia, da erbeiten einige im Gericht, aus erste Hand lustig Storys ...

Es ist teilweise nicht vorstellbar wie tief sich Leute selber in den braunen Haufen stürzen = weitaus höhere Strafen, nur weil sie sich in ihrem Stolz verletzt sehen...und sich sprichwörtlich um Kopf und Kragen reden...😁😁

Zitat:

@tartra schrieb am 8. September 2019 um 19:11:35 Uhr:


Die 2 Bremskreise sind eigentlich immer diagonal zur Fahrzeuglängsachse, vorne oder hinten kenne ich nicht.

Auch wenn das jetzt OT ist aber es gibt auch die vorne/ hinten Aufteilung auch schwarz/ weiß genannt!
Bei MB z.B. wird soweit ich weiß die vorne/ hinten Aufteilung verbaut, weil man dort der Meinung ist das diese "Variante" im Fall der Fälle vom Fahrer/in besser beherrschbar ist!
Die Bremsleistung ist zwar gerade bei ausfall des vorderen Bremskreises deutlich verringert aber das Fhz. bleibt beim bremsen relativ neutral, wohin gegen die Diagonalensysteme zum "ziehen" nach rechts oder links neigen jenachdem welches Seite vorne NICHT bremst!

MfG Günter

OK, ich habe mich einmal zum Thema Bremsen und diagonale Bremssysteme schlau gemacht:

Diagonal heißt:

1 Bremskreis = Vorne rechts verbunden mit hinten links

u n d

der 2.Bremskreis = vorne links verbunden mit hinten rechts.,

am Radbremszylinder vorne links ist der Bremsschlauch geplatzt, (mit einem hörbaren Knall), was zur Folge hatte, dass ich sofort "ins Leere" getreten habe, dann der "gefühlte Schock" für 1 Sekunde, und schon war ich aufgefahren.

Die Bremse hatte ich vorher bei der Probefahrt ausgiebig getestet, aber keine Vollbremsung gemacht.
Normal gefahren, stark gebremst, das Auto blieb in der Spur.

Dann gefahren, Handbremse gezogen, diese funktionierte,
Dann langsam rückwärts gefahren, dabei Handbremse angezogen um zu testen, ob die Handbremse an irgendeiner Seite hochgeht, auch das ist nicht passiert, also hat auch die Handbremse nicht einseitig gezogen.

Dann Bremspedal bei laufendem Motor ca. 30 Sekunden stark gedrückt, und der Druck liess nicht nach, also keine Undichtigkeiten.

Dann Motor aus, und Bremse mehrmals gedrückt, dann Motor bei Druck auf das Bremspedal wieder gestartet, und das Bremspedal ging leicht nicht hinten Richtung Bodenblech, also funktionierte auch der Bremskraftverstärker.

Dann Probefahrt ca. 5 km, dann alle 4 Felgen mit der Hand an der Radnarbe angefasst um zu testen, ob die Bremse schleift. Da keine derRadnarben und Felgen warm bzw. heiß waren, war das für mich ein zeichen, dass die Bremszylinder freigängig sind....

Dann Bremsflüssigkeit kurz geprüft, ja, die war gelb, also somit nicht alt.

Nun zum Thema brutale Vollbremsung mit quietschenden Reifen
-die ich zugegebenermaßen bei der Probefahrt nicht gemacht habe-

Bei einer Vollbremsung wird bis zu 300 bar Druck auf das gesamte Bremssystem aufgebaut, und an der schwächsten Stelle ist es da, wo es knallt, und das sind meistens die beweglichen Gummi-Bremsschläuche...

Platzt so ein Bremsschlauch, hört man einen Knall und tritt gleichzeitig ins Leere, man bekommt einen Schock für vielleicht eine Sekunde und ist mit der Situation für 2 bis 3 Sekunden überfordert -zunächst.-
Aber in diesen 2 bis 3 Sekunden ist man dann schon aufgefahren...

Ich denke, selbst ein sehr schnelles Reagieren ist in diesen ersten 2 bis 3 Sekunden nicht möglich, und selbst mit mehrmaligen Pumpen und somit "aktivieren" des zweiten diagonalen Bremssystemes ist die Situation des sofortigen Anhaltenes nicht zu meistern, da auch hier wieder diese 2 bis 3 Sekunden vergehen, und selbst bei sofortigem Einleiten der Maßnahme man sowieso nur ca. 50% Bremskraft hat

Da stellt sich nun aber immer noch die Frage, wie es zu dem Problem mit dem fehlenden Versicherungsschutz kommen konnte.

Gut, nun zum Thema € 35 Verwarngeld:

1.) Ist / wäre mit Zahlung der € 35,-- damit alles erldigt, oder kann die Behörde dann noch später "ankommen" und noch mehr fordern nach dem Motto: Aber ja, die kaputte Bremse haben wir ja noch gar nicht berechnet, da kommen ja noch Nachschlag und Spesen hinzu (lustig ausgedrückt).

2.) Ist eine Zahlung nicht ein Schuldeingeständnis des zu geringen Sicherheitsabstandes, wobei ich ja wirklich den normalen Sicherheitsabstand eingehalten habe.
Mit anderen Worten: Wäre der Bremsschlauch nicht geplatzt, waere ich nicht aufgefahren.

Also:
Welche Vorteile und welche Nachteile hat die Bezahlung der € 35,--

zumal mir auch die Bußgeldstelle jetzt schon 7 Ratenzahlungen a € 5 monatlich angeboten hat.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 9. September 2019 um 21:24:51 Uhr:


Gut, nun zum Thema € 35 Verwarngeld:

1.) Ist / wäre mit Zahlung der € 35,-- damit alles erldigt, ...

Nein, damit ist nur das Thema Sicherheitsabstand abgehakt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. September 2019 um 21:21:02 Uhr:


Da stellt sich nun aber immer noch die Frage, wie es zu dem Problem mit dem fehlenden Versicherungsschutz kommen konnte.

Gut, aber die Ansprüche muß der Audifahrer geltend machen.
Ich denke, dass er sich schon mit der Versicherung in Verbindung gesetzt hat..

Übrigens sind die roten Kennzeichen versichert.

Wenn die Dame vom Strassenverkehrsamt mir damals 5 Tage Kurzzeitkennzeichen gegeben hätte, dann hätte ich mit 70€ nicht nur weniger bezahlt, sondern könnte mich dann selbst mit dem Audifahrer in Verbindung setzen, um dass denn über die 5 Tages Versicherung zu regeln.

So weiß ich noch nicht einmal, wo die roten Kennzeichen überhaupt versichert sind.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. September 2019 um 21:26:43 Uhr:



Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 9. September 2019 um 21:24:51 Uhr:


Gut, nun zum Thema € 35 Verwarngeld:

1.) Ist / wäre mit Zahlung der € 35,-- damit alles erldigt, ...


Nein, damit ist nur das Thema Sicherheitsabstand abgehakt.

den ich ja eingehalten habe...

also macht die Bezahlung juristisch gar keinen Sinn, wenn die Bussgeldstelle dann noch weitere Zahlungen haben möchte.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 9. September 2019 um 21:29:29 Uhr:


Übrigens sind die roten Kennzeichen versichert.

Hinter den roten Kennzeichen steht eine Versicherung - allerdings ist das Fahrzeug, an das du sie drangeschraubt hast, mangels Eintrag im Fahrzeugscheinheft

nicht

versichert.

Somit kann der Audifahrer seine Ansprüche nicht gegenüber der Versicherung geltend machen, sondern nur dir gegenüber, da du in diesem Fall mit deinem eigenen Vermögen für den Schaden haftest.

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